11. März 2014
TOP Arbeitgeber Deutschland 2014
Habe ich da soeben mehrere Champagner Korken knallen gehört?
Die: "OBI Group Holding „Societas Europaea“ und Compagnie Komanditgesellschaft auf Aktien" Ist auch 2014 wieder unter den TOP Arbeitgebern des Jahres.
Und das alles, ohne Ihren Angestellten in den Märkten, den vollen Tariflohn zahlen zu müssen.
Herzlichen Glückwunsch, liebe OBI People im "Elysium".
Ihr habt somit offiziell:
"Karrieremöglichkeiten"
"Primäre und sekundäre Benefits": Bedeutung = (Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Defined Benefit, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/117080/defined-benefit-v9.html )
"Work-Live-Balance" (http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/thema/work-life-balance) Training &
"Entwicklung", sowie "Unternehmenskultur Management".
Wir in den Märkten haben:
"Marktleiter"!
Die machen das komplette HR Management, der noch verbliebenen MA, in Personalunion. Ist das nicht toll!?
Und so günstig.
Weniger günstig ist natürlich, wenn sie von gewissen Vorgaben abrücken und beginnen
ein "Eigenleben" zu entwickeln.
"Keine Tarifbindung"
"Chronische Unterbesetzung"
Eine "tolle" Prämienregelung, keine "Work - Live Balance".
Also feiert noch schön - wir gründen so lange Betriebsräte.
9. März 2014
1.Mai - Feiertag oder Arbeitstag ?
Der 1. Mai ist nach den Feiertagsgesetzen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Feiertag.
Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1. Mai offiziell Feiertag als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.
Sonn- und Feiertage gelten als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“
Quelle: Wikipedia
Nach der Redaktion vorliegenden Informationen ist beabsichtigt den 1.Mai bei OBI vom "Tag der Arbeit" zum Arbeitstag zu optimieren!
Der 1.Mai 2014 soll genutzt werden, um Ware für die nachfolgende Werbung in die Märkte zu bringen.
Am Feiertag! Am 1. Mai?
Laßt das nicht mit Euch machen! Das ist ein Schlag in das Gesicht aller Arbeitnehmer!
Personal abbauen, sich gegen Tarif sperren, und dann sollen die verbleibenden Kollegen Feiertags Überstunden schieben?
Gehtś noch?
Niemand kann Euch zwingen Feiertags zu arbeiten!
Sollen doch die, die sich das ausgedacht haben, selbst Feiertags durch die Märkte tingeln und Geranien annehmen.
Welche Behörde genehmigt so etwas eigentlich?
Laßt Euch das nicht gefallen, wehrt Euch!
Gründet Betriebsräte!
Der 1. Mai ist nämlich nicht nur in Wermelskirchen ein Feiertag!
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