__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

16. November 2019

Hamburg-Eppendorf / Betriebsratskündigung Teil 3



Erfolg in Hamburg!

Der gekündigte Betriebsratskollege aus dem OBI Markt in Hamburg Eppendorf, erzielte einen Erfolg im Fall seiner Kündigungsschutzklage gegen den Top Arbeitgeber.

Am 14.11.2019 fand der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Hamburg statt.
Im Vorfeld hat OBI ja schon den ersten anberaumten Gütetermin von Oktober auf November verschieben lassen.
Damit wollte der Arbeitgeber auf Zeit spielen und angebliche Beweise gegen den Beschuldigten suchen.
Natürlich hat OBI auch gehoft das der Kollege aus Hamburg in der Zeit seine Klage vielleicht von selbst zurück zieht.
Durch die fristlose Kündigung gab es nämlich eine Sperrzeit von drei Monaten und somit auch kein Geld für den Beschuldigten.
Auf so eine einfache Weise kann man einen Menschen bis zur Verhandlung natürlich auch kaputt spielen.

Alles in allem hat es Obi nix genutzt.

Am Tag der Verhandlung ist Obi seiner Beweisflicht zur fristlosen Kündigung natürlich nicht nachgekommen.
Deshalb blieb Obi nur die Möglichkeit sich mit dem Beschuldigten zu einigen und es kam zu einem Vergleich.

Obi hat es sich einiges kosten lassen (Abfindung), damit der Mitarbeiter jetzt nicht mehr im Markt arbeiten muss.
Außerdem wurde er jetzt betriebsbedingt gekündigt und hat damit vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne eine Sperrfrist.
Die letzten drei Monate ohne Lohn bekommt er selbstverständlich vom Arbeitgeber nachgezahlt.

Kündigungsschutzklage einreichen und kämpfen lohnt sich !

Wir wünschen dem betroffenen Kollegen aus Hamburg jetzt alles gute auf seinem beruflichen Weg.


Quelle: OBI braucht den Tarifvertrag


PS:

War das wirklich ein "Erfolg" ? Erfolg für wen?

Hat es dieser tolle Top-Arbeitgeber OBI doch wieder einmal mehr geschafft einen unbequemen Betriebsrat auszuschalten! Es gibt genügend dieser Beispiele ....
Was das gekostet hat ist doch nebensächlich und zudem lächerlich. Da sind doch schon ganz andere Summen geflossen, siehe Sömmerda.
Nur das Ergebnis zählt für die sauberen Damen und Herren des Managements.


1 Kommentar:

  1. Das ist auch wirklich kein Erfolg es wäre ein Erfolg gewesen wenn der Betriebsrat wieder zur Arbeit hätte gehen können um denen zu zeigen das die sowas nicht machen können.
    Dazu hätte er doch nur den Kammertermin abwarten müssen. Zumal sich die Kollegen doch gefreut hätten ihn wiederzusehen. Nach dem was alles dazu zu lesen war. Er war doch so beliebt bei den Kollegen, oder???
    Wie dem auch sei. Kein Erfolg

    AntwortenLöschen

Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben.
Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." einfach die Option "anonym".
Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, dann wählt die Option "Name/URL".
Die Eingabe der URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht erforderlich.