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12. Februar 2017

6. Februar 2017

Konzernbetriebsrat oder Koordinierungskreis?


"Den OBI Konzernbetriebsrat gibt es nicht! Wir wollen aber trotzdem mit den Mitgliedern dieses Konzernbetriebsrates verhandeln! Aber nicht als Konzernbetriebsrat, sondern in einem "Koordinierungskreis"!"
So die aktuellen Bestrebungen der OBI Führungsebene um die Mitbestimmung der OBI Arbeitnehmervertretungen zu umgehen.

Es handelt sich bei diesem "Koordinierungskreis" um ein vom Arbeitgeber künstlich geschaffenes Gremium, das es im Betriebsverfassungsrecht nicht gibt und dem zudem jegliche Möglichkeit fehlt Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich auch durchzusetzen.
Warum? Dieses gesetzlich verbriefte Recht haben nur Betriebsräte!

Vor allen Dingen fehlt solch einem "Koordinierungskreis" aber jegliche demokratische Legitimation der "Wähler", nämlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten bei OBI!

Der Hintergrund:

Unser Arbeitgeber OBI versucht derzeit in einem gerichtlichen Verfahren den Konzernbetriebsrat abzuschaffen, angeblich sei der Konzernbetriebsrat nicht rechtsgültig gebildet worden. Hier argumentiert die Arbeitgeberseite, das der bei OBI gebildete Konzernbetriebsrat nur für die Mitarbeiter in den Betrieben/Märkten zuständig sei in denen auch ein Betriebsrat existiert. Für die Mitarbeiter in den Betrieben/Märkten in denen es keinen Betriebsrat gibt soll er nicht zuständig sein!
Doch das ist falsch! Ein Konzernbetriebsrat ist für alle Mitarbeiter im Konzern da, gleichgültig ob es vor Ort einen Betriebsrat gibt oder nicht.
Der Betriebsrat der Zentrale behauptet zudem, der Konzernbetriebsrat sei nicht richtig zusammengesetzt und unterstützt den Arbeitgeber bei seinem Vorhaben den Konzernbetriebsrat zu liquidieren.
Dieses gerichtliche Verfahren wird jedoch frühestens Mitte/Ende 2018 zu einem Ergebnis kommen - mit einem Spruch des Bundesarbeitsgerichts.

Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt gilt unverändert:
Es gibt bei OBI einen Konzernbetriebsrat! Geht es um Themen die in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates fallen, so sind diese auch mit dem Konzernbetriebsrat zu beraten. Dies hat auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf so vor kurzem für das Thema Bildung geurteilt und mit der Einrichtung einer Einigungsstelle die OBI Geschäftsführung gezwungen wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Der OBI Konzern, allem voran die Märkte, wird aktuell komplett umgekrempelt. Betriebs- und Arbeitsabläufe werden verändert, die Vergütung soll ebenfalls "angepasst" werden. In Cluster 3 Märkten wird massiv Personal abgebaut.
Dies und noch viel mehr führt nicht zu etwa zu besseren Arbeitsbedingungen! Arbeitsverdichtung, Stress, unregelmäßige Arbeitszeiten und teilweise auch schlechtere Bezahlung sind die Folgen, zum Nachteil vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hier versuchen Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsräte im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte gegenzusteuern und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest einigermaßen verträgliche Bedingungen zu erreichen.

Die Reaktion der Arbeitgeberseite bisher:

Verweigern, blockieren, behindern von Betriebsräten in Ihrer Arbeit bis hin zur Schließung von Märkten um sich führender Betriebsräte zu entledigen. 
Hierbei werden keinerlei Kosten gescheut!
Freshfields, eine der größten und wohl auch teuersten Kanzleien überhaupt, ist von OBI damit beauftragt vor Gericht dafür zu sorgen das der OBI Konzernbetriebsrat eliminiert wird. Die Anwälte von Freshfields sollen dafür sorgen das bis dahin eben dieser "Koordinierungskreis" statt des Konzernbetriebsrates Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führt und der Konzernbetriebsrat seine Tätigkeit einstellt.
Eine völlig abstruse Idee, die jedoch Methode hat. 

Das erklärte Ziel der Arbeitgeberseite ist es, die Mitbestimmung der OBI Arbeitnehmervertretungen so weit eben irgend möglich auszuhebeln!

Das dürfen wir nicht zulassen!
Denn, selbst wenn es den Konzernbetriebsrat nicht geben würde wären die OBI-Gesamtbetriebsräte zuständig und Träger des Mitbestimmungsrechts! Nicht aber ein wie immer auch gestalteter, rechtloser, unzuständiger Koordinierungskreis dem noch dazu jegliche Legitimation fehlt.

   

5. Februar 2017

Tengelmann-Eigentümer im Verfolgungsrausch?


Karl-Erivan Haub, Geschäftsführer und Miteigentümer der Mülheimer Tengelmann Warenhandelsgesellschaft, hat über
viele Jahre hinweg Teile seines privaten und geschäftlichen Umfelds ausspionieren und überwachen lassen.
Karl-Erivan Haub ließ Geschäftspartner, Angestellte, seine Nachbarn und seinen Bruder überwachen. Dies berichtet das Manager Magazin in seiner Ausgabe vom Dezember 2016.

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Quelle: manager magazin