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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
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21. August 2014

Ausbildung bei OBI und dann?

 
Azubi bei OBI.
Billige Arbeitskraft und keine Perspektive?

Diese Frage stellt sich dem geneigten Betrachter wenn er seine Runden durch den einen oder anderen OBI dreht und sich immer wieder fragen muß:

Wird hier tatsächlich ausgebildet?
Oder doch nur ausgenutzt?

Denn vielerorts sehen Markt- und Vertriebsleitungen die Auszubildenden durchaus nur mehr als willkommene Ergänzung zum in letzter Zeit doch sehr geschrumpften Personalmenü.
Azubi werden bei OBI vollständig in die Personaleinsatzplanung integriert und somit genau so in der wöchentlichen Diensteinsatzplanung behandelt wie "normale" Mitarbeiter auch. Viele Azubi werden schon in den ersten Wochen sich teilweise völlig selbst über- und mit den Kunden allein gelassen.
Ausbilder anwesend? Fehlanzeige!
Überstunden für Auszubildende? Sicher, wozu denn Privilegien?
Übernahme nach Ausbildung? Ist nicht drin, zu teuer! Lieber den nächsten Azubi einstellen, ist ja vermeintlich günstiger! Und wenn doch mal einer übernommen werden sollte, dann nur befristet und in Teilzeit.
Unsere Mitbewerber wird es auf Dauer freuen.

Klar, auch in anderen Unternehmen der Einzelhandelsbranche wird mit Auszubildenden ähnlich umgegangen, doch ......

Wir sind TOP ARBEITGEBER!

Keine Frage, das ist ein schöner Titel mit dem man sich gerne schmückt. Allein .......

Wem nützt er?



Am Regelwerk, welches von OBI im Zusammenhang mit Ausbildung vorgegeben wird kann es nicht liegen. Das hört sich so ganz gut an. Augenscheinlich liegt es dann doch an dessen Umsetzung.
Da muß sich dann auch niemand wundern wenn kaum noch Jugendliche ihre Ausbildung im Handel machen wollen. Auch bei uns, beim Top Arbeitgeber OBI nicht.
 

17. August 2014

Information an alle Mitarbeiter!



Seit mehr als 2 Jahren verhandelt der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland mit OBI über eine Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitskleidung/ Dienstkleidung, ohne das es bisher zu einem Abschluß kam.
Das Betriebsverfassungsgesetz spricht Betriebsräten eine klare Mitsprache/ Mitbestimmung beim Thema Arbeitskleidung/ Dienstkleidung zu. Und dieses möchte der GBR gern nutzen, nicht wie in dem von der Geschäftsleitung verbreiteten Schreiben suggeriert wurde um etwas zu streichen oder zu blockieren! Nein, dem GBR geht es ausschließlich darum etwas Positives für alle Mitarbeiter in Deutschland zu erreichen, denn lange nicht in allen Märkten klappt es mit der Arbeitskleidung gleich gut.
Es wurden von Seiten des GBR mehrere Vorschläge und Entwürfe ausgearbeitet, die leider alle von OBI abgelehnt worden sind. Trotzdem wollte der GBR darüber weiter verhandeln.
In dieser Gesamtbetriebsvereinbarung geht es nicht darum ob schwarze Hosen oder nicht, es geht natürlich auch um das einheitliche Auftreten unserer Kollegen, aber viel mehr noch um Qualität, geeignete Kleidung für Allergiker und Mitarbeiter die Sonderanfertigungen benötigen (z.B. orthopädische Einlagen/Schuhe, Sondergrößen etc.), Anzahl und Austausch der Dienstkleidung, Reinigungskosten, Reparaturen, Material usw.
Wir möchten also nicht bremsen, nein wir wollen endlich mit OBI reden und verhandeln im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte.
Leider nimmt OBI Mitbestimmung offensichtlich immer noch nicht ernst und hat so wieder einmal einen Schnellschuss gelandet, Verhandlungen damit abgebrochen und im Dezember 2013 ein neues Handbuch für die Dienstbekleidung herausgegeben ohne mit dem GBR darüber zu reden geschweige diesen vorher auch nur zu informieren.
Im GBR war man sich darüber einig, dass so ein Vorgehen nichts mit gleichberechtigten Verhandlungen zu tun hat, sondern einfach nur ein einseitiges schaffen von Tatsachen darstellt, ohne Rücksicht auf die Mitarbeitervertretungen.
Als logische Folge wurde vom Arbeitsgericht Solingen am 31.07.2014 daher folgendes Urteil gefällt:
Solange es keine Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat zum Thema Arbeitskleidung gibt, darf OBI seine Angestellten nicht zum Tragen von Dienstkleidung verpflichten.

GBR Deutschland, August 2014

  

14. August 2014

Tarifaktion bei OBI



Heute am 14.08.2014 haben Ver.di und Mitglieder des Konzernbetriebsrats die OBI Märkte Lehrte, Peine und Hildesheim besucht. Es wurden Infomaterial und Kontaktdaten an die Kolleginnen und Kollegen verteilt.
Bei vielen Kolleginnen und Kollegen wurde diese Kontaktaufnahme positiv aufgenommen.
Es wurde Aufgeklärt über "Gute Gründe für eine Tarifbindung von OBI und "Betriebsrat Gründen"

Hier der Flyer: Einfach Bild anklicken!!!