Seit
mehr als 2 Jahren verhandelt der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland mit
OBI über eine Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitskleidung/
Dienstkleidung, ohne das es bisher zu einem Abschluß kam.
Das
Betriebsverfassungsgesetz spricht Betriebsräten eine klare
Mitsprache/ Mitbestimmung beim Thema Arbeitskleidung/ Dienstkleidung
zu. Und dieses möchte der GBR gern nutzen, nicht wie in dem von der
Geschäftsleitung verbreiteten Schreiben suggeriert wurde um etwas zu
streichen oder zu blockieren! Nein, dem GBR geht es ausschließlich
darum etwas Positives für alle Mitarbeiter in Deutschland zu
erreichen, denn lange nicht in allen Märkten klappt es mit der
Arbeitskleidung gleich gut.
Es
wurden von Seiten des GBR mehrere Vorschläge und Entwürfe
ausgearbeitet, die leider alle von OBI abgelehnt worden sind.
Trotzdem wollte der GBR darüber weiter verhandeln.
In
dieser Gesamtbetriebsvereinbarung geht es nicht darum ob schwarze
Hosen oder nicht, es geht natürlich auch um das einheitliche
Auftreten unserer Kollegen, aber viel mehr noch um Qualität,
geeignete Kleidung für Allergiker und Mitarbeiter die Sonderanfertigungen benötigen (z.B. orthopädische Einlagen/Schuhe, Sondergrößen etc.), Anzahl und Austausch der Dienstkleidung, Reinigungskosten, Reparaturen, Material usw.
Wir
möchten also nicht bremsen, nein wir wollen endlich mit OBI reden und
verhandeln im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte.
Leider
nimmt OBI Mitbestimmung offensichtlich immer noch nicht ernst und hat so wieder einmal einen
Schnellschuss gelandet, Verhandlungen damit abgebrochen und im Dezember
2013 ein neues Handbuch für die Dienstbekleidung herausgegeben ohne
mit dem GBR darüber zu reden geschweige diesen vorher auch nur zu
informieren.
Im GBR
war man sich darüber einig, dass so ein Vorgehen nichts mit
gleichberechtigten Verhandlungen zu tun hat, sondern einfach nur ein
einseitiges schaffen von Tatsachen darstellt, ohne Rücksicht auf die Mitarbeitervertretungen.
Als logische Folge wurde vom Arbeitsgericht Solingen am 31.07.2014 daher folgendes Urteil gefällt:
Solange
es keine Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat zum Thema Arbeitskleidung
gibt, darf OBI seine Angestellten nicht zum Tragen von Dienstkleidung
verpflichten.
GBR
Deutschland, August 2014
2 Jahre? Ihr solltet Nachhilfe in Anspruch nehmen. Richtige Entscheidung von OBI!
AntwortenLöschenRichtige Entscheidung?
AntwortenLöschenOBI ist doch verurteilt worden zu unterlassen und nicht der GBR?
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Das ist doch ... ! Sorry mal !
AntwortenLöschenDie Geschäftsleitung schreibt von "versuchen zu einigen" ( Sinngemäß) . Der GBR "hat erarbeitet" ( Sinngemäß )
Hat schon Irgend jemand von beiden Seiten mal den ernsthaften Gedanken gehabt sich da gemeinsam bei zusetzten! Das wär meine Erwartungshaltung an beide Seiten. Das sollt Ihr nicht verhandeln sondern gemeinsam erarbeiten. Ihr seid weder Parlamentarier noch sind wir Bittsteller (= Arbeitnehmer). Wir sind Vertragspartner.
Nicht versuchen, sondern machen! Danke!!
... es wurde nicht das Tragen der Dienstkleidung gänzlich untersagt, sondern geurteilt, dass dies nicht nach den Kriterien des neuen Handbuchs geschehen darf. Damit gilt die vorherige Fassung und die Tatsache, dass der AG verlangen darf, dass man (wie seitdem man seinen Vertrag unterschrieben hat im Übrigen) Dienstkleidung zu tragen hat, ist völlig legitim.
AntwortenLöschenIm Übrigen auch nachvollziehbar :)
Man kann sich das Leben auch schön reden!
Löschen"Damit gilt die vorherige Fassung ...."
Entschuldigung, doch das ist schlichtweg falsch!
Dienstkleidung und alles was damit im Zusammenhang steht unterliegt der Mitbestimmung. Keine Zustimmung vom Betriebsrat, keine Anordnung zum tragen von Dienstkleidung. Auch das steht im Urteil.
Dabei ist völlig egal ob vorherige Fassung, neue Fassung oder zukünftige Fassung.
Für den Fall das der Arbeitgeber trotzdem verlangt das Mitarbeiter Dienstkleidung tragen, ohne das es eine Einigung mit dem GBR gibt, steht im Urteil: "Für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 10.000 € ......
Und jeder Mitarbeiter von dem das verlangt wird ist ein einzelner Fall!
Und im Übrigen .....
Was im "Vertrag" steht ist in diesem Fall absolut zweitrangig! Das Gesetz steht über dem Vertrag. Auch das ist legitim und leicht nachvollziehbar!
Arbeitnehmer haben nicht nur Pflichten, sie haben auch Rechte. Einen großen Teil dieser Rechte müssen Betriebsräte oft erst durchsetzen. Das tragen von Dienstkleidung gehört dazu.
Nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 87, Absatz (1) Ziffer 1
....Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
"Der Beteiligten zu 2) (AG) wird aufgegeben, es zu unterlassen, die Beschäftigten zum Tragen von Dienstkleidung gemäß Handbuch vom Dezember 2013, Seite 51, zu verpflichten" so im Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen.
LöschenWer lesen oder hören kann ist klar im Vorteil ::))
Also wer in seinem Arbeitsvertrag das Tragen von Dienstkleidung geregelt hat, sollte sich tunlichst daran halten. Der GBR sollte überlegen zu welchem Handeln er die Mitarbeiter aufruft. Vertragspflicht nicht erfüllt, 2 Abmahnungen - Kündigung !!! Danke GBR - aber wer 2 Jahre ergebnislos verhandelt - von dem war auch nichts anderes zu erwarten.
Unser TOP Arbeitgeber hat es also nicht mehr nötig sich an Gesetze zu halten. Ist ja schon interessant. Die Reaktion auf die Verhandlungsbereitschaft des GBR war einen Alleingang zu machen; nach dem Motto "Ich bin OBI" wurde ein Handbuch und eine Geschäftsanweisung erlassen. Die BR hat man vor vollendete Tatsachen gestellt, in der Hoffnung, dass die sich das gefallen lassen.
AntwortenLöschenDas Resultat ist ein Urteil im Sinne der BR. Nun gießt OBI in eine erhitzte Situation noch mehr Öl ins Feuer, indem man versucht den GBR in ein schechtes Licht zu rücken. so was nennt man doch heute in OBI Deutsch: schlechte Performance.
Man darf weiter gespannt sein
"Ein Resultat im Sinne des BR" - ein Resultat im Sinne der Kolleginnen und Kollegen wäre uns lieber gewesen.
Löschenes ist also erstritten worden, das wir angestellten bei obi keine arbeitskleidung mehr tragen brauchen sollen dürfen ? super, dann muß ich mein zeug jetzt selbst kaufen, weil obi mir nichts mehr geben darf ? wat n dat fürn quatsch ?
AntwortenLöschenOh Gott wie bist Du denn rauf. Du schreibst hier ein müll! Klar bekommst du von Obi zu jeder Zeit Dein Hemd. Kopfschüttel
LöschenWas ist den so schlimm am Tragen von Dienstkleidung?(sie wird ja noch dazu vom AG bezahlt)
AntwortenLöschenIch bin froh das ich nicht ständig neue Schuhe und Oberbekleidung kaufen muss.
Auch der Kunde (euer Ernährer) ist erfreut wenn er einen MA von weitem erkennen kann.
Auch das Verhängen einer Geldstrafe ist völliger Blödsinn (ist doch egal ob ich 4 oder 5 Hemden bekomme).
Sind die Schuhe durch gibt es neue.
Was hier und in der Zentrale an Energie vergeudet wird ist erstaunlich.(so viel Arbeitskraftund Zeit zum Diskutieren und schreiben neuer Anordnungen).
Und ich stehe hier jeden Tag undmache meienen Dienst am Kunden (bei OBI kann man anscheind ja auch anders sein Geld verdienen)
Am Tragen von Arbeitskleidung an sich ist nichts schlimm.
LöschenDie Frage ist was ist Sinn und Zweck von Arbeitskleidung. Dass ich meine Kleidung schone ist Blödsinn. Ich habe genug altes Zeug. Wieso soll ich mein weniges Geld(-- nicht mal Tarif) und meine Zeit für die Pflege von OBII Kleidung investieren. Dann mchte ich dafür auch einen Ausgleich, wie es auch in anderen Handelsunternehmen normal ist.
Im übrigen gehören doch noch ein paar ander Dinge geregelt, sonst kommen wieder solche Vorgaben auf, wie: Arbeitskleidung nicht beim Bäcker tragen dürfen etc. Da stellt sich dann gleich noch die Frage: Wenn ich mich schon umziehen muss, ist das dann Arbeitszeit???
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitspracherecht über die Kostenpflicht bezüglich der Arbeitskleidung hat (AZ: 1 AZR 18/06). Auch in der Zentrale laufen die Kolleginnen und Kollegen nicht nackt herum. Auf die Idee Reinigungskosten zu fordern ist noch keiner gekommen, obwohl bei uns auch Anschaffungskosten anfallen.
LöschenKlar doch. Die Kollegen in der Zentrale stapeln jeden Tag Zementsäcke um, bewegen Paletten mit Erden, räumen Pflanzen in Mengen, verräumen Tonnen von Ware und sehen deshalb schon zum Frühstück genau so dreckig aus wie die Kollegen in den Märkten.
LöschenAlso nichts gegen die Arbeit und die Leistung der Kollegen der Zentrale, aber bleibt doch mal auf dem Teppich!
Wir müssen die Klamotten die OBI uns stellt, vorschreibt und die uns nicht gehören anziehen und auf unsere Kosten waschen, reinigen und instandsetzen. Und wenn wir mal wo hängen geblieben sind werden wir noch blöd angemacht wieso denn schon wieder ein neues Hemd.
Wenn ich die Reinigung und Reparatur der Klamotten die ich trage zahlen muß dann entscheide ich auch was ich trage!
Wenn ich etwas auf Anweisung tragen muß was mir nicht gehört zahle ich auch nicht für Reinigung und Instandhaltung.
Und das es zu diesem Urteil überhaupt gekommen ist, ist doch der Dummheit von OBI zuzuschreiben. Das ist doch einfach nur peinlich was da teilweise verzapft wird. Siehe auch Visapix!
Von wegen keine Mitbestimmung, keine Kameras, keine Bilder. Mußte denn erst ein Arbeitsgericht den Geschäftsführern schriftlich geben das sie im Unrecht sind?
Wie gesagt, einfach nur peinlich!
Wir in der Zentrale wechseln auch ohne stapeln von Zementsäcken, bewegen von Paletten und räumen von Pflanzen jeden Tag unser Hemd.
LöschenWas für Kameras meinst du?
LöschenWas für Kameras? Na die die in letzter Zeit in den Eingangsbereichen vieler Märkte installiert worden sind.
LöschenOBI behauptet wären nur Sensoren! Sind aber tatsächlich Kameras!
Wo genau sind die Kameras angebracht? Das wäre ja ne riesen Sauerei.
LöschenSchau mal nach oben im Eingangsbereich! Ist ein kleiner weißer Kasten mit zwei Linsen.
LöschenDas mit dem schlechten Licht ist doch nichts Neues. Bei uns versucht sogar die Marktleitung Mitarbeiter dazu zu motivieren, den neu gewählten BR wieder abzuwählen. Der BR scheint hier wohl zu erfolgreich zu sein...
AntwortenLöschenna wenn er erfolgreich ist muss er keine Angst vor Abwahl haben.
Löschenmuss er so oder so nicht! ein br kann nicht "abgewählt" werden!
Löschenegal wie es diesem marktleiter "stinkt".
möchten viele BR (4 Jahre sorgenfrei leben:):), ist aber nicht ganz richtig. Siehe § 23 (1) BetrVG.
LöschenTja, so ist es wenn man sich seine eigene Rechtsprechung zusammenreimt. Ist vor kurzem selbst dem BR Zentrale passiert.
LöschenEs bleibt dabei, ein BR kann nicht abgewählt werden!
Auflösung durch das Arbeitsgericht ist eine ganz andere Baustelle, für BRs die z.B. Ihre Arbeit nicht machen, so wie zum Beispiel der von Kärcher letzes Jahr.
Weil ein BR seine Arbeit macht, und darum ging es ja wohl, wird kein Gericht tätig nur weil der AG das so möchte.
Aufgrund des neuen, sehr cholerischen VL´s, wollten wir auch einen BR gründen. Aber nachdem uns mit entzug des Urlaubsgeldes gedroht wurde, lassen wir es lieber :-(! Ich frage mich was nur los ist, das solche Menschen solche Posten inne haben....
Löschen"Solange es keine Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat zum Thema Arbeitskleidung gibt, darf OBI seine Angestellten nicht zum Tragen von Dienstkleidung verpflichten."
AntwortenLöschenIhr verbreitet hier falsche Dinge. Damit könnt ihr jeden Kollegen/Kollegin in Schwierigkeiten bringen. Bitte überlegen, ehe so ein Unfug geschrieben wird.
Unfug?
LöschenNa dann eben hier der Originaltext aus dem Urteil:
1. Der Beteiligten zu 2 (OBI) wird aufgegeben, es zu unterlassen, die Beschäftigten zum Tragen von Dienstkleidung gemäß Handbuch vom Dezember 2013, Seite 51, zu verpflichten, solange keine Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat hierzu vorliegt oder eine diese ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle.
2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus dem Antrag zu 1) wird ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10000,00 € angedroht.
besser so?
Du scheinst den feinen Unterschied zwischen "Tragen von Dienstkleidung." und "Tragen von Dienstkleidung gemäß Handbuch..." immer noch nicht verstanden zu haben....
LöschenKennst Du auch nur einen einzigen Fall wo der ML oder besser der AG nach diesem Urteil das tragen von Dienstkleidung, ob nun mit oder ohne Handbuch, angewiesen hat? Einmal nur?
LöschenDas Gericht würde sich sicher freuen davon zu erfahren.
Denn ob nun mit oder ohne Handbuch, dem AG wurde es schriftlich gegeben das Betriebsräten, in diesem Fall dem GBR, hinsichtlich Dienstkleidung ein Mitbestimmungsrecht zusteht.
Da kannst Du noch so viel dagegen argumentieren und diskutieren wie Du willst, das Mitbestimmungsrecht wird sich deshalb nicht in Luft auflösen.
Aber wie heißt es doch so schön.....
Mach Dir die Welt wie sie dir gefällt.....
In diesem Sinne, red Dir nur weiterhin ein das Du Recht hast. Ich warte darauf das mein ML mir eine Abmahnung gibt weil ich keine Buttons oder Namensschild trage oder weil unter meiner offen getragenen Bluse ein Rolli sichtbar ist.
Wäre sicher ein Spaß für beide Seiten. Hoffentlich darf ich dann bestimmen welche mildtätige Einrichtung dann die 10000 Euro bekommt.
Erkenne immer noch die Mitarbeiter in jedem Markt, weil sie Arbeitskleidung tragen. Was für eine Revolution - ein Rolli ! Hoffentlich wird dir beim arbeiten nicht zu heiß.
LöschenHandbuch 2013 nein - Handbuch 2011 ja
AntwortenLöschensaubere Leistung :P
AntwortenLöschenSchreiben ist an die Märkte rausgegangen - Handbuch 2013 nein/Handbuch 2011 ja!! Was habt ihr jetzt erreicht?
AntwortenLöschenWas soll der ganze Unsinn? Habt ihr ein Ziel oder müsst ihr euch nur beschäftigen?
AntwortenLöschenAbsolut nicht OK was hier passiert
AntwortenLöschenZuerst hiess es, nur 1 x im Monat gibt es Testkäufer. Nun heißt es. Testkäufer sind 1 x Woche in dem Markt. Und nun werden die Projektverkäufer sogar auch wöchentlich am Auftragswert gemessen. Ist das wirklich so vom Gesamtbetriebsrat gewollt?
AntwortenLöschen"Und nun werden die Projektverkäufer sogar auch wöchentlich am Auftragswert gemessen. Ist das wirklich so vom Gesamtbetriebsrat gewollt?"
AntwortenLöschenIch hab's Euch doch gesagt. Und das ist erst der Anfang!!