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27. Juli 2012

Betriebsratswahlen werden bei OBI weiterhin behindert

Der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland hat für den neu eröffneten Markt in Lehrte einen Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl eingesetzt.

Doch wie schon viel zu oft, hat die OBI Führungsriege auch hier wieder einmal ganze Arbeit geleistet und es geschafft Mitarbeiter zu verunsichern und einzuschüchtern.
Marktleiter, Vertriebsleiter und Bereichsleiter haben die Frauen des Wahlvorstandes zu Einzelgesprächen geladen.
Resultat: nach den Gesprächen ist der Wahlvorstand nicht mehr arbeitsfähig.




Wie war das doch gleich noch mal?
Zitat OBI Pressestelle:
"In vielen unserer OBI Märkte sind Betriebsräte tätig und wir sind in keinster Weise daran interessiert, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten erfolgt auf einer sehr aktiven und konstruktiven Basis"

Ihr könnt stolz sein liebe OBI Führung!
Stolz auf das Erreichte, wieder einmal einen Betriebsrat verhindert. 
Top Arbeitgeber, Great Place to Work?
Da seit Ihr noch Lichtjahre von entfernt!


Die Behinderung oder Beeinflussung einer Betriebsratswahl ist ein Straftatbestand und wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. §119 BetrVG

Vielleicht sollte hier endlich einmal Konsequenz gezeigt und Anzeige erstattet werden?