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11. September 2013

Konzernbetriebsrat ruft Einigungsstelle an

 

Verhandlungen zur Betrieblichen Wiedereingliederung sind gescheitert!


Es klingt wie ein schlechter Witz, doch in Wirklichkeit ist es eine Schande. Unwürdig einem TOP Arbeitgeber.
Soll OBI für Schwerbehinderte und Langzeitkranke Menschen also kein Great Place to Work sein?

Was ist passiert?
Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat verhandeln über eine Konzernbetriebsvereinbarung. Diese soll regeln, wie Schwerbehinderten und Langzeitkranken Menschen bei OBI die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert und ermöglicht werden kann. Auch soll sie verhindern das Betroffene ggf. ihren Arbeitsplatz verlieren.
Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat werden sich über den Inhalt einig, und trotzdem weigert sich unser Arbeitgeber plötzlich diese Vereinbarung zu unterschreiben.
Ist es tatsächlich so das es niemanden bei OBI interessiert? So wie es von bestimmten Personen in der Zentrale behauptet wird?
Stimmt es das Wiedereingliederung ohne BEM besser funktioniert? Oder ist unserem Arbeitgeber plötzlich bewußt geworden welche Tragweite diese Konzernbetriebsvereinbarung haben wird? 
Im Unternehmen OBI sind ca. 400 Schwerbehinderte beschäftigt. Nicht beziffert werden kann jedoch die Zahl derer, für die aufgrund Krankheit § 84 SGB IX wirksam wird.

Das interessiert doch niemanden hat ein Mitarbeiter aus dem Bereich HR kürzlich behauptet!
Und es scheint tatsächlich zu stimmen! Es interessiert bestimmte Personen nicht! Entsprechende Meldungen von betroffenen Kollegen, vorwiegend aus den Märkten, aber auch aus der Zentrale, von Lux und OST bestätigen diese Aussage.
Wiedereingliederung wird sehr häufig entweder überhaupt nicht oder falsch durchgeführt. Vor allem in den Märkten treten immer wieder Fälle auf, wo Marktleiter die Wiedereingliederung ablehnen obwohl der Gesetzgeber dieses Prozedere zwingend vorschreibt. Beispiele gibt es hier genügend.
Unser Arbeitgeber hat sich geweigert die Konzernbetriebsvereinbarung BEM zu unterschreiben. (Entwurf zum nachlesen unter OBI-info Code: 2018872)  Also werden nun Andere entscheiden was richtig ist. Das ist die logische Konsequenz.
Denn im Gegensatz zu bestimmten Personen interessiert sich der Konzernbetriebsrat für unsere Schwerbehinderten und Langzeitkranken Kollegen.

Auch das gehört zu einem optimierten Top Arbeitgeber OBI.

31 Kommentare:

  1. Hallo zusammen,
    Soll der Marktleiter wirklich über die Wiedereingliederung bestimmen können? Soweit mir bekannt und bei mir auch so durchgeführt, hat mein Arzt die unterlagen fertiggemacht und die Personalabteilung hat zugestimmt. Also nicht der ML! Auch wie die Durchführung war, hat mein Arzt festgelegt von der Anzahl der Stunden über die Gesamtdauer und auch welche Arbeiten ich machen durfte und welche nicht. In meinem Freundeskreis habe ich ein BR aus einem anderen Betrieb und die haben auch kein BEM. Er ist der Meinung besser kann man einen Mitarbeiter nicht los werden. Denn wenn ich zwei oder dreimal nein zu BEM gesagt habe, dann der AG mich leichter Kündigen und bekommt noch vor Gericht recht, da er ja alles versucht hat aber ich es nicht wollte. Simmt das? Muß ich bei BEM wirklich meine Krankengeschichte offenlegen vor Fremden die im BEM Team sind? Bei einem Unternehmen wie OBI kenne ich doch die BEM Mitglieder nicht Persönlich, wie zum Beispiel die Personalabteilung oder die Schwerbehindertenvertretung. Ich jedenfalls habe gute Erfahrungen mit dem Hamburger Modell gemacht und kann es jeden Empfehlen! Achja, dem AG entstehen während der Wiedereingleiderung (Hamburger Modell)keine Kosten, denn die Trägt die DRV oder die Krankenkasse. Schon deshalb währ der AG schön blöd, wenn er sich Verweigern würde. Billiger bekommt er keine Arbeitskräfte, die gerne Arbeiten möchten.

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    1. "In meinem Freundeskreis habe ich ein BR aus einem anderen Betrieb und die haben auch kein BEM. Er ist der Meinung besser kann man einen Mitarbeiter nicht los werden."

      So ein Quatsch!
      Sage dem BR aus Deinem Freundeskreis das er keine Ahnung hat! Das BEM ist sogar gesetzlich vorgeschrieben!
      http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
      ....Inzwischen ist das BEM Gegenstand zahlreicher (vor allem arbeits-) gerichtlicher Entscheidungen geworden. Das Bundesarbeitsgericht hat die kündigungsschutzrechtliche Bedeutung des BEM herausgearbeitet. Demnach ist die Durchführung eines BEM zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein BEM durchzuführen, stellt aber eine Konkretisierung des dem gesamten Recht des Kündigungsschutzes innewohnenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar. Denn das BEM hat das Ziel, Maßnahmen zu identifizieren, die ein milderes Mittel gegenüber einer Kündigung darstellen... (Quelle: BMAS)
      ....Für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX (sog. Klärungsphase) kann der Betriebsrat die Einführung von Verfahrensregelungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG verlangen und ggf. über die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG durchsetzen. .... (Quelle: LAG Nürnberg 2 TaBV 6/12)
      ....Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte grundsätzlich auf den konkreten Betrieb abgestimmt sein. Soweit Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, muss dieser mit eingebunden werden. Wenn schwerbehinderte Menschen betroffen sind, muss auch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden. In Großbetrieben kann es außerdem sinnvoll sein, ein Integrationsteam aus verschiedenen Beteiligten zu bilden..... (Quelle: BMAS)

      - Du mußt Deine Krankengeschichte nicht offenlegen wenn Du nicht willst!
      - Das sog. "Hamburger Modell" ist BEM!
      - Du kannst die Wiedereingliederung machen und die Hilfe vom Integrationsteam ablehnen!
      - Niemand kann Dich zwingen eine Wiedereingliederung zu machen! Du kannst auch sofort von 0 auf 100!
      - Eine Betriebsvereinbarung zum BEM nimmt den Arbeitgeber zusätzlich in die Pflicht, läßt den betroffenen
      Mitarbeitern jedoch alle Optionen!

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    2. Erfahrugsgemäß ist dem jeweils Betroffenen auch zu empfehlen, den Protokollführer selbst zu bestimmen (optimalerweise in der Betriebsvereinbarung verankert) - am besten ein BR-Mitglied seines Vertrauens. Aussagen des Arbeitgebers sollten sich möglichtst genau im Protokoll wieder finden - insbesondere auch etwaige "Nebensätze". Einwände zum Protokoll sollten nach § 34 BetrVG und unter Einbezug der/des Betroffenen behandelt werden (optimalerweise ebenfalls in der Betreibsvereinbarung verankert)!

      Ein Kunde

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  2. Ist "JetztReichts" der kleine Bruder von "Jetzt erst recht!!"?

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    1. Nö, ist der große Bruder von Jetzt gehts los!

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  3. An den Spammer der sich heute hier ausgetobt hat....

    such Dir einen anderen Spielplatz wo Du Deinen Müll verbreiten kannst! Hier braucht Dich keiner!

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  4. Was macht eure Betriebsvereinbarung? Nach so viel Wirbel nun lange nichts mehr gelesen.

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  5. Ich habe von Gerüchten gehört, dass das Gericht keine Einigungsstelle anrufen wollte, weil der Konzernbetriebsrat nicht zuständig für BEM ist. Stimmt das?

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    1. Beantwortest Du Dir Deine Fragen immer selbst?

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    2. Sitzungsergebnisse ArbG Solingen
      2 BV 10/13, OBI gegen KBR
      Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf Donnerstag, den 12.12.2013, 13:00 Uhr, Saal 1.01
      Wupperstr. 32, 42651 Solingen

      Soviel zu den von Dir verbreiteten Gerüchten.

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  6. Rege dich bitte nicht auf. Will mein Geld für die aktuelle Arbeit bekommen und da leiste ich mehr als viele ältere Kollegen. Das die hunderte von EUR mehr bekommen, nur weil sie älter sind ist eine Diskriminierung. Stimmt, ich habe noch keine 10 Jahre gearbeitet, muss aber noch arbeiten, wenn du schon in Rente bist, die ich dann bezahle. Meine Rente ist unsicher und ich kann jetzt nicht viel zurücklegen, weil du für gleiche Arbeit so viel mehr bekommst. Weg mit diesen Tarifen!
    PS: Ihr habt doch einen news letter an alle Kollegen geschickt, ob die interessiert waren oder nicht. Was soll nun die Aufregung, wenn wir spannend finden, wie der Unsinn weiter geht?

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    1. Es ist doch immer wieder spannend wenn man auf Anhieb erkennen kann wessen Geist das Geschriebene entstammt.
      So jung wie Du hier vorgibst bist Du doch nun wirklich nicht mehr Frau .......! Auch wenn auf dem einen oder anderen Foto was man so sieht wohl etwas nachgeholfen wurde.

      Doch eins mußt Du mir bitte erklären!
      Bei OBI gibt es ja bekanntlich keine Tarifbindung! Ergo gelten auch keine Tarife! Wenn nun keine Tarifbindung da ist, welche Tarife die nicht gelten sollen dann weg? Und da OBI ja überhaupt nicht nach Tarif bezahlt, sondern nach Gusto, ähmm nach Leistung, wieso bekommst Du denn dann hunderte Euro weniger als die älteren Kollegen und nicht mehr als diese? Liegt es vielleicht an Deiner Leistung? Oder konntest Du Dich einfach nur nicht durchsetzen mit Deinen Gehaltsvorstellungen?
      Oder erzählst Du uns hier einfach nur einen vom Pferd?

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  7. Jetzt wird es wieder persönlich: Frau .......!, manipulierte Fotos, individuelle Gehaltsverhandlungen - interessiert uns alles nicht.
    zu den Fakten: OBI kommt aus der Tarifbindung, also werden Gehälter nach Tarifstruktur gezahlt, auch wenn die Höhe der Gehälter abweicht. OBI bezahlt nach Leistung ? Habt ihr neue Gehaltsstrukturen verhandelt? Dann schreibt doch darüber mal einen news letter.

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    1. ...individuelle Gehaltsverhandlungen - interessiert uns alles nicht....
      Mann/Frau hat seine Ansichten geändert?

      ...OBI kommt aus der Tarifbindung, also werden Gehälter nach Tarifstruktur gezahlt, auch wenn die Höhe der Gehälter abweicht....
      Obi kommt aus der Tarifbindung? Das ich nicht lache! Austritt 2000 bis 2003, seit dem laufen wir dem Tarifniveau hinterher. Neues Personal wird nach Gusto eingestellt, und es gibt noch immer genügend Beispiele wo vor allem junge Kollegen zu Dumpinglöhnen eingestellt werden. Wohlgemerkt ohne Tarif und unter Tarifniveau!
      Gehälter nach Tarifstruktur? Zeig mal auf wo! Ich kenne keinen Markt wo das zutrifft. OBI hält sich lange schon nicht mehr an Tarifstrukturen! Um so niedriger die Löhne um so besser lautet das Motto.
      Auch wenn die Höhe der Gehälter abweicht? Klar weichen die Gehälter ab! Und zwar senkrecht nach unten! Das ist aber dann auch schon das Einzige was an Deiner Aussage den Tatsachen wenigstens nahe kommt.

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  8. Worum kümmern sich eure BR?Aus der Tarifbindung raus? Keine klaren Gehaltsstrukturen? § 87(1) Nr.10 BetrVG. Das 1x1 der BR Arbeit.

    Betriebsräte die man wählt, sollten zumindest ihre Kernkompetenz kennen.

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    1. In §87(1) Nr. 10 steht: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
      "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung"

      Zitat:
      ...Betriebsräte die man wählt, sollten zumindest ihre Kernkompetenz kennen....
      Hier kann ich Dir nur zustimmen! Du scheinst aber kein BR zu sein, denn sonst wüßtest Du:
      § 77 Nr. 3
      "Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."

      Und dann frag mal bitte bei den Betriebsräten nach, die wegen der Gehaltsstrukturen gegen OBI vor Gericht klagen mußten um ihr Mitbestimmungsrecht durchzusetzen.
      Wobei, aktuell scheinen die Oberen bei OBI ja sowieso auf Krawall gebürstet zu sein! Anders lassen sich die vielen aktuell Bundesweit anhängigen Verfahren nicht deuten.
      Und es ist zu befürchten daß die in der kommenden Zeit nicht weniger werden werden.

      Wie kommt es eigentlich zu diesem plötzlichen Sinneswandel? BR sollen über Gehälter verhandeln? Bisher wolltet Ihr doch, daß das jeder selbst für sich verhandelt und BR sich raushalten. Von wegen Leistung und so!
      Das soll jetzt einer verstehen.

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  9. Gehaltshöhe = individuelle Verhandlung
    Gehaltsstruktur = BR
    Ist nicht schwer zu verstehen, würde allerdings voraussetzen, dass die Beschreibung der tariflichen Gehaltsgruppen den heutigen Tätigkeiten im Handel entsprechen würden.

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  10. Ihr schreibt: BEM muss auf den Betrieb zugeschnitten sein. Dann sind also die örtlichen Betriebsräte zuständig, wenn die auf dieser Ebene Mitbestimmungsrechte haben.

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    1. ...Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte grundsätzlich auf den konkreten Betrieb abgestimmt sein. Soweit ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, muss dieser mit eingebunden werden.

      selbstverständlich sind die örtlichen br in der mitbestimmung! örtlich begrenzt!
      wenn es jedoch, wie in diesem fall, um eine unternehmensübergreifende, konzernweite regelung geht, dann ist das örtliche gremium eben nicht dafür zuständig. oder seid ihr in der lage eine vereinbarung für einen anderen betrieb zu verhandeln und abzuschließen? ich denke nicht.
      also ist für eine vereinbarung die über mehrere unternehmen gleichermaßen wirken soll der kbr zuständig.
      mir tun nur all die kolleginnen und kollegen leid, die keinen örtlichen betriebsrat ihr eigen nennen. für die wären solche vereinbarungen sehr wichtig.
      doch Ihr habt wahrscheinlich recht. ihr solltet ausschließlich nur an euch selber denken. es wird sicher auch den einen oder anderen ml geben der euch dankbar dafür ist.

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  11. Es heißt BETRIEBLICHES Eingliederung Management. Der örtliche BR hat weitgehende Mitbestimmungsrechte. Hier ist die Zuständigkeit schon im Namen Programm. Alles andere wäre schon aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht möglich.
    Das die zweite entscheidende Bedingung für die Zuständigkeit eines anderen BR- Gremiums heißt: „und nicht durch einzelne BR innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann", bedeutet nicht, dass den örtlichen BR die Qualifikation fehlt oder das Format alleine Verhandlungen zu führen. Es zielt auf den Sachverhalt ab. Heißt, der Verhandlungsgegenstand ist nur durchzusetzen, wenn er für alle Betriebe gilt.

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  12. "mir tun nur all die kolleginnen und kollegen leid, die keinen örtlichen betriebsrat ihr eigen nennen."
    Betriebsräte sind kein Geschenk und kein Zufallsprodukt, sondern entstehen durch den Willen der AN. Also ist Mitleid sehr unangebracht. Es kann in diesem Fall kene KBV werden, denn die örtliche BR sind als Ansprechpartner involviert. Es ist Unsinn, dass eine Institution Konzernweit die Aufgaben der örtlichen Betriebsräte übernimmt. Die Intergarion von Langzeitkranken Kollegen können nur die betrieblichen Organe bewerten.

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  13. Richtig, persönliche Daten müssen im Betrieb bleiben - Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte haben damit nichts zu tun!!!!!! Würde kein Mensch mehr BEM zustimmen, wenn Leute die man nicht kennt,Zugriff auf persönliche Daten erhält.

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    1. Hier sind ja ein paar ganz schlaue am Werk! "persönliche Daten müssen im Betrieb bleiben" "Würde kein Mensch mehr BEM zustimmen, wenn Leute die man nicht kennt,Zugriff auf persönliche Daten erhält. "
      So ein Unsinn!
      Wollt Ihr uns dumm machen?
      Es gibt eine elektronische Personalakte bei OBI, still und klammheimlich wurde sie eingeführt. In dieser Akte wird digital alles gespeichert. Alles! Auch BEM! Auch Gesundheitsdaten! Zufällig bekamen diese üblen "Gesamt- und Konzernbetriebsräte" Wind davon, und mußten feststellen das hier dem Datenmißbrauch Tür und Tor offen waren. Nicht einmal der Datenschutzbeauftragte bei OBI wußte auf Nachfrage von dieser elektronischen Personalakte.
      Wer hat denn hier Zugriff auf die persönlichen Daten? Kennt Ihr diese "Leute"? Was geschieht mit diesen Daten? Wie und wozu werden sie verwendet? Wo werden sie gespeichert?
      Nichts ist dazu bisher geregelt.
      Der Betriebsrat der Zentrale hat davon gewußt und was hat er unternommen? Nichts! Keine Regelung. Frei nach dem Motto: Na was soll denn schon passieren?
      Es mußten erst diese schlimmen Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte kommen und sagen: STOP! So nicht! Hier müssen Regelungen zum Schutz der persönlichen Daten der Mitarbeiter her. Diese "Gesamt- und Konzernbetriebsräte" beschäftigen sich sehr intensiv und verantwortungsvoll mit dem Thema Datenschutz und vor allem dem Schutz der persönlichen Daten und der Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter bei OBI.
      Einzig der Betriebsrat Zentrale hat von Anfang an gegen entsprechende Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter bei OBI Front gemacht und stets vehement dagegen gestimmt. So wie jetzt auch gegen BEM.
      Warum ist das so?

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  14. Digital erfasste Personalakten sind 2013 Standard. OBI ist seid mehreren Jahren sehr bereit eine Vereinbarung mit den Betriebsräten zu treffen.
    Weder AG, noch BR Z verhindern eine sinnvolle BV.

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    1. Nicht ablenken!
      Es war nicht die Rede davon das unser AG etwas verhindert! Unser AG wollte auch die Konzernbetriebsvereinbarung zu BEM, hat meines Wissens sogar den Anstoß dazu gegeben.
      BRZ verhindert keine BV? Nun, wir werden ja sehen!

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  15. Hinter welche "Machenschaften" sind den GBR und KBR gekommen? Woher nehmen GBR und KBR das Wissen, was in den Personalakten gespeichert wird? Woher stammt die Information was der BR Z getan hat oder eben nicht getan hat?
    Zweck der elektronischen Speicherung von Personalakten ist die Vereinfachung von Personalverwaltungsvorgängen.. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des BDSG.
    Eine Personalakte ist eine Sammlung von Unterlagen des AG über einen AN in Bezug auf Inhalt und Entwicklung des Arbeitsverhältnisses. Zugriffe sind auf Notwendigkeiten beschränkt

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    1. Es ist doch immer wieder das Gleiche!
      Wo steht etwas von "Machenschaften"?
      Laber ... laber.

      ....Zugriffe sind auf Notwendigkeiten beschränkt.....
      Sagt wer?
      Behauptet die NSA übrigens auch!

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  16. und wer sagt, dass Zugriffe nicht auf das Notwendige beschränkt sind? Laber....laber!!!
    Die Personalakte bei OBI mit der NSA zu vergleichen, fand ich witzig.

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    1. Den lachsen Umgang mit persönlichen Daten findest Du witzig?
      Ich nicht!

      Das Unternehmen schon mal leichtfertig, sogar grob fahrlässig und teilweise auch vorsätzlich gesetzeswidrig mit den Daten seiner Beschäftigten umgehen ist ja nun nicht sooo ungewöhnlich und neu!
      Lidl, Telekom, Vodafone, AOL, Facebook, Aldi sind hier nur einige prominente Beispiele.

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  17. OBI finde ich in deiner Aufzählung und wir sind doch OBI, oder?

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