27. Dezember 2015
Umkleidezeiten müssen bezahlt werden! Auch bei OBI.
23. Dezember 2015
Frohe Weihnacht!
Die Blog Redaktion wünscht allen Verdianerinnen und Verdianern, allen OBI Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie allen Leserinnen und Lesern des OBI-ver.di-Infoblogs ein frohes, gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest.
Nutzen Sie die Zeit zur Besinnung und genießen Sie die Tage im Kreise Ihrer Familien und Freunde!
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22. Dezember 2015
OBI wünscht seinen Mitarbeitern ruhige Feiertage!
Mit einer Sonntagsöffnung am 27.12.!
OBI Meerane
Gier frisst Hirn!
Wieder ein sehr anschauliches Beispiel mehr, was OBI Mitarbeiter tatsächlich wert sind!
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21. Dezember 2015
OBI T-Shirt Day
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17. Dezember 2015
Es war einmal! Der Weihnachts-Newsletter
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15. Dezember 2015
Sonder-Newsletter
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13. Dezember 2015
Kunden-Flyer für KW 51
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Mehrwert-Tag bei OBI
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2. Dezember 2015
Der OBI T-Shirt Day
Ab sofort an jedem Freitag & Samstag!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ab sofort findet unser OBI T-Shirt-Day an jedem Freitag und an jedem Samstag statt!
Unser
Arbeitgeber erstellt Statistiken! Es werden Daten erhoben, welcher Markt und wie viele Mitarbeiter mitmachen!
Wir wollen natürlich das sich der Aufwand auch lohnt!
Darum...
Wir wollen natürlich das sich der Aufwand auch lohnt!
Darum...
ab sofort
jeden Freitag & jeden Samstag, bis auf Wiederruf……..
OBI T-Shirt-Day
An der letzten Aktion haben 28 Märkte teilgenommen!
28! Nicht nur 3 oder 4 wie sonst!
OBI Altenburg - OBI Bietigheim - OBI Bitterfeld - OBI Dreieich - OBI Dresden-Weissig - OBI Düsseldorf Lierenfeld - OBI Emmerich - OBI Erfurt Nord - OBI Erfurt Süd - OBI Gießen Süd - OBI Halle - OBI Hamm - OBI Echterdingen - OBI Leipzig Burghausen - OBI Miltenberg - OBI Mössingen - OBI Naumburg - OBI Neustadt - OBI Radebeul - OBI Siegen - OBI Sömmerda - OBI Vechta - OBI Weilburg - OBI Weimar - OBI Wetzlar - OBI Winnenden - OBI Wittenberg - OBI Worms
Wir sind sicher, es werden mehr!
Die OBI Geschäftsleitung hat die Marktleiter vorab darüber instruiert wie sie sich verhalten sollten!
Hier die Information an die ML:
28! Nicht nur 3 oder 4 wie sonst!
OBI Altenburg - OBI Bietigheim - OBI Bitterfeld - OBI Dreieich - OBI Dresden-Weissig - OBI Düsseldorf Lierenfeld - OBI Emmerich - OBI Erfurt Nord - OBI Erfurt Süd - OBI Gießen Süd - OBI Halle - OBI Hamm - OBI Echterdingen - OBI Leipzig Burghausen - OBI Miltenberg - OBI Mössingen - OBI Naumburg - OBI Neustadt - OBI Radebeul - OBI Siegen - OBI Sömmerda - OBI Vechta - OBI Weilburg - OBI Weimar - OBI Wetzlar - OBI Winnenden - OBI Wittenberg - OBI Worms
Wir sind sicher, es werden mehr!
Die OBI Geschäftsleitung hat die Marktleiter vorab darüber instruiert wie sie sich verhalten sollten!
Hier die Information an die ML:
Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen,
bitte achten Sie
darauf, dass dieses Schreiben nicht bei den BR´s
landet.
Sehr geehrte
Marktleiterinnen und Marktleiter,
es scheint sich
weiter zu verdichten, dass - initiiert durch den
Gesamtbetriebsrat OBI
Deutschland - wahrscheinlich am 20. – 21.11.2015 in den OBI
Märkten an einem
oder zwei Tagen die Berufskleidung abgelegt und stattdessen
„ver.di T-shirts“
zum Thema Tarifbindung oder neutrale Kleidung getragen werden
sollen.
Wir möchten Ihnen in
dieser E-Mail einige Hinweise geben, damit wir uns abgestimmt
verhalten und
entsprechend souverän mit der Situation
umgehen.
Rechtlicher
Hintergrund:
Das Tragen der Berufsbekleidung
ist ein mitbestimmungspflichtiges Thema. Das Tragen der
„neuen“ Kleidung nach
der aktuellen Bestückungsliste ist nicht mitbestimmt worden.
Aus diesem Grunde
hat das Arbeitsgericht Solingen durch rechtskräftigen
Beschluss vom 31.07.2014
OBI verurteilt, es zu unterlassen, die Beschäftigten zum
Tragen von
Dienstkleidung gem. Handbuch vom Dezember 2013 zu
verpflichten, so lange keine
Einigung mit dem GBR hierzu vorliegt oder eine diese
ersetzende Entscheidung
der Einigungsstelle. In der Einigungsstelle gab es bereits
erste Verhandlungen.
Derzeit wird die Berufsbekleidung nach Maßgabe des bisherigen
Handbuchs weiter
getragen.
Es liegt also
zumindest weitgehend ein nicht mitbestimmter Zustand vor, der
den Mitarbeitern
leider ermöglicht, gegen die aktuelle Geschäftsanweisung,
bestimmte
OBI-Arbeitskleidung zu tragen, zu verstoßen. Hierbei ist es
aber wichtig zu
wissen, dass selbst bei einer bestehenden Betriebsvereinbarung
das kurzfristige
Ablegen der Dienstkleidung bei einer von ver.di koordinierten
Maßnahme
wahrscheinlich arbeitskampfrechtlich ohnehin zulässig
ist.
Verhalten:
Wir möchten uns aber
unter keinen Umständen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen
in den Märkten
auseinandersetzen, geschweige denn arbeitsrechtliche Maßnahmen
einleiten.
Auch wollen wir
keinerlei Einfluss auf die Mitarbeiter nehmen oder gar Druck
ausüben, diese
Maßnahme zu unterlassen und OBI Arbeitskleidung zu tragen. Es
ist absehbar,
dass die Aktion zeitlich begrenzt durchgeführt wird. Je
weniger "Öl wir
ins Feuer gießen", desto höher ist die Wahrscheinlichkeit,
dass sich das
Thema wieder normalisiert.
Abschließend möchten
wir Ihnen versichern, dass wir sehr wohl einzuschätzen wissen,
dass es nicht in
Ihrer Verantwortung liegt und nichts mit Ihrer Arbeit im Markt
oder Ihrem Verhalten
den Mitarbeitern oder Betriebsräten gegenüber zu tun hat.
Diese und vielleicht
weitere Maßnahmen sind der aktuell recht aufgeheizten Stimmung
zuzuschreiben.
Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir sehr besonnen auftreten
und mit der
Situation souverän umgehen.
Besprechen Sie also
mit Ihren Mitarbeitern "ganz normal" die relevanten Themen
rund um
das Tagesgeschäft und verhalten Sie sich wie immer offen und
aufgeschlossen
Ihren Mitarbeitern gegenüber.
Auf den
"Infoveranstaltungen ML BR-Märkte" in der kommenden Woche
erhalten
Sie weitere, detaillierte Informationen rund um die aktuellen
BR-Themen.
Sollten Sie vorab
Fragen rund um das Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Auch
die zuständigen
HR-Manager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informieren
Sie uns bitte
zeitnah und umfassend über besondere Vorkommnisse in den
nächsten Tagen.
Herzlichen Dank für
Ihrer Unterstützung!
Peter Tepaß Holger
Jöhnk Jens Schaefers Hendrik Voigt Oliver Weiße Christian
Grether
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