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29. August 2016

Konzernbetriebsvereinbarung "Bildung" kommt doch!


OBI Betriebsräte sind seit langem schon dran an dem Thema:

Berufliche Bildung

Zuerst waren die Azubi Thema, dann der "normale" Mitarbeiter.
Wer darf sich bilden? Wer braucht Bildung? Wer entscheidet wer sich weiterbilden darf?
Marktleiter nach Nase wie in der Vergangenheit? 
 

Fallen Überstunden an? Wie wird die Zeit vergütet? Wird das Arbeitszeitgesetz eingehalten? Was ist mit Alleinerziehenden? Stichwort Kinderbetreuung.
E-Learning, Projektverkauf, Onboarding, Auswahlverfahren, Prozess-Training, Zentrales
Recruiting usw. usw.
Das sind einige der Fragen die Betriebsräte gestellt haben!

Die OBI Geschäftsführung hat sich mächtig gewehrt gegen eine Konzernbetriebsvereinbarung. Keine Mitsprache für Betriebsräte, mit Ausnahme der Zentrale natürlich.

Wieder einś von zahlreichen Beispielen, anhand dessen deutlich wird wie "vertrauensvoll" OBI mit seinen Betriebsräten umgeht. 
Betriebsvereinbarung? Natürlich nicht!
Konzernbetriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter bei OBI? Natürlich auch nicht!

Um zu verhindern dass zum Thema Bildung allgemeingültige Regeln mitbestimmt aufgestellt werden, engagiert OBI auch hier die Kanzlei "Freshfields".
Mitbestimmung wird angezweifelt und abgelehnt. Als dies nicht hilft wird die Existenz des Konzernbetriebsrates bestritten. Gerichte werden bemüht. Hierbei erhält der Arbeitgeber auch Unterstützung vom Gemeinschaftsbetriebsrat der Zentrale. Denn auch dieser bestreitet die Existenz des 2012 gegründeten Konzernbetriebsrates. 

Allerdings sehen die Gerichte das etwas anders!
In der ersten Instanz bestätigt das Arbeitsgericht Solingen das Mitbestimmungsbegehren des KBR und richtet eine Einigungsstelle ein.
Die OBI Geschäftsführung will das jedoch nicht hinnehmen und legt Beschwerde gegen den Spruch des ArbG Solingen beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ein.
Dieses bestätigt allerdings das erstinstanzliche Urteil aus Solingen!

Damit ist es sicher:
Es wird eine für alle OBI Mitarbeiter gültige Betriebsvereinbarung zum Thema Bildung kommen. Gegen den Willen der Geschäftsleitung, gegen den Willen des Gemeinschaftsbetriebsrates der Zentrale und dessen Vorsitzender Schramm und für bessere, gerechtere und sicherere Regelungen für die Kollegen. Vor allem in den Märkten.

Darauf können die Kollegen vom KBR stolz sein!
Und auch wenn er nun nicht mehr da ist .....

Seine Handschrift ist trotzdem klar zu erkennen!