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25. September 2013

Für Tarifbindung bei OBI

 

Streikaktion vor OBI-Markt in Leinfelden-Echterdingen

 
 















Baden-Württemberg, 25. September 2013
An den Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelhandel beteiligen sich auch viele OBI-Märkte. So streikten heute Beschäftigte der OBI-Märkte Leinfelden-Echterdingen, Bietigheim, Winnenden und Waiblingen gemeinsam vor dem Markt in Leinfelden-Echterdingen. 
Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH & Co. Deutschland KG, der in Nürtingen tagte, unterbrach dazu seine GBR-Sitzung um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu unterstützen. 
Die Forderungen der Streikenden sind: Entgeldsteigerung auf Tarifniveau, die Fortgeltung des Manteltarifvertrags, Tarifverhandlungen ohne Vorbedingungen und für OBI den Abschluss eines Anerkennungstarifvertrags! Mehr als 120  Kolleginnen und Kollegen machten dies lautstark deutlich.







Quelle:ver.di

12 Kommentare:

  1. Wir können das auch:

    www.br.de/nachrichten/unterfranken/streik-obi-wuerzburg-100.html

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  2. Sauber gemacht Kollegen. Der Kampf geht weiter! Grüße aus BW

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    1. Das finden wir auch. Wir machen weiter!

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  3. Gratulation zum "ersten mal" und solidarische Grüße aus Baden Württemberg!

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  4. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an den GBR Deutschland für seine Unterstützung!
    Alle Teilnehmer der GBR-Sitzung haben mitgemacht, außer die vom BR Zentrale natürlich. Aber für die ist Solidarität eh ein Fremdwort.
    Allen anderen: "Weiter so"!

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  5. Die Freude darüber, dass ihr mit eurer Aktion zufrieden seid kann man verstehen.
    Für Betriebsräte sind Arbeitskampfmaßnahmen lt. § 74(2) BetrVG unzulässig. Eine Teilnahme oder Unterstützung von Streiks während der Ausübung des BR- Amtes ist ausgeschlossen. Ihr greift die BRs der Zentrale also wieder einmal persönlich an. Warum?
    Es ist bekannt, dass die Kollegen der Zentrale nicht streiken. Entwertet eure Aktionen nicht, indem ihr der freien Meinung anderer Menschen gegenüber nicht tolerant seid. Es wird der Zusammenarbeit im GBR nicht nutzen.

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    1. ....Für Betriebsräte sind Arbeitskampfmaßnahmen lt. § 74(2) BetrVG unzulässig....

      Entschuldigung, doch das ist falsch!
      Richtig ist, das dem Betriebsrat als "Organ" die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen untersagt sind.
      Als Arbeitnehmer kann sich das einzelne Betriebsratsmitglied jedoch, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, an der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen und dazu Stellung nehmen. Betriebsratsmitglieder haben die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch und sind hier nicht beschränkt. Auch können Betriebsratsmitglieder bei der Durchführung, Organisation oder der Leitung von Streiks tätig werden. Das BR-Amt wird durch die Teilnahme an Streiks nicht berührt sondern besteht uneingeschränkt weiterhin fort.
      Dies alles und noch mehr nachzulesen im Fitting u.a.

      Im Übrigen ist es jedem selbst überlassen was er in seiner Freizeit (Mittagspause) tut oder eben nicht tut. Die Teilnehmer der GBR Sitzung haben ihre Mittagspause halt mal nicht zum essen, sondern dazu genutzt die streikenden Stuttgarter Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Leider wieder einmal ohne die Vertreter vom BR Zentrale, obwohl diese aufgefordert wurden mitzufahren.
      Aber wie hier schon geschrieben wurde, bei dieser Aktion ging es darum Solidarität zu zeigen...................

      PS: Toleranz darf man nicht nur von anderen fordern! Man muß sie auch selbst leben.

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  6. Richtig - in der Pause ist jeder privat. Der Angriff also wieder persönlich. Hört doch auf mit diesen öffentlichen Vorwürfen. Auch für die Betriebsräte der Zentrale gilt, was sie privat machen ist ihre Sache.

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    1. Warum denn so gereizt?
      Klar könnt Ihr in Eurer Pause machen was Ihr wollt.
      Habt Ihr doch auch.
      Und nichts anderes haben wir erwartet - und wir akzeptieren das.
      Doch da Ihr, bzw. Ihr im Auftrag Eures BR, immer wieder großen Wert darauf legt klarzustellen daß Ihr nichts mit den Bemühungen der Kolleginnen und Kollegen der Märkte um Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu tun haben wollt, ist es doch nur folgerichtig das wir dies auch so darstellen. Hat doch nichts mit persönlichem Angriff zu tun. Sorry wenn das so rüberkommen sollte. Ist aber aus meiner Sicht eine bloße Darstellung von Tatsachen.

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    2. Hier fühlt sich wohl Jemand angegriffen! Liegt das vielleicht an deinem schlechten Gewissen? Ärgere Dich nicht es gibt viele Menschen die wie Du keinen Arsch in der Hose haben und dann verzweifelt nach Fehlern bei den Anderen suchen. Diese Menschen sollten aber dann nicht von den Ergebnissen profitieren!

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  7. Es sind sich an dieser Stelle alle Kollegen einig, dass die Teilnahme an einem Streik jedem AN freisteht. Egal in welcher Tätigkeit er im Unternehmen beschäftigt ist. Betriebsrat im Rahmen dieser betrieblichen Institution muss sich im Arbeitskampf neutral verhalten. Insofern ist die Aussage des Kollegen falsch. Es haben hier Kollegen als AN eine Entscheidung getroffen. Die Unterstellung sie möchten im Auftrag ihres BR klarstellen, dass sie nicht daran interessiert sind, dass sich Arbeitsbedingungen verbessern, bleibt eine Unterstellung. Dass die Arbeit in Betriebsratsgremien möglich ist setzt bei allen Aktiven Toleranz voraus. Nur die Vielfalt der Meinungen zu den kollektiven Themen führt zu tragbaren Ergebnissen. Betriebsrat ist kein Kampforgan der Unternehmen. Die Aufgaben sind im Gesetz definiert, Streik gehört nicht dazu. Toleranz, nicht Unterstellung und Ausgrenzung anderer Meinungen ist Voraussetzung.

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  8. Keine Sorge, möchte nicht von den "Ergebnissen" profitieren. Gönne euch die Früchte, welche es auch immer sind. Die Ziele der Menschen sind unterschiedlich. Mir geht Individualität über alles. Habe früh auf Ausbildung gesetzt. Will nicht auf eine Gewerkschaft warten. Entscheide selber und frei, wo, wann, wieviel und für wieviel ich arbeite. In diesem Land ist alles möglich

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