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30. Mai 2012

OBI zieht gegen seine Betriebsräte vor Gericht

..."In vielen unserer OBI Märkte sind Betriebsräte tätig und wir sind in keinster Weise daran interessiert, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten erfolgt auf einer sehr aktiven und konstruktiven Basis" ....


Genau so war es kürzlich in einer Sendung vom Bayerischen Fernsehen zu hören.

.... wir sind in keinster Weise daran interessiert, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern....
Aber sicher, wissen wir doch! Genau darum finden die Vorbereitungen zu Betriebsratsgründungen fast ausschließlich geheim statt.

Aktive Zusammenarbeit? Konstruktiv? Das wohl eher nicht.

Sehr Aktiv ist OBI allerdings bei der Behinderung von Betriebsräten und deren Arbeit.
Hier ein aktuelles Beispiel:

Ein Betriebsrat will eine Betriebsversammlung abhalten. Die Geschäftsführer OBI Deutschland wollen das verhindern und beantragen beim zuständigen Arbeitsgericht diese Betriebsversammlung per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen.
Das ist kein Fake! Tatsächlich so geschehen.
Betriebsversammlungen sind gesetzlich vorgeschrieben! Ein Muß!
Selbstverständlich hat das Arbeitsgericht im Sinne des Betriebsrates entschieden und dem Antrag von OBI eine Abfuhr erteilt.

Betriebsräte haben per Gesetz die Verpflichtung sich das nötige Wissen für ihre Arbeit anzueignen. OBI geht auch hiergegen vor und versucht gerichtlich verhindern zu lassen das Betriebsräte sich weiterbilden. So werden unter anderem Abmahnungen erteilt und Lohn wird einbehalten. Was will OBI damit erreichen? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus. Was erreicht wird ist einzig die Behinderung von Betriebsräten in ihrer Arbeit und ist der offensichtliche Versuch diese einzuschüchtern.
 
Es wird wieder einmal Zeit das die Öffentlichkeit erfährt was hinter den Kulissen tatsächlich gespielt wird.


  

10. Mai 2012

Verkaufen Baumärkte gefährliche Moosentferner?

  

Hamburg (ots) - Baumärkte empfehlen Eisendünger zur Entfernung von Moos im Rasen, ohne auf die Gefährlichkeit hinzuweisen. Eisendünger enthält den Wirkstoff Eisen-II-Sulfat und ist als giftiges Pflanzenschutzmittel einzustufen. Baumärkte aber verkaufen ihn als billigen Dünger. Das haben Recherchen des NDR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins "Markt" (Sendung: Montag, 7. Mai, 20.15 Uhr, NDR Fernsehen) ergeben. Mediziner und Umweltbundesamt zeigen sich besorgt.

In einer Stichprobe hat "Markt" fünf Baumärkte besucht - Obi, Max Bahr, Praktiker, Bauhaus und Hornbach - und immer dieselbe Frage gestellt: "Was empfehlen Sie gegen Moos im Rasen?" Alle getesteten Baumärkte empfahlen Eisendünger, Eisen-II-Sulfat, ............ 
Prof. Jens Utermann vom Umweltbundesamt kritisiert: "Wenn Eisen-II-Sulfat als Unkrautbekämpfungsmittel gegen Moos eingesetzt wird, dürfte es nicht als Düngemittel verkauft werden." 
Und: Die toten Moospflanzenteile dürfen weder auf den Kompost noch in die Biotonne noch in den Hausmüll. Sie sind Sondermüll und müssen bei den Schwermetallen entsorgt werden
Keiner der Mitarbeiter in den Baumärkten gab den "Markt"-Reportern einen Hinweis auf Schutzkleidung. Auf Nachfrage hieß es nur, dass Gummihandschuhe ganz gut wären. Will man Eisendünger vorschriftsmäßig ausbringen, müssten jedoch säurebeständige Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Brille und eine Gesichtsmaske mit Atemschutz getragen werden. Ulrike Opravil vom Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner rät, die Sicherheitshinweise dringend zu beachten. "Vor allem die Augen sind bei Kontakt mit dem Wirkstoff gefährdet, denn das Eisen-II-Sulfat im Dünger kann ätzende Schwefelsäure freisetzen, wenn es mit der feuchten Bindehaut der Augen in Berührung kommt.".................


Quelle: NDR-Fernsehen "Markt"