Viele gute Gründe um einen Betriebsrat zu wählen!
oder
Was kann ein Betriebsrat, was Du nicht auch selber tun könntest?
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
Der
Marktleiter entscheidet, daß Du vor Deiner regulären Arbeitszeit schon Ware vor den Markt räumen mußt, daß Du erst gehen kannst wenn alles aufgeräumt
und aufgefüllt ist, und bis alle Kassen abgerechnet sind, und das oftmals ohne das diese Zeiten als Arbeitszeit oder Überstunden angerechnet werden, aber ....
.... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht und entscheidet mit über Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Personaleinsatzplanung?
Der
Marktleiter entscheidet, wer, wann, wie lange und wie oft arbeitet. Entscheidet
über Änderungen im Einsatzplan ohne Dich zu fragen. Entscheidet ob er Dir Samstag frei gibt oder nicht. Streicht Deinen freien Tag ohne Dich zu fragen. Wertet den Feiertag als freien Tag, obwohl Du eigentlich an einem anderen Tag frei hättest.
Streicht
Aushilfen bei Krankheit einfach wieder aus dem Dienstplan, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der
Betriebsrat bestimmt mit bei der Einsatzplanung. Er hat auf die
Einhaltung Deiner einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder
gesetzlichen Regelungen zu achten. Ändern oder streichen im Einsatzplan
geht nur mit der Zustimmung des Betriebsrates.
Mehrarbeit, Überstunden, Inventur?
Der
Marktleiter entscheidet, wann und zu welcher Zeit eine Inventur
durchgeführt wird. Er kann jederzeit Überstunden anordnen und
Sonderöffnungen (z.B. Sonntagsöffnungen) planen und anordnen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Überstunden muss der Marktleiter unter Angabe von Gründen beim Betriebsrat beantragen und genehmigen lassen. Dein
Einsatz bei Sonderöffnungen kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates
erfolgen.
Taschen- und Spindkontrollen?
Der
Marktleiter entscheidet, ob, wann, wie und wie oft Du kontrolliert
wirst. Er entscheidet, wie weitreichend diese Kontrollen durchgeführt werden,
aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der
Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Ordnung des Betriebes
und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Er Entscheidet mit,
wer und ob überhaupt kontrolliert wird, und wann und in welcher Form Kontrollen
durchgeführt werden dürfen.
Urlaub der Mitarbeiter?
Der
Marktleiter entscheidet allein ob Dein eingereichter Urlaub genehmigt wird
oder nicht. Es gibt keine Vermittlung bei Unstimmigkeiten. Er streicht Deinen Urlaub, setzt
Dir Urlaubssperren, obwohl es arbeitsrechtlich nach dem Gesetz eigentlich
gar nicht möglich ist,
aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der
Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen
Urlaubsrichtlinien und bei der Aufstellung des Urlaubsplanes, sollte es keine Einigung mit
dem Marktleiter geben.
Einzelgespräch mit dem Marktleiter?
Der
Marktleiter entscheidet, wie der Verlauf des Gespräches ist. Er holt
sich oftmals Unterstützung hinzu und Du als Mitarbeiter stehst dem
alleine gegenüber, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Zu
jedem Gespräch kannst Du ein Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens
hinzuziehen. Er achtet auf Deine Rechte und unterstützt Dich. Er hat das
Recht, auf Deinen Wunsch, teilzunehmen.
Versetzung innerhalb oder in einen anderen Markt?
Der Marktleiter entscheidet allein ob Du innerhalb des Marktes oder in welche Filiale Du versetzt wirst, zu welchem Zeitpunkt und für wie lange, ob Du das willst oder nicht, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Es geht also nur mit seiner Zustimmung.
Und es gibt noch viele weitere Themen zu denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat........
Ihr seht also, ein Betriebsrat hat viele Vorteile für Euch!
> Er vertritt auch Deine Meinung im Markt!
> Er stellt mit dem Marktleiter gemeinsam Regeln auf (Betriebsvereinbarungen)!
> Er handelt in Deinem Interesse bei allen Entscheidungen!
Falls Ihr weitere Fragen habt:
Wendet Euch vertrauensvoll an den für Euch zuständigen Gesamtbetriebsrat, oder auch an den Konzernbetriebsrat. Die Kolleginnen und Kollegen dort beantworten gern Eure Fragen, und können euch auch bei der Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl unterstützen. Auch an ver.di könnt Ihr Euch jederzeit wenden.
Unter Umständen können Gesamtbetriebsräte oder Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand in Eurem Markt auch direkt einsetzen.
Also worauf wartet Ihr noch? 2014 ist Wahljahr!
Darum, wählt auch Ihr Euch Einen Betriebsrat!