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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
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31. Dezember 2011











Die Blog Redaktion wünscht allen ein frohes,gesundes und erfolgreiches Jahr 2012!








23. Dezember 2011

Frohe Weihnachten







Die Redaktion des OBI - ver.di Infoblog wünscht allen Mitarbeitern des Unternehmens OBI, allen Freunden und Gleichgesinnten, ein friedliches, besinnliches und vor allem streßfreies Weihnachtsfest sowie ein paar erholsame Tage im Kreis der Familien und Freunde!



   

11. Dezember 2011

OBI übernimmt Praktiker Märkte




Bereits im Sommer haben sich Vermieter von Praktiker-Immobilien an Tengelmann gewandt um OBI ins Boot zu holen nachdem Verträge mit Praktiker auslaufen.
Praktiker will nach eigenen Angaben mindestens 30 Standorte schließen, seine Zentrale von Kirkel im Saarland nach Hamburg und mit der von Max Bahr zusammenlegen.
Der Vorstand ist ebenfalls verkleinert worden.


Der "Wirtschaftswoche" gegenüber sagte Tengelmann Konzernchef Karl-Erivan Haub: "Inzwischen gibt es schon erste Abschlüsse für einige Standorte"!



  

30. November 2011

Personalakten, ein Buch mit sieben Siegeln? (Teil 2)

Inhalt der Personalakte
Was darf in einer Personalakte stehen - und was nicht?



Der Begriff der Personalakte ist weit gefaßt, eine Definition des Gesetzgebers gibt es dazu bisher nicht.
Was ist unter dem Begriff »Personalakte« zu verstehen? 
Gesetzliche Grundlage ist hier der § 83 BetrVG. 
Personalakte im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sammlung von Unterlagen über einen bestimmten Arbeitnehmer des Betriebs. Dabei kommt es nicht darauf an, in welcher Form und an welcher Stelle die Akte geführt wird.
Als Personalakte gelten auch elektronische Dateien, in denen die Personaldaten der Arbeitnehmer gespeichert sind. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber die Sammlung als Personalakte bezeichnet.

Zum typischen Inhalt von Personalakten gehören:
  • Angaben zum Personenstand, Personalfragebögen, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag einschließlich später erfolgter Änderungen
  • Bewertungen, Beurteilungen, Zeugnisse, Ausbildungsmaßnahmen, Berufsbildung, berufliche Entwicklungen, Fähigkeiten, Leistungen, Anerkennungen
  • Schriftwechsel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Verträge über Darlehen und Werkswohnungen, Arbeitsunfälle, Urlaubsvertretungen, Pfändungen
  • Abmahnungen, Verwarnungen, Disziplinarbescheide, Rügen, Betriebsbußen
  • Informationen über Fehlzeiten, insbesondere Urlaub, Krankheit,  An- und Abwesenheitszeiten
  • Zeit- und Leistungserfassungsdaten, Arbeitsberichte, Akkordzettel, Stempelkarten bzw. entsprechend geführte Dateien
  • Kontenkarten, Erfassungsmedien und Aufzeichnungen im Rahmen der Lohn- und Gehaltskontenführung, innerbetriebliche Forderungen, Abtretungen und Pfändungen, vermögenswirksame Leistungen, sozialversicherungsrechtliche Unterlagen
  • Schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen der Arbeitnehmer zum Inhalt der Personalakten, insbesondere zu Beurteilungen und Abmahnungen. Diese sind auf Verlangen der Arbeitnehmer den Akten Beizufügen, und zwar in einem räumlichen Zusammenhang mit den schriftlichen Vorgängen, zu denen sich der Arbeitnehmer äußert

Das darf u.a. nicht in einer Personalakte stehen:
  • alles was in irgend einer Form das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten verletzt
  • Angaben über das bisherige Arbeitsentgeld beim vorherigen Arbeitgeber
  • Angaben über die Vermögensverhältnisse der Beschäftigten gehen den Arbeitgeber nichts an, Ausnahme Bankbereich mit Zugang zur Kasse
  • Vorstrafen die in keinem Bezug zur ausgeübten Tätigkeit stehen
  • Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit
  • Angaben über beabsichtigte Eheschließung, bisherige Ehen und Scheidungen
  • Angaben über den Gesundheitszustand, Unterlagen des Betriebsarztes zu Untersuchungen der Beschäftigten
  • Graphologische und psychologische Gutachten
  • Angaben zur sexuellen Orientierung
Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, über den Inhalt seiner Personalakte Bescheid zu wissen, nur so kann er reagieren und ggf. seine Personalakte ergänzen oder verlangen, dass bestimmte Unterlagen herausgenommen werden.


Das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakten besteht jederzeit, vor allem innerhalb der Arbeitszeit, und ist an keine Richtlinien gebunden. Es muss dem Betroffenen gestattet sein, sich Auszüge und Fotokopien anzufertigen. Bei der Einsichtnahme dürfen keine Personen anwesend sein, die den Arbeitnehmer überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.

  

24. November 2011

Jubiläum

 1 Jahr
OBI ver.di Infoblog

(24. November 2010  24. November 2011)

Danke für Euer Interesse und Eure Unterstützung!

26. Oktober 2011

Die Personalakte - Ein Buch mit sieben Siegeln? (Teil 1)

Wieviel "Personalakte"   darf es denn sein?



Jeder Mitarbeiter hat eine.
Kaum ein Mitarbeiter kennt seine oder gar deren Inhalt.

Personalakten müssen sein, dort werden alle für das bestehende Arbeitsverhältnis notwendigen Daten des Arbeitnehmers festgehalten.
Aber oftmals, nein sehr oft, sind diese Personalakten jedoch unnötig aufgebläht mit Informationen und Daten über, bzw. vom Arbeitnehmer, die in einer Personalakte keinesfalls etwas zu suchen haben.
So finden sich z.B. persönliche Bemerkungen von Vorgesetzten darin, persönliche Daten und Informationen die in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Dann gibt es wieder Fälle wo mehr als eine Personalakte p. Mitarbeiter geführt wird.
Das ist ungesetzlich, weil nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gestattet!
Gängige Praxis bei einigen Arbeitgebern ist es auch gern so genannte "Geheimakten" anzulegen! Auch das ist ungesetzlich und nicht zulässig!

Bei OBI werden Personalakten seit geraumer Zeit ebenfalls nicht mehr nur wie früher üblich in Papierform geführt, sondern zusätzlich in digitaler Form, EPA oder auch e-Akte genannt.
Schneller auszuwerten, schneller abzurufen, jederzeit und überall für die Abteilung "Human Resources" (Personalabteilung) und den Arbeitgeber verfügbar!
Auch gegen die "Elektronische Personalakte" ist, grundsätzlich jedenfalls, nichts einzuwenden, denn das führen von Personalakten in digitaler Form bringt einige Vorteile. Nicht nur für den Arbeitgeber.
Es ist nur wieder einmal etwas vergessen worden:
Werden erstmals personenbezogene Daten ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung der Art der Daten, der Zweckbestimmung, der Erhebung, der Verarbeitung und Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu unterrichten. Auch über die Empfänger, wo er mit einer Übermittlung seiner Daten an diese er nicht rechnen kann.
Die Betroffenen sind wir Mitarbeiter, die, wieder einmal, nicht informiert wurden. Gleiches trifft für die Arbeitnehmervertretungen zu.

Vergessen werden darf bei der Einführung von elektronischen Personalakten allerdings auch nicht der sich im Zuge dieser "Rationalisierung" zwangsläufig einstellende "Return on Investment".
In den Personalabteilungen ist daher mit Stellenabbau zu rechnen, da nur noch ein Minimum an Zeit- und Arbeitsaufwand nötig ist und durch diese Umstrukturierungen zwangsläufig auch Arbeitskräfte freigesetzt werden.

Demnächst: Teil 2 "Inhalt der Personalakte - Was darf in einer Personalakte stehen und was nicht"

PS:
Jeder sollte mindestens einmal im Jahr Einsicht in seine Personalakte nehmen und kontrollieren was drin steht!
Es ist Euer gutes Recht!
   

14. Oktober 2011

Obi und Utopia.de suchen Produkttester

OBI und Utopia.de


Gartenmöbel, Akkuschrauber oder Wandfarbe - die Kunden sollen die Eigenmarken des Bau- und Heimwerkermarkts Obi auf Nachhaltigkeit prüfen. Dazu sucht Obi gemeinsam mit Utopia.de, dem Webportal für nachhaltigen Konsum, freiwillige Produkttester. weiterlesen

Interessant sind auch die dazu abgegebenen Kommentare!

Quelle: HORIZONT.NET

23. September 2011

Mitarbeiterbefragung 2011

Mitarbeiter -

Befragung 2011




Von Mitte bis Ende Oktober findet im gesamten Unternehmen OBI eine Mitarbeiterbefragung statt.
Durchgeführt wird diese Befragung von der Firma "Great Place to Work® Institute"

Angestrebt wird unter anderem natürlich auch ein Platz unter Deutschlands besten 100 Arbeitgebern
Ein hoch gestecktes Ziel!

Auch uns interessiert natürlich das Ergebnis dieser Befragung sehr. Nehmt bitte an dieser Befragung teil, denn nur wenn möglichst viele teilnehmen kann es auch aussagekräftige Ergebnisse geben.
Bewertet fair, aber scheut Euch genau so auch nicht dort wo es nötig ist die gebotene Kritik zu äußern wenn es Euch angebracht scheint!

 

23. August 2011

Servicechecks bei OBI?

Servicechecks
(EUB Tests)
oder
was ist eine Zusage bei OBI
heute noch wert?




Im Dezember letzten Jahres haben wir berichtet, daß die allseits ungeliebten "EUB Tests" abgeschaft werden sollten.

Das war dann auch der Fall, bis, ja bis dann Anfang diesen Jahres plötzlich eine neue Version dieser Tests ein- und durchgeführt wurde!
Servicechecks wurden diese Tests nun genannt.

Ohne Information an die Betriebsräte, ja selbst die Marktleiter waren nicht informiert über die neuen Tests.
Nach Intervention durch den GBR Deutschland waren diese "Servicechecks" wieder eingestellt, und es wurde den Betriebsräten versichert, daß diese Servicechecks erst wieder durchgeführt werden wenn das Komplettpaket "Aktiv verkaufen" fertig gestellt und in den Märkten kommuniziert worden ist!
So der Plan (beziehungsweise die Zusage von OBI!)

Jetzt laufen diese Servicechecks seit einigen Wochen wieder auf vollen Touren, obwohl das Paket weder wie zugesagt fertig, noch in den Märkten kommuniziert, oder gar Betriebsräte informiert worden sind.
Diese Tests fallen so schlecht aus, selbst zu Zeiten der "EUB Tests" hat es das nie gegeben. Darau resultiert, daß trotz der Aussage von Arbeitgeberseite diese Servicechecks würden keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Folge haben sondern nur der Verbesserung der Verkaufskultur dienen, jetzt mit Abmahnungen und ähnlichem gedroht wird.



Da darf Mann/Frau sich dann schon fragen "Was sind solche Zusagen heute noch wert"?

  


9. August 2011

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (1)

  
  
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt.Sie gilt heute in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung und ist z. B. im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.

Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien.

Verhaltenskodex für Arbeitgeber
Die Europäische Kommission hat einen „Verhaltenskodex für Arbeitgeber zur Beendigung sexueller Belästigungen“ empfohlen. Dieser sollte mindestens folgende Punkte umfassen:


  • eine Definition dessen was als Belästigung gilt,
  • die konkrete Aussage, dass Belästigungen nicht durch den Arbeitgeber geduldet und in jedem Falle geahndet werden,
  • einen Hinweis auf das Beschwerderecht der Arbeitnehmer, sowie die Erklärung von Verfahrensweisen und die Nennung von Ansprechpartnern,
  • die Zusage, dass Beschwerden diskret, zügig und seriös behandelt werden,
  • die Hinweise auf die Folgen für den Belästiger.
Der Sinn eines solchen Verhaltenskodexes ist, dass Arbeitnehmer damit eine Anleitung an die Hand bekommen, um sich gegen diese Form des strafbaren Verhaltens zu wehren und gleichzeitig vergewissern zu können, dass ihr eigenes Verhalten keinen Anstoß erregt. Es werden auch Möglichkeiten gezeigt, Opfern solchen Verhaltens zu helfen, und es soll der Geschäftsleitung und der Personalvertretung als Mittel dienen, ein solches Verhalten angemessen zu ahnden.

Rechtslage in Deutschland

Sexuelle Belästigung war vom 1. September 1994 bis zum 18. August 2006 laut dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Der Arbeitgeber muss nach § 2 Satz 1 BSchG seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen. Die Definition, welcher Sachverhalt ein sexueller Übergriff ist und wo er beginnt, ist im Wesentlichen durch die einschlägigen Urteile der Arbeitsgerichte definiert. Ab dem 19. August 2006 gelten in dieser Rechtsangelegenheit die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG §3 Abs. 4 bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) § 75 Abs. 2.

Beschwerde
Dem sexuell belästigten Arbeitnehmer steht ein Beschwerderecht zu (§ 13 AGG). Arbeitgeber oder Vorgesetzter haben die Beschwerde zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich die festgestellte sexuelle Belästigung wiederholt.
Maßnahme des Arbeitgebers/Dienstvorgesetzten

Der Arbeitgeber hat im Einzelfall angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Es sind dies insbesondere Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. 

Beispiele aus der Rechtsprechung


Ermahnung:
  • Einmalige Belästigung durch sexuelle Witze gegen den Willen der/des Betroffenen

Abmahnung:
  • Piksen, Streicheln, Hinterherpfeifen bei Kolleginnen oder Kollegen
  • Sich in den Weg stellen mit sexuellen Anspielungen
  • Zum wiederholten Mal den Arm um die Schultern einer/eines Auszubildenden legen und sie/ihn streicheln

Ordentliche Kündigung:
  • Einstellungsgespräche in einer Sauna
  • Wiederholtes Umarmen einer Kollegin/eines Kollegen gegen ihren/seinen Willen

Außerordentliche Kündigung:
  • Wiederholtes Erzählen sexueller Witze und pornographischer Geschichten bei Kolleginnen oder Kollegen gegen deren Willen, um sie zu provozieren und sich selbst zu befriedigen
  • Obszönes Ausfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach sexuellen Aktivitäten in der vergangenen Nacht verbunden mit Berührungen an Geschlechtsteilen und obszönen Bemerkungen und Angeboten
  • Exhibitionistische Handlungen (Siehe dazu auch § 183 StGB)
Quelle: Wikipedia


Warum schreiben wir das?
Auch OBI ist vor so etwas nicht gefeit. 
Das an sich ist schon schlimm genug für die Betroffenen. Richtig übel wird es aber wenn ein Vorgesetzter aus der mittleren Führungsebene der "Belästiger" ist, und er meint seine "Machtposition" ausnutzen zu können.

Wir werden berichten wie es weiter geht.



22. Juli 2011

Forderung nach Tarifbindung bei OBI!

Tarifbindung
bei OBI


Im Zusammenhang mit den mehrwöchigen Streiks von OBI Märkten in der Region Stuttgart und Umgebung, wurden in vielen Märkten Unterschriften gesammelt. Mit der Unterschrift in diesen Listen erklären sich die Mitarbeiter in den Märkten solidarisch mit den Streikenden, und unterstützen damit die Forderung nach Rückkehr zur Tarifbindung.

Hier der Originaltext der Unterschriften-Listen:

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung,

unsere Kolleginnen und Kollegen in den Stuttgarter Märkten setzen sich für die Rückkehr unseres Unternehmens zur Tarifbindung ein.

Wir, die unterzeichnenden Mitarbeiter des Marktes .............. unterstützen diese Forderung und machen sie zu unserer eigenen.

Sie erwarten von uns an jedem Tag gute Leistung, und oft genug geht das bis an die Grenzen des Machbaren. Wir erbringen diese Leistung und erwarten dafür von Ihnen als Arbeitgeber eine adäquate Gegenleistung. Mit einem um bis 10% reduzierten Gehalt erbringen Sie diese Gegenleistung jedoch nicht. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir auf Dauer mit 90% des Tariflohnes ebenfalls nicht einverstanden sein können. Wir können nicht verstehen, warum die Mitarbeiter der Nr. 1 der Branche seit Jahren wie Mitarbeiter 2. Klasse entlohnt werden.

Wir fordern hiermit die Geschäftsleitung OBI auf, umgehend Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di aufzunehmen, und in Verhandlungen über den Abschluß eines Anerkennungstarifvertrages zu treten. Wir bitten um zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

An dieser Unterschriftenaktion haben sich bisher 20 Märkte beteiligt, und die Listen mit den Unterschriften sind anschließend in der Zentrale an den Geschäftsführer OBI Deutschland übergeben worden.

    

25. Juni 2011

Erneute Streiks in OBI Märkten

Weitere OBI Märkte werden bestreikt!

Mitarbeiter fordern Tarifbindung - GBR zeigt sich solidarisch.




 
Für die meisten Beschäftigen im Einzelhandel ist nach der Zustimmung der Großen Tarifkommission die Tarifrunde und die Streiks zu Ende.

Dies gilt jedoch nicht für die Beschäftigten bei OBI.
In mehreren OBI-Filialen in der Region Stuttgart wird weiter gestreikt, denn für die Beschäftigten bei OBI gilt die Friedenspflicht nicht!
Seit Samstag, den 11.6.2011 haben die Beschäftigten der OBI-Baumarktkette von Stuttgart-Wangen und Bietigheim erneut die Arbeit nieder gelegt bzw. ihren Streik fortgesetzt. Am 17.6. sind noch die streikenden Kolleginnen und Kollegen von OBI Waiblingen und Leinfelden-Echterdingen dazu gestoßen.

Die Baumärkte von OBI sind nicht tarifgebunden. Viele Beschäftigte sind unterhalb des Tarifniveaus bezahlt.
Die Beschäftigten streiken deshalb für einen Anschlußtarifvertrag. Ihr Ziel: OBI soll wieder tarifgebunden sein.
Es ist ein Unding, dass die größte Baumarktkette in Deutschland keiner Tarifbindung unterliegt. Die Beschäftigten wollen sich das nicht länger gefallen lassen. Es wird höchste Zeit, dass OBI einen Anschlußtarifvertrag unterschreibt.

Die Streikenden aus den Standorten Bietigheim und Stuttgart-Wangen haben sich auch am 22.6. vor dem Standort in Bietigheim getroffen, um auch die Kunden über die Streikgründe zu informieren.

Auch am Freitag wurden die Streiks fortgeführt.

Mehr Infos......

In anderen OBI Märkten wurde ebenfalls schon mehrfach für die Wiederherstellung der Tarifbindung bei OBI gestreikt.
Nun hat sich auch der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland, dem Betriebsräte aus über 40 Märkten und der Zentrale angehören, mit einem Schreiben an die streikenden Kolleginnen und Kollegen der Stuttgarter OBI Märkte gewandt, und sich mit ihren Zielen solidarisch erklärt.

Die Blog Redaktion wünscht Euch gleichfalls viel Erfolg! Laßt Euch nicht entmutigen!

Die Mitarbeiter bei OBI fordern Tarifbindung! 
Jetzt sofort!

22. Juni 2011

TV-Tipp: ZDFzoom - Das Recht des Stärkeren

  

Mittwoch, 22. Juni 2011, 22.45 Uhr:
 
ZDFzoom zeigt einen Film von Günter Wallraff über die "schöne" neue Arbeitswelt.

Die Zeiten sind härter geworden für Arbeitnehmer in Deutschland.

Menschen, die ins Berufsleben einsteigen, erhalten häufig nur befristete Verträge. Die Zahl der "working poor", derer, die trotz Vollzeitarbeit Hartz IV beantragen müssen, steigt. In dem Film "Das Recht des Stärkeren", der am Mittwoch, 22. Juni 2011, 22.45 Uhr, in der Reihe "ZDFzoom" zu sehen ist, nehmen Günter Wallraff und Pagonis Pagonakis dubiose Kooperationen zwischen Arbeitgebern und unseriösen Anwaltskanzleien unter die Lupe.

Unter Einsatz einer versteckten Kamera ist es den Autoren gelungen, bei Seminaren zu drehen, in denen Arbeitgeber lernen, wie man "Unkündbare" los wird und wie man Arbeitnehmern Fallen stellt, um ihren Ruf zu schädigen. Die Betroffenen leiden oft noch jahrelang seelisch und körperlich an den Folgen dieses Vorgehens.

Günter Wallraff sucht Arbeitnehmer und Betriebsräte auf, die Opfer dieser bestürzenden Methoden geworden sind, spricht mit Arbeitsrechtlern, Betriebsseelsorgern und Mobbing-Experten. Er konfrontiert Rechtsanwaltskammern und versucht zu ergründen, warum niemand diesen Anwälten Einhalt gebieten kann oder will.
(Quelle ZDF Pressemitteilung)

Hier nochmal für alle die diesen Beitrag nicht gesehen haben.

 

19. Juni 2011

Lohnen sich Streiks?

  

Immer wieder wird in Frage gestellt ob Streiks sinnvoll sind und sich lohnen.
Von der Dehner Geschäftsleitung wurde jetzt eine Antwort auf diese Frage gegeben.

weiterlesen....

10. Juni 2011

Streiks erfolgreich: 5% mehr Lohn!für die Beschäftigten im Einzelhandel Baden-Württemberg

       

Mit vielfältigen Aktionen und etlichen Streiks hat ver.di erfolgreich einen neuen Tarif für den Einzelhandel in Baden-Württemberg durchgesetzt:
  •  3,0 % Erhöhung der Entgelte für alle ab 01.06.2011
  •  2,0 % Erhöhung der Entgelte für alle ab 01.06.2012
     plus 50 € Einmalzahlung im April 2012, Teilzeit anteilig, Azubis 25€
     Laufzeit bis März 2013
  •  36 Werktage Urlaub für alle (die altersabhängige Urlaubsstaffelung wird gestrichen)
  • volles Urlaubsgeld auch für ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren
  • Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Damit wurde für dieses Jahr eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung von 3 % durchgesetzt. Es ist weiter gelungen, die Tariferhöhung in 2012 ebenfalls tabellenwirksam zu gestalten (die Arbeitgeber wollten das partout nicht). Ein großer Erfolg ist auch die Regelung, daß es nun 36 Werktage Urlaub für alle Beschäftigten gibt, was eine Erhöhung der unter 24 jährigen Beschäftigten um 4 Tage bedeutet.

Die Parteien verhandelten gestern bis 4 Uhr in der Nacht. Detailfragen werden in späteren Redaktionsverhandlungen geklärt. Die Erklärungsfrist ist bis zum 18. Juni 2011.

Dieser Abschluss zeigt eindrucksvoll was erreichbar ist, wenn ArbeitnehmerInnen sich organisieren, und selbstbewusst für vernünftige Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen eintreten. 
Wir gratulieren den KollegInnen in Baden-Württemberg zu diesem Erfolg.
 
Doch wie schon die letzten Jahre haben die Beschäftigten in unserem Unternehmen nichts von diesem Abschluß!
OBI ist nach wie vor nicht Tarifgebunden - in den meisten Märkten zumindest.
Ca. 10 Märkte sind bei OBI Tarifgebunden, dort wird nach Tarif bezahlt. In den restlichen deutschen Märkten wird immer noch (teilweise weit) unter Tarif bezahlt. Daran ändert auch die Lohnanhebung um 3% die es im Juni geben soll nicht viel. Der Abstand zum Tarif ist wieder einmal noch größer geworden.


4. Juni 2011

Zitrone des Monats

Die Mitarbeiter sind OBI wertvollstes Gut!
Gesetze werden bei OBI strikt eingehalten!

Aber nicht im
OBI Markt Lindau!



Wie uns jetzt berichtet wurde, herrschen im OBI Markt Lindau 107 unglaubliche, ja teilweise menschenverachtende Zustände!
Mitarbeiter werden von Marktleitung und Geschäftsleitung wie Leibeigene behandelt. Gesetzesverstöße sind ständige, täglich gängige Praxis.
  • MitarbeiterInnen wird der ihnen zustehende Lohn vorenthalten, dazu sind bereits Klagen vorm Arbeitsgericht anhängig. 
  • MitarbeiterInnen werden aufs Schlimmste gepeinigt, und Mobbing(Bossing) steht ebenso auf der Tagesordnung. 
  • MitarbeiterInnen wird untersagt mit KollegInnen zu reden die sich über solche Mißstände beschweren. Drohungen werden geäußert wie "Wenn Sie damit an die Öffentlichkeit gehen schalten wir die Rechtsabteilung ein"! 
  • MitarbeiterInnen werden von der Marktleitung angeschrien, einen "normalen" Umgangston kennen die Führungskräfte nicht. 
  • Dienstpläne werden kurzfistig geändert ohne die MittarbeiterInnen zu benachrichtigen, oder gar ihre Zustimmung einzuholen. 
  • Den geringfügig Beschäftigten (400 €) werden die, eigentlich vom Arbeitgeber zu entrichtenden, pauschalen Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung vom Lohn abgezogen. 
  • Bezahlter Urlaub oder Krankengeld - im OBI Lindau für Geringfügig Beschäftigte Fehlanzeige, denn (O-Ton Markleiter) "Mit so einer Scheiße braucht man mir nicht kommen"! 
  • Allein im Monat Mai 2011 haben sieben MitarbeiterInnen aus dem Bereich Kasse-Info Eigenkündigungen ausgesprochen! 
  • So sind die Abteilungen im OBI Lindau nur noch mit jeweils einer Vollzeitkraft besetzt. 
  • Durch den extremen Personalmangel sind Überstunden an der Tagesordnung, anders kann die Besetzung des Marktes überhaupt nicht mehr abgesichert werden. 
  • Schon bei kleinsten Fehlern wird von der Marktleitung eine Lohnkürzung vorgenommen, beziehungweise der komplette Lohn einbehalten.
  • Geringfügig Beschäftigte, sog. 400,- Euro-Kräfte müssen Überstunden schieben! Teilweise doppelt so viel wie lt. Arbeitsvertrag Stunden zu leisten wären. 
  • An der Kasse/Info sind Arbeitszeiten von 10 Stunden und mehr ohne Pause durchaus keine Ausnahme! 
  • Einhaltung von Pausenzeiten, oder überhaupt die Möglichkeit Pause zu machen -> oftmals Fehlanzeige. 
  • Neue MitarbeiterInnen erhalten Verträge weit unter Tarif. (Mit Ausnahme der Familienmitglieder des Marktleiters (2x Bruder, Schwägerin und Sohn)
Kosten werden gespart auf Teufel komm raus, auch auf Kosten der Gesundheit der MitarbeiterInnen. So werden im Winter die Heizungen in den Kassenboxen abgestellt, die Türen sind "Dauer-offen" und das Heizgebläse ist defekt und wird nicht repariert.
Dazu werden die MitarbeiterInnen dann noch auf den Parkplatz geschickt um Schnee zu fegen. Für eine Kehrmaschine gibts kein Geld.
Selbst als diese Zustände der Zentrale, und dem zuständigen Regionalleiter Süd gemeldet wurden tat sich nichts. Im Gegenteil, den MitarbeiterInnen die sich beschwert hatten wurde von Seiten der Geschäftsleitung mit einer Anzeige wegen übler Nachrede gedroht!


Die Mitarbeiter sind OBI höchstes Gut!
Gesetze werden bei OBI strikt eingehalten!


Man sehe sich nur den OBI Verhaltenskodex an! Wenn OBI wirklich konsequent wäre und sich an sein eigenes Regelwerk halten würde, dann dürfte es solche Zustände wie in Lindau nicht geben! In keinem OBI Markt, egal wo.


Also Ihr Herren Geschäftsführer, Sie und der zuständige Marktleiter sollten sich schämen!
So geht man nicht mit seinem Personal, so geht man generell nicht mit Menschen um!
Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzamt und Krankenkassen werden sich sicher gern für solche Praktiken interessieren!
Mal abwarten ob die "Bild" zu dieser Story auch etwas zu sagen hat!


Deshalb erhaltet Ihr Herren der Geschäftsleitung von uns die erste OBI Zitrone des Monats!

Ihr habt sie Euch redlich verdient!

Und eins ist sicher: Wir bleiben am Ball! 
 

1. Juni 2011

„Geiz-ist-geil!“

"Geiz ist geil"
Diese Denkweise überwiegt bei den Arbeitgebern noch immer!


Die Tarifverhandlungen im Einzelhandel verharren auf der Stelle.

"Vorliegende Angebote sind ein Witz"
"Unsere Arbeit ist mehr wert - Wir sind mehr wert"
"Ohne vernünftiges Angebot werden die Streiks nicht aufhören"

Deutliche Worte für die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber.

„Es ist schon erstaunlich, wie die Arbeitgeber an ihrem Geld kleben.
Sie schaffen es offenbar ohne Mühe, sich in fünf Verhandlungsrunden so gut wie nicht von der Stelle zu bewegen“, erklärt Bernhard Schiederig, Verhandlungsführer der ver.di für den hessischen Einzelhandel: „Es sieht so aus, als ob das ‚Geiz-ist-geil-Denken’ bei den Arbeitgebern immer wieder überwiegt. Denn es lässt sich kaum noch erklären, wieso nach einem durchweg sehr guten Jahr für die Branche mit einer Gewinnsteigerung von 3,7 Prozent eine spürbare Entgelterhöhung vorenthalten werden soll. Überdies zeigte der Groß- und Außenhandel in der vergangenen Woche, wie schnell sich beide Verhandlungsseiten auf eine Drei vor dem Komma einigen können. Davor scheuen sich die Einzelhändler anscheinend wie der Teufel vorm Weihwasser.“

Am 24. Mai 2011 wurde für den hessischen Groß- und Außenhandel eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 3,0 Prozent im ersten und 2,4 Prozent im zweiten Jahr, jeweils mit einem Nullmonat, vereinbart. Ebenfalls bekannt, aber für ver.di unannehmbar: das Angebot für den Einzelhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit 2,5 Prozent fürs erste (bei 3 Nullmonaten, also 1,88 Prozent auf 12 Monate gerechnet) und 1,5 Prozent fürs zweite Jahr (bei 2 Nullmonaten, 1,25 Prozent aufs Jahr gerechnet). „Solche Erhöhungen wären kein wirkliches Fortkommen seit der letzten Tarifverhandlung gewesen“, so Bernhard Schiederig weiter, „denn auch sie würden nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ausgleichen, sondern bedeuteten für die Beschäftigten einen empfindlichen Verlust an Realeinkommen.“

Ähnlich „verbohrt“ wie bei der Entgeltsteigerung erwiesen sich die Arbeitgeber auch bei der Einschränkung des Einsatzes von Leiharbeitskräften im Einzelhandel. Hierzu lehnten sie eine tarifvertragliche Regelung entschieden ab. „Auch wenn diese Frage im Einzelhandel noch nicht die tagtägliche Arbeit der Beschäftigten dominiert, so möchten wir sowohl den Einsatz von Leiharbeitern als auch deren Bezahlung unterhalb des Branchentarifvertrages in zahlreichen Unternehmen bereits aktuell, in anderen perspektivisch deutlich einschränken“, meint Bernhard Schiederig: „Wir wollen auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse, damit die Beschäftigten vom Einkommen eines Vollzeitarbeitsplatzes menschenwürdig leben können.
Dabei entlassen wir auch die Arbeitgeber nicht aus ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung.“

Bayern streikt weiter

800 Streikende
im bayerischen Einzelhandel!


Im bayerischen EH sind heute 800 Beschäftigte aus rund 40 Betrieben dem Streikaufruf von ver.di gefolgt.
Bestreikt wird heute vor allem der Großraum München, aber auch in Ulm, Augsburg, Ingolstadt, Senden, Neu-Ulm, Königsbrunn, Kempten, Memmingen, Würzburg, Aschaffenburg und Großostheim.

Die Streiks werden am 03.06. fortgesetzt -  nicht nur in Bayern.
  

27. Mai 2011

Neue Entgeldstrukturen im Einzelhandel - Teil 1

Neue Entgeld-Strukturen im EH
Die Diskussion geht weiter!




Gehalts- und Lohntarifverträge - Die Geschichte

Unsere Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen sind veraltet heißt es. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, daß die Tarifstrukturen, mit wenigen Änderungen, bereits etwa 70 Jahre alt sind.
In den zurückliegenden 60 Jahren wurden die Tarifverträge jedoch enorm weiterentwickelt:
  • 37,5 Std. Woche
  • 6 Wochen Urlaub
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)
  • Zuschlagsregelungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • tarifliche Altersvorsorge
  • höhere Gehälter u. Löhne
Doch alle bisherigen Versuche, auch die Entgeldgruppenstruktur  zu modernisieren haben bisher zu keinem Erfolg geführt.
Darum schleppen wir seit Jahrzehnten auch tarifpolitische Erblasten mit, die sich wie folgt beschreiben lassen:
  • Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten besteht in unseren Gehalts- und Lohntarifverträgen weiter.
  • Die Mehrzahl der heutigen Vertriebsformen des EH findet sich in den Tarifgruppenbeschreibungen nicht wieder bzw. die Beschreibungen sind völlig überaltert.
  • In den Lohngruppen werden Ausbildungsberufe (Textil/Ernährung), die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, schlechter bezahlt als die übrigen Handwerksberufe. Das ist diskriminierend und rechtswidrig.
  • Altersdiskriminierung findet sich mehrfach in unseren Tarifverträgen.
  • Die kaufmännische Ausbildung im EH wird geringer bewertet als eine handwerkliche Ausbildung. Ein/e Kauffrau/mann im EH muß drei Jahre warten, bis die Endstufe der Tarifgruppe erreicht wird (mittelbare Diskriminierung).
  • Kaufmännische Berufsausbildung wird in unseren Tarifverträgen nicht belohnt.
  • Die Tarifvorschrift "Eingruppierung nach der überwiegenden Tätigkeit", hat in Verbindung mit den veralteten Tätigkeitsbeispielen zu massiven Abgruppierungen geführt. Aus Filialleitern wurden Verkaufsstellenverwalter, aus Abteilungsleitern Substituten und Erstkräften Verkäufer/Innen - und zuletzt noch aus Verkäufer/Innen durch eine "Funktionstrennung" gewerbliche Beschäftigte.
    Allein durch eine andere Benennung der Tätigkeit ist es den Arbeitgebern möglich, eine schlechtere tarifliche Eingruppierung durchzusetzen und so geringere Löhne zu zahlen.
  • Die §§ 2 und 3 unseres aktuellen Gehaltstarifvertrages stellen Betriebsräte vor enorme Probleme. Die Formulierungen sind häufig mißverständlich und können deshalb in der Regel nur mit einer entsprechenden Tarifvertragskommentierung sachgerecht gedeutet werden.
Fazit:
Unsere Gehalts- und Lohntarifverträge sind überaltert und nicht mehr sachgerecht, sie sind ungerecht und nicht diskriminierungsfrei, sie bieten wenig Schutz vor Abgruppierung, sie sind für Betriebsräte in ihren Gehaltsregelungen oft mißverständlich.



Fortsetzung folgt

Quelle: ver.di
   

22. Mai 2011

Neue Tarifverhandlungsrunde

Viel Bewegung in den Betrieben
wenig Bewegung bei den Verhandlungen



München, 20.05.2011.
In der 2. Tarifverhandlung für die 335.000 Beschäftigten
des bayerischen Einzelhandels kam es nach Streikaktionen in über 50 Betrieben zu einem neuen Angebot der Arbeitgeber. Dennoch ist der Weg zu einem Abschluss aus der Sicht von ver.di noch weit. „In den Streikaktionen formuliertendie Beschäftigten eine klare Erwartungshaltung, dass sie für ihre ständig steigende Arbeitsleistung endlich mehr Geld bekommen.
Das neue Angebot wird dieser berechtigten Erwartung aber keinesfalls gerecht“, erklärte Hubert Thiermeyer, Verhandlungsführer von ver.di. Das neue Angebot beinhaltet – wie schon bei der letzten Verhandlung - eine Anhebung der Löhne und Gehälter ab dem 1. August nach drei Nullmonaten um 1,5 %, also 1,1 % auf das Tarifjahr gerechnet. Ergänzt wird dieses Angebot nun durch monatliche Einmalzahlungen von 20 € ab dem 1. August,also um insgesamt 180 €, die jedoch erst 2012 ausbezahlt werdenund zu keiner langfristig wirksamen Erhöhung der Entgelte im Einzelhandel führen.
Kein Angebot machten die Unternehmervertreter zur Abschaffung der diskriminierenden Ortsklassenabschläge. Auch die Einschränkung der Leiharbeit im Handel lehnten sie kategorisch ab.
„Das bedeutet weitere Reallohnverluste für die Beschäftigten im Einzelhandel obwohl satte Gewinne gemacht wurden und die Leistung dramatisch verdichtet wurde“,so Thiermeyer weiter.
„Da sich die Unternehmervertreter am Verhandlungstisch zu wenig bewegen, werden jetzt die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben wieder für Bewegung sorgen,“ erklärte der ver.di Verhandlungsführer und kündigte weitere Aktionen in den nächsten Tagen an.
Die nächsten Tarifverhandlungen finden am 8. Juni in München statt und beginnen um 11.30 Uhr.


Frankfurt/M., 18.05.2011.
„Eigentlich hätten die Arbeitgeber erkennen müssen, dass ihre starre Haltung bei den bisherigen Tarifverhandlungen und das Billigangebot von 1,1 Prozent aufs Jahr gerechnet nicht nur auf Unverständnis, sondern in den Betrieben auf reichlich Ärger stieß“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Schiederig. „Als eindrucksvolle und lautstarke Demonstration hatten sich hierzu etwa 400 Streikende aus 15 Betrieben vor dem Verhandlungslokal in Frankfurt versammelt. Sichtlich beeindruckt vom Engagement und der Entschiedenheit des Auftretens der Beschäftigten nahmen Vertreter der Arbeitgeberseite an der Kundgebung teil, doch zeigten sie sich nicht willens, ihre starre Haltung gegenüber den Protestierenden zu erläutern.“ Denn in der anschließenden Tarifverhandlung wiederholten sie bloß ihr Angebot von 1,5 Prozent ab 1. Juli 2011 bei 3 Nullmonaten. Dieses wollten sie lediglich durch eine monatliche Einmalzahlung von 20 € für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 31. März 2012 bei einer Auszahlung am Ende der Laufzeit erweitern. Jede wirklich substantielle Verhandlung über eine spürbare Erhöhung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen lehnten die Arbeitgeber ab. Gleiches geschah mit der Forderung der ver.di, durch Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitskräften zu begrenzen und diesen eine Bezahlung nach dem Branchentarifvertrag des hessischen Einzelhandels zu garantieren. „Es scheint so, dass den Arbeitgebern die Streiks der letzten beiden Wochen und die heutige Protestkundgebung nicht deutlich genug zeigten, wie ernst es den Beschäftigten mit ihrer Forderung nach einer spürbaren Lohnerhöhung ist“, so Bernhard Schiederig weiter. „Bei ihnen steht aber auch der Leiharbeits-Tarifvertrag hoch im ‚Kurs’. Denn Leiharbeitskräfte werden auch im Einzelhandel nicht nur zur Verringerung der Stammbelegschaften, sondern gegen diese gleichfalls als billige Konkurrenz eingesetzt. Die Arbeitgeber müssen sich diesen Problemen endlich stellen und ihre Unnachgiebigkeit aufgeben, wenn sie den Tarifkonflikt nicht weiter schüren möchten.“
Als nächster Verhandlungstermin wurde der 30. Mai 2011 vereinbart.

Stuttgart, 20.05.2011
An den Streiks im baden-württembergischen Einzelhandel haben sich landesweit rund 1500 Beschäftigte beteiligt. In Stuttgart demonstrierten rund 700 Streikende aus dem Großraum Stuttgart, aus Pforzheim und Bretten durch die Innenstadt. In Mannheim versammelten sich etwa 500 streikende Einzelhandelsbeschäftigte aus dem Rhein-Neckar-Raum, in Esslingen demonstrierten 200 Streikende aus Esslingen, Reutlingen und Göppingen. Aus Heilbronn und Schwäbisch Hall wurden ebenfalls ca. 200 Streikende im Einzelhandel gemeldet. Die Arbeitsniederlegungen werden am morgigen Samstag in fast allen betroffenen Betrieben fortgesetzt.
Mit den heutigen Streiks protestierte ver.di gegen das „bisher völlig unzureichende“ Arbeitgeberangebot von 1,5% bei den Tarifverhandlungen über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die rund 220.000 Beschäftigten im baden-württembergischen Einzel- und Versandhandel, um den Druck vor der am 25. Mai in Korntal-Münchingen stattfindenden 5. Verhandlungsrunde zu erhöhen.
Von den heutigen Arbeitsniederlegungen waren insbesondere mehrere Kaufhof-Kaufhäuser, SB-Warenhäuser Kaufland, Handelshof, Real und Marktkauf, zahlreiche Filialen von H&M und Schlecker, sowie Filialen von Ikea, Rewe und Netto.
„Die Verkäuferinnen und Verkäufer lassen sich in diesem Jahr nicht mit kümmerlichen Erhöhungen abspeisen, die angesichts der gegenwärtigen Teuerungsraten reale Einkommenssenkungen bedeuten würden“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke bei der Kundgebung in Esslingen.
„Die Geduld der Frauen im Einzelhandel ist die Macht der Händler“, so Franke weiter, „aber die Verkäuferinnen sind jetzt eindeutig mit ihrer Geduld am Ende!“ Die Streiks würden so lange fortgesetzt, bis ein anständiger Tarifabschluss erreicht sei.
Die 5. Verhandlungsrunde im baden-württembergischen Einzelhandel soll am 25. Mai, ab ca. 10:30 Uhr, im Abacco-Hotel in Korntal-Münchingen stattfinden.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen findet die erste Verhandlungsrunde am 27.05.2011 statt. 
 

18. Mai 2011

Initiative gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz

Betriebs und Personalräte starten Initiative gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz


Betriebsräte-Initiative

 

Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen wie Porsche, IBM und Deutsche Bahn protestieren heftig gegen das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung. Sie fordern: Schluss mit dem Gesetz. Denn dieses würde den Grundrechtsschutz für die Beschäftigten verschlechtern.


Der Aufruf im Wortlaut

Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.
Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.
Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:

  • sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
  • durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
  • Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
  • Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
  • und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.
Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.
Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.

Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient.


Vordruck Betriebsräteinitiative zum Gesetzgebungsverfahren   als .pdf
Vordruck Betriebsräteinitiative zum Gesetzgebungsverfahren   als .doc


 

17. Mai 2011

Reich durch Handel

Die reichsten Deutschen findet man im Einzelhandel
und die niedrigsten Löhne auch


Privatvermögen in Mrd. Euro

Quelle: Manager-Magazin  

Fam. Haub (Tengelmann, OBI, Kik) 3,7 Mrd. € Privatvermögen 


 

15. Mai 2011

"Ich will streiken"- Aus aktuellem Anlaß





Aus aktuellem Anlaß hier noch einmal zu Eurer Information
Was ist bei einem Streik zu beachten?


»Darf ich auch am Streik teilnehmen, wenn ich nicht gewerkschaftlich organisiert bin?«
Ja, es darf sich jeder an einem Streik beteiligen, weil dies im Grundgesetz verankert ist.


»Was unterscheidet rechtlich einen gewerkschaftlich organisierten MA von einem anderen?«
Rechtlich unterscheiden sie sich nicht. Da der Arbeitgeber den Streiktag natürlich nicht bezahlt, wird allen Streikenden dieser Tag automatisch von Ihrem Gehalt / Lohn abgezogen. Mitglieder bekommen den entsprechenden Nettobetrag von der Gewerkschaft zurückerstattet. Es muss nicht mit dem Gehaltsbüro in Kontakt getreten werden.

»Woher weiß ich ob mein Betrieb bestreikt wird?«
Ein Gewerkschaftsmitglied bekommt dies mitgeteilt. Ein Nichtmitglied kann sich bei der zuständigen Gewerkschaft (Ver.di) darüber informieren oder beim Betriebsrat anrufen. Achtung: Der Betriebsrat darf aus rechtlichen Gründen nicht zum Streik aufrufen. Dies macht immer die Gewerkschaft. Deshalb weiß der Betriebsrat i.d.R. immer erst am Streiktag, ob im Betrieb gestreikt wird oder nicht.

»Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden?«
Nein, es muss niemand informiert werden, wenn man am Streik teilnimmt.


Was viele nicht wissen, … Information zum Streikrecht!
Streiks sind zulässig
: • Der Streik ist ein Grundrecht und im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetz festgelegt. Er ist das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung. D. h. jeder hat das Recht zu streiken, unabhängig davon ob er einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Jeder darf daran teilnehmen. • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind gesetzlich verboten. Gegenteilige Behauptungen sind falsch. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu nehmen. • Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem /der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der /die Arbeitnehmer/in brauch keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgeld besteht für die Dauer des Streiks nicht. • Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken. • Leiharbeitnehmer/innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten. • Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i.d.R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt. • Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.

Übrigens: EinBetriebsrat selbst darf nicht zum Streik aufrufen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Betriebsratsmitglieder streiken aber wie alle anderen mit.

13. Mai 2011

Blogs im Betrieb sorgen für Wirbel im Web

AiB berichtet über Blogs
So nutzen Betriebsräte die neuen Medien



Die renomierte Zeitschrift für Betriebsräte , Arbeitsrecht im Betrieb, berichtet in seiner letzten Ausgabe unter anderem auch über unseren Blog.

Das Blog im Betrieb, oder wie aus Angst Öffentlichkeit entsteht!

Es wird berichtet wie es zu diesen Blogs kam, was die Hintergründe sind, was damit erreicht werden soll.

Blogs im Internet sorgen für Wirbel im Betrieb!

Der Verlust des Informationsmonopols wiegt schwer für die Arbeitgeber und zwingt zu mehr Transparenz und Dialog mit den Beschäftigten.
Zudem versuchen Unternehmer und unternehmensnahe Führungskräfte immer wieder ihre Positionen, getarnt als Beschäftigtenmeinung, gegen die Meinung im Blog zu setzen.

Fair geht vor: Regeln in ver.di Blogs.

Um Wildwuchs zu begegnen, und Fairnes zu gewährleisten gibt es Regeln die von jedermann einzuhalten sind.



Quelle: AiB, Tim Bossmann

Sonntagsöffnung angesagt?

Sonntagsarbeit?
Nein Danke!

Der freie Sonntag gehört uns!

Selbst am 1. Mai wollte OBI es sich nicht nehmen lassen und hat Märkte geöffnet!
Sonntagsarbeit an sich ist schon schlimm genug, aber an solch einem Tag wie dem 1. Mai zu öffnen ist wie ein Schlag inś Gesicht der Mitarbeiter.
Gleiches passierte am 08. Mai, Muttertag!
Kennt denn die Umsatzgier überhaupt noch Grenzen? Es werden Umsätze gescheffelt ohne Ende,dem kleinen Mitarbeiter im Markt,also denen die die Ware bei OBI an den Mann bzw. die Frau bringen wird als Dank für Ihren täglichen Einsatz,für zig tausend geleistete Überstunden,dem Verzicht auf freie Tage,dem Verzicht auf geregelte Pausen,Verzicht auf ihren freien Samstag -> seit über 10 Jahren der ihnen zustehende Lohn vorenthalten.
Von diesen Sonntagsöffnungen profitieren doch sowieso nur Marktleiter,Vertriebsleiter,stellvertretende Marktleiter, Gartencenterleiter und alle anderen die einen Tatiemevertrag haben,der kleine Mitarbeiter im Markt hat davon außer zusätzlicher Arbeit und zusätzlichem Streß -> Nichts.

Ohne seine Mitarbeiter ist ein Marktleiter,sein Stellvertreter,sein Gartencenterleiter Nichts! Ohne die Mitarbeiter die Tag für Tag aufs Neue mit enormen Leistungen und teilweise unter Gefährdung Ihrer Gesundheit dafür sorgen das OBI funktioniert wäre OBI -> Nichts!

Womit wird also gerechtfertigt das z.B. ein Marktleiter das dreifache an Gehalt (zuzüglich Tantiemen) erhält wie eine Vollzeitkraft die nach Tarif bezahlt wird,und die ständig am Limit arbeitenden Mitarbeiter erhalten nicht einmal den Tariflohn? Erklärt uns doch bitte warum das so ist oder besser warum das so sein muß!
Sieht so die "Bezahlung nach Leistung" aus die von bestimmten Personen hier immer wieder gefordert wird?
Dazu sagen wir Mitarbeiter in den Märkten -> Nein Danke!

Der Sonntag gehört uns und unseren Familien - und nicht OBI! Sagt NEIN zu Sonntagsöffnungen!

Und wenn Ihr doch mal an einem Sonntag arbeiten mußtet dann muß Euch mindestens ein zusätzlicher Ersatzruhetag gewährt werden!
   

Blog-Problem

  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund eines massiven Problems mit einem Update auf Blogger.com, von Google verursacht, wurden leider die letzten Berichte und Kommentare gelöscht, bzw. sind einfach verschwunden!
Wir arbeiten an diesem Problem, entschuldigen uns dafür und werden Euch, sobald das Problem behoben wurde, wieder mit Informationen versorgen und wie gewohnt weiter machen!
Bis dahin,


Eure Blog-Redaktion

12. Mai 2011

Streiks bei Dehner gehen weiter!

Die Beschäftigten von Dehner setzten ihre Streikaktionen ab heute fort.
Grund dafür ist die Verweigerungshaltung der Dehner Manager zu den Forderungen der Beschäftigten nach Rückkehr zur Tarifbindung.

Bestreikt werden die Dehner Gartencenter in Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Neu-Ulm, Senden, Augsburg und München-Trudering.

Hartnäckig und entschlossen stehen die Dehner Beschäftigten für ihre Forderung ein. Die Flucht von Dehner aus der Tarifbindung wollen sie auch nach 18 Monaten nicht einfach so hinnehmen. Berthold Schleidt, ver.di Streikleiter aus Augsburg,
zeigte sich enttäuscht von der Verweigerungshaltung der Manager und zeigte Verständnis für die Wut der Beschäftigten“.
„Gerade im Einzelhandel sind geschützte Mindestbedingungen für die Beschäftigten und ihre Familien, wie sie Tarifverträge bieten, elementar, dies zeigen viele Beispiele aus anderen Konzernen“.
„Die Beschäftigten sind auch sauer, weil sie hervorragende Leistungen gebracht haben und sich die Unternehmensleitung auf Kosten der Belegschaft saniert hat aber trotz hervorragender Gewinne die Tarifbindung verweigert wird,“

11. Mai 2011

Gelungener Streikauftakt

Mehr als 1000 Streikende
im bayerischen Einzelhandel


Mehr als 1.000 Streikende im bayerischen Einzelhandel

Nürnberg u.a., 9.05.2011.
Im bayerischen Einzelhandel sind mehr als 1.000 Beschäftigte aus knapp 40 Betrieben dem Streikaufruf der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gefolgt. Hintergrund ist das aus ver.di Sicht unzureichende Angebot des Arbeitgeberverbandes in der Tarifverhandlung vom 4. Mai und der unbefriedigende Verhandlungsverlauf im Einzelhandel.
„Die Beteiligung und die kämpferische Stimmung der Streikenden war bei den Aktionen hervorragend“, beschreibt Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer die Aktionen.
„Damit geht ein klares Signal an den Arbeitgeberverband, dass sich die Beschäftigten bei satten Gewinnen der Konzerne und immer mehr Leistungsverdichtung bei den Beschäftigten nicht mit weiteren Reallohnverlusten abfinden werden“, sagte Thiermeyer in der Streikversammlung in Nürnberg.
In Nürnberg beteiligten sich über 500 Verkäuferinnen und Verkäufer an den Streikaktionen. Sie bildeten eine Menschenkette zum Arbeitgeberverband. Auch an den anderen Orten demonstrierten die Beschäftigten für ihre Einkommensverbesserung.
Bestreikt wurden in Würzburg/Aschaffenburg die Betriebe H&M Großostheim, H & M in Würzburg Schönbornstraße und Schweinfurt Georg-Wichtermann-Platz, in Mittelfranken die Betriebe Schlecker Nürnberg, Auerbach, Fürth, Marktkauf in
Nürnberg Kölner Straße, in Mögeldorf und Roth, Marktkauf Thon in Nürnberg Wilhelmshavener Straße, E-Center Marktkauf Nürnberg Sulzbacher Straße, Karstadt Nürnberg Reichthalerstraße und Königstraße, Galeria Kaufhof in Nürnberg Königstraße und Nürnberg Aufseßplatz, real Nürnberg Virnsbergerstraße und real in Schwabach, in Ingolstadt Neukauf Vohburg, in Augsburg die Betriebe H & M Willy-Brandt-Platz, Annastraße, Moritzplatz, Schlecker mit Filialen in Augsburg, OBI Augsburg Proviantbachstraße, Karstadt und Galeria Kaufhof in Augsburg Bgm.-Fischerstraße, in der Oberpfalz Schlecker Verkaufsstellen im Bezirk Oberpfalz und einzelne Filialen von Netto Markendiscount AG & Co. KG im ver.di Bezirk Oberpfalz, in München die Betriebe real, Margot-Kalinke-Straße und Machtlfinger Straße sowie in München-Germering das AEZ Amper-Einkaufszentrum, in Kempten H & M Memmingen sowie mit einer Mittagspausenaktion die Betriebe Feneberg Lebensmittel, Kaufhof, Schlecker und real in Kempten, in Niederbayern real Passau sowie Schlecker Filialen in Niederbayern.
  

9. Mai 2011

Streiks im Einzelhandel beginnen - auch bei OBI

Streikauftakt im bayerischen EH
ver.di macht Druck





Heute ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rund 40 Betriebe in Bayern zu Warnstreik- und Streikaktionen auf, auch bei OBI.
Hintergrund ist das aus ver.di Sicht völlig unzureichende Angebot des Arbeitgeberverbandes in der Tarifverhandlung vom 4. Mai und der unbefriedigende Verhandlungsverlauf im Einzelhandel.


Betroffen sind Betriebe in Würzburg/Aschaffenburg die Betriebe H&M Großostheim, H & M in Würzburg Schönbornstraße und Schweinfurt Georg-Wichtermann-Platz, in Mittelfranken die Betriebe Schlecker Nürnberg, Auerbach, Fürth, Marktkauf in Nürnberg Kölner Straße, in Mögeldorf und Roth, Marktkauf Thon in Nürnberg Wilhelmshavener Straße, E-Center Marktkauf Nürnberg Sulzbacher Straße, Karstadt Nürnberg Reichthalerstraße und Königstraße, Galeria Kaufhof in Nürnberg Königstraße und Nürnberg Aufseßplatz, real Nürnberg Virnsbergerstraße und real in Schwabach, in Ingolstadt Neukauf Vohburg, in Augsburg die Betriebe H & M Willy-Brandt-Platz, Annastraße, Moritzplatz, Schlecker mit Filialen in Augsburg, OBI Augsburg Proviantbachstraße, Karstadt und Galeria Kaufhof in Augsburg Bgm.-Fischerstraße, in der Oberpfalz Schlecker Verkaufsstellen im Bezirk Oberpfalz und einzelne Filialen von Netto Markendiscount AG & Co. KG im ver.di Bezirk Oberpfalz, in München die Betriebe real, Margot-Kalinke-Straße und Machtlfinger Straße sowie in München-Germering das AEZ Amper-Einkaufszentrum, in Kempten H & M Memmingen sowie mit einer Mittagspausenaktion die Betriebe Feneberg Lebensmittel, Kaufhof, Schlecker und real in Kempten, in Niederbayern real Passau sowie Schlecker Filialen in Niederbayern.


Aus dem Streikaufruf von ver.di:

„Vor zwei Monaten wurde dieses Angebot schon wortgleich in Hessen vorgelegt.
Seither hat sich trotz der vielen Verhandlungen in den anderen Bundesländern durch Verhandlungen nichts weiter bewegt. Jetzt müssen wir eben Druck in den Betrieben machen“, so ver.di Streikleiter Manfred Wages in Nürnberg.
„Obwohl die Konzerne und Unternehmen im Handel hervorragende Gewinne gemacht haben, wollen die Manager die außergewöhnlichen Leistungen der Beschäftigten im Handel nicht honorieren“, kommentierte Hubert Thiermeyer, Verhandlungsführer von ver.di, das Angebot der Arbeitgeber.
„Wir haben den Eindruck als wollten die Konzerne ihre Gewinne nicht nur über Personalabbau und Leistungsverdichtung, sondern jetzt auch noch über Reallohnverluste weiter steigern“, so Dirk Nagel, ver.di Streikleiter in München.
Die Beschäftigten sind sauer, sie müssen immer mehr leisten und dann wird ihnen die Anerkennung verweigert“ erklärte Georg Luber, ver.di Streikleiter in der Oberpfalz.
„ Wir lassen die Wertschätzung und notwendigen Entgelterhöhungen nicht auf die lange Bank schieben“, ergänzte Aline Gottschalk, ver.di Streikleiterin in Augsburg.
„ Da reden Politiker vollmundig vom Aufschwung XXL und auf der anderen Seite sollen die Beschäftigten aus diesem Aufschwung ausgeschlossen werden“, sagte Reinhold Schiller, ver.di Streikleiter in Regensburg.
„Die Konzerne schreiben Profite und in den Tarifverhandlungen schreiben sie scheinbar die Beschäftigten ab“, so Reinhardt Semmler, ver.di Streikleiter in Ingolstadt.
„Wir wollen auch endlich bei der Abschaffung der diskriminierenden Ortsklassenabschlägen weiter kommen, denn es ist nicht einsehbar, dass die gleiche Arbeitsbelastung und Arbeitsleistung unterschiedlich bezahlt wird, erklärte Monika Linsmeier, ver.di Streikleiterin in Niederbayern.
 

8. Mai 2011

Alles Gute zum Muttertag

Alles Gute zum Muttertag



Allen Müttern, denen die es schon sind, und denen die es bald werden und all denen die es noch werden wollen. Die OBI Verdi Blog Redaktion wünschen Euch einen wunderschönen Muttertag im Kreis Eurer Lieben! Wir hoffen inständig das Ihr an Eurem Ehrentag nicht der Profitgier von irgendwelchen "Führungskräften" aufgesessen seit und an diesem wunderschönen, sonnigen Tag arbeiten mußtet!

Einen schönen und erholsamen Muttertag wünscht Euch die Blog-Redaktion.

 

28. April 2011

ARBEIT AUF ABRUF



Arbeit auf Abruf
Was ist das?


1. Was bedeutet Arbeit auf Abruf?
Arbeit auf Abruf heißt, daß der Arbeitgeber nur einen bestimmten Teil an Arbeitszeit gegenüber einem Arbeitnehmer abzuruft.

2. In welchem Umfang kann Arbeit auf Abruf vereinbart werden?
Nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts darf das Abrufkontingent maximal 25% der wöchentlichen Arbeitszeit betragen. Ist mit einem Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vereinbart, darf das Abrufkontingent also maximal 5 Stunden pro Woche betragen.

3. Darf ein Arbeitgeber auch vereinbaren, dass er einen bestimmten Teil der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit nicht in Anspruch nehmen möchte?
Alternativ zu einem Abrufkontingent für einen Arbeitnehmer ist es auch zulässig, daß der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, verbunden mit der Regelung das er berechtigt ist einen bestimmten Teil dieser Arbeitszeit nicht abzurufen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf dieser Teil der Arbeitszeit jedoch maximal 20% der wöchentlichen Arbeitszeit betragen. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer daher eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden, ist es zulässig, eine Vereinbarung mit aufzunehmen, daß der Arbeitgeber 4 Stunden nicht in Anspruch nehmen muß.

4. Ist es zulässig, die unter Ziffer 2 und 3 dargestellten Regelungen zu kombinieren?
Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht zulässig, neben einem Abrufkontingent noch eine Regelung aufzunehmen nach der ein Teil der Arbeitszeit vom Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen werden muß.


5. Was unterscheidet Abrufarbeit von Überstunden?
Entscheidend ist, ob das zusätzliche Arbeitsdeputat nur für unvorhergesehene Notfälle oder ohne eine solche Beschränkung regelmäßig abgerufen werden kann. Um Überstunden handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer nur für einen vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarf länger arbeiten muss. Von einer Abrufarbeit geht man hingegen aus, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht auf eine Unregelmäßigkeit oder Dringlichkeit begrenzt ist. Bei der Abrufarbeit muß der Arbeitnehmer unabhängig von den Rahmenumständen und einer Begründung des Arbeitgebers tätig werden.

6. Kann neben einer Abrufarbeit eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden bestehen?
Ja. Es ist zulässig, dass neben einem Kontingent von Abrufarbeit vereinbart wird, dass ein Arbeitnehmer auch Überstunden zu leisten hat. Eine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden setzt aber grundsätzlich eine entsprechende Rechtsgrundlage in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag und vor allem die Zustimmung des Betriebsrates voraus.

7. Muss bei einer Abrufarbeit eine tägliche und wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart werden?
Ja. Eine Vereinbarung zu einer Abrufarbeit muss eine tägliche und wöchentliche Mindestarbeitszeit vorsehen. Fehlt es an der Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeitdauer, so gilt eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG). Ist eine tägliche Mindestarbeitszeit nicht vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden zu beschäftigen.

8. Ist es zwingend erforderlich, daß die wöchentliche Mindestarbeitszeit jede Woche erfüllt wird?
Nein. Nach überwiegender Auffassung ist es zulässig, dass ein Arbeitnehmer nicht in jeder Woche genauso viele Stunden arbeitet wie im Vertrag festgelegt ist.
Ansonsten wäre eine Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht erreichbar. Es ist daher zulässig, Arbeitszeitguthaben bzw. Arbeitszeitdefizite aufkommen zu lassen.
Erforderlich ist es dann aber, einen Ausgleichszeitraum zu bestimmen innerhalb dessen die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit durchschnittlich erreicht werden muss. Auch hier gilt: Der Betriebsrat hat dabei ein Mitbestimmungsrecht.

9. Ist es zulässig, eine Jahresarbeitszeit zu vereinbaren?
Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, eine Jahresarbeitszeit zu vereinbaren.

10. Muss ein Abruf von Arbeit mit einer bestimmten Frist angekündigt werden?
Ja. Abrufarbeit muss mit einer Frist von mindestens 4 Tagen im Voraus angekündigt werden.(Dies gilt übrigens auch für jede Änderung des Dienstplanes!)

11. Gibt es weitere Einschränkungen beim Abruf von Arbeit?
Ja. Bei jedem Abruf von Arbeit sind die Grundsätze des billigen Ermessens zu berücksichtigen. Dabei sind die Interessen des Arbeitgebers mit den Interessen des Arbeitnehmers abzuwägen und gleichermaßen zu berücksichtigen.

12. Und wie immer, gilt auch hier
Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser ein Mitbestimmungsrecht beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, sowie der Verteilung auf die einzelnen Wochentage.
Betriebsverfassungsgesetz - §87 Abs.1, Ziff. 2


Quelle: DGB, ver.di, wikipedia 
  

26. April 2011

Wenn der Job zur Qual wird! 4

Tipps sich gegen Mobbing zu wehren!
Gründe für Mobbing - Hilfe für die Opfer


Mobbing macht krank

Mobbingopfer erleben das Gemobbt-werden als schwere, tiefgreifende Krise.
Den Opfern gelingt es auch nicht, diese Krisensituation psychisch zu verarbeiten. Durch jede neue Mobbingaktion werden sie an ihr Krisen-Urerlebnis erinnert und durchlaufen jedes Mal wieder ihre Ohnmachtsituation aufs Neue. Denn wie sie auch reagieren, das Mobbing gegen ihre Person wird weiter fortgesetzt.
Erste Krankheitssymptome, meist psychosomatischer Natur wie Kopfsmerzen, Herzrasen, Schlafstörungen, Nervosität, Konzentrationsschwäche stellen sich ein. Die Folge sind krankheitsbedingte Fehlzeiten.
Langzeitfolgen von Mobbing können Depressionen, Schlafstörungen, anhaltende Persönlichkeitsveränderungen, funktionelle Störungen sämtlicher Organsysteme, Sucht- und Suizidgefährdung sein.

Typische Mobbinghandlungen
  • Ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit
  • Art und Inhalt der Zuweisung von Arbeiten (schlechteste oder sinnlose Arbeiten, usw.)
  • Einschränkung der Möglichkeit sich zu äußern
  • Kontaktverweigerung, jemanden „wie Luft“ behandeln
  • Hinter dem Rücken schlecht reden
  • Ständige Beleidigungen, Verleumdungen üble Nachreden
  • Lächerlich machen
Insgesamt werden in der Literatur 45 Mobbinghandlungen beschrieben.

Tipps gegen Mobbing
  • Nicht vorschnell sein! Bezeichnen Sie nicht gleich jeden sofort als Mobber, das wäre eine üble Nachrede.
  • Lassen Sie nichts einreißen. Kleine Sticheleien gehören nicht zur Tagesordnung, sondern sind unprofessionell. Wehren Sie sich auch bei kleinen Unverschämtheiten unverzüglich und stellen Sie gegebenenfalls Missverständnisse klar.
  • Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch. Dokumentieren Sie alle Mobbing-Vorfälle schriftlich und eventuell mit Bild, Datum, Uhrzeit, Ort, Zeugen und Anwesenden. Das erleichtert Ihnen später das Nachvollziehen des Mobbingverlaufs und belegt die Mobbing-Dauer.
  • Halten Sie ihre Hände sauber. Nur weil andere mobben, müssen Sie das noch lange nicht. Nicht zurückmobben! Keine Gegenpartei aufstellen! Dies löst den Konflikt nicht, sondern erschwert die Konfliktbewältigung.
  • Nicht in die Ecke drängen lassen. Viele Opfer schweigen aus Scham und werden durch ihr nichts tun schnell wieder zum Opfer. Statt immer zu reagieren, können Sie die Initiative ergreifen.
  • Beschweren Sie sich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig bei ihren Vorgesetzten beschweren, oder falls der Vorgesetzte der Mobber ist beim Arbeitgeber. Auch der Betriebsrat kann hier helfen.
  • Greifen sie Ihren Ansprechpartner nicht an. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sich für Sie einsetzt, den sie selber angreifen, ist gering. Formulieren Sie als Ich-Botschaften.
  • Belassen Sie es nicht bei einem Gespräch. Sollte eine erste Beschwerde nichts bringen, gehen Sie sofort zum Betriebsrat. Sollte die Ansprechperson langfristig beschwerderesistent bleiben nehmen Sie einen neutralen Zeugen (Betriebsrat) zu den Gesprächen
  • Nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Das können sein: Der Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft Verdi oder Selbsthilfegruppen der Region. Alleine können Sie den Konflikt nicht bewältigen
  • Hoffen Sie nicht auf die Zivilcourage Ihrer Kollegen. Die Stärkeren sollten den Schwächern helfen, dies trifft im Arbeitsleben selten zu. Die Meisten werden Ihre Nähe meiden um nicht auch Betroffener zu werden.
Ist Mobbing strafbar?
Wenn Prävention alleine nicht hilft und die betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein sollten, können sich Mobbingopfer auch juristisch wehren. Schwere Mobbinghandlungen können strafbar sein. Es kann sich dabei um Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung und Nötigung handeln.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetzen (§ 3 und 5 ArbSchG) zur gesundheitlichen Prävention im Betrieb verpflichtet. Er muss deshalb Mobbing durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken.

In Betrieben mit Betriebsrat
Hier hat der Betriebsrat aus den § 75, 84, 85 und 104 Betriebsverfassungsgesetz Möglichkeiten den Mobbingopfern zu Seite zu stehen.

Jeder Mensch hat im Grundgesetz verankerte Rechte.
Besonders hervorzuheben sind die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes:
  • Artikel 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar……
  • Artikel 2 (1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit……
  • Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit……
Quelle: Dehner Blog
 

23. April 2011

Frohe Ostern!



Die Redaktion wünscht allen OBI Mitarbeitern 
und allen Lesern

FROHE OSTERN