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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
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17. Dezember 2018

OBI BRAUCHT DEN TARIFVERTRAG

Von einer großen und gerechten Lohnerhöhung hat die OBI Geschäftsführung gesprochen! Kein Mitarbeiter im Unternehmen wird schlechter gestellt sein als der andere.
Zu 96% an den Tarifvertrag wolle man sich orientieren. Das ist natürlich schlecht möglich, wenn die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber mutwillig falsch eingruppiert und die Betriebsjahre nicht richtig beachtet werden. So kann man natürlich auch eine Lohnerhöhung versprechen und dabei nochmal richtig Geld sparen. 
Liebe Geschäftsführung von OBI, halten Sie sich endlich an ihr Versprechen und geben den Mitarbeitern das, was sie verdienen! Wir fordern eine Bezahlung nach Einzelhandelstarifvertrag!

Begründung

Nach Gesprächen zwischen der Geschäftsführung von Obi und Gesamtbetriebsrat, wurde festgelegt das bis Ende 2019 alle Mitarbeiter von Obi mindestens zu 96% vom Tarif bezahlt werden. Diese Lohnerhöhung ist schon längst überfällig. Der Örtliche Betriebsrat hat mit dem zuständigen leitenden Angestellten die Eingruppierungslisten bearbeitet. Diese werden jedoch von der Geschäftsführung bewusst ignoriert !!!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Martin Breu aus Hamburg

Quelle:
https://www.openpetition.de/petition/online/obi-braucht-den-tarifvertrag

Anm. der Redaktion:

Entgegen den Aussagen der OBI Geschäftsführung werden Beschäftigte aus den Märkten der Logistik nun doch keine Lohnanpassung zum Tarif erhalten. Diese werden sogar abgestuft in die Lohnguppe 1(je nach Bundesland), wo diese nicht hineingehören. Die Logistikmitarbeiterinnen wurden einfach „ausgenullt“ -d.h. zum 01.01.2019 erhalten diese keine Erhöhung-, obwohl hier größtenteils Gehaltsanpassungen vorgesehen waren. Es sollen keine Unterschiede zwischen Verkauf, Kasse und Logistik gemacht werden, so die Geschäftsführung.

Zum 01.07.2019 soll die nächste Anpassungsrunde erfolgen. Die OBI Geschäftsführung will das Thema der richtigen Eingruppierungen der Beschäftigten in deren jeweiligen Funktionen im 1. Quartal 2019 dem KBR und den GBRs vorstellen.
Es wird mit Spannung zu erwarten sein, wie ernst es OBI wirklich meint, mit einer in die Zukunft gerichteten gerechten Vergütung. 

Derzeit werden nicht bzw. nicht korrekt berücksichtigt:

1. Bereichsleiter       -->teilw. falsch eingruppiert, viele erhalten keine Lohnanpassung
2. stellv. ML                -->falsch eingruppiert und zum 01.01.19 überwiegend keine    Lohnanpassung
3. Merchandiser           -->falsch eingruppiert und zum 01.01.19 überwiegend keine    Lohnanpassung
4. Disponenten            -->falsch eingruppiert und zum 01.01.19 überwiegend keine    Lohnanpassung
5. Kassenaufsichten    -->falsch eingruppiert und zum 01.01.19 überwiegend keine    Lohnanpassung
6. Verkäufer Projekt      -->falsch eingruppiert und zum 01.01.19 überwiegend keine    Lohnanpassung 
7. Wareneingang        -->falsch eingruppiert und zum 01.01.19 überwiegend keine    Lohnanpassung. Es bekommen wohl nur diejenigen eine Erhöhung, die sogar innerhalb der Lohngruppe I noch weit vom Tarifniveau entfernt sind
8. Verräumung: hier sieht es nach bisheriger Tendenz so aus, dass hier keine Erhöhungen oder Anpassung vorgesehen sind.

usw.

15. August 2018

OBI Mitarbeiter erhalten Prämienzahlung…



 …aber leider nur für ausgewählte Bereichsleiter!!!

Alle anderen Beschäftigten gehen leer aus.  Denn sie bekommen nichts. Warum auch! Es sind ja nur einfache Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.

Ist dies der Anfang einer Zweiklassengesellschaft? Oder sind wir bereits mitten drin?

Die Marktleitungen haben von der Geschäftsführung ein Budget erhalten, um Prämien auszuschütten, welche mit den letzten Gehaltszahlungen in vielen Märkten geflossen sind. Die Bereichsleiter erhielten eine Prämie bis zu brutto 1200 €. Natürlich darf dies niemand wissen, Bereichsleiter sollen Stillschweigen bewahren, damit niemand etwas davon erfährt. Geheim sollte es bleiben.

Auch Betriebsräte oder Gesamtbetriebsräte wussten nichts davon und konnten somit bei der Verteilung des Budgets nicht mitbestimmen, was aber das Gesetz ausdrücklich vorsieht.

Selbst bei den Bereichsleitern macht man Unterschiede. Einige Bereichsleiter wurden aus fadenscheinigen Gründen nicht berücksichtigt, wie z.B. Bereichsleiter Kasse oder Logistik, oder aber der eine oder andere Bereichsleiter Verkauf wurde nicht bedacht. Es galt mal wieder das „Nasenprinzip“.

Wofür gab es eigentlich die Prämie?

-        Für die Erreichung des guten Frühjahresumsatz!

Was ist mit der Mehrheit aller anderen Beschäftigten, die nichts bekommen haben?

Hatten oder haben die nicht einen erheblichen Anteil am großen Erfolg der Frühjahres-Saison gehabt?

Wie schrieb die Geschäftsführung sinngemäß einmal: „ Der Monat April war umsatztechnisch der erfolgreichste Monat in der Geschichte von OBI“

Haben es sich daher nicht alle Beschäftigten verdient davon zu partizipieren?

-        Aus OBI‘s Sicht anscheinend wohl nicht.

Denn, der Erfolg wird wohl nur mit der Führungsebene geteilt, aber nicht mit allen Beschäftigten gleichermaßen fair und gerecht.

Das ist erbärmlich für einen „TOP Arbeitgeber 2018“!!!!

Hier noch einige Links zum Thema Umsatz-Erfolg von Tengelmann und OBI im Jahr 2017. Unglaublich, dass so viel Geld zusammenkommt, immer eine Steigerung erreicht wurde aber die Beschäftigten nichts davon abbekommen.



Die derzeit hohen Krankenquoten in den Unternehmen und Märkten, u.a. durch Personalreduzierung und Arbeitsverdichtung, werden sicherlich nicht zurückgehen. Ganz im Gegenteil, spätestens jetzt, werden diese  Krankentage schnell zunehmen.

Der normale „einfache“ Beschäftigte wird es sich zukünftig häufiger überlegen, ob er 100% Leistung oder mehr geben möchte. Dieser wird sich fragen, wozu „reiße ich mir eigentlich jeden Tag den Arsch“ auf? Damit mein Bereichsleiter mit einer Prämie belohnt wird und ich als „einfacher“ Beschäftigter weiterhin leer ausgehe?

Die Redaktion ist gespannt, wie OBI darauf reagiert.

Vorschlag:

OBI zahlt zukünftig allen Beschäftigten rückwirkend zum 01.01.2018 monatlich brutto 100€ bei Vollzeitbeschäftigung mehr Gehalt, ausgenommen davon sind Bereichsleiter, denn die verdienen ja schon genug und wurden ja bereits belohnt.

Besser ist natürlich eine einheitliche und faire Beteiligung am Erfolg für alle Beschäftigten gleichermaßen.

11. Mai 2018

GBR Leipzig


Seit dem 23.03.2018 gibt es nun einen dritten Gesamtbetriebsrat innerhalb der OBI Group Holding.

Neben dem Gesamtbetriebsrat der OBI Deutschland KG und dem Gesamtbetriebsrat der Hannover GmbH & Co KG gibt es nun auch einen Gesamtbetriebsrat Leipzig (GBR Leipzig)

Die Märkte OBI Grimma und OBI Wurzen, beides Betriebsratsmärkte, der OBI Heimwerkermarkt GmbH & Co. Leipzig KG haben sich am 23.03.2018 konstituiert.
Dieser GBR Leipzig ist zuständig für die Märkte

OBI Grimma
OBI Wurzen
OBI Leipzig Probstheida
OBI Borna

GBR-Vorsitzender:           Christian Bitterlich
stellv. Vorsitzende:           Beatrix Kretzschmar

Adresse
Gesamtbetriebsrat Leipzig, 
OBI Heimwerkermarkt GmbH & Co. Leipzig KG, 
Hengstbergstr. 2, 
04668 Grimma 

Die Redaktion wünscht dem neunen Gesamtbetriebsrat für die in der Zukunft liegenden großen Aufgaben viel Erfolg.

27. April 2018

OBI Personalchef wurde ausgetauscht



Stefan Wimmer,
Managing Director Human Resources & Administration bei OBI Group Holding SE & Co.KGaA

Mitte 2015 hat er seinen Dienst bei OBI angetreten, nun ist er weg ...
Auftrag nicht erfüllt!

Als er 2015 seine Arbeit begann, sagte er er hätte einen "Auftrag" bzgl. der OBI Betriebsräte .....
Welcher Art dieser Auftrag sei, wollte er trotz mehrfacher Nachfrage nicht sagen.

Spätestens im Juni 2016 war aber allen klar, welcher Art dieser "Auftrag" war:
Die Zerschlagung der Betriebsratsstrukturen auf Gesamtbetriebsrats und Konzernebene.
Die Betriebsräte sollten wieder auf Linie gebracht werden .....

Nun, er hat versagt! Die Betriebsratsstrukturen bei OBI bestehen weiter -
Er nicht mehr!

Nachfolger ist Lucio Paolo Torroni, bisher Senior Vice President Human Resources und Mitglied der Geschäftsführung des Heimtierbedarfshändlers Fressnapf.

OBI und der Kampf um (gegen) seine Betriebsräte -> schaun wir mal wie es weiter geht.

  

11. April 2018

Tengelmann Chef vermisst ...


Tengelmann-Chef und OBI Eigentümer Karl Erivan Haub wird seit Samstag, nach einer Skitour in den Alpen im Skigebiet um das Matterhorn, vermisst.

 

Nach Aussage der Rettungskräfte besteht nach über vier Tagen nur noch eine geringe Chance auf Rettung für den Milliardär. Dies auch, da schlechtes Wetter, Schneefall, schlechte Sicht und Lawinengefahr die Suche behindern. 

 

focus online

   


5. März 2018

Gewerbeaufsicht prüft Vorwürfe ....



Anfrage an Bayerische Staatsregierung zu Vorwürfen von Mitarbeitern gegenüber Geschäftsführung führt zur Prüfung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ...

Quelle: mainpost.de

12. Februar 2018

Angestellte in Lohr rufen um Hilfe






In einem unterfränkischen Obi soll durch die Marktleitung ein „Klima der Angst“ herrschen. Viele langjährige Mitarbeiter sind bereits weg, nun suchen sie die Öffentlichkeit ......

Zum vollständigen Artikel: 

17. Januar 2018

Zitrone des Monats


Aufruf zur Solidarität mit den Mitarbeitern des OBI Marktes Lohr am Main

Die Mitarbeiter sind OBI wertvollstes Gut!
Nicht so im
OBI Lohr am Main!


Lange ist her, als die "Zitrone des Monats" vergeben worden ist. Nun ist es mal wieder notwendig!

Der Redaktion liegen Berichte vor, nach denen im OBI Markt Lohr am Main unglaubliche und menschenverachtende Zustände herrschen! Die Mitarbeiter werden von der Marktleitung wie Leibeigene behandelt, z.B. herrscht in diesem Markt ein Klima der Angst, u.a. durch Mobbing oder Bossing.
 Zum Beispiel:
  • wurden viele langjährige Mitarbeiter u. a. auch Auszubildende aus dem Markt vertrieben
  • werden Mitarbeiter von der Marktleitung durch geziehlt gestreute Lügen gegeneinander ausgespielt
  • ist Mobbing in diesem OBI Markt an der Tagesordnung
  • werden Mitarbeiter von der Marktleitung angeschrien, einen "normalen" Umgangston kennt der Marktleiter nicht
  • werden Abmahnungen willkürlich ausgesprochen  
 Zusätzlich kommen noch einige anderen unglaubliche Dinge zum Vorschein.

 Zum Beispiel:
  • prahlt die Marktleitung damit, dass diese es geschafft habe, langjährige Mitarbeiter loszuwerden
  • wer sich krank meldet, wird bei weiteren Ausfällen, das Leben zur Hölle gemacht, so droht der Marktleiter seinen Mitarbeitern
  • das Jugendarbeitsschutzgesetz wird bei jungendlichen Auszubildende nicht eingehalten
Die Geschäftsleitung ist mit einem Anschreiben durch die Mitarbeiter informiert und aufgefordert worden, hier dringend Abhilfe zu schaffen.
Der Gesamtbetriebsrat Deutschland hat die Geschäftsführung ebenfalls aufgefordert zu handeln. 
Gespräche gab es auch, aber ändern tut sich derzeit nichts. Für die Marktleitung gab es einen erhobenen Zeigefinger, ansonsten bleibt bisher alles beim Alten.


Nun hat der Gesamtbetriebsrat empfohlen, in allen Märkten eine außerordentliche Betriebsversammlung zum Thema Mobbing am Beispiel OBI Lohr durchzuführen, um alle Mitarbeiter über diese Mißstände zu informieren. Damit soll die Solidarität mit den Mitarbeitern des OBI Marktes Lohr bekundet werden.

Fazit:


Die Marktleitung vom OBI Lohr erhält hier und jetzt die Zitrone des Monats!
Auch Ihr habt Euch redlich bemüht, sie zu erhalten!

8. Januar 2018

Änderungen ab 2018 für Arbeitnehmer


Seit 1. Januar 2018 sind neue Gesetze und Regelungen in Kraft, unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht.

Mutterschutz

Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.

Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...

Entgeltgleichheit
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. "Ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht automatisch für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgt. Denn kleine Betriebe, in denen es besonders häufig Diskriminierung gibt, werden vom neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit gar nicht erst erfasst", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...
Betriebliche Altersversorgung
Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen künftig auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Damit alle Beschäftigten möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken haben, wurde das neue Sozialpartnermodell eingeführt. Es soll sicherstellen, dass die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Der DGB begrüßt das Gesetz im Grundsatz, übt aber auch Kritik: "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...

Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen. Wir haben die Übersicht aller Kassen zusammengestellt.

Mehr zum Thema...

Rentenangleichung Ost-West
Ab 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Dies regelt das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Ab 2025 wird die Rente dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet. 

Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...

Erwerbsminderungsrente
Wenn Menschen krankheitsbedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, reichen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hier greift die Erwerbsminderungsrente, die künftig höher ausfallen wird. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die "Zurechnungszeit" schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Der DGB hatte sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.

Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Mindestlöhne
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt und beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro. Im Laufe des Jahres 2018 wird die Mindestlohn-Kommission beraten, welche Höhe der Mindestlohn ab 2019 haben soll. Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.


Quelle: DGB.de