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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
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23. Dezember 2015

Frohe Weihnacht!


Die Blog Redaktion wünscht allen Verdianerinnen und Verdianern, allen OBI Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie allen Leserinnen und Lesern des OBI-ver.di-Infoblogs  ein frohes, gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest.
Nutzen Sie die Zeit zur Besinnung und genießen Sie die Tage im Kreise Ihrer Familien und Freunde!  

 


22. Dezember 2015

OBI wünscht seinen Mitarbeitern ruhige Feiertage!


Mit einer Sonntagsöffnung am 27.12.!


















OBI Meerane
Gier frisst Hirn!


Wieder ein sehr anschauliches Beispiel mehr, was OBI Mitarbeiter tatsächlich wert sind! 



  

2. Dezember 2015

Der OBI T-Shirt Day


Ab sofort an jedem Freitag & Samstag!


Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ab sofort findet unser OBI T-Shirt-Day an jedem Freitag und an jedem Samstag statt!
Unser Arbeitgeber erstellt Statistiken! Es werden Daten erhoben, welcher Markt und wie viele Mitarbeiter mitmachen!
Wir wollen natürlich das sich der Aufwand auch lohnt!
Darum...

ab sofort
jeden Freitag & jeden Samstag, bis auf Wiederruf……..
OBI T-Shirt-Day

An der letzten Aktion haben 28 Märkte teilgenommen!
28! Nicht nur 3 oder 4 wie sonst!
OBI Altenburg - OBI Bietigheim - OBI Bitterfeld - OBI Dreieich - OBI Dresden-Weissig - OBI Düsseldorf Lierenfeld - OBI Emmerich - OBI Erfurt Nord - OBI Erfurt Süd - OBI Gießen Süd - OBI Halle - OBI Hamm - OBI Echterdingen - OBI Leipzig Burghausen - OBI Miltenberg - OBI Mössingen - OBI Naumburg - OBI Neustadt - OBI Radebeul - OBI Siegen - OBI Sömmerda - OBI Vechta - OBI Weilburg - OBI Weimar - OBI Wetzlar - OBI Winnenden - OBI Wittenberg - OBI Worms

Wir sind sicher, es werden mehr!
 
Die OBI Geschäftsleitung hat die Marktleiter vorab darüber instruiert wie sie sich verhalten sollten! 
Hier die Information an die ML:


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bitte achten Sie darauf, dass dieses Schreiben nicht bei den BR´s landet.

Sehr geehrte Marktleiterinnen und Marktleiter,
es scheint sich weiter zu verdichten, dass - initiiert durch den Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland - wahrscheinlich am 20. – 21.11.2015 in den OBI Märkten an einem oder zwei Tagen die Berufskleidung abgelegt und stattdessen „ver.di T-shirts“ zum Thema Tarifbindung oder neutrale Kleidung getragen werden sollen.
Wir möchten Ihnen in dieser E-Mail einige Hinweise geben, damit wir uns abgestimmt verhalten und entsprechend souverän mit der Situation umgehen.
Rechtlicher Hintergrund:
Das Tragen der Berufsbekleidung ist ein mitbestimmungspflichtiges Thema. Das Tragen der „neuen“ Kleidung nach der aktuellen Bestückungsliste ist nicht mitbestimmt worden. Aus diesem Grunde hat das Arbeitsgericht Solingen durch rechtskräftigen Beschluss vom 31.07.2014 OBI verurteilt, es zu unterlassen, die Beschäftigten zum Tragen von Dienstkleidung gem. Handbuch vom Dezember 2013 zu verpflichten, so lange keine Einigung mit dem GBR hierzu vorliegt oder eine diese ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle. In der Einigungsstelle gab es bereits erste Verhandlungen. Derzeit wird die Berufsbekleidung nach Maßgabe des bisherigen Handbuchs weiter getragen.
Es liegt also zumindest weitgehend ein nicht mitbestimmter Zustand vor, der den Mitarbeitern leider ermöglicht, gegen die aktuelle Geschäftsanweisung, bestimmte OBI-Arbeitskleidung zu tragen, zu verstoßen. Hierbei ist es aber wichtig zu wissen, dass selbst bei einer bestehenden Betriebsvereinbarung das kurzfristige Ablegen der Dienstkleidung bei einer von ver.di koordinierten Maßnahme wahrscheinlich arbeitskampfrechtlich ohnehin zulässig ist.
Verhalten:
Wir möchten uns aber unter keinen Umständen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in den Märkten auseinandersetzen, geschweige denn arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Auch wollen wir keinerlei Einfluss auf die Mitarbeiter nehmen oder gar Druck ausüben, diese Maßnahme zu unterlassen und OBI Arbeitskleidung zu tragen. Es ist absehbar, dass die Aktion zeitlich begrenzt durchgeführt wird. Je weniger "Öl wir ins Feuer gießen", desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Thema wieder normalisiert.

Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass wir sehr wohl einzuschätzen wissen, dass es nicht in Ihrer Verantwortung liegt und nichts mit Ihrer Arbeit im Markt oder Ihrem Verhalten den Mitarbeitern oder Betriebsräten gegenüber zu tun hat. Diese und vielleicht weitere Maßnahmen sind der aktuell recht aufgeheizten Stimmung zuzuschreiben. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir sehr besonnen auftreten und mit der Situation souverän umgehen.
Besprechen Sie also mit Ihren Mitarbeitern "ganz normal" die relevanten Themen rund um das Tagesgeschäft und verhalten Sie sich wie immer offen und aufgeschlossen Ihren Mitarbeitern gegenüber.

Auf den "Infoveranstaltungen ML BR-Märkte" in der kommenden Woche erhalten Sie weitere, detaillierte Informationen rund um die aktuellen BR-Themen.

Sollten Sie vorab Fragen rund um das Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Auch die zuständigen HR-Manager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte zeitnah und umfassend über besondere Vorkommnisse in den nächsten Tagen.

Herzlichen Dank für Ihrer Unterstützung!

Peter Tepaß Holger Jöhnk Jens Schaefers Hendrik Voigt Oliver Weiße Christian Grether





19. November 2015

OBI T-Shirt Day am 20. & 21.11. - Macht mit!




Liebe Kolleginnen und Kollegen!


Morgen und übermorgen findet unser OBI T-Shirt-Day statt!
Unser Arbeitgeber weiß Bescheid! Dementsprechend wird es mit Sicherheit Versuche der Marktleitungen und Führungskräfte geben dies zu verhindern. 


Zur rechtlichen Lage:
Unser Arbeitgeber darf nicht einseitig und ohne das es eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat gibt, das Tragen von bestimmter Kleidung anordnen!
Es gibt dazu ein aktuelles Urteil vom Arbeitsgericht Solingen, was OBI untersagt, einseitig und ohne dass eine Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen wurde das Tragen von Arbeitskleidung anzuweisen oder zu verlangen.
Jeder Verstoß gegen dieses Urteil wird mit bis zu 10.000 € geahndet.

Marktleiter werden trotz allem versuchen Euch einzuschüchtern, Euch Angst zu machen! Sie werden mit Abmahnungen drohen!
Keiner muss aber Angst haben das ihm etwas passiert wenn er keine Arbeitskleidung trägt! Auch nicht wenn im Arbeitsvertrag steht das diese zu tragen ist.
Dieses Urteil gilt allerdings nur für die OBI Deutschland GmbH! Hier aber auch für die Märkte die keinen Betriebsrat haben!
Allerdings haben die Betriebsräte in den anderen Märkten die gleichen Mitbestimmungsrechte!
Zögert nicht! Macht mit! Zeigen wir unserem Arbeitgeber, dass er nicht mit uns machen kann was er will!
Wir wollen keine Prämienbasierten unsicheren Löhne!
Was wir wollen, sind verlässliche, sichere und gerechte Löhne!
Wir wollen keine unsicheren Prämien, die jederzeit änderbar sind und rechtlich keinen Bestand haben!

Wir wollen die Sicherheit des Tarifvertrags!

Wir wollen wissen was am Monatsende auf dem Konto ankommt, und nicht am Zahltag die Augen aufreißen, weil die Vorgaben für die Prämienziele nicht erfüllt werden konnten oder zu wenig Kunden im Markt waren oder ganz einfach die Bedingungen für diese prämien einseitig geändert werden. So wie es bisher immer passiert ist.
Stichwort "Schattenpläne"!
Unser Arbeitgeber versucht hier sein eigenes Unternehmerisches Risiko auf die Schultern der Arbeitnehmer abzuwälzen. Die Gewinne müssen hoch bleiben und steigen, wie wir mit unseren Löhnen auskommen ist denen egal!

Also!
Morgen und übermorgen ist ……..
Der 1. OBI T-Shirt-Day
Am 20. und 21.11.2015
Eine  Aktion der ver.di Aktiven bei OBI, der Betriebsräte und aller Mitarbeiter in den Märkten OBI Deutschland.
Die Aktion findet zeitgleich in allen Märkten statt!

Warum??
Es gibt keine gültige Betriebsvereinbarung für das Tragen von Dienstkleidung!
Darum gibt es auch keine Verpflichtung dies zu tun!
Auch keine Namensschilder und Buttons!
Das nutzen wir, zeigen unseren Unmut über die nicht eingehaltene Zusage einer Lohnerhöhung in 2015!
Darüber das OBI zukünftig überhaupt keine Lohnerhöhungen mehr zahlen will! 
Selbst wenn diese Löhne jetzt noch gerade so zum Leben reichen sollten, OBI schickt uns mit diesen Löhnen sehenden Auges in die Altersarmut!
Schon 2013 hat die Bundesregierung festgestellt und gewarnt: Jeder der aktuell unter 2.500 € Bruttoverdienst hat wird in die Altersarmut abrutschen!
Was verdient Ihr?
Was ist möglich?:
-Tragen privater Kleidung (neutrales T-Shirt o.ä.)
 oder besser:
-Tragen von Verdi-T-Shirts (soweit vorhanden)

Weshalb ??
Protest
Wir wollen zurück zum Tarifvertrag!
Unmut bekunden --> wegen versprochener und nicht gezahlter Lohnerhöhung
Zeigen dass wir alle zusammenstehen und gemeinsam Stark sind
dass WIR OBI sind    



Wir bauen auf Euch und Eure Kollegen in den Märkten!

13. November 2015

Personalakten stoppen?


Auch bei OBI wurde bereits ein Teil der Personalakten elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Natürlich wie fast immer "Mitbestimmungsfrei"! Und vor allem auch, ohne die betroffenen Mitarbeiter auch nur Ansatzweise davon zu informieren, so wie es das Gesetz vorsieht.
Aber wen interessieren schon Gesetze? Wen Datenschutz?

11. Oktober 2015

Kritik nicht erwünscht beim TOP Arbeitgeber OBI?


Mitarbeiter wehren sich  und proben den zivilen Ungehorsam! 
Betriebsräte reagieren nicht so wie der Arbeitgeber es gern hätte.

Klar, das  gefällt nicht jedem!

Prompt hat unser Arbeitgeber reagiert.
Neuerdings läßt man auf den PCs im Unternehmen den Zugang zum OBI-ver.di Infoblog sperren!
Als Begründung ist zu lesen: "Vorsicht gefährlich! Schädliche Malware!"

(Nachtrag: Seit heute, 12.10., Vormittag ist der Zugang wieder möglich. zumindest bei einigen.)

Auch die Beiträge der Betriebsräte werden im OBI Info nicht veröffentlicht!
Newsletter der Betriebsräte werden in den Märkten entfernt oder die Verbreitung wird massiv behindert.

Vor was habt Ihr Angst liebe OBI Geschäftsleitung?
Sollen Eure Untergebenen nicht länger erfahren was Ihr so treibt? 
Zensur made in China? 
Was Euch nicht gefällt sperrt Ihr einfach aus?
Kritik ist in diesem Unternehmen ganz offensichtlich nicht erwünscht!

Stattdessen installiert man heimlich Überwachungssoftware (Snow) auf allen Rechnern, Tablets und auch den I-Phones im gesamten Unternehmen, ohne das der Nutzer davon etwas merkt oder gar informiert wird. 

Man muss ja schließlich wissen wer wann was wie lange macht im Unternehmen!
Betriebsräte sind dabei nur hinderlich.

 

3. Oktober 2015

Wir werden auch in diesem Jahr eine Lohnerhöhung zahlen!

 

Wieder eine falsche Versprechung mehr!

Diese Schreiben an uns war zum Aushang am schwarzen Brett bestimmt. Dann machen wir das auch.





24. September 2015

Lohnerhöhung Fehlanzeige


Jetzt ist die Katze aus dem Sack!


Die im Frühjahr vollmundig versprochene Lohnerhöhung?
Fehlanzeige!

Dafür satte 400€ Einmalzahlung, als großzügige Geste sozusagen.
Das ganze klever eingefädelt. Heute wurde in der Sitzung des GBR Deutschland den Betriebsräten eröffnet:
Leider keine Lohnerhöhung! Kosten im laufenden Jahr waren zu hoch!
Baumax Übernahme kostet und irgend woher muß das Geld ja kommen ohne das Tengelmann Profit einbüßt!
Nimmt man es also von denen die sich sowieso nicht wehren! So das Kalkül des OBI Vorstandes.
Und außerdem wird 2016 sowieso alles anders. Besser? Wohl kaum.
Ein attraktives Lohnsystem soll kommen!
Auf Provisionsbasis wie bei den Möbelhändlern!

Zeitgleich wurde die Hiobsbotschaft auch in den Märkten verbreitet.
Die Botschaft:
Viele OBI Mitarbeiter erhalten zu viel Geld. Und das möchte man abstellen!
OBI nennt das "zu große Spannbreite"!

Arbeiten auf Prämien und Provisionsbasis ist das erklärte Ziel für die Zukunft bei OBI!

Jetzt ist der Punkt gekommen wo sich entscheidet wie es in den OBI Märkten mit der Vergütung weitergeht. Selbst der Allerletzte sollte spätestens jetzt aufwachen und erkennen wo das hinführen wird.

Hunderte Millionen Euro für die Übernahme von Baumax in Österreich sind da.
Für eine vernünftige Bezahlung der Mitarbeiter in den Märkten hingegen nur Almosen.
Schämen Sie sich Ihr Herren Vorstände und Geschäftsführer!
Wo ist die stets behauptete soziale Verantwortung geblieben?
Profitgier ohne Grenzen!
Erst mittels OBI optimiert und OBI spricht an Personalabbau und Leistungsverdichtung, dann weitere Absenkung des Lohnniveaus

Hierauf kann es nur eine Antwort geben:
Das lassen wir uns nicht länger gefallen! Wir werden uns wehren, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln!
Streiks, wenn es sein muss über Wochen und Monate. Aktionen vor der Zentrale. Aktivierung der Medien.
Aufstand aller Mitarbeiter in den Märkten!

Beobachtet den Blog in den nächsten Tagen und Wochen genau!
Hier werdet Ihr erfahren, wie es wann und wo weitergeht.

Es hat ein heißer Herbst begonnen.

18. Juli 2015

Tarifabschluß 2015/2016


In Badenwürtemberg, Bayern Hessen, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Tarifverhandlungen beendet.
4,5% mehr Lohn ingesamt haben ver.di Mitglieder in Tarifgebundenen Unternehmen sicher. 
OBI gehört nicht dazu.


Die der Auflistung der Streikbetriebe muss noch um  OBI Halle ergänzt werden.

3. Juli 2015

Hitzefrei?


Auszug aus den
Vorschriften für Arbeitsstätten "Raumtemperatur" (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

ASR 3.5

4.3 Übermäßige Sonneneinstrahlung

(1) Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslicht-versorgung nach ASR A3.4 „Beleuchtung“ dienen, sind so zu gestalten, dass eine ausreichende Tageslichtversorgung gewähr-leistet ist und gleichzeitig störende Blendung und übermäßige Erwärmung vermieden werden.

(2) Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Anforderungen an einen wirk- samen Blendschutz an Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden enthält die ASR A3.4 „Beleuchtung“.

(3) Beispiele für gestalterische Maßnahmen für Sonnenschutzsysteme enthält Tabelle 3. Dabei sind die Ausrichtung der Arbeitsräume und die jeweiligen Fenster­flächenanteile zu beachten. Außerdem können z. B. Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen einen wirkungsvollen Sonnenschutz bieten.

Tabelle 3: Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme

a) Sonnenschutzvorrichtungen, die das Fenster von außen beschatten (z. B. Jalousien oder hinterlüftete Markisen)
b) im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen
c) innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen
d) Sonnenschutzverglasungen (innerhalb eines Sonnenschutzsystems, Blend­schutz und Lichtfarbe sind zu beachten)
 

4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C

(1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der
Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3
verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:

- schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
- besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert
oder
- hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere,
stillende Mütter) im Raum tätig sind.

In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefähr­dungsbeurteilung zu entscheiden.


(2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.


Tabelle 4: Beispielhafte Maßnahmen

a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Ar­
beitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei
Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f)  Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)


(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum
für die Zeit der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),wie bei Hitzearbeit,
nicht als Arbeitsraum geeignet. 



(4) Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die abso­lute Luftfeuchte nicht erhöhen.



25. Juni 2015

Leistungs- und Verhaltenskontrolle


So etwas machen wir doch nicht!

So war es in den letzten Wochen immer wieder von der Geschäftsleitung zu hören und zu lesen, wenn mit Betriebsräten diskutiert wurde die zum Schutz der Kollegen vor unzulässiger Überwachung ihre Mitbestimmung gelten machten.

Und selbst wenn es möglich sein sollte .... wir tun so etwas doch nicht, wird da immer wieder versichert.

Auf die Forderungen vieler Betriebsräte, dann doch bitte alle Informationen offenzulegen und schriftlich zu fixieren das übermäßige Überwachung und unzulässige Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen wird, reagiert unser Arbeitgeber mit offener Ablehnung.
Mitbestimmung?
Nein Danke!

Warum ist das so, wenn man doch nichts zu verheimlichen hat?
Wenn man doch gar nichts Schlimmes will?

Kann es sein das es so ist?
Kann es sein daß man überhaupt nichts Unredliches im Sinn hat?

Kann es sein, daß unser Arbeitgeber wirklich nur wissen will wieviel Beratung nötig ist?
Wieviel Beratung braucht man zu welcher Zeit, in welcher Abteilung, für welche Produkte?
Braucht man eventuell zu bestimmten Produkten oder Produktgruppen überhaupt keine Beratung mehr?
Braucht man nur noch die "Spezialisten" für Küche, Sanitär und Bauelemente?
Die "Projektverkäufer"?
Viele offene Fragen.

In OBI optimiert internen Papieren wird davon berichtet, daß im Zuge von OBI optimiert mehr Personal abgebaut wurde als ursprünglich geplant war! 
Geplant?
Es wurde doch immer wieder versichert OBI optimiert diene nicht dem Personalabbau!

Es gibt da bei OBI einen neuen Stern am OBI spricht an Himmel.
Maik S. hat Betriebsräten kürzlich erklärt, es gäbe ja schließlich schon Märkte in denen getestet wird wieviel Umsatz man ohne Beratung und ohne viel Personal macht und das da schließlich nur die Warenversorgung und Einräumung selbiger organisiert sein muß damit die Ware für den Kunden an den Haken kommt. Dann klappt das schon.

Was den Betriebsräten bisher gesagt wurde ist also dann doch noch lange nicht die ganze Wahrheit.

Personalkosten sind nun mal der größte Kostenblock.
Doch, wie leidensfähig sind die Mitarbeiter bei OBI? Wo ist die Grenze?
OBI ist wohl momentan dabei, genau das herauszufinden.

   
    

2. Juni 2015

40 Stunden Vertrag - 35 bezahlt


Tarifliche Bezahlung?
Nein!

Tarifliche Arbeitszeit?
Nein!

Die Bezahlung unter Tarif gilt für ganz OBI.
40 statt 37,5 oder 38 Stunden p. Woche gilt immer noch für viele Märkte.

Bezahlung unter Tarif und arbeiten über Tarif?
Doppelt gekniffen also!


In welchen Märkten gilt eigentlich noch immer das Prinzip 40 Stunden arbeiten, 35 bezahlen?
Bitte helft bei der Offenlegung und teilt uns das hier mit!

4. Februar 2015

OBI Optimiert - OBI spricht an

















Seit zwei Jahren läuft bei OBI das Projekt "OBI Optimiert".
Im letzten Jahr ist dann Stufe "2" gezündet worden ....  

"OBI spricht an"!

 

















Hier könnt Ihr Anderen Eure Erfahrungen mit "OBI Optimiert" und "OBI spricht an" mitteilen.