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25. September 2013

Für Tarifbindung bei OBI

 

Streikaktion vor OBI-Markt in Leinfelden-Echterdingen

 
 















Baden-Württemberg, 25. September 2013
An den Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelhandel beteiligen sich auch viele OBI-Märkte. So streikten heute Beschäftigte der OBI-Märkte Leinfelden-Echterdingen, Bietigheim, Winnenden und Waiblingen gemeinsam vor dem Markt in Leinfelden-Echterdingen. 
Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH & Co. Deutschland KG, der in Nürtingen tagte, unterbrach dazu seine GBR-Sitzung um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu unterstützen. 
Die Forderungen der Streikenden sind: Entgeldsteigerung auf Tarifniveau, die Fortgeltung des Manteltarifvertrags, Tarifverhandlungen ohne Vorbedingungen und für OBI den Abschluss eines Anerkennungstarifvertrags! Mehr als 120  Kolleginnen und Kollegen machten dies lautstark deutlich.







Quelle:ver.di

11. September 2013

Konzernbetriebsrat ruft Einigungsstelle an

 

Verhandlungen zur Betrieblichen Wiedereingliederung sind gescheitert!


Es klingt wie ein schlechter Witz, doch in Wirklichkeit ist es eine Schande. Unwürdig einem TOP Arbeitgeber.
Soll OBI für Schwerbehinderte und Langzeitkranke Menschen also kein Great Place to Work sein?

Was ist passiert?
Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat verhandeln über eine Konzernbetriebsvereinbarung. Diese soll regeln, wie Schwerbehinderten und Langzeitkranken Menschen bei OBI die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert und ermöglicht werden kann. Auch soll sie verhindern das Betroffene ggf. ihren Arbeitsplatz verlieren.
Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat werden sich über den Inhalt einig, und trotzdem weigert sich unser Arbeitgeber plötzlich diese Vereinbarung zu unterschreiben.
Ist es tatsächlich so das es niemanden bei OBI interessiert? So wie es von bestimmten Personen in der Zentrale behauptet wird?
Stimmt es das Wiedereingliederung ohne BEM besser funktioniert? Oder ist unserem Arbeitgeber plötzlich bewußt geworden welche Tragweite diese Konzernbetriebsvereinbarung haben wird? 
Im Unternehmen OBI sind ca. 400 Schwerbehinderte beschäftigt. Nicht beziffert werden kann jedoch die Zahl derer, für die aufgrund Krankheit § 84 SGB IX wirksam wird.

Das interessiert doch niemanden hat ein Mitarbeiter aus dem Bereich HR kürzlich behauptet!
Und es scheint tatsächlich zu stimmen! Es interessiert bestimmte Personen nicht! Entsprechende Meldungen von betroffenen Kollegen, vorwiegend aus den Märkten, aber auch aus der Zentrale, von Lux und OST bestätigen diese Aussage.
Wiedereingliederung wird sehr häufig entweder überhaupt nicht oder falsch durchgeführt. Vor allem in den Märkten treten immer wieder Fälle auf, wo Marktleiter die Wiedereingliederung ablehnen obwohl der Gesetzgeber dieses Prozedere zwingend vorschreibt. Beispiele gibt es hier genügend.
Unser Arbeitgeber hat sich geweigert die Konzernbetriebsvereinbarung BEM zu unterschreiben. (Entwurf zum nachlesen unter OBI-info Code: 2018872)  Also werden nun Andere entscheiden was richtig ist. Das ist die logische Konsequenz.
Denn im Gegensatz zu bestimmten Personen interessiert sich der Konzernbetriebsrat für unsere Schwerbehinderten und Langzeitkranken Kollegen.

Auch das gehört zu einem optimierten Top Arbeitgeber OBI.