31. März 2016
Wenn der Biber am Tarif nagt
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19. März 2016
Die Fertigmacher - ab sofort auch bei OBI?
Die Fertigmacher - der Kampf der Unternehmen gegen seine Betriebsräte
Wer sind die Fertigmacher?
Die „Fertigmacher“ sind „Hilfstruppen“, ohne die im heutigen Kapitalismus kein größeres Unternehmen mehr auszukommen meint. Man kann sie in drei verschiedene Gruppen aufteilen. Die erste Gruppe sind diejenigen, die direkt mit den Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaftern zu tun haben: Arbeitsrechtsanwälte, Wirtschaftsdetektive, Überwachungsspezialisten, auf Medienrecht spezialisierte Kanzleien, Unternehmensberater, „christliche“ Gewerkschaften und „gelbe“ Betriebsräte.Die zweite Gruppe besteht aus dem großen Spektrum der Unternehmerlobby: Unternehmensstiftungen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, intransparent finanzierte Universitätsinstitute und Professoren für Arbeitsrecht. Aus diesen Institutionen kommt die Expertise, die wissenschaftliche Zuarbeit. Sie veranstalten Konferenzen, Workshops und bilden Arbeitsrichter und Arbeitsrechtsanwälte aus. Auch die großen, traditionellen Unternehmerverbände wie BDI, BDA und Gesamtmetall zählen zu dieser Gruppe. Sie machen politische Lobbyarbeit am Regierungssitz. Seit nicht allzu langer Zeit finden sich in diesem Feld aber auch neue Arbeitgeberverbände, die sich zum Beispiel im Bereich der Postzustelldienste, der Leiharbeit und der Werkvertragsarbeit etabliert haben.
Die dritte und letzte Gruppe wird von Staaten und Regierungen gebildet. Sie verändern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich dann vermittelt oder unmittelbar auf die betriebliche Demokratie auswirken. Zum Beispiel durch die Finanzmarktreformen und ihre Auswirkungen auf Private Equity-Investoren („Heuschrecken“) bezüglich Betriebsübernahmen und Zerschlagungen oder durch die Auswirkungen der vier Hartz-Gesetze auf die Ängste der Beschäftigten. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter disziplinieren dabei einen Teil der Reservearmee der Niedriglöhner und Arbeitslosen und sind die größten Zulieferer der Leiharbeitsbranche. Auch die Europäische Kommission fördert europaweit prekäre Arbeitsverhältnisse. Sie setzt zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) Tarifverträge außer Kraft und beschränkt die Handlungsfreiheit von Gewerkschaften, etwa bei der „Sanierung“ von Staatshaushalten.
Die Profis der ersten Gruppe können bei Bedarf engagiert werden. Sie werden sehr gut bezahlt. Durch ihren Einsatz ist heute die gesetzlich garantierte Wahl eines Betriebsrats zu einem riskanten Abenteuer geworden. Wer etwa in einem Call Center, einer Reinigungsfirma, einer Gastronomiekette oder in einem patriarchalisch geführten, bisher betriebsratsfreien Unternehmen eine Arbeitnehmervertretung gründen will, dem drohen Strafversetzung, Kündigung und Arbeitslosigkeit. Den Unternehmen ist es heute sehr viel wert, einen Betriebsrat zu verhindern oder einfach los zu werden. Das rentiert sich schnell im derzeitigen Shareholder-Value-Kapitalismus. Sie zahlen die Honorare für die „Fertigmacher“ schließlich dafür, dass auf unbezahlte Überstunden, fremdbestimmte Flexibilität oder Kürzungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine lästige Gegenwehr der Betroffenen zu erwarten ist.
Beispiel Maredo
Ein lehrreiches Beispiel gibt die Steakhauskette Maredo. Sie hat in Deutschland 57 Filialen. Nicht einmal in jeder zehnten Filiale existiert ein Betriebsrat. Maredo ist ein lukratives Mittelstandsunternehmen, das deshalb wie viele vergleichbare Unternehmen von dem Private Equity-Fonds ECM, also einer „Heuschrecke“, aufgekauft wurde. Solche Investoren wollen die Kosten rigoros senken, wozu natürlich auch die Löhne der Beschäftigten zählen. Und Lohnkosten sind leichter ohne Betriebsrat einzusparen. Einer der wenigen Betriebsräte bei Maredo hatte sich in der Frankfurter Filiale auf der Geschäfts- und Flaniermeile „Freßgass“ etabliert. Die meisten der dortigen Beschäftigten waren Mitglied in der Gewerkschaft Nahrung Gaststätten Genuss (NGG). Die Löhne waren im Vergleich zu anderen Betrieben der Systemgastronomie relativ hoch. Die Mitglieder des Betriebsrats sorgten zudem in der Tarifkommission der NGG für eine überbetriebliche Interessenvertretung.Die Geschäftsleitung engagierte nun der Reihe nach folgende Profis: Zunächst zwei Wirtschaftsdetekteien, die mit einem verdeckten Ermittler und mit einer heimlichen Videoinstallation Belege für Kündigungen liefern sollten, etwa wegen eines „Diebstahls“ von nicht verwendeten Brotkanten oder ähnlichem. Eines Abends nach Betriebsschluss half dann eine Sicherheitsfirma bei der überraschenden Einsperrung der Beschäftigten im Restaurant. Dann trat die Arbeitsrechts-Kanzlei Buse Heberer Fromm aus Essen auf, die einen Teil der eingesperrten Beschäftigten dazu nötigen konnte, vorbereitete Selbstkündigungen zu unterschreiben. Als Beschäftigte und Betriebsräte dagegen gerichtlich vorgingen und es zu öffentlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht kam, kümmerte sich die PR-Agentur Alt/Cramer aus Berlin darum, die Journalisten im Gerichtssaal und außerhalb mit Material der Unternehmensleitung zu bearbeiten.
Die spezialisierte Medienkanzlei Schertz Bergmann, ebenfalls aus Berlin, wirkte schließlich auf Redaktionen ein, um unter anderem die Wiederholung eines kritischen TV-Berichts auf RTL zu verhindern sowie bei der Vorbereitung eines Beitrags für das ZDF zu intervenieren, der dann auch nicht gesendet wurde. Zugleich hatte Maredo eine weitere PR-Agentur namens Faktenkontor aus Hamburg damit beauftragt, das Unternehmen in die Umfrage „Berlins beste Arbeitgeber“ aufzunehmen. Das führte dazu, dass Maredo von Faktenkontor das Zertifikat bekam, zu „Berlins besten Arbeitgebern“ zu zählen. Dieses Umfrageergebnis ließ die in ihrem Image angeschlagene Firma sofort per Pressemitteilung verbreiten. Viele Maredo-Beschäftigte bekamen vor Gericht größtenteils Recht. Trotzdem war nach einem quälenden Jahr der Betriebsrat zerschlagen, die Beschäftigten wurden weitgehend ausgetauscht und die Löhne sind jetzt niedriger als zuvor.
Was gewöhnlich als „Globalisierung“ oder „Deregulierung“ bezeichnet wird, ist zugleich eine riesige „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ für die genannten Hilfstruppen der „Fertigmacher“. Ob beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, bei der Aufspaltung in kleinere Einheiten, bei der Auslagerung ins Ausland oder bei Aufträgen an Subunternehmen – die Unternehmenschefs suchen immer nach den besten Möglichkeiten die Löhne zu drücken, Arbeitsplätze abzubauen, neue Lohnsysteme einzuführen oder Sozialpläne knapp zu halten. Für diese Ziele werden die genannten Profis eingeschaltet.
Ach, schon wieder Naujoks?
In
der Bundesrepublik Deutschland gab es natürlich schon lange Zeit
kleinere Kanzleien wie Naujoks oder Schreiner+Partner, die öffentlich
Betriebsräte als Störfaktoren bezeichneten und im mittelständischen und
provinziellen Unternehmermilieu hinterhältige und aggressive
Fertigmacher-Methoden erfolgreich anboten. Die ständige, mediale
Herausstellung von Naujoks verdeckt allerdings den größeren Teil der
Szene. Inzwischen beherrschen Großkanzleien das Geschäft. Seit etwa
einem Jahrzehnt haben auch US-Wirtschaftskanzleien wie Freshfields,
Clifford Chance, Hogan Lovells, White & Case, DLA Piper und Squire
Patton Boggs in Deutschland große Abteilungen mit bis zu 60
Arbeitsrechts-Anwälten aufgebaut. Sie waren zuvor ausschließlich in den
Bereichen Fusionen, Kartell- und Wettbewerbsrecht tätig. Auch britische
Wirtschaftskanzleien wie Allen & Overy und Taylor Wessing haben
neuerdings in ihren deutschen Niederlassungen arbeitsrechtlich
aufgerüstet. Thomas Ubber von Allen & Overy gilt in Deutschland als
Staranwalt, wenn es um das Verbot oder die Einschränkung von Streiks
geht, er vertritt seit Jahren Lufthansa und die Deutsche Bahn gegen die
Vereinigung Cockpit und die Gewerkschaft der Lokführer. Dem stehen aber
deutsche Kanzleien wie CMS Hasche Sigle und Gleiss Lutz in nichts nach.
Ein LLM-Abschluss einer US-Universität gilt heute als ein
karriereförderndes „Muss“ für Arbeitsrechtler in Deutschland.
Die Gewerkschaften und die Gesellschaft überhaupt sollten sich mit dem geschilderten neuen Netzwerk und seinen Praktiken genauer auseinandersetzen. Es geht dabei nicht nur um die Interessen der Beschäftigten, es geht auch um Tarifautonomie, die Organisationsmacht der Gewerkschaften und letztlich um unsere Demokratie und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.
Quelle: IGBau.de
Die Gewerkschaften und die Gesellschaft überhaupt sollten sich mit dem geschilderten neuen Netzwerk und seinen Praktiken genauer auseinandersetzen. Es geht dabei nicht nur um die Interessen der Beschäftigten, es geht auch um Tarifautonomie, die Organisationsmacht der Gewerkschaften und letztlich um unsere Demokratie und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.
Quelle: IGBau.de
Der Top Arbeitgeber OBI hat jüngst auch einen der Big Player unter den Großkanzleien im Kampf gegen seine Betriebsräte, insbesondere gegen den Konzernbetriebsrat, beauftragt.
Die Fa. Freshfields
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17. März 2016
11. März 2016
Weitere Sonntagsöffnungen untersagt!
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht, hat nun auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht Sonntagsöffnungen untersagt. In Erfurt sollte 2016 u.a. am 01. Mai, dem Tag der Arbeit, geöffnet werden.
Das Urteil im Volltext findet Ihr hier
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10. März 2016
GBR Newsletter 03/2016
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7. März 2016
Immer wieder Montagś
Freitag ist T-Shirt Tag! Samstag auch!
Ab sofort wird auch der Montag zum T-Shirt Tag! Und zum Tag an dem unsere Kollegen und unsere Kunden über das informiert werden, was ein TOP Arbeitgeber verspricht aber mindestens für die Märkte nicht einhält!TOP Arbeitgeber
3. März 2016
90% vom Tarif? Zuviel für den TOP Arbeitgeber!
Letzte Woche hat ein Schreiben aus der OBI Zentrale unter den Betriebsräten die Runde gemacht.
Ein Betriebsrat hat um Einhaltung der Zusage "OBI zahlt seinen Mitarbeitern mindestens 90% vom Tarif" und entsprechende Nachbesserung gebeten.
Nicht beim Geschäftsführer OBI Deutschland! Nein nein, wir haben ja gelernt: Der hat sich für nicht zuständig erklärt!
Die Anfrage ging an den "zuständigen" Geschäftsführer Personal!
Wir möchten Euch die Antwort nicht vorenthalten:
Von: (GF Personal)
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2016 17:47:52 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien
An: DE0000 Betriebsrat
Cc: DE0000 Marktleiter; Vertriebsleiter; Regional-GF; HR; HR; Geschäftsführer Deutschland
Betreff: AW: Gehaltsanpassung Markt 000
Sehr
geehrter Herr (Betriebsrat),
gerne möchte ich Ihnen zu Ihrer e-Mail vom 17.02.2016 antworten.
Sie beziehen sich auf eine Anhebung auf 90% des Tarifniveaus, die in anderen Märkten vollzogen worden sein soll. Dies ist nicht der Fall und ich weiß nicht, woher diese Information kommt.
Im Jahr 2009 haben wir tatsächlich die Zusage gemacht, die Gehälter auf mindestens 90% des Tarifvertrages festzusetzen.
gerne möchte ich Ihnen zu Ihrer e-Mail vom 17.02.2016 antworten.
Sie beziehen sich auf eine Anhebung auf 90% des Tarifniveaus, die in anderen Märkten vollzogen worden sein soll. Dies ist nicht der Fall und ich weiß nicht, woher diese Information kommt.
Im Jahr 2009 haben wir tatsächlich die Zusage gemacht, die Gehälter auf mindestens 90% des Tarifvertrages festzusetzen.
Diese
Zusage galt für das Jahr 2010 und nicht grundsätzlich
für alle weiteren Jahre.
Unserer Auffassung nach spiegeln die regionalen Tarifverträge im Einzelhandel nicht zuletzt auf Grund unterschiedlicher regionaler Stärke der Tarifpartner inzwischen vielfach nicht mehr die Realität der Unterschiede in den Lebenshaltungskosten in Deutschland wider und können daher oft nur noch bedingt die Grundlage für marktgerechte Gehälter bilden. Ein Beispiel dazu:
Die Tarifeinstiegsgehälter für Verkäufer liegen in den bezogen auf die Lebenshaltungskosten teuersten Ballungszentren wie München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf oder Köln zwischen brutto € 1.657,-- und € 1.754,--, hingegen z.B. in (Ort) bei brutto € 1.909,--. Nachweisbar aber liegen die Haupttreiber der Lebenshaltungskosten, nämlich Mietkosten und Fahrtkosten von Wohnung zu Arbeitsstätte bei meist größeren Entfernungen, in den Ballungszentren deutlich über denen in (Bundesland).
Die geleistete Einmalzahlung für 2015 wurde von sehr vielen Mitarbeitern sehr positiv aufgenommen und hatte im zweiten Halbjahr 2015 für viele Mitarbeiter gerade in den unteren Einkommen auch einen größeren Effekt als eine Gehaltserhöhung. Ebenso wurde natürlich auch an unsere Auszubildenden gedacht, welche eine Erhöhung im Jahr 2015 erhalten haben.
Wie in der Mitarbeiterinformation vom 23. September 2015 angekündigt und kürzlich den Betriebsräten und den Mitarbeitern durch die Marktleiter/innen vorgestellt, beteiligen wir die Mitarbeiter/innen in den OBI Filialmärkten ab dem Geschäftsjahr 2016 an der Geschäftsentwicklung der OBI Märkte durch ein neues, attraktives und transparentes Prämiensystem. Diesem neuen System haben Sie als Betriebsrat des OBI Marktes (Ort) meines Wissens noch nicht schriftlich zugestimmt. Diese Prämie soll und wird unserer Meinung nach den Mitarbeitern zufließen und somit die Einkommenssituation nachhaltig verbessern. Gerade bei einer von Ihnen angesprochenen Übererfüllung gegenüber Vorjahr und sogar gegenüber Plan würden gerade auch die Mitarbeiter/innen in (Ort) vom Prämienmodell deutlich profitieren. Die ersten beiden Monate stimmen uns positiv, denn sehr viele Mitarbeiter nehmen das Prämienmodell, bei dem sie selbst Einfluss auf die Prämie haben, positiv an.
Wenn wir erkennen, dass einzelne Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht markt- und leistungsgerecht sind, werden wir auch hier aktiv werden.
Wir hoffen, auch mit Ihrer Unterstützung den nun eingeschlagenen Weg hin zu einer markt-, erfolgs- und leistungsgerechten Vergütung fortsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
(Name)
Managing Director
Corporate Human Resources
Unserer Auffassung nach spiegeln die regionalen Tarifverträge im Einzelhandel nicht zuletzt auf Grund unterschiedlicher regionaler Stärke der Tarifpartner inzwischen vielfach nicht mehr die Realität der Unterschiede in den Lebenshaltungskosten in Deutschland wider und können daher oft nur noch bedingt die Grundlage für marktgerechte Gehälter bilden. Ein Beispiel dazu:
Die Tarifeinstiegsgehälter für Verkäufer liegen in den bezogen auf die Lebenshaltungskosten teuersten Ballungszentren wie München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf oder Köln zwischen brutto € 1.657,-- und € 1.754,--, hingegen z.B. in (Ort) bei brutto € 1.909,--. Nachweisbar aber liegen die Haupttreiber der Lebenshaltungskosten, nämlich Mietkosten und Fahrtkosten von Wohnung zu Arbeitsstätte bei meist größeren Entfernungen, in den Ballungszentren deutlich über denen in (Bundesland).
Die geleistete Einmalzahlung für 2015 wurde von sehr vielen Mitarbeitern sehr positiv aufgenommen und hatte im zweiten Halbjahr 2015 für viele Mitarbeiter gerade in den unteren Einkommen auch einen größeren Effekt als eine Gehaltserhöhung. Ebenso wurde natürlich auch an unsere Auszubildenden gedacht, welche eine Erhöhung im Jahr 2015 erhalten haben.
Wie in der Mitarbeiterinformation vom 23. September 2015 angekündigt und kürzlich den Betriebsräten und den Mitarbeitern durch die Marktleiter/innen vorgestellt, beteiligen wir die Mitarbeiter/innen in den OBI Filialmärkten ab dem Geschäftsjahr 2016 an der Geschäftsentwicklung der OBI Märkte durch ein neues, attraktives und transparentes Prämiensystem. Diesem neuen System haben Sie als Betriebsrat des OBI Marktes (Ort) meines Wissens noch nicht schriftlich zugestimmt. Diese Prämie soll und wird unserer Meinung nach den Mitarbeitern zufließen und somit die Einkommenssituation nachhaltig verbessern. Gerade bei einer von Ihnen angesprochenen Übererfüllung gegenüber Vorjahr und sogar gegenüber Plan würden gerade auch die Mitarbeiter/innen in (Ort) vom Prämienmodell deutlich profitieren. Die ersten beiden Monate stimmen uns positiv, denn sehr viele Mitarbeiter nehmen das Prämienmodell, bei dem sie selbst Einfluss auf die Prämie haben, positiv an.
Wenn wir erkennen, dass einzelne Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht markt- und leistungsgerecht sind, werden wir auch hier aktiv werden.
Wir hoffen, auch mit Ihrer Unterstützung den nun eingeschlagenen Weg hin zu einer markt-, erfolgs- und leistungsgerechten Vergütung fortsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
(Name)
Managing Director
Corporate Human Resources
Zur Erinnerung:
Die Gehälter in den OBI Märkten liegen aktuell unter 90% vom Tarif! Auch die o.g. Einstiegsgehälter!
Und dass das so ist, daran ist nicht etwa der Tarif Schuld, oder ver.di, oder der liebe Gott, oder die Betriebsräte!
Nein!
Das liegt allein in der Verantwortung der OBI Geschäftsführung! Ihr seid es die die Gehälter auf unter 90% gedrückt haben!
Also kommt uns nicht mit marktgerechter Entlohnung!
Liebe Geschäftsleitung, Ihr sagt eine den Märkten versprochene Lohnerhöhung wieder ab, finanziert anschließend (wie clever) mit dem Ersparten eine fragwürdige Prämie und preist das Ganze dann als 8. Weltwunder an.
Für wie blöd haltet ihr eigentlich Eure Mitarbeiter?
Mit einem hat der Absender obiger Mail allerdings Recht! Leider!
"Unserer Auffassung nach spiegeln die regionalen Tarifverträge im Einzelhandel nicht zuletzt auf Grund unterschiedlicher regionaler Stärke der Tarifpartner inzwischen vielfach nicht mehr die Realität ... wider"
Und das liegt an uns! Nur an uns! Am zu geringen Organisationsgrad bei ver.di!
Und so lange das so ist wird sich auch nichts positiv bei den Gehältern ändern!
Schaut euch diesen Film an und lernt: We want Sex
Auch wenn der Titel es ahnen lässt, es ist kein Porno! Im Gegenteil!
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