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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
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27. November 2012

Prämienzahlung 2012

... keine Umsatzbeteiligung 2012...



2011 wurde hier gefragt:

.....Den Betriebsräten bei OBI wurde ein Prämienmodell vorgestellt, als Test für 2011 wie es heißt!.....

Was dabei heraus gekommen ist wissen wir alle. Das Prämienziel haben nur einige wenige Märkte erreicht.  1% über Plan war nicht zu schaffen, da schon die Planungen für 2011 viel zu hoch angesetzt waren. (teilweise bis zu 10% über dem Vorjahr) Auch so kann man steuern ob, und wieviel man ausschütten muß.
Darum wurde entschieden auch den Märkten etwas zu zahlen, die den Plan "nur" erfüllt hatten, also die nicht die 1% Hürde für 2011 geschafft haben.
Trotzdem hat der größte Teil der Märkte keine Prämie erhalten. Waren diese Mitarbeiter faul? Haben diese Mitarbeiter weniger hart gearbeitet? Oder haben sie einfach nur Pech gehabt?
Hinzu kommt das die Prämie nicht für alle Marktmitarbeiter gleichermaßen gilt bzw. gezahlt wurde!

Ist das die Wertschätzung der Mitarbeiter von der immer wieder geredet wird? Ist das sozial gerecht? Wir glauben Nein!
2012 sollte das gleiche Modell gelten. Doch die Betriebsräte waren damit nicht einverstanden, wollten mit den Geschäftsführern über die Ausgestaltung dieser Prämienregelung reden. Gemeinsam gerechtere Regelungen finden.
Kein Bedarf hieß es. Es gibt nichts zu reden wurde gesagt. Nehmt es oder laßt es kam als Antwort.
Als Betriebsräte dann daraufhin folgerichtig zu dem Schluß kamen: "Dieser Prämienregelung können wir nicht zustimmen, weil aus unserer Sicht ungerecht!" war das Geschrei groß.

Im Schreiben des GBR Deutschland an die OBI Geschäftsleitung heißt es u.a.,
Zitat: 

........Bereits bei der Entscheidungsfindung im Jahr 2011 gab es aus Sicht des GBR Änderungs-, bzw. Ergänzungsbedarf zu dieser Prämienregelung. Als ein Beispiel sei hier nur die aus Sicht der GBR bestehende Ungleichbehandlung, Benachteiligung der geringfügig Beschäftigten Kolleginnen und Kollegen genannt. Diese Kolleginnen und Kollegen werden von dieser Prämienregelung ausgeschlossen.
Der GBR hat bei Ihnen Gesprächsbedarf ..... angemeldet, und vorgeschlagen über eine für die Mitarbeiter aller Märkte gleiche und gerechtere Prämienregelung zu verhandeln. Diese Gespräche ..... sind leider nicht zu Stande gekommen. Der GBR bedauert das außerordentlich.
Der GBR hält eine solche einseitige Vorgehensweise für nicht Zielführend und nicht fair, da Mitarbeiter und Märkte unterschiedlich bevorzugt oder benachteiligt werden.
Aus diesem Grund hat der GBR beschlossen dieser Prämienregelung weder zuzustimmen noch diese abzulehnen........
Der GBR betont jedoch noch einmal ausdrücklich, daß er jederzeit bereit ist in Verhandlungen zu treten ....... wenn in diesen Verhandlungen die Interessen aller Mitarbeiter gleichermaßen berücksichtigt werden. ...........

Zitat Ende.

Nach unseren Informationen liegt das hier zitierte Schreiben des GBR Deutschland der Geschäftsleitung und jedem Marktleiter seit Juli 2012 vor! Fragt doch einfach mal danach! 

Jetzt wurde bekannt gegeben, das in 2012 keine Prämie gezahlt werden soll. Der GBR Deutschland sei Schuld, da er nicht zugestimmt habe.
Abgelehnt wurde die Prämie vom GBR jedoch nicht wie wir oben lesen konnten.
Liebe OBI Geschäftsleitung, sucht Euch einen anderen Sündenbock, eine andere Ausrede warum Ihr Nichts zahlen wollt. Betriebsräte sind dafür die falsche Adresse, denn nur um Vorschläge ab zunicken sind diese nun mal nicht da.




  

3. November 2012

Zitrone des Monats

Die Mitarbeiter sind OBI wertvollstes Gut!
Gesetze und Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter werden bei OBI
strikt eingehalten!
Nicht so im
OBI Jena!



Der Redaktion liegen Berichte vor, nach denen im OBI Markt Jena unglaubliche und menschenverachtende Zustände herrschen!
Die Mitarbeiter werden von der Marktleitung wie Leibeigene behandelt, Verstöße gegen geltende Gesetze und Arbeitsschutzregelungen sind ständige, täglich gängige Praxis.

So wird zum Beispiel:
  • Mitarbeitern permanent ihr freier Tag gestrichen!
  • Mitarbeitern wegen Umbauten der Jahresurlaub gestrichen!
  • Mitarbeiter von der Marktleitung angeschrien, einen "normalen" Umgangston kennen die Führungskräfte nicht. 
  • Dienstpläne kurzfristig, von einem Tag auf den anderen geändert  ohne die Mitarbeitern zu benachrichtigen, oder gar ihre Zustimmung einzuholen. 
Deshalb erhält die Marktleitung vom OBI Jena die Zitrone des Monats!

Auch Ihr habt Euch redlich bemüht sie zu erhalten!

  

14. Oktober 2012

Zuschläge für Geringfügig Beschäftigte



Hier ein Interessanter Artikel zum Thema Bezahlung von geringfügig Beschäftigten (GfB)

Artikel bei Netzwerk IT

Jugendherberge Wuppertal nimmt Kündigung zurück

Gerichtstermin im Verfahren gegen DJH Rheinland 

Mehrere geringfügig beschäftigte KollegInnen klagen gegen den DJH Rheinland wegen nicht ausbezahlter Sonn- und Feiertagszuschläge. Der erste Gerichtstermin in der Sache findet am 19. Juni um 9 Uhr vorm Arbeitsgericht Düsseldorf statt.
Wie auf dieser Seite berichtet, hatte der DJH Landesverband Rheinland geringfügig Beschäftigten über mehrere Jahre keine Zuschläge an Sonn- und Feiertagen ausbezahlt, obwohl Voll- und Teilzeitkräfte diese erhalten haben.
Nach langer Auseinandersetzung begann die Jugendherberge Wuppertal im März 2012, Zuschläge in Form von Freizeitausgleich zu gewähren. Ein Kollege sollte im Zuge der Auseinandersetzung gekündigt werden. Die Kündigung musste der DJH Rheinland jedoch vor Gericht zurückziehen.
Mehrere Beschäftigte klagen nun die nicht ausbezahlten Gelder für die letzten drei Jahre ein.
Der erste Gerichtstermin findet statt am:
19. Juni, 9 Uhr
Arbeitsgericht Düsseldorf
Saal 113
(Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 19.06.2012 23:47
Hammer, dass die DJH es darauf anlegt vor Gericht gezogen zu werden. Ich drücke den Klägern die Daumen für einen Gewinn zu euren Gunsten!

Anonymer Benutzer 22.06.2012 17:32
Nee nix Gerichtstermin.
Der DJH hat im letzen Moment den Termin abgesagt und klein beigegeben. Sie zahlen die Zuschläge plus Zinsen freiwillig bis Ende Juni aus.
Die haben ganz genau gewusst das sie vor Gericht verlieren werden.
   
Quelle: Netzwerk IT

7. Oktober 2012

HEV wechselt zu Hagebau

Münchner HEV wechselt 2013 zur hagebau


München, 2. Oktober 2012. Die Münchner HEV Heimwerkermarkt Verwaltungs GmbH („HEV“), bisher größter Franchise-Nehmer bei OBI, wechselt zum 1. Oktober 2013 mit acht der von ihr geführten 16 Baumärkte im Großraum München zur hagebau. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hatte der bisherige Franchise-Geber OBI die entsprechenden Verträge gekündigt. Ein von OBI angebotener Folgevertrag war an Bedingungen geknüpft, die für die unter der Verwaltung der familiengeführten HEV organisierten Märkte weitere umfassende Einschränkungen bedeutet hätten und daher abgelehnt wurde. Sämtliche 615 Arbeitsplätze an den acht bisherigen OBI-Standorten sollen erhalten bleiben.
Zum 1. Oktober 2013 werden somit folgende Standorte von OBI zu hagebau Baumärkten umgerüstet:
  • Erding (Josef-Schwankl-Str. 1)
  • Haar (Münchener Str. 18)
  • Martinsried (Lochhamer Str. 31a)
  • München (Meglinger Str. 31)
  • München (Westendstr. 221)
  • München (Lerchenauer Str. 134)
  • Unterföhring (Feringastr. 6)
  • Unterhaching (Grünwalder Weg 33)

Die laufenden Verträge für die darüber hinaus verbleibenden acht von HEV geführten OBI-Märkte sind von dem Wechsel vorerst nicht betroffen und bestehen weiter.
Für die Gesellschafter der HEV-Gruppe bedeutet der Wechsel zur hagebau eine Ausweitung der bestehenden Partnerschaft. Bereits 2011 war ein Unternehmen mit seinem Markt in Miesbach zur hagebau gewechselt. Als Gesellschafter der Händlerkooperation hagebau werden die wechselnden Märkte an zentralen Entscheidungen beteiligt sein und über größeren unternehmerischen Gestaltungsspielraum verfügen.
„Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da wir als OBIs größter Franchise-Nehmer in Deutschland auf eine über 30-jährige Zusammenarbeit zurückblicken“, sagte Burkhard von Fritsch, Mitglied der HEV-Geschäftsführung. „Mit dem Wechsel zur hagebau eröffnet sich nun die Chance, den bisher im Großraum München erst wenig bekannten Baumarkt-Verbund mit zu prägen. Bei wichtigen Themen wie der Listung von Lieferanten haben wir im hagebau-Verbund ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit und können die angebotenen Produkte und Dienstleistungen noch stärker an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten.“
Innerhalb der letzten zehn Jahre baute die Gruppe fünf Märkte im Großraum München auf und befindet sich kontinuierlich auf Wachstumskurs. Eine weitere Markteröffnung in Sendling ist noch für Herbst 2013 geplant.

11. September 2012

Änderung Ladenöffnungsgesetz Thüringen

  
 
Verkäuferinnen und Verkäufer demonstrieren für ihre Arbeitsbedingungen.

Am 13.09.2012, ab 9 Uhr, dem Tag der nächsten Sitzung des Sozialausschusses des Thüringer Landtags, wollen Beschäftigte aus dem Thüringer Einzelhandel vor dem Landtag für ein Ladenöffnungsgesetz ohne einschränkende Rechtsverordnung demonstrieren.

Am 21.12.2011 wurde vom Landtag ein neues Thüringer Ladenöffnungsgesetz beschlossen, in welchem nicht, wie von ver.di und Betriebsräten gefordert, die Öffnung „Rund um die Uhr“ eingegrenzt wurde, aber zumindest die Vorschrift aufgenommen wurde, dass Beschäftigte zwei Samstage im Monat frei haben müssen.

Damit sollten der Arbeitnehmerschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gesundheitliche Aspekte stärkere Berücksichtigung finden. Die meisten großen Betriebe, in denen Betriebsräte über die Einhaltung von Gesetzen wachen, haben diese Regelung umgesetzt.Und nicht nur, dass die Beschäftigten die „langen Wochenenden“ genießen, gab es einige zusätzliche Arbeitsplätze.

Nunmehr haben aber gerade der Einzelhandelsverband, die IHK und einige nicht tarifgebundene Arbeitgeber zum Sturm auf diese Regelung „geblasen“, um es wieder aufzuheben.

Der Sozialausschuss des Thüringer Landtages hat den Auftrag bekommen, eine Rechtsverordnung zu diesem Gesetz zu beschließen, die die Regelung der zwei freien Samstage faktisch wieder aufhebt.
Mit unzähligen Unterschriften, Briefen, Gesprächen und E-Mails wurden die Abgeordneten von den Beschäftigten zum Erhalt der Regelung der zwei freien Samstage aufgefordert.

Mit einer zweistündigen Kundgebung wollen die Verkäuferinnen und Verkäufer am 13.09.2012 direkt bei den Abgeordneten ihre Meinung äußern und deutlich machen, dass eine Verkürzung der generellen Öffnungszeiten, aber mindestens die uneingeschränkte Beibehaltung der freien Samstage erwartet wird.

 

9. September 2012

Die gesellschaftlichen Auswirkungen von Überstunden

Überstunden schaden demjenigen, der sie macht, seiner Familie und schließlich auch der ganzen Gesellschaft.
Die Zeit, die für die Familie fehlt, schadet der Partnerschaft und den Kindern.
Der Partner wird zusätzlich gestresst, weil alles an ihm hängenbleibt.
Womöglich ist der Partner auch ein Überstundenmacher, dann verschärft sich das Problem noch weiter, dann sind aber eher keine Kinder da, was schlecht für die Bevölkerungsentwicklung ist, aber gut für die Kinder.
Falls noch Zeit zum Kinder-Erzeugen war, fehlt diesen mindestens ein Elternteil, das hat erzieherische Auswirkungen, aber auch Auswirkungen auf das Freizeitverhalten der Kinder (Stichwort Videospiele, Fernsehen).
Die zusätzliche Arbeit belastet die Gesundheit, der Arbeitnehmer riskiert häufigere, längere und schwerere Krankheiten.
Die meisten von uns kennen Beispiele von übereifrigen oder von aussen angetriebenen Kollegen, die plötzlich monatelang oder ganz "ausfallen".
Das hat zur Folge, dass die Krankenkassenbeiträge steigen, für alle Arbeitnehmer, und auch für den Arbeitgeber.
Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass gestresste Mitarbeiter mehr rauchen, trinken und Medikamente nehmen.
Das kurbelt zwar die Wirtschaft an und bringt Steuereinnahmen, gerade bei Alkohol und Nikotin.
Andererseits leidet die Arbeitsleistung darunter und Depressionen, Burnout und Fehlentscheidungen aus dem Bauch heraus werden gefördert.
Der Arbeitnehmer, der Raubbau an sich treibt, hat gute Chancen, vor der Zeit den Löffel abzugeben.
Das entlastet die Rentenkasse.
Da der Körper eine Menge aushält, bevor er streikt, ist der Zeitpunkt vermutlich günstig gewählt, irgendwann zwischen 50 und 67, wo man in Deutschland den Arbeitnehmer sowie nicht mehr so richtig haben will.
Hat da nicht mal einer das "sozialverträgliche Frühableben" erfunden ?
Da er sich wegen der Überstunden zu wenig um seine Partnerin gekümmert hat, lassen wir dahingestellt, ob und wie sehr er vermisst wird.
Schwierig, die höheren Krankenkassenkosten gegen die gesparte Rente aufzurechnen.
Kommen wir zu denen, deren Leben durch die Überstunden komplett versaut wird:
Das sind die armen Menschen, die Arbeit suchen und sich mit Hartz IV durch ihr Leben quälen müssen.
Und diejenigen, die den Politikern geglaubt haben, die sagten, ihr müsst für das Alter vorsorgen und jetzt ihre Altersrücklage verbrauchen müssen, weil es keine Arbeitslosenhilfe mehr gibt.
Unglaubliche beinahe 1,4 Milliarden (!!!) Überstunden haben die Deutschen 2011 gemacht, das sind über 800.000 Arbeitszeit-Jahre und damit über 800.000 vorenthaltene Arbeitsplätze.
Jeder, der 50 % länger in der Arbeit ist, als er müsste (das gibt es !), belegt einen zusätzlichen halben Arbeitsplatz !
10 Leute, die jeweils 10 % mehr arbeiten, nehmen einem Kollegen den Arbeitsplatz weg !
Der bekommt dann Arbeitslosengeld oder Hartz IV, was die Überstundenmacher und alle anderen auch wieder mit finanzieren müssen.
Gerecht wäre es, wenn genau das Geld dafür drauf gehen würde, was sie für ihre Überstunden bekommen, wenn sie überhaupt etwas dafür bekommen.
Leider bezahlen wir alle diese vorenthaltenen Arbeitsplätze mit.
Man sollte die Überstunden mit dem volkswirtschaftlichen Schaden besteuern, der dadurch entsteht, dann würde sich das Thema von selbst erledigen.
Hat man eigentlich gar kein schlechtes Gewissen, wenn man durch regelmäßige Überstunden anderen die Arbeit wegnimmt und sie zu einem Leben in Armut verurteilt ?
  
Quelle: Weltbild Verdi Infoblog

22. August 2012

Konzernbetriebsrat nun auch bei OBI


Der neu gegründete Konzernbetriebsrat OBI hat sich zu seiner ersten Sitzung getroffen.



Am 24.07.2012 haben sich in Wuppertal Betriebsräte zur konstituierenden Sitzung des Konzernbetriebsrates der OBI Group Holding getroffen.
In dieser ersten Sitzung wurden überwiegend organisatorische Angelegenheiten geregelt, sowie über gemeinsame Anliegen und Probleme in den einzelnen Unternehmen gesprochen.
Gemeinsame, Konzernweite Themen, die in naher Zukunft behandelt bzw. in Angriff genommen werden sollten, wurden im Anschluß ebenfalls angesprochen.

Die Blog Redaktion wünscht dem Konzernbetriebsrat für seine zukünftige Arbeit viel Erfolg!
 

27. Juli 2012

Betriebsratswahlen werden bei OBI weiterhin behindert

Der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland hat für den neu eröffneten Markt in Lehrte einen Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl eingesetzt.

Doch wie schon viel zu oft, hat die OBI Führungsriege auch hier wieder einmal ganze Arbeit geleistet und es geschafft Mitarbeiter zu verunsichern und einzuschüchtern.
Marktleiter, Vertriebsleiter und Bereichsleiter haben die Frauen des Wahlvorstandes zu Einzelgesprächen geladen.
Resultat: nach den Gesprächen ist der Wahlvorstand nicht mehr arbeitsfähig.




Wie war das doch gleich noch mal?
Zitat OBI Pressestelle:
"In vielen unserer OBI Märkte sind Betriebsräte tätig und wir sind in keinster Weise daran interessiert, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten erfolgt auf einer sehr aktiven und konstruktiven Basis"

Ihr könnt stolz sein liebe OBI Führung!
Stolz auf das Erreichte, wieder einmal einen Betriebsrat verhindert. 
Top Arbeitgeber, Great Place to Work?
Da seit Ihr noch Lichtjahre von entfernt!


Die Behinderung oder Beeinflussung einer Betriebsratswahl ist ein Straftatbestand und wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. §119 BetrVG

Vielleicht sollte hier endlich einmal Konsequenz gezeigt und Anzeige erstattet werden?



25. Juni 2012

Marktschließung in Neu-Ulm


OBI Neu-Ulm wird zum 28.02.2013 geschlossen!



Die Geschäftsleitung hat den Mitarbeitern in Neu-Ulm vor ein paar Tagen mitgeteilt: "Tut uns leid, doch wir werden Euch alle entlassen."
Knapp 60 Mitarbeiter hat der Markt in Neu-Ulm noch. Sie alle werden jetzt ohne Alternative in die Arbeitslosigkeit geschickt. 
Keine Vorabinformationen, kein "wir müssen uns zusammensetzen und reden". 

Einfach nur: Wir haben entschieden. Am 28.02.ist Schluß.

 

30. Mai 2012

OBI zieht gegen seine Betriebsräte vor Gericht

..."In vielen unserer OBI Märkte sind Betriebsräte tätig und wir sind in keinster Weise daran interessiert, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten erfolgt auf einer sehr aktiven und konstruktiven Basis" ....


Genau so war es kürzlich in einer Sendung vom Bayerischen Fernsehen zu hören.

.... wir sind in keinster Weise daran interessiert, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern....
Aber sicher, wissen wir doch! Genau darum finden die Vorbereitungen zu Betriebsratsgründungen fast ausschließlich geheim statt.

Aktive Zusammenarbeit? Konstruktiv? Das wohl eher nicht.

Sehr Aktiv ist OBI allerdings bei der Behinderung von Betriebsräten und deren Arbeit.
Hier ein aktuelles Beispiel:

Ein Betriebsrat will eine Betriebsversammlung abhalten. Die Geschäftsführer OBI Deutschland wollen das verhindern und beantragen beim zuständigen Arbeitsgericht diese Betriebsversammlung per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen.
Das ist kein Fake! Tatsächlich so geschehen.
Betriebsversammlungen sind gesetzlich vorgeschrieben! Ein Muß!
Selbstverständlich hat das Arbeitsgericht im Sinne des Betriebsrates entschieden und dem Antrag von OBI eine Abfuhr erteilt.

Betriebsräte haben per Gesetz die Verpflichtung sich das nötige Wissen für ihre Arbeit anzueignen. OBI geht auch hiergegen vor und versucht gerichtlich verhindern zu lassen das Betriebsräte sich weiterbilden. So werden unter anderem Abmahnungen erteilt und Lohn wird einbehalten. Was will OBI damit erreichen? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus. Was erreicht wird ist einzig die Behinderung von Betriebsräten in ihrer Arbeit und ist der offensichtliche Versuch diese einzuschüchtern.
 
Es wird wieder einmal Zeit das die Öffentlichkeit erfährt was hinter den Kulissen tatsächlich gespielt wird.


  

10. Mai 2012

Verkaufen Baumärkte gefährliche Moosentferner?

  

Hamburg (ots) - Baumärkte empfehlen Eisendünger zur Entfernung von Moos im Rasen, ohne auf die Gefährlichkeit hinzuweisen. Eisendünger enthält den Wirkstoff Eisen-II-Sulfat und ist als giftiges Pflanzenschutzmittel einzustufen. Baumärkte aber verkaufen ihn als billigen Dünger. Das haben Recherchen des NDR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins "Markt" (Sendung: Montag, 7. Mai, 20.15 Uhr, NDR Fernsehen) ergeben. Mediziner und Umweltbundesamt zeigen sich besorgt.

In einer Stichprobe hat "Markt" fünf Baumärkte besucht - Obi, Max Bahr, Praktiker, Bauhaus und Hornbach - und immer dieselbe Frage gestellt: "Was empfehlen Sie gegen Moos im Rasen?" Alle getesteten Baumärkte empfahlen Eisendünger, Eisen-II-Sulfat, ............ 
Prof. Jens Utermann vom Umweltbundesamt kritisiert: "Wenn Eisen-II-Sulfat als Unkrautbekämpfungsmittel gegen Moos eingesetzt wird, dürfte es nicht als Düngemittel verkauft werden." 
Und: Die toten Moospflanzenteile dürfen weder auf den Kompost noch in die Biotonne noch in den Hausmüll. Sie sind Sondermüll und müssen bei den Schwermetallen entsorgt werden
Keiner der Mitarbeiter in den Baumärkten gab den "Markt"-Reportern einen Hinweis auf Schutzkleidung. Auf Nachfrage hieß es nur, dass Gummihandschuhe ganz gut wären. Will man Eisendünger vorschriftsmäßig ausbringen, müssten jedoch säurebeständige Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Brille und eine Gesichtsmaske mit Atemschutz getragen werden. Ulrike Opravil vom Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner rät, die Sicherheitshinweise dringend zu beachten. "Vor allem die Augen sind bei Kontakt mit dem Wirkstoff gefährdet, denn das Eisen-II-Sulfat im Dünger kann ätzende Schwefelsäure freisetzen, wenn es mit der feuchten Bindehaut der Augen in Berührung kommt.".................


Quelle: NDR-Fernsehen "Markt"


  

23. April 2012

Regionale Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz (2)


Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß!
OBI will sich
NICHT
an geltendes Gesetz halten!



Im neuen, ab dem 01.01.2012 gültigen, Ladenschlußgesetz für Thüringen wurde im Sinne einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ein Beschäftigungsverbot eingefügt!

Zitat aus dem Gesetz:
"Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden!"

In der Realität bedeutet dies, daß jeder Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden, und damit auch nicht arbeiten darf.

Arbeitgeber, Arbeitgebervertreter und die FDP laufen von Beginn an Sturm dagegen.

OBI hat sich bisher weitestgehend an das Gesetz gehalten.
Bis jetzt!
Das Ganze erhält nun eine ganz neue Dimension. Wie schon in den letzten Wochen und Monaten spürbar war, setzt OBI jetzt (wieder) auf totale Konfrontation!
Nach der wiederholten Aufforderung von Betriebsräten an die Geschäftsleitung sich dem akuten Personalmangel nun doch endlich anzunehmen, hat OBI nun (Gegen)Maßnahmen ergriffen. Man ist zu der Erkenntnis gelangt nicht, wie es richtig und notwendig wäre, mehr Personal einzustellen, sondern das es besser sei sich nicht länger an Gesetze zu halten!
Genau das wurde den Betriebsräten letzte Woche per Schreiben von ML und VL mitgeteilt.
OBI beruft sich jetzt auf seine "Fürsorgepflicht"!
Man habe aufgrund der "Extremen Unterbesetzung" eine "Vernunft-Entscheidung" getroffen!

Nichts mehr mit "Verhaltensregeln", "Verhaltenskodex" "Great Place to Work", "Top Arbeitgeber" oder was auch immer.

Das die Mitarbeiter das nicht kommentarlos hinnehmen werden sollte eigentlich klar sein. Und wo das enden wird ebenso.  


Zitat Verhaltenskodex:
Gesetzestreue
Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen...........



Verstöße und Sanktionen
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex ziehen arbeitsvertragliche Maßnahmen bis hin zur Infragestellung der Fortsetzung des Arbeitsvertrages nach sich...........
   
Eine kleine Anmerkung sei noch erlaubt:
Liebe OBI Geschäftsleitung, ein Gesetz steht nicht in Konkurenz zu einer Betriebsvereinbarung, sondern ein Gesetz geht immer vor Betriebsvereinbarung! Es sei denn die Betriebsvereinbarung sieht etwas Günstigeres vor. Darum spricht man auch vom "Günstigkeitsprinzip". Die Normenpyramide im Arbeitsrecht sollte Ihnen bekannt sein.
Oder hoffen Sie die Rosinentheorie führt zum Ziel?


 

12. März 2012

Dienstplan und Arbeitszeit = Alles was Recht ist



Saisonbeginn!

Es ist eine heikle Aufgabe, mit zu wenig Personal vernünftige Dienstpläne zu erstellen um den Markt vernünftig betreiben zu können. Grundsätzlich sind dann wohl wie immer die Kollegen auf der Fläche die Dummen.
Manch Arbeitgeber bzw. Marktleiter braucht etwas Nachdruck, damit sie sich um korrekte Schichtpläne und Vergütungen kümmern.

Denn: die Betroffenen kennen oft genug noch nicht einmal die ihnen zustehenden Rechte.
Das wollen wir ändern!
Aktuelle sehr oft auftretende Fragen zur Arbeitszeit, Dienstplänen und allgemeine Fragen werden hier kurz und bündig beantwortet:
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Dürfen Minus -Stunden mit Urlaub verrechnet werden?
Nein
Der Urlaubsanspruch dient der Erholung, und ist im Bundesurlaubsgesetz und im Manteltarifvertrag geregelt. Eine Verrechnung mit Minusstunden ist weder vorgesehen noch erlaubt, weil dies eine Kürzung des Jahresurlaubs des Beschäftigten zur Folge hätte.
Arbeitszeitregelungen haben mit Urlaubsregelungen grundsätzlich nichts zu tun!
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Darf mein Chef den Dienstplan einfach ändern?
Nein
Der einmal angeordnete Dienstplan ist verbindlich, Änderungen sind nur einvernehmlich möglich!
Auch wenn sich kurzfristig das Wetter ändert, andere Kolleginnen und Kollegen nicht da sind oder krank werden kann der Chef nicht einfach die Dienstpläne ändern.
Arbeit ist keine Überraschungsparty, der Dienstplan keine Wundertüte! Auch wir dürfen unsere Freizeit planen!
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Ich habe einen Arbeitsvertrag über wöchentlich 30 Stunden und werde nur 20 Stunden eingeteilt, oder einfach nach Hause geschickt weil keine Arbeit da ist, ist das rechtens?

NEIN
Der Arbeitgeber kauft mit dem Arbeitsvertrag das Recht, von uns die vereinbarte Arbeitszeit einzufordern. Nimmt der Arbeitgeber sein Recht nicht in Anspruch, dann straft ihn das Arbeitsleben – denn seine Ansprüche auf unsere Arbeitskraft verfallen.

Bürgerliches Gesetzbuch § 293 Annahmeverzug und § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
Eins müsst ihr jedoch tun: Eure Arbeitskraft anbieten und die Einhaltung des Arbeitsvertrags verlangen.
Werdet Ihr dann nicht beschäftigt, habt Ihr auf alle Fälle Anspruch auf die Euch zustehende Vergütung.
Der Lohn darf auf keinen Fall gekürzt werden, auch die entstandenen Minuszeiten müsst Ihr nicht nacharbeiten.
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Der Chef sagt wir haben eine Jahresarbeitszeit, er kann einteilen wie er will. Es muss lediglich am 31.Dezember die durchschnittliche vertragliche/tarifliche Arbeitszeit erreicht werden.Stimmt das?

NEIN
Eine Jahresarbeitszeit kann in einer Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Nach den Regelungen des bayerischen Manteltarifvertrags Einzelhandel (§ 5 MTV) ist dann die Länge und Lage der Arbeitszeit für jeden Arbeitstag des Jahres oder Planungsabschnittes zu planen und festzulegen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es so nicht gemacht wird!

Es werden durch die Behauptung „wir haben eine Jahresarbeitszeit“ den Kolleginnen und Kollegen die tariflichen Zuschläge für Überstunden vorenthalten.

Richtig geplant werden Arbeitszeiten von den Chefs selten.

Die Kolleginnen und Kollegen haben da zu sein wenn es Chef für notwendig befindet.

Das Risiko des Geschäftsbetriebes wird voll auf die Beschäftigten übertragen, Arbeit auf Abruf, Minusstunden aufbauen, Minusstunden einarbeiten, Überstunden leisten, kein freier Tag, usw.….. sind die Folgen. 

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Ich habe Pause, muss ich in die Abteilung wenn der Chef ruft?

NEIN
Pausen ist meine Zeit zur Erholung und müssen im Voraus festgelegt werden! Meine Pause gehört mir!

Pausen werden nicht bezahlt und somit kann der Chef mich nicht einfach in die Abteilung befehlen. In der Pause unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und muss seinen Weisungen nicht nachkommen.

Ich kann selbstverständlich in der Pause einen Spaziergang machen und den Markt verlassen.
Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern, nach spätestens 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt und genommen werden, nach spätestens 9 Stunden ist eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten einzuhalten.

Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind keine Pausen im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetzes und dürfen auch nicht als solche gewertet werden!

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Muss ich geteilte Schichten arbeiten, und deshalb lange unbezahlte Pausen machen?

NEIN
In den Arbeitsverträgen sind, die Anzahl der Arbeitstage und die zu leistende Stundenzahl vereinbart.

Die tägliche Arbeitszeit ist an einem Stück zu leisten.

Der Arbeitgeber kann nicht einfach Arbeitszeiten anordnen wie es im gerade passt.
Er hat die Grenzen des „billigen Ermessens“ einzuhalten.

Die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 Gewerbeordnung bei der Festlegung der Arbeitszeit sind überschritten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise stückeln und dadurch zu lange unbezahlte Pausen unterbrechen will.
In Betrieben / Märkten ist die Lage der Schichtzeiten, die Dauer der täglichen Arbeitszeit und die Pausen in Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat zu regeln.
Das gilt auch auch für die Teilzeitbeschäftigten.

Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt.

Ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln 

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Ich bin im Urlaub oder habe meinen freien Tag, muss ich zur Arbeit gehen, wenn der Chef anruft?

NEIN
  1. Wir sind hier nicht im Krieg!
  2. Der Chef ist nicht das Parlament!
  3. Mein Vorgesetzter kann mich nicht einfach dienstverpflichten!
Wenn dies zulässig wäre, hätten die Unternehmer endlich die herbeigesehnte flexible Jahresarbeitszeit oder sogenannte kapazitätsorientierte Arbeitszeit, also die Arbeit auf Abruf.

Da schützt uns noch der anzuwendende Manteltarifvertrag Einzelhandel.

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Welche Vergütung steht mir im Krankheitsfall zu?

Grundsätzlich gilt, „Krank ist wie gearbeitet“

Es sind die Zeiten gutzuschreiben wie ich nach Dienstplan gearbeitet hätte.

Das heißt, es sind die auch geplanten Überstunden und Zuschläge zu vergüten, bzw. dem Freizeitkonto gutzuschreiben.

Eine Änderung des Dienstplans während Krankheit ist unzulässig (S. Dienstplanänderung), zum Beispiel Freizeitabbau oder Minusstunden. Dienstpläne dürfen nur einvernehmlich geändert werden, also nur mit Zustimmung des Betroffenen!
Nicht die Beschäftigten sind dafür zuständig und müssen sich darüber den Kopf zerbrechen das die Abteilungen in den Märkten ausreichend besetzt sind!
Das ist die Aufgabe der Marktleiter, bzw. des Arbeitgebers!

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Allein machen sie Dich ein.
Gemeinsam wehren wir uns besser.


Mein Chef beutet mich nicht aus,
er nimmt nur das von mir
was ich zulasse!
Darum ver.di Mitglied werden und einen Betriebsrat wählen!


Quelle: Dehner-Blog

   

20. Februar 2012

OBI kündigt JAV Vertreter

  

"Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gesetze ...... einzuhalten."
(OBI Verhaltenskodex)




Jugend und Auszubildenden Vertretungen (JAV) sind bei OBI nicht gerade dicht gesät und ohnehin nur in wenigen Märkten vorhanden. Doch auch die Wenigen die es gibt gilt es loszuwerden.
In einem Markt in Thüringen war dies vor kurzem der Fall. OBI Erfurt I hat eine JAV, ganz zum Leidwesen der Marktleitung. Der JAV Vertreter hat auf der Grundlage bestehender Gesetze , nach Abschluß seiner Ausbildung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beantragt. Doch OBI sieht das anders. Der Marktleiter, wie man hört ein überaus erfinderischer Zeitgenosse, suchte einen Weg die Übernahme zu verhindern. Und er glaubte einen solchen gefunden zu haben.
Kündigung noch vor Ende der Ausbildungszeit! Es gäbe keinen Arbeitsplatz für den jungen Mann wurde dreist behauptet.
Doch es gibt auch bei OBI Menschen die sich wehren, sich für Ihr Recht einsetzen und sich auch durch Drohungen nicht einschüchtern lassen. Und es gibt in Erfurt einen starken Betriebsrat, der sich für seine Kollegen einsetzt, sie unterstützt und sich gegen solche Machenschaften zur Wehr setzt.
Der junge Kollege hat das einzig Richtige getan und Klage gegen die Kündigung und die Weigerung der Übernahme erhoben.
Wie zu erwarten hat das Arbeitsgericht der Kündigung vorerst eine Abfuhr erteilt und der JAV Vorsitzende muß weiter beschäftigt werden.
Doch wie geht es weiter? Sinnt der Marktleiter bzw. OBI schon über eine neue Möglichkeit nach um den Arbeitnehmervertreter loszuwerden?
Selbstverständlich hat diese Kündigung Signalwirkung.  An alle anderen Auszubildenden bei OBI eine Warnung: .... seht was passiert wenn ihr es wagt!
Statt den ML zu stoppen unterstützt OBI diesen, schickt zur Unterstützung seine allseits bekannte Mitarbeiterin aus der Abteilung HR Arbeitsrecht um den ML dabei zu unterstützen diesen Arbeitnehmervertreter fachgerecht zu entsorgen.
OBI hat sich mit seinem Verhaltenskodex dazu verpflichtet Gesetze zu achten und einzuhalten.
"Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex ziehen arbeitsvertragliche Maßnahmen bis hin zur Infragestellung der Fortsetzung des Arbeitsvertrages nach sich. Gegebenenfalls können sie auch zu externen rechtlichen Konsequenzen führen" steht dort.
Was aber wenn das Gefühl da ist das die, die uns diesen Kodex vorleben sollen sich selber nicht dran halten?

TOP Arbeitgeber schreibt OBI sich auf seine Fahne. Great Place to Work? Nun ja, man wird es sehen.
Auf jeden Fall gibt es noch sehr viel Arbeit auf dem Weg dorthin.

3. Februar 2012

Neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Marktleiter!

Fort Knox im OBI Schwelm
Oder einfach nur Paranoia*?



Was unternimmt ein Marktleiter wenn er sich von seinen Mitarbeitern belästigt fühlt?
Er schließt sich ein - und seine Mitarbeiter aus!

Der Marktleiter im OBI Schwelm hat es schon nicht leicht. Ständig wollen seine Mitarbeiter etwas von ihm. Kommen unaufgefordert in sein Büro, stellen Fragen, äußern Wünsche, meckern rum, oder im schlimmsten Fall wollen sie sogar noch wärmende Arbeitsschutzbekleidung! Unglaublich, und das bei dieser Jahreszeit!

Vor einigen Tagen kam ihm die Erleuchtung!
Ich lasse ein elektronisches Türschloß einbauen! Mit Fernbedienung und Gegensprechanlage! Damit halte ich mir die Quälgeister vom Hals und hab meine eigene Ruhezone! Genial!
Und ab sofort dürfen Mitarbeiter nur noch in meine Kemenate wenn ich es erlaube. Basta!
Endlich Ruhe!




Was für eine unglaubliche Posse!

Ihr denkt das ist ein Märchen?
Mitnichten, gerade so geschehen im Markt 300 Schwelm.
Mitarbeiter dürfen die heiligen Hallen der Marktleitung jetzt nur noch nach vorheriger Anmeldung über Gegensprechanlage und Betätigung des Türöffners durch die weibliche Marktassistenz (Die jetzt mit dem ML zusammen eingesperrt ist :-O) betreten.

Geniale Idee finden wir! Das gehört prämiert!
Darum haben wir uns gedacht, das ist einer Zitrone des Monats würdig!

Also lieber Marktleiter in Schwelm - Gratulation! Das macht Ihnen so schnell keiner nach!

Viel Spaß noch, und immer dran denken - schön Abstand halten!


*Die Betroffenen leiden an einer verzerrten Wahrnehmung ihrer Umgebung in Richtung auf eine feindselige (im Extrem bösartig verfolgende) Haltung ihrer Person gegenüber. Die Folgen reichen über ängstliches oder aggressives Misstrauen bis hin zur Überzeugung von einer Verschwörung anderer gegen sich.

(Quelle: Wikipedia) 
   

2. Januar 2012

Regionale Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz

Mindestens an zwei Samstagen im Monat
?Frei?




Für das Jahr 2012 stehen in einigen Bundesländern diverse Änderungen an den bestehenden Gesetzen zum Ladenschluß an. Als erstes Bundesland hat der Thüringer Landtag am 16.12.2011 diese Änderungen verabschiedet.


Neben kleineren Änderungen bezüglich Öffnung an Sonntagen für Bäckerreiverkaufsstellen und Blumenläden (8.00 Uhr auf 7.00 Uhr), der Wahlmöglichkeit zwischen 1. und 2. Advent, wurde auf eine, von der FDP vehement geforderte, weitere Freigabe der Ladenöffnungszeiten weitgehend verzichtet.
Es gab allerdings eine nicht unerhebliche Änderung am bestehenden Gesetz!
Im neuen, ab dem 01.01.2012 gültigen, Ladenschlußgesetz für Thüringen wurde im Sinne einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ein Beschäftigungsverbot eingefügt!

Zitat:
"Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden!"

In der Realität bedeutet dies, daß jeder Beschäftigte im Thüringer Einzelhandel an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden, und damit auch nicht arbeiten darf. Selbst dann nicht wenn dies freiwillig geschehen soll!
Von dieser neuen Regelung ist selbstverständlich auch OBI betroffen und muß diese in allen seinen Märkten in Thüringen Eins zu Eins umsetzen. Bei der derzeitigen Personaldichte in einzelnen Märkten sollte das wohl eine nicht ganz einfach zu lösende Aufgabe werden.

In NRW steht in 2012 ebenfalls eine Änderung des Ladenschlußgesetzes an!
Es besteht durchaus Hoffnung das Rot-Grün hier etwas Ähnliches zum Schutz der Arbeitnehmerinterressen beschließt. Erstmals sollen hier auch die Bürger in einer Umfrage Ihre Meinung zur Ladenöffnungszeit abgeben.