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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
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12. März 2012

Dienstplan und Arbeitszeit = Alles was Recht ist



Saisonbeginn!

Es ist eine heikle Aufgabe, mit zu wenig Personal vernünftige Dienstpläne zu erstellen um den Markt vernünftig betreiben zu können. Grundsätzlich sind dann wohl wie immer die Kollegen auf der Fläche die Dummen.
Manch Arbeitgeber bzw. Marktleiter braucht etwas Nachdruck, damit sie sich um korrekte Schichtpläne und Vergütungen kümmern.

Denn: die Betroffenen kennen oft genug noch nicht einmal die ihnen zustehenden Rechte.
Das wollen wir ändern!
Aktuelle sehr oft auftretende Fragen zur Arbeitszeit, Dienstplänen und allgemeine Fragen werden hier kurz und bündig beantwortet:
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Dürfen Minus -Stunden mit Urlaub verrechnet werden?
Nein
Der Urlaubsanspruch dient der Erholung, und ist im Bundesurlaubsgesetz und im Manteltarifvertrag geregelt. Eine Verrechnung mit Minusstunden ist weder vorgesehen noch erlaubt, weil dies eine Kürzung des Jahresurlaubs des Beschäftigten zur Folge hätte.
Arbeitszeitregelungen haben mit Urlaubsregelungen grundsätzlich nichts zu tun!
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Darf mein Chef den Dienstplan einfach ändern?
Nein
Der einmal angeordnete Dienstplan ist verbindlich, Änderungen sind nur einvernehmlich möglich!
Auch wenn sich kurzfristig das Wetter ändert, andere Kolleginnen und Kollegen nicht da sind oder krank werden kann der Chef nicht einfach die Dienstpläne ändern.
Arbeit ist keine Überraschungsparty, der Dienstplan keine Wundertüte! Auch wir dürfen unsere Freizeit planen!
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Ich habe einen Arbeitsvertrag über wöchentlich 30 Stunden und werde nur 20 Stunden eingeteilt, oder einfach nach Hause geschickt weil keine Arbeit da ist, ist das rechtens?

NEIN
Der Arbeitgeber kauft mit dem Arbeitsvertrag das Recht, von uns die vereinbarte Arbeitszeit einzufordern. Nimmt der Arbeitgeber sein Recht nicht in Anspruch, dann straft ihn das Arbeitsleben – denn seine Ansprüche auf unsere Arbeitskraft verfallen.

Bürgerliches Gesetzbuch § 293 Annahmeverzug und § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
Eins müsst ihr jedoch tun: Eure Arbeitskraft anbieten und die Einhaltung des Arbeitsvertrags verlangen.
Werdet Ihr dann nicht beschäftigt, habt Ihr auf alle Fälle Anspruch auf die Euch zustehende Vergütung.
Der Lohn darf auf keinen Fall gekürzt werden, auch die entstandenen Minuszeiten müsst Ihr nicht nacharbeiten.
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Der Chef sagt wir haben eine Jahresarbeitszeit, er kann einteilen wie er will. Es muss lediglich am 31.Dezember die durchschnittliche vertragliche/tarifliche Arbeitszeit erreicht werden.Stimmt das?

NEIN
Eine Jahresarbeitszeit kann in einer Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Nach den Regelungen des bayerischen Manteltarifvertrags Einzelhandel (§ 5 MTV) ist dann die Länge und Lage der Arbeitszeit für jeden Arbeitstag des Jahres oder Planungsabschnittes zu planen und festzulegen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es so nicht gemacht wird!

Es werden durch die Behauptung „wir haben eine Jahresarbeitszeit“ den Kolleginnen und Kollegen die tariflichen Zuschläge für Überstunden vorenthalten.

Richtig geplant werden Arbeitszeiten von den Chefs selten.

Die Kolleginnen und Kollegen haben da zu sein wenn es Chef für notwendig befindet.

Das Risiko des Geschäftsbetriebes wird voll auf die Beschäftigten übertragen, Arbeit auf Abruf, Minusstunden aufbauen, Minusstunden einarbeiten, Überstunden leisten, kein freier Tag, usw.….. sind die Folgen. 

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Ich habe Pause, muss ich in die Abteilung wenn der Chef ruft?

NEIN
Pausen ist meine Zeit zur Erholung und müssen im Voraus festgelegt werden! Meine Pause gehört mir!

Pausen werden nicht bezahlt und somit kann der Chef mich nicht einfach in die Abteilung befehlen. In der Pause unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und muss seinen Weisungen nicht nachkommen.

Ich kann selbstverständlich in der Pause einen Spaziergang machen und den Markt verlassen.
Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern, nach spätestens 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt und genommen werden, nach spätestens 9 Stunden ist eine Pausenzeit von mindestens 45 Minuten einzuhalten.

Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind keine Pausen im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetzes und dürfen auch nicht als solche gewertet werden!

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Muss ich geteilte Schichten arbeiten, und deshalb lange unbezahlte Pausen machen?

NEIN
In den Arbeitsverträgen sind, die Anzahl der Arbeitstage und die zu leistende Stundenzahl vereinbart.

Die tägliche Arbeitszeit ist an einem Stück zu leisten.

Der Arbeitgeber kann nicht einfach Arbeitszeiten anordnen wie es im gerade passt.
Er hat die Grenzen des „billigen Ermessens“ einzuhalten.

Die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 Gewerbeordnung bei der Festlegung der Arbeitszeit sind überschritten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise stückeln und dadurch zu lange unbezahlte Pausen unterbrechen will.
In Betrieben / Märkten ist die Lage der Schichtzeiten, die Dauer der täglichen Arbeitszeit und die Pausen in Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat zu regeln.
Das gilt auch auch für die Teilzeitbeschäftigten.

Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt.

Ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln 

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Ich bin im Urlaub oder habe meinen freien Tag, muss ich zur Arbeit gehen, wenn der Chef anruft?

NEIN
  1. Wir sind hier nicht im Krieg!
  2. Der Chef ist nicht das Parlament!
  3. Mein Vorgesetzter kann mich nicht einfach dienstverpflichten!
Wenn dies zulässig wäre, hätten die Unternehmer endlich die herbeigesehnte flexible Jahresarbeitszeit oder sogenannte kapazitätsorientierte Arbeitszeit, also die Arbeit auf Abruf.

Da schützt uns noch der anzuwendende Manteltarifvertrag Einzelhandel.

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Welche Vergütung steht mir im Krankheitsfall zu?

Grundsätzlich gilt, „Krank ist wie gearbeitet“

Es sind die Zeiten gutzuschreiben wie ich nach Dienstplan gearbeitet hätte.

Das heißt, es sind die auch geplanten Überstunden und Zuschläge zu vergüten, bzw. dem Freizeitkonto gutzuschreiben.

Eine Änderung des Dienstplans während Krankheit ist unzulässig (S. Dienstplanänderung), zum Beispiel Freizeitabbau oder Minusstunden. Dienstpläne dürfen nur einvernehmlich geändert werden, also nur mit Zustimmung des Betroffenen!
Nicht die Beschäftigten sind dafür zuständig und müssen sich darüber den Kopf zerbrechen das die Abteilungen in den Märkten ausreichend besetzt sind!
Das ist die Aufgabe der Marktleiter, bzw. des Arbeitgebers!

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Allein machen sie Dich ein.
Gemeinsam wehren wir uns besser.


Mein Chef beutet mich nicht aus,
er nimmt nur das von mir
was ich zulasse!
Darum ver.di Mitglied werden und einen Betriebsrat wählen!


Quelle: Dehner-Blog

   

89 Kommentare:

  1. Frage zu: Dienstpläne dürfen nicht geändert werden.
    Ihr schreibt, dass Dienstpläne nicht geändert werden dürfen, ich auch bei Krankheit geplante Überstunden bezahlt bekommen muss. Was ist wenn der Abbau von Überstunden lt. Dienstplan vorgesehen war? Wie ich euch verstehen, habe ich dann, wenn ich aus der Krankheit wiederkomme keine Überstunden mehr.

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    1. "Was ist wenn der Abbau von Überstunden lt. Dienstplan vorgesehen war? Wie ich euch verstehen, habe ich dann, wenn ich aus der Krankheit wiederkomme keine Überstunden mehr."

      Wenn im Dienstplan Überstundenabbau geplant war, und Du dann krank wirst sind die zum Abbau geplanten Überstunden weg.
      Das hast Du richtig verstanden.

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    2. Freizeitausgleich im Krankheitsfall
      Amtlicher Leitsatz: Der in § 17 Abs. 5 BAT vorgesehene Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor dessen Erkrankung bekannt gegeben hat.
      (BAG, 7. Senat am 4.9.1985, 7 AZR 531/82)
      1. Ein (vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
      2. Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten.
      (LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)

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  2. Die Vorstellung SO ! ein ver.di- Huhn zu seien, reizt mich jetzt aber nicht!

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    1. Du hast denn Sinn des ganzen auch nicht wirklich verstanden!

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  3. Warum, weil ich kein Huhn sein will, oder noch besser kein Schaf? Ich will für mich selber sprechen und nicht sprechen lassen. Bin ich jetzt wieder der "Böse"? ich will alleine stark sein - macht das mich schon zum Egoisten oder Schleimer? Denn wer nicht eurer Meinung ist wird doch sofort in diese Schubladen einsortiert.

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  4. Dann sei kein Huhn, Schaf, Rindvieh oder sonstiges!!!
    Ständig dieses blablabla.
    Der Kenner genießt doch und....SCHWEIGT.
    Dann tu das doch, und jammer nicht rum, dass du möglicherweise wieder der Böse oder sonstiges bist.
    Du langweilst!!

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  5. Ich jammere nicht, ich rege mich auf - das sind sehr unterschiedliche Befindlichkeiten. Diese Entmündigung und Gleichmacherei ist für mich unerträglich. Da das hier ein Meinungsaustausch sein soll, äußere ich diese Meinung, auch auf die Gefahr hin, dass sich einige gelangweilt fühlen.

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    1. Blablablabla........................................

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    2. Deine "Befindlichkeiten" interessieren- mit Verlaub- hier nicht einige, sondern die allerwenigsten.
      Sei doch so rücksichtsvoll und behalte sie- wie die allermeisten Leser in diesem Blog- für dich.
      Wo kommen wir hin, wenn hier über jedermanns Befindlichkeiten diskutiert wird!
      Nein Danke, ich denke das brauchen die wenigsten.

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    3. Über deine Einstellung freut sich dein AG sicher sehr. Denn wie du gegenüber deinem AG deine berechtigten Interessen durchsetzen willst, das musst du mir mal erklären. danke

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  6. Ich jammere nicht,sondern ich versuche diesen Blog schlecht zumachen !!!
    Das ist es was Du willst :)

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  7. Sei doch Stark für Dich wieso erzählst das nun hier ?

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  8. Ich "erzähle" das hier, um zu zeigen, dass diese Haltung bei OBI sehr gut möglich ist. Allerdings gehöre ich zu denen, die sehr gerne bei OBI arbeiten. Da dieser Blog auch das Wort "OBI" im Namen trägt, darum wollte ich mich hier äußern. Da muss ich mich schon wundern, dass man positive Meinung für sich behalten soll. Ist das die negativ OBI- Seite? Dann bin ich hier tatsächlich falsch.

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  9. Ich finde se immer wieder interresant, daß diejenigen, die im Kollektiv im positiven Sinn was verändern oder bewegen wollen hingestellt werden, als würden Sie nicht gerne bei OBI arbeiten!
    Die Zeiten der Einzelkämpfer oder Höhlenmenschen sind vorbei!!!
    Sozial heißt auch sich für andere einzusetzen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen die nicht in der Lage sind, Ihre Rechte und Interessen so zu vertreten daß Sie diese auch wahrnehmen können. Und ganz klar "JA", es ist egoistisch nur an sich und seine Interessen zu Denken!!!
    Im übrigen ist Obi ein sehr guter Arbeitgeber, deswegen arbeite ich auch sehr gerne hier!
    Aber genau solche Egoisten wie Du sind das Problem. Nicht nur bei Obi, sondern unserer Gesellschaft!!!

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  10. sehr schade,dass ich nun doch als Egoist bezeichnet werde. Ich bin sehr aktiv in unserer Kirchengemeinde, organisiere Spendenaktionen für Bedürftige,habe eine Patenschaft übernommen für ein afrikanisches Kind, bin ehrenamtlich für Obdachlose im Einsatz. Die Kollegen bei OBI haben diese elementaren Probleme nicht. Das geht es um Eigenverantwortung, die freie Menschen für sich übernehmen müssen.

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  11. Lol was für ein Vergleich. Jeder der sich "Brüsten" will, gibt es so im Detail an, was er alles ehrenamtlich tut.
    Es geht im Grunde genommen weniger um die einzel Probleme sondern eher um etwas viel Größeres. Also ganz ehrlich Jungs/Mädels so werden
    wir die nächste Bewußtseinsebene nicht erreichen.

    Gruß der Geheime

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  12. Sehr gut, dass endlich mal jemand Klartext redet!!!

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  13. Ja finde ich auch zum Glück gibts solche Kommentare wie der am 19.März 1:25 PM noch.

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  14. Frage an den "Geheimen". Was bitte ist die nächste Bewußtseinsebene? - jetzt wird es ja richtig spannend.

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  15. Huhu, ich gebe dir den Link : http://www.erkenntnis.org/forum/showthread.php?t=3436
    da sind die jeweiligen Stufen ausführlich erklärt. Und es gibt sie wirklich, auch wenn sie kaum
    jemand kennt oder beschreibt. Und nur weil es im Osten so gut wie keine Bananen gab, existierten
    sie im Paralel Universum "Westen" ja trotzdem.

    Viel Spaß

    Der Geheime

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  16. Na wie schön - nun lernen wir doch noch vom "Osten"

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  17. Osten Westen Norden Süden bla bla

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  18. Tarifvertrag für alle !!!

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  19. warum wird denn hier alles in einen Topf geworfen. Kann mich gut erinnern, dass von den "Weltverbesserem" Praktiker (überigens haben die einen Haustarifvertrag)auch von ver.di in den höchsten Tönen gelobt wurde _"hurra das erste Handelsunternehmen, dass Kurzarbeit einführt - wie toll für die Beschäftigten - das war kurzsichtig. OBI hatte keine Kurzarbeit, aber das viel, viel bessere Management. Es ist nun einmal so, dass jeder an dem Plaz arbeitet, den er sich selber ausgesucht hat (Beispiel Winterkorn bei VW - Vater Arbeiter, Mutter Hausfrau) Wenn unsere Manager ihre Arbeit so machen würden, wie die ewig unzufriedenen Kollegen, wären wir heute in der Situation von Praktiker.

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    1. Klar hatte OBI keine Kurzarbeit, warum auch?
      OBI hat gleich Personal abgebaut.

      Und was die "ewig unzufriedenen Kollegen" betrifft: ich habe gehört das bei der Mitarbeiterumfrage mehr als 60% der Mitarbeiter UNZUFRIEDEN gewesen sein sollen!
      Immerhin waren dann noch 40% zufrieden (oder so ähnlich).
      Alles nur eine Frage der Sichtweise!

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    2. Wenn schon Vergleiche dann richtig!

      VW hatte ein gutes Jahr.
      VW-Manager Winterkorn hat 17,5 Mio € erhalten.
      - unter anderem ist das Gehalt der Manager bei VW auch an die Mitarbeiterzufriedenheit gekoppelt!
      Die VW-Mitarbeiter (Tarifgebunden) haben je 7500 € Ausschüttung erhalten.

      Auch OBI hatte ein gutes Jahr.
      Die OBI Manager haben ??€ erhalten (man läßt sich ja schließlich nicht in die Karten schauen).
      - wenn das Gehalt auch an die Mitarbeiterzufriedenheit gekoppelt ist, dann muß so mancher wohl bald zum Amt.
      Die OBI-Mitarbeiter (nicht Tarifgebunden) haben auch etwas erhalten. Untertarifliche Bezahlung.

      Und die Moral von der Geschicht?

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    3. Die Moral von der Geschicht? Alle unzufriedenen Mitarbeiter von OBI gehen zu VW und machen Platz für Neues! Das ist das Beste für Alle!

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    4. Da hätte ja wohl OBI ein Problem.

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  20. zu den 7 Bewußtseinsstufen
    ob es sie gibt ist zunächst eine Theorie von Johann Kössner.Wenn es sie dann geben sollte - dann können die meisten hier wohl nicht viel damit anfangen. Kann mir nicht vorstellen mit diesen Usern die 4. Bewußtseinsebene zu dikutieren und mich über die mentale Neugier auszutauschen. Obwohl die hohe Trennungsbereitschaft dieser Ebene einigen Kollegen anzuraten wäre. Leider sind wir wohl eher in der 2. Stufe, in der individuelle Meinung zum Feindbild wird, weil ein falsches Kollektivbewußtsein das Handeln dominiert.

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    1. "falsches Kollektivbebußtsein"?
      Aha!
      Viel besser ist natürlich ein egoistisches individuelles Bewußtsein. Schon klar!

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  21. leider werden an dieser Stelle falsche Angaben gemacht. Das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung lautet wie folgt: 67% der Kollegen bewerten OBI als sehr guten, bez. guten AG. OBI befindet sich damit im oberen Drittel. Das Institut "Great place to work" stellt für dieses Ergebnis fest, dass OBI ein guter AG ist. Mit der ersten Befragung durch das Institut "G p t w" landen wir leider noch nicht unter den "Top 100" der deutschen Arbeitgeber. Darum laufen im Moment Aktivitäten, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter weiter zu verbessern. Die oben angeführten Werte sind falsch. Dieser Blog wollte Transparenz schaffen, dann müssen die Angaben aber bitte auch korrekt sein.

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    1. Wie schon geschrieben wurde, alles eine Frage der Sichtweise! OBI liegt wie o.g. bei 67%, der Durchschnitt im Handel liegt bei 78% und die Top 100 fangen bei 88% an! Welche Werte sind die die wichtig sind? Wichtig für wen? Die Teilnahmequote in der Zentrale soll bei ca. 2/3, in den Märkten bei ca. 50% der Mitarbeiter gelegen haben. Was sagt eigentlich ein Wert aus der besagt das über die Hälfte der teilnehmenden Mitarbeiter meinen die psychische Gesundheit sei gefährdet? Mehr als die Hälfte meint das es an Anerkennung und Wertschätzung fehlt. Über die Hälfte meint das die Bezahlung nicht angemessen ist. Nur etwa die Hälfte der Mitarbeiter würden OBI als Arbeitgeber weiterempfehlen! Und nur etwa die Hälfte aller Mitarbeiter kommen nach dieser Studie gern zur Arbeit! Eine weitere Feststellung war auch das es an Respekt dem Mitarbeiter und dessen Arbeit gegenüber fehlt.
      Gut oder sehr gut ist meiner Meinung nach etwas anderes. Doch man verspricht sich zu bessern.

      Wurden die Ergebnisse eigentlich schon wie versprochen in den Märkten vorgestellt? Oder wartet man es

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  22. ihr wollt über die Bewußtseinsstufen,nach Johann Kössner diskutieren, dann ist der Begriff "egoistisches individuelles Bewußtsein" unangebracht. Nach Kössner entwickelt sich mit steigenem Bewußtsein das Hinwenden zum Individium, weg vom kollektivem Handeln. Das materielle Denken verschwindet ganz. Das Individium entfaltet sich.
    Ich glaube, die Diskussion lohnt in diesem Blog nicht, denn das materielle Bewußtsein bezieht sich nicht darauf Eigentum zu teilen, sondern es für die eigene Persönlichkeit als Wertmaßstab auszuschließen.
    Möchte hier tatsächlich jemand über Kössners Betrachtungen zum Bewußtsein diskutieren?

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    1. Nein wollen wir hier nicht!
      Was soll dieser Käse hier von diesem Österreichischen "Wunderheiler" und Okkultprediger?

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  23. Zitat:

    "falsches Kollektivbebußtsein"?
    Aha! Viel besser ist natürlich ein egoistisches individuelles Bewußtsein. Schon klar!

    Du hast es nicht ganz verstanden. Es geht in allererster Linie darum, sein individuelles Bewußtsein
    im Einklang zu jedem anderen zu bringen, dadurch gehen Probleme / Streitigkeiten etc. fast auf 0
    zurück, denn was passiert wenn jeder sich bemüht, den anderen zu verstehen?? Na ? Genau das !!!
    Danke für dein Gehör, und ich ich kann deine Einschätzung verstehen.

    Lieben Gruß
    der Geheime

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  24. super, dass OBI diese Befragung gemacht hat - weiter so !!!

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  25. wir hatten jetzt auswertung von dieser befragung .. schön schlecht ausgefallen ... hatten auch besuch von oben .. und morgen ein sogenannter stammtisch ... haben kaum leute und die da sind nur sechs stunden .. auf die frage ob obi das will das gute leute wechseln .. lachte die führende person nur ... und auf die frage wie man mit 6 h eine familie ernähren will kam ihr verdient doch gut

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    1. Na ja, dieses Geschwätz, von wegen: "Ihr verdient doch gut" kennt man ja mittlerweile. Dagegen hilft nur die Tarifbindung. Ohne diese sind alle Diskussionen über Gehälter und Arbeitzeiten sinnlos.

      Die Auswertung "OBI Gesamthaus" ist für das Unternehmen extrem schlecht ausgefallen. Das wurde auch von "oben" so kommuniziert.
      Mich wundert nur das "die" sich drüber wundern, das es so gekommen ist.

      Nun wurden ja in der Vergangenheit bereits solche Befragungen durchgeführt, aber so weit ich weiß, nicht in diesem Umfang.
      Die Ergebnisse wurden auch nicht großartig breitgetreten, sondern blieben mehr oder weniger "geheim".

      Auch die Stammtische, die in manchen Regionen eingeführt wurden, gab es in dieser Form noch nicht.
      Also ich stehe dem ganzen bis jetzt relativ neutral gegenüber und warte ab was kommt oder auch nicht kommt.

      Liebe Führungskräfte: "Reklamation als Chance" und diese Chance muß eben im Sinne des Unternehmens, also auch zum Wohle der Mitarbeiter umgesetzt werden. Denn nur so, habt Ihr die Chance in den "Olymp" der besten Arbeitgeber aufzusteigen und Euch einzureihen neben so berühmten Namen wie: 3M, Fujitsu, Hilti, Microsoft Deutschland, Tschibo GmbH oder der Techniker Krankenkasse.

      Sind die eigentlich Tarifgebunden? Müßte man mal recherchieren :-)

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    2. Sooo, hier mal das erste Ergebniss für 3m:

      "So beschlossen Geschäftsführung und Betriebsrat, aus ihrer Sicht nicht mehr zeitgemäße Leistungen wie Sach- und Geldleistungen zu Geburtstagen, familiären Ereignissen und Jubiläen im Gesamtwert von etwa 75 000 Euro für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Deren Zahl konnte so in den letzten Jahren um 40 Prozent auf derzeit 87 gesteigert werden. "Das war natürlich ein guter Vorschlag", sagt Betriebsratschef Pastore.

      Hinzu kam eine Beteiligung aller tariflichen Mitarbeiter am Unternehmenserfolg durch ein "flexibles Weihnachtsgeld". Mit den Tarifvertragsparteien und dem Gesamtbetriebsrat wurde - abhängig vom jeweiligen Unternehmensgewinn - ein Korridor zwischen 60 und 150 Prozent für die Zahlung des 13. Gehaltes vereinbart. Damit war 3M das erste Unternehmen der Chemiebranche, das einen derart breiten Korridor eingeführt hat. So konnten sich die Mitarbeiter 2005 über eine 150-prozentige und im Jahr 2006 über eine 100-prozentige Auszahlung statt der tariflich vorgesehenen 95 Prozent freuen.

      Ein weiterer Punkt war ein sogenanntes "Work Life Balance Concept", das die Bereiche Sport, Kultur, Wellness und Ernährung umfasst. So wurden Räume für ein modernes Fitness-Studio zu Verfügung gestellt, in dem die Mitarbeiter zu jeder Tageszeit etwas für ihren Körper tun können. "Auch ich trainiere dort regelmäßig" sagt Mrozek.

      Ein spezieller Familienservice unterstützt die Mitarbeiter bei der Suche nach Betreuungsplätzen für Kinder oder Pflegemöglichkeiten für ältere Familienmitglieder.

      Doch auch früher hat 3M schon einiges für seine Mitarbeiter getan. Bereits seit Jahren können sie Aktien der Firma mit einem Rabatt von 15 Prozent erwerben - bis zu einem Betrag von 7680 Euro jährlich. Selbst die Depotgebühren übernimmt 3M. Freuen können sich die Mitarbeiter auch über eine eigene Betriebsrente, zu der sie selber nichts beisteuern müssen. Deren Höhe könne sich, je nach Jahren der Firmenzugehörigkeit und Gehaltsniveau, auf 50 bis 100 Prozent der gesetzlichen Rente addieren, rechnet Mrozek hoch. "Das kostet natürlich Geld. Aber es ist gut investiertes Geld." Kein Wunder, dass die Fluktuation der Mitarbeiter von 2000 bis 2006 von 1,5 Prozent auf 0,6 Prozent weiter zurückging.

      Ein Punkt wurde bei der ersten Umfrage im Jahr 2004 zum besten Arbeitgeber jedoch von den Mitarbeitern bemängelt: dass die Erfolge der Firma zu wenig gefeiert würden. "Das haben wir geändert. Es wurden unter anderem an allen Standorten jährliche Sommerbarbecues eingeführt", sagt Mrozek. Im Juni gab es ein großes Fest in der Hauptverwaltung in Neuss. Mehr als 7000 Gäste, 3M-Mitarbeiter und ihre Familien, feierten mit Livemusik von den "Bläck Fööss". Und 3000 Freiwillige bildeten mit Hilfe roter Ponchos in kürzester Zeit ein riesiges Firmenlogo.

      Am Wettbewerb "Deutschlands beste Arbeitgeber" nimmt 3M auch künftig teil. Personaldirektor Josef Mrozek sieht im Ranking noch Potenzial für eine Steigerung. "Wir würden uns riesig freuen, wenn wir einmal auf dem Sieger-Treppchen unter die ersten Drei kämen."

      Quelle: http://www.welt.de/wams_print/article1223812/Der-unbekannte-Riese.html

      P.S.:Schönes Beispiel wie ich finde!

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    3. Hier Teil 2 meiner Recherche, zum selbstnachlesen unter folgendem Link:

      http://www.tchibo-nachhaltigkeit.de/csrweb/servlet/print/646548/print

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  26. René Haßfeld kommt im Oktober

    Zum 1. Oktober 2012 wird toom Baumarkt seine Geschäftsführung auf dann fünf Manager erweitern. Neu in die Führungsriege kommt René Haßfeld, er wird zum Geschäftsführer Vertrieb toom Baumarkt berufen und wird neben dem Vertrieb auch den Bereich Marketing verantworten. Haßfeld war bis dato in verschiedenen Führungspositionen bei OBI tätig, u.a. als Regionalleiter Vertrieb Deutschland für Berlin.


    interessant !

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    1. Was erwartet denn die Leute von toom !? Hat schon jemand Erfahrungen mit ihm !? Gibt es irgendwo ein Bild von Herrn Haßfeld !?

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  27. Eine Auswertung des Mitarbeiterbarometers gab es bis heute nicht. Der Stammtisch ist nur Show oder hat irgendwer davon gehört das sich etwas ändert. Wie auch wenn alles so schön vorbereitet wird kann ja sein der große Chef kommt und die Mitarbeiter verkaufen was aus den Regalen . Das darf nicht sein!

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  28. Rene Haßfeld

    Immer wieder Interessant wie die Ratten von einem Schiff aufs andere springen - welches ehedem arrogant von oben herab als "Mitwettbewerber" abgetan wurde. Tja, wegen ein paar Euro mehr vergisst man ganz schnell seine Herkunft.
    Nach einiger Zeit kommt er dann wieder zurück, weil es ohne ihn ja doch nicht geht, natürlich mit sattem Gehaltsaufschlag.

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  29. Guten Tag!

    Bei uns ist einen Auswertung in KW 17 geplant, dort werden die Punkte erleutert, und ein Maßnahmenkatalog erstellt.
    Ich glaube das dient aber nur der "inofiziellen Feststellung" wer negativ bewertet hat, denn wir erinnern uns ja, Great
    Place to work Fragen, waren ja anonym. ^^ und die Perso Nr. mußtest zum Schluß auch nicht angeben hehe...

    Denn wenn da steht, Haben sie das Gefühl, ihr Marktleiter lobt sie, und du schreibst nein rein, was soll das bitte bringen,
    ist doch klar, das ich mir als Marktleiter die Auswertung ansehe und selbst entscheiden kann, was besser gemacht werden muß.
    Also: Die die sich äußern, werden vom Chef im Hinterkopf behalten. Negativ natürlich.
    Und hey, ich hab nichts mit den X - Akten zu tun.

    So far.

    Gruß Mulder

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  30. So beschlossen Geschäftsführung und Betriebsrat, aus ihrer Sicht nicht mehr zeitgemäße Leistungen wie Sach- und Geldleistungen zu Geburtstagen, familiären Ereignissen und Jubiläen im Gesamtwert von etwa 75 000 Euro für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Deren Zahl konnte so in den letzten Jahren um 40 Prozent auf derzeit 87 gesteigert werden. "Das war natürlich ein guter Vorschlag", sagt Betriebsratschef Pastore.

    Na, das ist doch mal eine Überlegung für Betriebsräte !!! Soll dieser Beitrag eine Anregung für OBI sein, na dann nehmt euch ein Beispiel an diesen fortschrittlichen Gedanken. Auch für diese Überlegungen muss man offen sein.

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    1. .... Sach- und Geldleistungen zu Geburtstagen, familiären Ereignissen und Jubiläen....
      alles Leistungen, die bei OBI nicht mehr zur Disposition stehen.
      Die wurden nämlich gestrichen. Das Geld wird nicht für mehr Ausbildung investiert, sondern steckt sich die AG in die "eignen Taschen"
      Für die Mitarbeiter gibt es in der Hinsicht so gut wie nichts.
      Ich sag nur "a great Place to work", davon ist OBI unendlich weit entfernt.
      Aber seid doch froh überhaupt Arbeit zu haben.

      Ich sag nur "Gier frisst Hirn" -besonders im Handel

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    2. Na ja, das sag ich doch.

      Nur in diesem Beispiel, im Unterschied zu OBI, wird das Geld, welches bisher für Jubiläen verwendet wurde,
      anderweitig eingesetzt und nicht einfach gestrichen.

      Zumal kam aus Wermelskirchen ja die Ansage,
      man hätte keine Rücklagen für Jubiläen gebildet und könne daher "leider nichts machen".

      Da frag ich mich dann schon, wurden denn die ersten 30 Jahre Rücklagen gebildet?
      Da gab es immer etwas.
      Wann und warum wurden dann plötzlich keine mehr gebildet?

      Wurden hier die letzten Jahre etwa Arbeitsplätze geschaffen und keiner hat's gemerkt?
      Mal überlegen.....Na klar! Früher gab es solche Arbeitsplätze wie CM, CB und einige andere nicht.

      Na dann hat ja doch alles seine Richtigkeit.
      Es wurden Arbeitsplätze geschaffen, nur eben nicht in den Märkten. Und schon gar nicht in Absprache mit den Betiebsräten.

      Ach so, ich vergaß, die Prioritäten, liegen ja heute anders.

      Du redest von fortschrittlichen Gedanken. Wo bitte ist hier der "Fortschritt?" Das Wort kommt von "Schreiten" also vorangehen.

      OBI macht hier eher rückwärts und Du findest das toll? Oh, ich vergaß, Du mußt es ja toll finden, sonst setzt Du Deinen Arbeitsplatz auf's Spiel.

      Gruß Buzzy

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  31. die Voraussetzungen, Beispiel Tchibo, gibt es bei OBI auch. Ob die Betriebsräte OBI allerdings so kompetent sind ein wirklicher Gesprächspartner für den Arbeitgeber zu sein ist leider zu bezweifeln. Da muss noch viel dazu gelernt werden. Leider sucht man die Schuld immer bei der anderen Seite. Das verhindert die eigene Entwicklung. Solange können wir als Mitarbeiter nur neidisch auf Unternehmen schauen, die leistungsfähige Arbeitnehmervertretungen haben.

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    1. Warum müssen eigentlich immer die Betriebsräte so kompetent sein?
      Ich dachte, wir haben so eine kompetente Führung.
      Sollen die es doch beweisen, dann brauchen wir die unkompetenten Betriebsräte nicht.---
      Es stimmt nicht, "man sucht die Schuld nicht immer bei der anderen Seite.", aondern man versucht die Schuld immer auf die Arbeitnehmervertretung zu schieben-... auch sehr kompetent!

      Da soll sich doch mal der Arbeitgeber entwickeln. So lang schauen wir Mitarbeiter neidisch auf andere Unternehmen, wo Arbeitgeber auch auf das Wohl Ihrer Mitarbeiter schauen... ob mit oder ohne Betriebräte, sondern weil das zur Unternehmenskultur gehört, aber die fehlt wohl bei OBI, und das schon seit einiger Zeit.

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    2. So! Das unterschreib ich mal.

      Tatsache ist, das alle! Nr.1 Unternehmen

      mit Ihren Mitarbeitern zusammenarbeiten und diese am Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen.

      So etwas wie "Kultur", hat OBI mit dem Weggang von Herrn Maus verloren und seitdem nicht wiedergefunden.

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  32. Ob OBI allerdings so kompetent sind ein wirklicher Gesprächspartner für den Arbeitnehmer zu sein ist leider zu bezweifeln.
    Da muss noch viel dazu gelernt werden !!!
    Leider sucht man die Schuld immer bei der anderen Seite !!!
    Das verhindert die eigene Entwicklung leider.
    Solange können wir als Mitarbeiter nur neidisch auf Unternehmen schauen, die leistungsfähige Arbeitgeber haben.
    War ein Schreibfehler drin mein Fehler Sorry

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  33. vermeintliche Ironie bringt uns auch nicht weiter. Vieleicht ist es an der Zeit über eigene Unzulänglichkeiten nachzudenken.

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  34. das versuche ich doch, hast du das nicht mitbekommen?

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  35. Ja genau, denk mal über deine eigene "Unzulänglichkeiten" (super Wort!!!) nach, und verschone mich mit deinem Gelaber.
    Vieleicht solltest du mal tun, und nicht nur dauernd darüber nachdenken- wenn überhaupt, (meist ist das eine Ausrede um nichts tun zu müssen)

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  36. Da wir zu viele (20) minus Stunden haben, hat unser Chef unserer Dienstplan für nächste Woche geändert: niemand von uns hat nächste Woche einen freier Tag ausser den .15 August... was eigentlich einen Feiertag ist. Und wer termine vereinbart hatte, MUSS die ändern.... was sollen wir machen?

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    1. Das hört sich jetzt nicht so an, als hättet Ihr einen BR.

      Ich vermute mal Ihr seid auch nicht bei Verdi Mitglied, sonst würdet Ihr hier nicht um "Hilfe " rufen.

      Was Ihr machen sollt, müßt Ihr schon selber wissen.

      Ab hier habt Ihr wenigstens ein paar Infos:

      Unterstunden - Minusstunden - Negativer Saldo auf dem Arbeitszeitkonto

      Bei einem negativen Zeitguthaben des Arbeitsnehmers handelte es sich der Rechtsprechung nach um einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers. Eine Zahlung durch den Arbeitgeber ist dann ein Vorschuss, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig waren, dass es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet wird. Mit der Vereinbarung von Arbeitsvertragsparteien über ein Arbeitszeitkonto erteilt der Arbeitnehmer stillschweigend seine Einwilligung, dass im Falle eines negativen Kontostandes die darin liegende Vorwegleistung des Arbeitgebers mit späteren Vergütungsforderungen verrechnet wird.

      Die einvernehmliche Einrichtung eines Arbeitszeitkontos enthält weiter - vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Regelungen - die stillschweigende Abrede, dass das Konto spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen ist. Gelingt es nicht, ein negatives Guthaben rechtzeitig durch entsprechende Mehrarbeit auszugleichen, besteht vielmehr bei Vertragsende ein Negativsaldo, so hat der Arbeitnehmer das negative Guthaben finanziell auszugleichen. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers folgt somit daraus, dass es sich insoweit um eine Vorschussleistung des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer kann mangels anderslautender Vereinbarung auch nicht davon ausgehen, der Arbeitgeber wolle auf eine finanzielle Erstattung verzichten, wenn der Ausgleich eines negativen Zeitguthabens durch Mehrarbeit nicht mehr möglich ist (So das Bundesarbeitsgericht).

      Diese Grundsätze werden aber dadurch eingeschränkt, als es der Arbeitnehmer sein muss, der allein darüber entscheidet, ob ein negatives Zeitguthaben entsteht. Anderenfalls könnte der Arbeitgeber das von ihm zu tragende Wirtschaftsrisiko unter Umgehung des § 615 BGB auf den Arbeitnehmer abwälzen (Rechtsprechung). Das muss der Arbeitnehmer als Anspruchsteller im Prozess beweisen. Der Arbeitnehmer muss also beweisen, dass die in der Vergangenheit entstanden Minusstunden allein aufgrund entsprechender Weisungen des Arbeitgebers entstanden sind. Das kann auch durch den Beweis erfolgen, dass der Arbeitnehmer wegen der unstreitig entstandenen Minusstunden den Arbeitgeber in Annahmeverzug gesetzt hat. Das geht sowohl durch ein tatsächliches oder durch ein wörtliches Arbeitsangebot. Der Vortrag, er habe seine Arbeitskraft „immer“ angeboten und „es seien nicht so viele Aufträge vorhanden gewesen“, reicht nicht aus. Wenn der Arbeitnehmer über seine Gehaltsabrechnungen und die zum Teil von ihm selbst vorgelegten Arbeitszeitkontoauszüge regelmäßig über seine Arbeitzeiten im Bilde war, kann er sich deshalb auch nicht darauf berufen, die Beklagte habe ihn über sein Zeitminus im Unklaren gelassen. In einem solchen Fall darf der AG den Wert des negativen Zeitguthabens des AN als von ihr erbrachte Vorschussleistung mit späteren Lohnansprüchen verrechnen. Da ein Vorschuss eine vorweggenommene Vergütungstilgung darstellt, bedarf es zur Verrechnung nach der Rechtsprechung keiner Aufrechnung und Aufrechnungserklärung nach den §§ 387, 388 BGB. Auch § 394 BGB findet keine Anwendung.

      Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeitszeitkonto.htm

      P.S.: Ein Feiertag zählt als Arbeitszeit!!!!

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  37. ....Was Ihr machen sollt, müßt Ihr schon selber wissen....

    Das wird den Kollegen ganz sicher nicht weiter helfen!

    .....hat unser Chef unserer Dienstplan für nächste Woche geändert.....was sollen wir machen?....
    war doch die Frage.

    ....Mit der Aufstellung des Dienstplanes übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus. An diese Entscheidung ist er grundsätzlich gebunden. Nur in Ausnahmefällen ist der Arbeitgeber berechtigt, den Dienstplan zu ändern. Dies können z.B. kurzfristige Ausfälle von Arbeitskollegen sein. Ein Widerruf des Dienstplanes ist deshalb auf unvorhersehbare Situationen beschränkt......

    Hier gibt es einige Hinweise zum Thema Umgang mit willkürlicher Änderung von Dienstplänen und freien Tagen.

    Wenn kein BR da ist wird es schwierig sich dagegen zu wehren, und wenn einer da wäre gäbe es dieses Problem ja wohl nicht.
    Wenn Ihr etwas erreichen wollt müßt Ihr Euch dagegen wehren, je mehr das tun um so besser. Wenn es denn nicht anders geht auch Klage erheben.
    Das ist ohne BR allerdings ein steiniger Weg.

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  38. Zu den Fragen beim Einstellungsgespräch, gehörte auch die nach einer Gewerkschafts Zugehörigkeit, diese hätte eine Einstellung verhindert. Dies war jedoch im Jahr 2004, mit Überstunden wurde vom AG OBI sehr großzügig umgegangen
    soetwas gab es nicht. Die Führungsriege in der Zentrale wechselte damals so schnell das man sich die Namen gar nicht merken brauchte. Unser Marktleiter war die Inkompetenz in Person was die Führung und Umsetzung im Bereich Markt und Personal anging. Für Mitarbeitergespräche hatte er nie ein Ohr und die Personal Fluktuation war entsprechend hoch.
    Man hat in dann irgendwann strafversetzt. Obi interessiert sich nicht für seine Mitarbeiter, weder im betrieblichen Sinne
    noch mit Rücksicht auf die Mitarbeiter Gesundheit. Unternehmen des Jahres wird so eine Firma doch nur wenn in der Zentrale über die Arbeitnehmer Zufriedenheit abgestimmt wird

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  39. 23.März 2013
    Hallo Zusammen,

    arbeite in einem Modefachgeschäft im Einzelhandel. Arbeitsvertrag 87 Stunden. In den letzten Monaten wurde ich so eingeteilt dass ich meine Soll Stunden nicht erreicht habe. Bisher konnte ich dies durch Übestunden ausgleichen. Nun sind die Übestunden aufgebraucht. Was kann ich dagegen tun?

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    1. Vielleicht hilft Dir das hier etwas weiter:

      Der Annahmeverzug

      „Was, wenn am Ende des Ausgleichszeitraumes noch nicht alle möglichen Arbeitsstunden vom Vorgesetzten verplant wurden?”

      Der Arbeitgeber kauft mit dem Arbeitsvertrag das Recht, für uns Arbeitszeit anzuordnen. Das darf im Ausgleichszeitraum mal mehr, mal weniger sein. Er kann dies Recht ausüben (durch rechtszeitige und mitbestimmte Planung). Er muss nicht. Doch wenn er zu spät kommt, dann straft ihn das Arbeitsleben - denn seine Ansprüche auf unsere Arbeitskraft verfallen.
      Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nennen sie das „Annahmeverzug”.

      BGB § 293 Annahmeverzug
      Der Gläubiger (Arbeitgeber) kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

      § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
      Kommt der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete (Arbeitnehmer) für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

      Kurz und klar: Der Arbeitgeber muss Dein Monatsentgelt zahlen, ob er nun Arbeit anordnet oder nicht. Der Arbeitnehmer wird mit dem Ablauf der vereinbarten Anordnungszeit (Ausgleichszeitraum) „frei” von der Verpflichtung, diese Stunden zu arbeiten.

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  40. muss man monatelang montag bis freitag nur geteilte dienstplan als busfahrer fahren das geht seit 5 jahre so ich fange 6uhr an fahre 2stunden dann habe ich 3stunde pause ab mittag fange an fahre 2 stunde wieder habe dann 2stundepause dann bis 20uhr

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    1. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/pause4.htm

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  41. In welchem Markt bis du denn beschäftigt, solche Zustände glaube ich nicht bzw. du lässt dich verarschen....naja jedem das seine.

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    1. .... jedem das seine?
      Du bist ein Dummschwätzer

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  42. Hallo,
    In wie weit ist ein Wochendienstplan rechtens (dieser wird 1-3tage vorher ausgeteilt) - es gibt absolut keinen monatsplan, auch nicht für die Wochenenden.
    Vielen Dank und Grüße L.B.

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  43. ? Bis wann muss der Dienstplan bekanntgegeben werden?
    Eine gesetzliche Vorschrift, wann spätestens der Dienstplan bekannt gegeben werden muss, gibt es nicht. Jedoch folgt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass ein Arbeitnehmer sowohl seine Dienstzeit als auch seine Freizeit rechtzeitig planen kann. Keinesfalls darf die Frist unter der Abruf-arbeit gemäß § 12 Absatz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) von mindestens vier Tagen liegen.

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  44. Unsere Firma plant die Mitarbeiter einfach ohne zu fragen. Der Betriebsrat zeichnet gegen und erst dann erfahren wir wer geplant ist. Es wird an Sonn- und Feiertagen immer in dieser Firma gearbeitet. Urlaub dürfen wir für diese Tage jedoch nicht einreichen. Erscheinst du nicht dann bekommst ne Abmahnung. Ausgleichstagen kannst hinterher gucken.

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  45. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hätte eine Frage zum Annahmeverzug bzw. zum Entstehen von Minusstunden allgemein.
    Ich arbeite an einer Privatschule, die behauptet der Flexible Unterrichtseinsatz für Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt (kurz Flexi-Erlass) würde für diese Schule nicht gelten und somit entstehen uns als Lehrkräfte in den Ferien Minusstunden auch wenn wir diese in Heimarbeit für die Vor- und Nachbereitung nutzen (wenn nicht Urlaub eingereicht wurde). Diese Minusstunden sind durch Mehrarbeit auszugleichen.
    Nun ist es so, dass ich einen Arbeitsvertrag für 40 Stunden je Woche und 25 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten zu realisieren habe. Tatsächlich ist es so, dass wir häufig Mehrarbeit leisten, wir sprechen da von 26 - 33 Unterrichtseinheiten je Woche.
    Einige Kollegen haben durch Fehlplanungen im Stundenplan, der bei uns flexibel gehandhabt wird, mehr als 100 Minusstunden und sollen diese nun durch Mehrarbeit abbauen.
    Des Weiteren sind wir verpflichtet eine Zeitdokumentation durchzuführen, die alle Unterrichtseinheiten erfasst. Vierzehntäglich stattfindende Teambesprechungen, Dienstberatungen, interne Schulungen, Prüfungsausschusssitzungen, Klassenkonferenzen zu den Halbjahren, DRK- Schulungen, alle vier Wochen stattfindende Zusammenkünfte mit Schülern und Schulleitung usw. werden nicht als Plusstunden/Mehrarbeit angerechnet.

    Auf Nachfrage wurde folgendes Arbeitszeitmodell vorgeschlagen: jeden Tag von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr Anwesenheitspflicht und in dieser Zeit soll die Vor- und Nachbereitung stattfinden. Aber in den Ferien ist die Anwesenheitspflicht (außer wenn Urlaub genommen wurde) ebenfalls Pflicht, jedoch sollte diese Zeit nicht zur Vor- und Nachbereitung, sondern für andere Aufgaben die direkt vom Unternehmen kommen, genutzt werden. Fraglich finde ich auch die Art und Weise sofort und ohne Bedenkzeit über so ein Arbeitszeitmodell abstimmen zu müssen.
    Erwähnenswert ist ebenso, dass wir 80 % des TvÖD für Lehrkräfte als Gehalt erhalten.

    Verstehen Sie mich nicht falsch, ich liebe meinen Beruf, aber ich finde es nicht richtig, wenn man als Lehrer sowieso schon mehr als 40 Stunden die Woche arbeitet (der Stress fängt ja erst nach Unterrichtsschluss und mit der Vor- und Nachbereitung an) nämlich bis zu 65 Stunden und mehr und dann die Ferien gerne zur Vor- und Nachbereitung nutzen möchte und dann noch mit Minusstunden dafür bestraft wird.
    Selbst wenn wir Urlaub nehmen, ist der niemals nur Erholung, denn die Berge an Arbeit werden durch dauerhafte Mehrarbeit nicht weniger und somit wird der Urlaub fast ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts genutzt.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir darüber Auskunft geben könnten, ob diese Praxis, die hier an den Tag gelegt wird, vor Gericht tatsächlich Bestand haben würde.

    Mit freundlichen Grüßen

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  46. Hallo,

    zum Thema :die Grenzen des „billigen Ermessens“

    eine frage.ich bin alleinerziehend, soz.päd. und arbeite als klassenassistenz in einer inklusionsklasse auf teilzeit.nun soll ich im kommenden schuljahr an einem tag für 1,45h auf arbeit eingesetzt werden.ich habe pro anfahrt zur arbeit 45 min wegezeit....gibt es da eine regelung das es nicht zulässig ist jemanden für eine so kurze zeit mit so einem großem anfahrtsweg auf arbeit zu schicken?über eine antwort freue ich mich!

    grüße

    anne

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    1. Hallo Anne!
      Die Antwort auf Deine Frage findest Du im Teilzeit & Befristungsgesetz!

      § 12 Arbeit auf Abruf
      (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
      (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
      (3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

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  47. Mein Chef schreibt seine Dienstpläne mit einem teuren Programm. Neuerdings plant er mich mehr Arbeitstage ein, die der Monat hat z.B. Monat Nov hat 20 AT geplant sind 23 Darf er das und was hab ich für Möglichkeiten dagegen anzugehen?

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  48. Frage:
    Der Arbeitgeber hat die Dienstzeiten geändert, ohne die Mitsbeiter zuinformieren, (außer ganz kurz vorher wo klar war es wird gemacht). Im Gesetz steht das er es rechtzeitig ankündigen muss, laut BAG heißt rechtzeitig 2. Monate, ist das noch so?

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  49. Frage:
    Bei mir ist das so, dass wir Minusstunden aufbauen müssen für Verkaufsoffenen Sonntag. Ist das rechtens?

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    1. konzernbetriebsrat17. September 2015 um 21:42

      Klare Antwort:
      NEIN

      Genau so wenig wie es die Pflicht gibt an freien Sonntagen arbeiten zu müssen.
      Sonntagsarbeit heißt Überstunden die entsprechend vergütet werden. (müssen)
      Je nach Konstellation zwischen 120 und 150% zusätzlich zur normalen Vergütung.
      Auch Abgeltung in Freizeit ist möglich.

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    2. Was kann ich dagegen machen. Wenn ich zum Chef gehe wird eh nichts gemacht.

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    3. Der Beitrag vom: 15.September 2015 um 19:41

      dokumentiert wirklich hervorragend, auf welchem Niveau sich, zumindest manche, Märkte (Marktleiter) bewegen.

      Nach "unten" keine Grenzen.

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  50. Hallo. War 2 Tage krank. Dienstplan war geschrieben. Nun sehe ich das mir nur 5 Stunde pro Tag geschrieben wurden, keine Zuschläge. Auf anfrage warum das so ist sagte man das das das system macht und dieses von der Zentrale gesteuert wird. Ich solle zum Chef gehen. Wie verhalte ich mich jetzt?

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    1. Na dann geh zum "Chef" und fordere Korrektur!
      Das Sytem wird übrigens im Markt eingestellt, nicht in der Zentrale!
      Wenn Dir also Stunden und Zuschläge fehlen liegt das am Marktleiter! Oder der Marktassistenz, je nachdem wer seine Finger im Spiel hat. Wenn der Dienstplan geschrieben war, müssen dir auch evtl. anfallende Zuschläge gutgeschrieben werden. Ist gesetzlich so geregelt.

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  51. Hallo, ich arbeite immer Montag, Mittwoch und Donnertag, das war so ausgemacht, weil ich Mutter von einem jüngeren Schulkind und einem Kindergartenkind bin, welche nach der Betreuung von meinen Schwiegereltern abgeholt und versorgt werden, solange ich auf Arbeit bin. Auf Dienstag und Freitag legen meine Schwiegereltern ihre Termine oder auch ich selbst, lege meine Termine auf die freien Tage. Nun hat mein Chef einen Dienstplan rausgehängt, erst war alles beim alten, dann 2 Wochen später, war der Freitag eingetrage (ohne Absprache) an welchem meine Schwiegereltern nicht da sind- also keiner der das Kindergartenkind abholen kann. Und an diesem Freitag ist auch noch ein beweglicher Ferientag. An dem mein großer gar nicht in der Schule ist. Wenn mich eine Arbeitskollegin nicht darauf hingewiesen hätte, hätte ich das gar nicht bemerkt.Weil sich nie was ändert und ich seit 2 Jahren immer wie abgesprochen arbeite. Auf Nachfrage beim Chef, sagte der "nicht mein Problem" darf er das? Ich muß, oder darf doch auch was planen können.Wirklich Not am Mann scheint auch nicht zu sein, weil er einer Kollegin frei gegeben hat, die kein Frei beantragt hat, sondern dieser nur einen freien Tag gönnen wollte. :-( weiß nicht sorecht was ich nun machen soll, kann ja meine Kinder nicht alleine zu Hause hocken lassen.

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    1. Muss das wirklich gesagt werden?
      B E T R I E B S R A T
      Keiner da?
      Dann wirdś Zeit!

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    2. Viele Leute haben ja hier geschrieben, dass Obi die Väter und Mütter so sehr unterstützt.
      Vielleicht kann einer von euch jetzt mal einen Rat geben, wie dieses Problem zu lösen wäre.

      Gemäß Obi optimiert/Obi spricht an sollte der Plan auch 4 Wochen vorher feststehen, das ist eine Forderung des Arbeitgebers, und der Chef vertritt doch den Arbeitgeber, oder?

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