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Streikaktion vor OBI-Markt in Leinfelden-Echterdingen

Baden-Württemberg, 25. September 2013
An den Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelhandel beteiligen
sich auch viele OBI-Märkte. So streikten heute Beschäftigte der
OBI-Märkte Leinfelden-Echterdingen, Bietigheim, Winnenden und Waiblingen gemeinsam
vor dem Markt in Leinfelden-Echterdingen.
Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH &
Co. Deutschland KG, der in Nürtingen tagte, unterbrach dazu seine GBR-Sitzung um die Kolleginnen
und Kollegen vor Ort zu unterstützen.
Die
Forderungen der Streikenden sind: Entgeldsteigerung auf Tarifniveau, die Fortgeltung des Manteltarifvertrags,
Tarifverhandlungen ohne Vorbedingungen und für OBI den Abschluss eines
Anerkennungstarifvertrags! Mehr als 120 Kolleginnen und Kollegen
machten dies lautstark deutlich.
Quelle:
ver.di
Verhandlungen zur Betrieblichen Wiedereingliederung sind gescheitert!
Es klingt wie ein schlechter Witz, doch in Wirklichkeit ist es eine Schande. Unwürdig einem TOP Arbeitgeber.
Soll OBI für Schwerbehinderte und Langzeitkranke Menschen also kein Great Place to Work sein?
Was ist passiert?
Arbeitgeber
und Konzernbetriebsrat verhandeln über eine Konzernbetriebsvereinbarung. Diese soll regeln, wie Schwerbehinderten und Langzeitkranken Menschen bei
OBI die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert und ermöglicht werden
kann. Auch soll sie verhindern das Betroffene ggf. ihren Arbeitsplatz
verlieren.
Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat werden sich
über den Inhalt einig, und trotzdem weigert sich unser Arbeitgeber
plötzlich diese Vereinbarung zu unterschreiben.
Ist es tatsächlich so das es niemanden bei OBI interessiert? So wie es von bestimmten Personen in der Zentrale behauptet wird?
Stimmt
es das Wiedereingliederung ohne BEM besser funktioniert? Oder ist
unserem Arbeitgeber plötzlich bewußt geworden welche Tragweite diese
Konzernbetriebsvereinbarung haben wird?
Im Unternehmen OBI sind ca. 400 Schwerbehinderte beschäftigt. Nicht beziffert werden kann jedoch die Zahl derer, für die aufgrund Krankheit § 84 SGB IX wirksam wird.
Das interessiert doch niemanden hat ein Mitarbeiter aus dem Bereich HR kürzlich behauptet!
Und
es scheint tatsächlich zu stimmen! Es interessiert bestimmte Personen
nicht! Entsprechende Meldungen von betroffenen Kollegen, vorwiegend aus den Märkten,
aber auch aus der Zentrale, von Lux und OST bestätigen diese Aussage.
Wiedereingliederung
wird sehr häufig entweder überhaupt nicht oder falsch durchgeführt. Vor allem in
den Märkten treten immer wieder Fälle auf, wo Marktleiter die
Wiedereingliederung ablehnen obwohl der Gesetzgeber dieses Prozedere zwingend
vorschreibt. Beispiele gibt es hier genügend.
Unser Arbeitgeber hat sich geweigert die Konzernbetriebsvereinbarung BEM zu unterschreiben. (Entwurf zum nachlesen unter OBI-info
Code: 2018872) Also werden nun Andere entscheiden
was richtig ist. Das ist die logische Konsequenz.
Denn im Gegensatz zu bestimmten Personen interessiert sich der Konzernbetriebsrat für unsere Schwerbehinderten und Langzeitkranken Kollegen.
Auch das gehört zu einem optimierten Top Arbeitgeber OBI.