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29. Januar 2014

(Massen)Entlassungen bei LUX?


Nicht nur bei OBI selbst wird zur Zeit Personal abgebaut und eingespart. Auch bei der OBI Konzerntochter Lux soll nach dem Willen der Konzernleitung jetzt Personal gehen.

Eine ganze Abteilung soll in den nächsten Wochen geschlossen werden. Den Lux-Einrichtern,  von denen die meisten schon viele Jahre in diesem Unternehmen arbeiten, ist gestern mitgeteilt worden das sie Mitte dieses Jahres Ihren Arbeitsplatz verlieren sollen.
Outsoucing? Vergabe an externe Firmen? Vielleicht weil diese billigere Arbeitskraft anbieten? 
Optimiert OBI nun auch beim Lux-Personal!?
Doch wer übernimmt zukünftig diese Tätigkeit in den OBI Märkten? Denn, wegfallen wird die nicht, nicht bei ständig steigendem Lux Warenvolumen.

OBI habe das so beschlossen hieß es. Da könne man wohl nichts mehr tun. 

Doch, man kann!

Und der Betriebsrat Lux wird in den nächsten Tagen wohl alle Hände voll zu tun haben um die Arbeitsplätze der betroffenen Kollegen zu retten. Oder, wenn wirklich unumgänglich, dann wenigstens einen guten Sozialplan oder Interessenausgleich für die betroffenen Kollegen verhandeln. 
 

  

71 Kommentare:

  1. http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/sozialplan-betriebsaenderung/

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  2. Wenn ein BR diese Seite benötgt in einer solchen Situation, dann "Gute Nacht"!

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  3. Liebe Geschäftsführung,
    ich hoffe nicht das das so ohne weiteres stimmt was da zu lesen steht. Das wäre ja ein zustand wie bei der EDEKA. Hatte ich unser Unternehmen zwar immers schon als gut aufgestellt betrachtet, mit geringem Nachholbedarf innerhalb des Personalmanagement,in Vergleich zu anderen Marken in der Einzelhandelsbarnche. Nehmt doch endlich die betriebsräte ernst. (Kleiderordnung ) und macht doch nicht mit bei einem solchen ausschlachten der Löhneüber Sub- Sub- Subunternehmen. Ich hattte und halte uns immer noch für besser als die anderen. Auch in Gesellschaftlicher hinsicht. das do oben stimmt mich jedoch traurig. Wenn das den Tatsachen entspricht, würde es mir so vorkommen als wenn wieder die Mage vor sozialer Verantwortung steht.Teilt den Mitarbeitern auf der Fläche mit was dahinter steht, so seheich als bald einen Flächenbrand in Sicht der unsere bekannte und geschätzte Marke schädigen könnte.

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  4. ein "offener Brief" an die Geschäftsführung in diesem Blog ein Witz!!!!!!!!!!!!! Da fällt mir nur ein "Denn sie (BR) wissen nicht was sie tun"!

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    1. Und mir fällt zu dem Beitrag nur ein, "Jenseits von Eden"
      oder die Vertreibung aus dem Paradies-- wenn einem auf diese Art die Augen geöffnet werden... schade.

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  5. Bist du betrunken? Was ist das für ein eigenartiger Beitrag?

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  6. im Grunde ist die Rechtslage klar, die dürfen nicht einfach entlassen und später die Arbeitsplätze durch Dienstleister ersetzen. Deswegen werden sie alle möglichen Mittel ausprobieren. Am Besten mal den Anwalt fragen, der sich mit LUX gut auskennt. Der sollte in der Emil-Lux-Str. bestens bekannt sein.

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    1. ... na dann arbeiten wir uns hier mal durch ....

      http://www.vdaa.de/index.php?option=com_content&view=article&id=19&Itemid=14

      3. Grundsatz der Erforderlichkeit. Der Grundsatz der Erforderlichkeit verlangt die Prüfung vorrangig milderer Mittel.

      a. Fehlen eines anderen, gleichwertigen freien Arbeitsplatzes. Dringende betriebliche Erfordernisse sind nicht anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz und in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann. Arbeitsplätze sind als frei anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Sofern der Arbeitgeber aber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz als frei anzusehen. Die Überbrückung des Zeitraums muss dem Arbeitgeber zumutbar sein. Als zumutbar hat das Bundesarbeitsgericht dabei einen Zeitraum angesehen, die ein anderer Stellenbewerber zur Einarbeitung benötigen würde.

      b. Fehlen eines anderen, nicht gleichwertigen freien Arbeitsplatzes. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt, § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG. Der Arbeitnehmer hat aber keinen Anspruch auf Beförderung und damit auf Weiterbeschäftigung auf einem höherwertigen Arbeitsplatz.

      c. Weiterbeschäftigung in einem Konzernbetrieb. Die Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist nicht konzernbezogen. Ein Konzernbetrieb kommt demgegenüber nur in Ausnahmefällen in Betracht. Dies könnte dann der Fall sein, wenn ein anderes Konzernunternehmen sich ausdrücklich zur Übernahme des betroffenen Arbeitnehmers bereit erklärt hat oder aber der Arbeitnehmer bereits nach seinem Arbeitsvertrag von vorneherein für den Unternehmens- und Konzernbereich eingestellt worden ist und sich arbeitsvertraglich mit einer Versetzung innerhalb der Konzerngruppe einverstanden erklärt hat.

      d. Kurzarbeit. Nach einer Auffassung ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht gezwungen, zur Vermeidung von Kündigungen Kurzarbeit einzuführen, weil damit unzulässig in die Entscheidungsfreiheit seiner unternehmerischen Entscheidung eingegriffen wird (LAG Düsseldorf, DB 1984, 565). Nach anderer Meinung ist die Einführung von Kurzarbeit zwar grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen, letztendlich trägt aber der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko für die zweckmäßige Einrichtung und Gestaltung seines Betriebes. Da die Einführung von Kurzarbeit mit erheblich höheren Produktionskosten verbunden sei, bleibe zweifelhaft, ob das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber die Nichteinführung von Kurzarbeit vorhalten können. Der Arbeitgeber sei auch während einer Kurzarbeitsphase berechtigt, innerbetriebliche Maßnahmen zu treffen, die über die Kurzarbeit hinaus zu einem endgültigen Wegfall von Arbeitsplätzen führen können. Der Kurzarbeit komme insoweit keine Sperrwirkung zu.

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    2. Die Prüfung, ob gleichwertige freie Arbeitsplätze vorhanden sind, ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit. Ich glaube nicht, dass der LUX BR auf diesen Hinweis angewiesen ist. Das hat allerdings nichts mit der unternehmerischen Entscheidung zu tun Arbeit auszulagern, wenn es überhaupt um eine Auslagerung geht. LUX hat einen erfahrenden BR. Die werden sich intensiv, nach Sichtung und Bewertung aller Informationen mit der Maßnahme auseinander setzen. Die Spekulationen in diesem Blog sind unsinnig, überflüssig und nicht zielführend.

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    3. das einzige was hier überflüssig, unsinnig und alles andere als zielführend ist, sind doch wohl solche beiträge wie deiner.
      das der br lux gute arbeit macht hat hier (noch) niemand in frage gestellt.
      im konzern obi finden derzeit sehr umfangreiche umstrukturierungen statt. in den märkten, in der zentrale und auch bei der konzerntochter lux. ost scheint davon (bisher) noch nicht betroffen zu sein.
      und klar wird auch spekuliert wenn ein arbeitgeber dergleichen durchführt. vor allem wenn er seine mitarbeiter so wenig (vorher) darüber informiert wie es aktuell geschehen ist und noch geschieht.
      heimlichtuerei und geheimniskrämerei wo man auch hinschaut. kein wunder das gerade betriebsräte da hellhörig und misstrauisch werden. schliesslich ist es ja die aufgabe der br darüber zu wachen das arbeitsbedingungen nicht veschlechtern.
      und was soll ein betriebsrat davon halten wenn sein arbeitgeber alles für super obergeheim erklärt und lieber 800 randvolle din a4 ordner in ganz deutschland an die marktleiter verschickt, als den betriebsräten diese unterlagen in digitaler form zukommen zu lassen? das ist umweltschutz in reinkultur!
      so ein vorgehen ist einfach nur lächerlich und abstrus. unser arbeitgeber stellt alle betriebsräte unter den generalverdacht des geheimnisverrats, gibt aber gleichzeitig die so super geheimen unterlagen in jedem markt einer breiten öffentlichkeit preis. hier ging es unserem arbeitgeber wohl eher darum betriebsratsarbeit, so weit wie irgend möglich, zu behindern.

      in diesem sinne, ein erholsames wochenende,

      und

      wehrt euch!
      gründet betriebsräte!

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    4. "im konzern obi finden derzeit sehr umfangreiche umstrukturierungen statt. in den märkten, in der zentrale und auch bei der konzerntochter lux.
      klar wird auch spekuliert - vor allem wenn er seine mitarbeiter so wenig (vorher) darüber informiert"
      Wieder so eine Behauptung !! Die Mitarbeiter sind darüber informiert, dass es Umstrukturierungen gibt (es sind notwendige Entwicklungsprozesse). Die zu beteiligenden BR, die örtlichen oder die GBR sind über die Maßnahmen umfangreich informiert und müssen nun einfach ihren Job machen.

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    5. ..........wieder so eine behauptung?..........
      warum gibt es denn dann beim arbeitsgericht anhängige beschlussverfahren wegen obi optimiert, da betriebsräte eben nicht umfassend informiert worden sind?
      hast bestimmt auch dafür eine umfassende erklärung! frei nach dem motto: betriebsräte verstehen nicht, begreifen nicht, wollen nur den arbeitgeber verunglimpfen o.ä.!
      betriebsräte wollen ihren job machen. stellt sich die frage wer bei obi nicht will das sie das tun?

      in diesem sinne: mahlzeit,

      und

      wehrt euch!
      gründet betriebsräte!

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    6. Ist mir auch nicht klar, warum Beschlussverfahren anhängig sind. "OBI Optimiert" wurde seit Beginn der Maßnahmen ausführlich dem GBR vorgestellt und das mehrmals, immer mit dem Hinweis jede Frage wird beantwortet. Die Fragenkataloge des GBR wurden beantwortet. Mitglieder des GBR hatten vor Ort Termine, das Handbuch steht den BR in den Märkten zur Verfügung. Welche "versteckten" Informationen fehlen euch? Die verantwortlichen Führungskräfte der Maßnahme, sowie die externen Berater haben von Beginn dieser Maßnahme immer auf Transparenz gesetzt. Teil der Maßnahme ist die Mitarbeit der Kollegen und Kolleginnen in den Märkten. Deren Vorschläge sind zum großen Teil eingeflossen.
      Ja, ich glaube die BR wissen nicht was sie eigentlich wollen!

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    7. ausführlich, umfassend, transparenz, jede frage beantwortet, handbuch steht zur verfügung, vorschläge sind eingeflossen?
      aus welchem märchen ist das denn?

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  7. Was ist das für ein Unsinn? Es ist die freie unternehmerische Entscheidung, ob das wirtschaftliche Ziel mit eigenen Mitarbeitern oder mit Dienstleistern erreicht werden soll. Problematisch wird es wenn Tochtergesellschaften gegründet werden, das Personal dahin zu schlechteren Bedingungen verschoben wird. So sehen die aktuellen Maßnahmen allerdings nicht aus. Das Problem der Kollegen und Kolleginnen sind wohl eher Betriebsräte, die sich ausschließlich mit sich selbst beschäftigen und der konkreten Situation dann hilflos gegenüber stehen. Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse, die ausschließlich damit beschäftigen, ob man sie hintergehen will oder ob sie die hunderte Unterlage denn doch nicht erhalten haben, sollten endlich damit anfangen, die umfangreichen Unterlagen zu verstehen, die sie erhalten. So wie ihr arbeitet nutzt ihr nicht einem einzigen Kollegen.

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  8. Doch sie dürfen. Das nennt man die Freiheit der unternehmerischen Entscheidung. Arbeitsgerichte prüfen in der Regel nicht die einzelne unternehmerische Entscheidung, es sei denn, sie ist willkürlich getroffen. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Kläger(AN).

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    1. Das ist vieleicht beim Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz so, aber es gibt auch andere, und höhere.

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    2. Der Arbeitgeber, der BR Z, einige andere aus der Reihe tanzende BR und nun auch das AG Solingen. Der "Club" wird immer größer. Wie gut, dass hier einige Recht und Moral für sich gepachtet haben. Was täten wir nur ohne euch?

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    3. Gute Frage! Wahrscheinlich noch mehr Unfug anstellen?

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    4. Na, da können AG, BR Z und das Arbeitsgericht Solingen froh sein, dass ihr da seid und Recht und Ordnung schützt............(immer wieder schön)

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  9. Und das dürfte nicht all zu schwer fallen

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  10. Unternehmerische Entscheidung
    Das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, daß ein Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit selbst darüber entscheiden kann, ob er einen Betrieb führt, was er herstellt oder welche Dienstleistung er erbringt und mit wie vielen Arbeitnehmern er seinen Betriebszweck erreichen möchte. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte, Arbeitgebern in Bezug auf Betriebswirtschaft, Technik und Finanzwirtschaft vorzuschreiben, wie sie ihren Betrieb führen wollen.
    Im Rahmen dieser unternehmerischen Entscheidungsfreiheit kann ein Arbeitgeber auch entscheiden, ob er Arbeitsplätze zusätzlich schafft oder Arbeitsplätze abbaut. Der Abbau von Arbeitsplätzen kann auf außerbetrieblichen Gründen oder auf innerbetrieblichen Gründen beruhen.
    Außerbetriebliche Gründe können vorliegen bei Auftragsrückgang, schlechter Konjunktur, Umsatzeinbruch, Änderungen der Technik, der Gesetze, der Kostenbelastung.
    Innerbetriebliche Gründe können Rationalisierungsentscheidungen sein, Stillegungsentscheidungen, oder Umstrukturierungsentscheidungen, aber auch Produkt- und Innovationsentscheidungen.
    Die unternehmerische Entscheidung unterliegt nach der Rechtsprechung nur der Mißbrauchskontrolle. Sie ist nur zu überprüfen darauf, ob sie in grober Weise unsachlich ist, ob sie willkürlich oder ob sie rechtsmißbräuchlich ist.

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  11. Mal eine Frage, bei uns wird erst später mit der Optimierung so ab Mai/Juni durchgeführt, es wird spekuliert dás, dass Verkaufpersonal bei OBI weitergeführt wird aber die restlichen Kräft wie Verräumung und Wareneingang an Fremdfirmen ausgegliedert wird. Falls diese Stimmt fallen diese Jahr noch weitere Arbeitsplätze weg.

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    1. Denkbar ist Vieles.....
      Und außerdem wäre OBI nicht das erste Unternehmen, wo bestimmte Bereiche aus Kostengründen ausgegliedert oder wegrationalisiert werden. Aktuelles Beispiel siehe eben Lux.
      Märkte zukünftig ohne eigenen Wareneingang (Verprobung, Kontrolle, Vereinnahmung) zu betreiben kann eben auch eine Möglichkeit sein Kosten einzusparen und Gewinn zu maximieren. Große Zentralläger in denen die Ware angeliefert, vereinnahmt und für die Märkte vorgerichtet wird. Im Markt selber gibt es dann nur noch das Verräumteam. WE im Markt ist überflüssig. Arbeitskräfte in WE und Dispo werden, sollte dies das Ziel sein, in naher Zukunft dann wohl nicht mehr gebraucht, oder werden Verräumkräfte, oder...., oder....!
      Ob das allerdings schon in diesem Jahr geschieht??????
      Denken wir in diesem Zusammenhang auch einmal an die letzte Tarifrunde im EH! Eines der Hauptziele der Arbeitgeberseite war niedrigere Löhne für das Personal in der Warenverräumung durchzusetzen! So betrachtet ergibt das Ganze dann auch wieder Sinn. Jedenfalls aus Arbeitgebersicht.
      Im Moment sind das jedoch alles nur Spekulationen. Die gleichen Spekulationen, die es bezüglich Personalabbau im Zusammenhang mit OBI Optimiert gegeben hat.

      Auf jeden Fall sollte in den nächsten Monaten genau beobachtet werden was da bei OBI so passiert! Denn, machen wir uns doch nichts vor........, wir leben nun mal in einer ausschließlich profitorientierten Gesellschaft. Und der Profit für unseren Shareholder Tengelmann muss nun mal stimmen!
      Alles andere ist dann höchstens noch zweitrangig, wie zum Beispiel die erhöhten physischen und psychischen Belastungen der Mitarbeiter. Hier muss man leider annehmen dass die Gesundheit des Einzelnen im Unternehmen eine eher untergeordnete Rolle spielt, wie man aktuell am Beispiel BEM sehr gut verfolgen kann.
      Überhaupt entsteht der Eindruck, dass, seit Belker weg ist, bei OBI so Einiges drunter und drüber geht, und die eine oder andere Person mit ihren Aufgaben wohl etwas leicht überfordert ist.

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  12. "Hier muss man leider annehmen dass die Gesundheit des Einzelnen im Unternehmen eine eher untergeordnete Rolle spielt, wie man aktuell am Beispiel BEM sehr gut verfolgen kann.
    Überhaupt entsteht der Eindruck, dass, seit Belker weg ist, bei OBI so Einiges drunter und drüber geht, und die eine oder andere Person mit ihren Aufgaben wohl etwas leicht überfordert ist. "

    Die Weisheiten und Spekulationen in diesem (Info!!)Blog nehmen kein Ende. Es gibt seit einigen Jahren Gesundheitstage bei OBI. Zu unterstellen, die Gesundheit der Mitarbeiter ist egal, ist wieder so eine Behauptung, nur um Stimmung zu machen. Wer hat mit Belker gearbeitet? Wobei geanu fehlt er euch? Womit sind "Personen" durch seinen Weggang überfordert? Ein bisschen konkreter bitte! BEM habt ihr auch nur benutzt um Stimmung zu machen.

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  13. Oho.....Gesundheitstage!
    Die Definition "Gesundheitstage bei OBI":
    Man engagiert eine Krankenkasse, im Fall OBI die DAK, und gibt dieser den Auftrag durch die Märkte zu ziehen und den Mitarbeitern dort zu zeigen wie Frau/Mann richtig heben tut. Zwar wissen alle, auch die Moderatoren dieser DAK Werbeveranstaltungen, das dies im normalen Alltag bei OBI so gut wie nicht anwendbar ist, doch was solls?
    Hauptsache das Gewissen ist beruhigt.

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  14. Moin Leute, bei uns wird auch erst im Sommer Optimiert, aber die ersten Auswirkung bei uns, sind schon zu sehen. Viele unsere Kollegen die über Jahren bei uns arbeiteten wandern aus dem Baumarktbereich ab. Es sieht so aus, als wenn die Ratten das sinkende Schiff verlassen. Ich denke das große Ketten, wie groß sie auch aufgebläht sind, langsam anfangen zu Platzen. Wenn ich mir mal in unsere Stadt anschaue wir haben 2 OBI Märkte und mehre Mitbewerber. Jetzt kommt das große Sterben und nur die besten bleiben übrig.

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  15. Halte Dir mal ne Papiertüte über Mund und Nase und atme schön gleichmäßig ein und aus.

    Gesundheitstage in den Märkten gab es in unserem Markt letztes und dieses Jahr.

    Also bis heute insgesamt zweimal.

    Wobei es sich wohl eher um Mitgliederwerbung der Krankenkasse handelte, als um ernsthafte Gesundheitsvorsorge.

    Die einzige wirkliche Gesundheitsvorsorge ist die jährliche Grippeschutzimpfung (Impfgegner werden das Gegenteil behaupten). Wobei diese aber auch schon das eine oder andere mal eingespart wurde.

    Wenn jemand mit BEM Stimmung macht, dann der BR Zentrale, welcher die BV in letzter Minute verhindert hat.

    Damit es auch morgen noch Weisheiten und Spekulationen gibt - gründet Betriebsräte

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    1. Die BV BEM des KBR wurde nicht in letzter Minute verhindert, sondern der KBR wollte sie nicht für die beauftragenden GBR und BR abschließen. Er hat die Zeichen falsch gedeutet und nicht unterschrieben als die Möglichkeit vorhanden war. Warum beschwert man sich dann noch?

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    2. ...Die BV BEM des KBR wurde nicht in letzter Minute verhindert,....
      das sehe ich ganz genau so!

      Ich bin der vollsten Überzeugung, daß die Verhinderung der BV BEM von langer Hand vorbereitet und geplant wurde! Und das ganz gezielt!

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    3. Grundsätzlich soll man die Überzeugungen anderer Menschen respektieren. In diesem Fall hatte niemand etwas dagegen, dass eine oder mehrere BVs für die Filialen abgeschlossen wird. Die BRs der Filialen wollten allerdings eine BV auch für die Zentralgesellschaften abschließen. Kein Mitarbeiter der Zentralunternehmen hätte davon profitiert. Der BR Z hat einmal mehr einen guten Job gemacht.

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    4. Sie mögen vielleicht glauben das es so ist. Doch haben Sie dabei nur ein einziges mal an die vielen Schwerbehinderten, und die vielen jährlich Betroffenen Langzeiterkrankten gedacht! Ich bin Betroffener! Ich arbeite in einer der Zentralgesellschaften. Bin ich gefragt worden ob mir das helfen könnte? Ich kann mich nicht erinnern!
      Im Gegenteil! Mir wurde gesagt man könne da nichts weiter für mich tun. Bin ich denn nur etwas wert so lange ich gesund bin und 150% bringe? Diese ganzen Streitereien um Zuständigkeiten helfen mir kein Stück weiter liebe Betriebsräte! Und damit meine ich nicht nur Betriebsräte der Filialen. Auch mein Betriebsrat sollte endlich etwas für seine Langzeitkranken unternehmen, denn nur immer nur schreiben wie gut man doch ist hilft mir persönlich kein Stück weiter.
      Ich will Ihnen gern glauben das Sie einen guten Job machen, nur merke ich persönlich im Moment nichts davon.
      Bitte tun Sie endlich etwas für mich und alle anderen denen es genau oder so ähnlich geht wie mir!
      Ob Sie nun eine Regelung für mich treffen, oder ein Konzernbetriebsrat, oder sonst irgend wer ist mir dabei völlig egal. So lange es mir nur hilft.

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    5. Melden Sie sich einfach bei Ihrem BR. Sollten Sie vom BR Z vertreten werden, erhalten Sie Hilfe.

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    6. Hilfe? Habe ich damals auch gedacht. Nachdem ich mich mit meinem Anliegen an den Betriebsrat gewendet hatte waren meine Probleme größer als zuvor.

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    7. Sie sind nicht gefragt worden? Das Thema wurde im letzten Jahr auf einer Betriebsversammlung erörtert. Jeder von uns hatte die Möglichkeit sich dazu zu äußern. Ich habe noch nie gehört, dass es eine Abstimmung der Kolleginnen und Kollegen zu einer Betriebsvereinbarung gibt. Wer hat Ihnen gesagt: "Man könne nichts weiter für Sie tun"? Das hört sich nicht nach unserem BR an. Haben Sie sich einen Termin geholt?

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    8. Erste Anlaufstelle und Helfer ist für Schwerbehinderte die Schwerbehindertenvertretung. Hat die Ihnen denn nicht geholfen?

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    9. Ich bin nicht schwerbehindert, ich war über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Mir wurde damals vom Betriebsrat gesagt für mich als Langzeitkranken sei die Schwerbehindertenvertretung nicht zuständig. Was stimmt denn nun? Hätte die Schwerbehindertenvertretung mir doch bei meinen Problemen mit der Wiedereingliederung helfen können?

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    10. Jeder Langzeitkranke in den Zentralgesellschaften kann eine Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Wenn ein Kollege, der nicht schwerbehindert, aber lange krank war, sich an die SBV wenden möchte, rät keiner der Betriebsräte des BR Z davon ab. Die SBV hat eventuell gute Tipps für den Betroffenen.
      Welche Probleme wurden schlimmer? Sprechen Sie noch vom BEM?0

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    11. Was soll das für ein BR gewesen sein? Das Recht auf BEM regelt schon das Gesetz. In den Zentralgesellschafen ist eine Verweigerung von Wiedereingliederung nach langer Krankheit ausgeschlossen!!

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    12. Ihre Marktleitung ist für Ihre Wiedereingliederung zuständig, diese kennt sich im Regelfall bestens damit aus bzw. hat Kontakt zu den Fachabteilungen in Ihrer Zentrale. Falls Sie dort auf taube Ohren stoßen (was ich noch nie erlebt habe), ist erst der BR Ihre nächste Anlaufstelle.

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    13. die marktleitung kennt sich bestens mit wiedereingliederung aus? man was für ein unsinn wird hier eigentlich noch geschrieben?
      so wie die marktleitung hier in düsseldorf lierenfeld?
      da lehnt der marktleiter die durchführung der wiedereingliederung so einfach mal ohne begründung ab! der betroffene wird dann anschließend auch noch gekündigt, und die zuständige fachabteilung der zentrale schaut trotz kenntnis einfach nur zu.
      so sieht der alltag für mach langzeitkranken bei obi aus. sicherlich nicht standard in allen märkten, doch hört auf ständig zu behaupten es wäre alles paletti bei obi. dem ist nämlich nicht so! es ist nicht alles schlecht bei obi, doch bis alles gut ist ist es auch noch ein weiter weg. wer anderes behauptet macht sich und uns etwas vor.

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    14. Dann den BR ansprechen. Düsseldorf Lierenfeld hat eine BR.

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    15. die marktleitung kann die Durchführung der Wiedereingliederung nicht ablehnen, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

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    16. Düsseldorf Lierenfeld hat einen BR. Die müssen sich auskennen. Gab es eine krankheitsbedingte Kündigung? Hat der BR wiedersprochen? Wenn nicht, dann denkt bei den nächsten Wahlen daran!!

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    17. "Sie mögen vielleicht glauben das es so ist. Doch haben Sie dabei nur ein einziges mal an die vielen Schwerbehinderten, und die vielen jährlich Betroffenen Langzeiterkrankten gedacht!"

      Lieber "Kollege der Zentralgesellschaften",
      ich bin (auch) ein Kollege einer Zentralgesellschaft. Von vielen Betroffenen zu sprechen hat mich überrascht. Schwerbehinderte und Langzeitkranke sind ein überschaubarer Personenkreis. Darum ist individuelle Unterstützung und Begleitung so unkompliziert realisierbar. Ich habe mir den Entwurf der BV zu BEM einmal angeschaut. Ist eine Mischung aus Integrationsvereinbarung und BV. Allerdings finde ich nichts, was im Einzelfall hilft und nicht bereits durch das Gesetz geregelt wird. Ich lese den ganzen Unsinn, dass Betriebsräte (der Märkte?) Arbeitsplatzanalysen und Begehungen bei uns durchführen wollen, denn die BV bezieht sich nur auf die OGH. Gesellschaft (hier nicht näher beschrieben) ist dabei nur die Rechtsform des Unternehmens OGH und hat nichts damit zu tun, dass zu "der Gesellschaft" mehrere Unternehmen gehören.
      Wenn Sie ein persönliches Problem haben, müssen Sie es ansprechen. Der Entwurf dieser BV hilft bei keinem persönlichem Problem. Der Zweck soll wohl sein. dass BR der Märkte an unseren Betriebsversammlungen teilnehmen möchten. Das würde mir persönlich nicht gefallen, noch in irgendeinen Vorteil haben.

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    18. BR der Märkte wollen an den Betriebsversammlungen in der Zentrale teilnehmen? Man das Kraut was Du da rauchst war wohl etwas zu stark für Dich. Das kann dann schon mal leichte Halluzinationen geben. :)
      Doch im Ernst, glaubst Du wirklich was Du da geschrieben hast? Ich weiß ja nicht wie das andere BR sehen, doch ich hab absolut keinen Bock drauf in die Zentrale zu kommen um mir eure Problemchen anzuhören.

      Vielleicht kannst Du uns auch mal den Unterschied zwischen Integrations-Vereinbarung und Betriebs-Vereinbarung erklären! Und vielleicht erklärst Du dann auch gleich mit warum Du der Ansicht bist das diese Kombination Unsinn ist!
      Denn nicht diese Kombination ist Unsinn sondern Deine Aussage dazu. Das zeugt davon daß Du nicht sehr viel von dieser Thematik verstehst, Dich zu wenig damit beschäftigt hast, oder das Dir völlig a. A.... vorbei geht was mit diesem "Überschaubaren Personenkreis" passiert.
      Hättest Du Dich mal ein wenig genauer mit der Konzernstruktur befasst, dann wäre Dir vielleicht aufgefallen daß mit der OBI Group Holding SE & Co. KGaA der Konzern beschrieben ist, und nicht das Unternehmen OGH! Schau doch mal im Bundesanzeiger nach, da steht drin wer alles zum Konzern "OBI Group Holding SE & Co. KGaA" gehört.


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    19. Regelung in einer Integrations- und/oder Betriebsvereinbarung

      Integrations- und/oder Betriebsvereinbarung sind ein geeignetes Instrument, Regeln zum Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) festzuhalten.
      Sie schaffen Transparenz und Akzeptanz für ein BEM im Betrieb, indem sie vorgeben, wie es ablaufen soll und aufzeigen, welche Möglichkeiten es bietet.

      Gegenüberstellung Integrationsvereinbarung - Betriebsvereinbarung:
      - Integrationsvereinbarungen schließen Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung.
      - Betriebsvereinbarungen schließen Arbeitgeber und Betriebsrat
      - Integrationsvereinbarungen haben keine Rechtsverbindlichkeit
      - Betriebsvereinbarungen haben Rechtsverbindlichkeit, der Rechtscharakter ist eindeutig
      Die Instrumente der Integrationsvereinbarung und Betriebsvereinbarung können je nach Betrieb flexibel gehandhabt und auch miteinander kombiniert werden.
      So können zum Beispiel Teile der Integrationsvereinbarung als rechtsverbindliche Regelungen zur konkreten Ausführung in der Betriebsvereinbarung ausgewiesen werden.

      Quelle: http://www.talentplus.de/arbeitgeber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/bem/wie/integrationsvereinbarung/index.html
      (Eine sehr informative Seite zu Schwerbehinderung, Langzeiterkrankung und BEM!)

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    20. In dieser Vereinbarung steht nichts vom Konzern, sondern von der Gesellschaft OGH SE & Co. KGaA. Damit wird nur ein Unternehmen des Konzerns angesprochen. Was sollte das werden BV mit Rechtswirkung oder Integrationsvereinbarung ohne Rechtswirkung? Hat wahrscheinlich wieder jemand geschrieben, der 12 Jahre keine Fortbildung hatte. So ein Unsinn hilft niemand.

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    21. Das Du die Unterschiede zwischen "Konzern", "Gesellschaft", "Unternehmen" und deren Rechtsformen scheinbar nicht kennst, zeugt davon das Du wirklich nicht all zu viel Ahnung davon hast!

      Und auf die Frage wer das geschrieben hat nur so viel: Einen nicht unwesentlichen Anteil daran hat ein Herr aus der Zentrale in gehobener Position, Herr S. v. F.!
      Dem zu unterstellen das er keine 12 Jahre Fortbildung hatte? Na ja. Aber Du kannst ihn ja mal fragen!
      D. h. wenn Du den Mumm dazu hast!

      Und jetzt TROLL Dich und müll uns nicht länger mit Deinem Unsinn voll.

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    22. Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.

      Die AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), deren Komplementär eine Aktiengesellschaft (AG) ist. Durch die Wahl dieser Mischform lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft auf Aktien beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien aufgeben zu müssen. Die Kommanditisten dieser Gesellschaft sind weiterhin die Kommanditaktionäre der KGaA.
      Dabei ist die AG & Co. KGaA eine relativ junge Gesellschaftsform, die ihre Existenz genau wie die GmbH & Co. KGaA einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1997 verdankt.

      Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jede Unternehmung eine eigene Bilanz- und Erfolgsrechnung hat. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf. Rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Der Konzern wird von der Kooperation abgegrenzt, der es regelmäßig an einer einheitlichen Leitung fehlt.

      Warum sollte mir der "Mumm" fehlen einen Kollegen aus der Zentrale zu fragen? Sie haben eine falsche Vorstellung von unserem Arbeitsklima. Fest steht, hier wollte jemand eine Vereinbarung für EIN Zentralunternehmen abschließen. Dieses Unternehmen hat einen BR und kennt sich sicher in der Konzernstruktur aus.

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    23. Blub... blub... blub....!

      Abschreiben von Wikipedia und dann nicht mal die Quelle angeben!
      Guttenberg läßt grüßen!

      Und dann auch noch die falsche Stelle kopiert!
      Die OGH hat die Rechtsform einer "SE & Co. KGaA"! Nicht "AG & Co. KGaA"!

      Ich bleibe bei meiner Aussage, "Nicht all zu viel Ahnung"!
      Und ich hoffe für uns das trifft nicht auf den von Dir erwähnten BR zu. :))

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  16. Wurde von BR Z new letter herum geschickt? Wurde vom BR Z hier im (Info) Blog groß über ein Einigungsstellenverfahren herum getönt? Die haben immer gesagt, sie kümmern sich um ihre Leute und ihr sollt euch um die Märkte kümmern.

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  17. Hallo anonym vom 15.Februar 15.00 Uhr

    Du scheinst ja jemand von weiter oben zu sein.
    Hier meine Stellungnahme:

    " Handbuch OBI optimiert steht den BR`s zur Verfügung." Handbuch (zwei Schnellhefter) stehen beim Marktleiter im Büro.
    Auf nachfrage wurde es uns nicht ausgehändigt. Es muss erst ein Gespräch mit dem VL usw. statt finden, dannn Verschwiegenheitsklausel unterschreiben, dann können wir als BR mal reinschauen.Das hat nichts mit transparenz, offenheit zu tun.
    Dann braucht sich auch niemand zu wundern, wenn die Kollegen dem ganzen mißtrauen rüber bringen.
    Warum wird so ein Gewese gemacht - um Dinge -Veränderungen ,die Kollegen schon vor 10 Jahren gemacht haben.

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    1. Oh Mann, da macht aber wer echt nen Dicken um die Ordner. Bei uns hätte schon jeder reinschauen können, und von einer Verschwiegenheitsklausel hat auch noch keiner gesprochen. Für nen paar Sachen die kommen bin ich schon vor Jahren belächelt worden, das es Nonsens sei ( Leiter und und Hubwagenstellplätze). Wundert mich das man jetzt erst aus der Zentrale darauf kommt, bzw traurig das wir ne Anleitung zum ordentlichen arbeiten brauchen. Aber dass ist wohl so wenn viele (nicht alle!) ML immer jünger werdeden und häufig noch vergleichsweise wenig Lebenserfahrung haben um sowas zu organieseren. Aber dann kann man sie von oben noch ordentlich scheuchen. Was das ausdünnen des Personals angeht, denke ich werden wir bald ein Kompetenzverlust erleiden , da die die Ahnung haben dann lieber zu Eisenkarl gehen als auf 2000 m² allein vor den Kunden und der Ware zu stehen. Man darf gespannt sein...
      Nur eine Prognose muss ja nicht eintreffen ;-)

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  18. Die Handbücher beschreiben die Organisation der OBI Filialen. Diese Informationen sind vom Unternehmen zu schützen. Wenn die BR diese Unterlagen im ML Büro einsehen können, haben sie die Möglichkeit sich alle Informationen zu verschaffen. Was verstehen Sie unter Transparenz? Sollen alle unternehmensinternen Infos in diesen Blog gestellt werden. Es genügt doch, dass Sie an dieser Stelle Aussagen der GF, aus dem Zusammenhang gerissen, negativ darstellen. Sie erwarten Offenheit und verdrehen dann die Fakten um gegen den AG Stimmung zu machen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus. Und es liegt wohl nicht immer am AG, dass diese Zusammenarbeit nur mühsam zustande kommt.

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    1. ...Diese Informationen sind vom Unternehmen zu schützen....
      Und genau darum werden diese Unterlagen, die natürlich so geheim sind daß kein BR eine Kopie davon erhält, in alle Märkte verschickt damit alle Marktleiter, stellv. Marktleiter, Marktleitungsassistenzen und wer weiß sonst noch diese ach so geheimen Unterlagen lesen können.
      Was für ein Unsinn!
      Die vertrauensvolle Zusammenarbeit die Ihr meint? Vertrauen ist keine Einbahnstraße! Alle Betriebsräte von Anfang an unter den Generalverdacht eines möglichen Geheimnisverrates stellen ist Meilenweit entfernt davon. Darüber denkt mal nach. Mit solchem Verhalten in diesem, und auch anderen Fällen, provoziert Arbeitgeber ganz bewußt und gezielt. Denn um anzunehmen daß das Zufall oder Versehen ist passiert es einfach zu oft.

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    2. AG wollen BR provozieren? Warum? AG handeln um Ziele zu erreichen. Was sollte hier das Ziel sein?

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    3. Meine ganz persönliche Meinung dazu:

      Provozieren ist vielleicht nicht die richtige Bezeichnung dafür.
      Es gibt Stellen die nennen diese Vorgehensweise eine vorsätzliche Behinderung der Arbeit von Betriebsräten.
      Das Ziel?
      Zurückhalten von Informationen so lange es auch nur irgend geht, beziehungsweise einseitig Tatsachen schaffen. Und obwohl genau klar ist, daß man mit den Betriebsräten vorher hätte reden müssen tut man es nicht.
      Welche Erklärung sollte es sonst dafür geben?
      Ob das allerdings nun wirklich daran liegt, das es, wie man immer wieder mal aus der Zentrale hört, daran liegt das Frau oder Mann in bestimmten Positionen sich in der Zentrale erst noch daran gewöhnen muß, daß Betriebsräte Informationen erwarten und bei bestimmten Themen auch ihre Mitbestimmung wahrnehmen wollen. Oder einfach nur daran, daß man gern immer mal wieder testet wie weit man gehen kann, weiß ich allerdings auch nicht.
      Jedoch muß das mit dem Gewöhnungsprozess wohl ausscheiden, da der BR Z nach eigener Aussage unserem Arbeitgeber ja immer wieder zeigt wie vorbildliche Betriebsratsarbeit geht. Kommt also doch wieder nur die Annahme in Betracht daß hier gezielt und vorsätzlich vorgegangen wird.
      Oder doch alles wieder nur ein großes Mißverständnis?

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    4. "da der BR Z nach eigener Aussage unserem Arbeitgeber ja immer wieder zeigt wie vorbildliche Betriebsratsarbeit geht"
      Wann soll der BR Z den diese Aussage gemacht haben?

      Die sagen etwas anderes:
      "Der AG respektiert die Mitbestimmungs-,Beteiligungs-und Informationsrechte des BR in vollem Umfang.
      Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll.
      Der AG bezieht den BR in alle relevanten Themen rechtzeitig ein und informiert ihn umfassend.
      Darüber hinaus findet ein ständiger Meinungsaustausch zu allen Angelegenheiten statt, die die AN betreffen.
      Der BR hat jederzeit die Möglichkeit sich zu äußern und wird immer gehört.

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  19. Das liegt nicht immer am AG, das ist richtig. Mittlerweile sind viele AN störrisch geworden und sauer und gehen Teilweise über die Grenzendesen was ok ist. Ich gehe davon aus das sie das geklammerte Beispiel nicht unbedingt als maßsgeblichen Interner verstehen. Es ging mir dabei darum Verständlich zu machen, wie Fremd einem auf der Fläche die Anweisungen solcher Handbücher zeitweilig erscheinen. Aus dem Zusammenhang ist es genommen ja , jedoch nicht negativ dargestellt, Sorry !
    Um nochmal auf die AN zu kommen, so liegt es vieleicht daran das sie die angestrebten Veränderungen als Herabsetzung der Wichtigkeit ihres tuns erleben. Kompetenzen Fallen weg, Handlungsfreiheiten werden weniger und keiner erkärt warum. Die BR´s sofern vorhanden werden nur eingeschränkt ernst genommen. Und an der stelle liegt der Ball dan wieder beim AG...denke ich. Dennoch eine gute Marke, aber es besteht Gesprächsbedarf, oberhalb der ML Ebene, so meine Wahrnehmung.

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    1. Gesprächsbedarf gibt es sicher. Die ML sollten durchaus in die Kommunikation einbezogen werden, weil der sonst entstehende Reibungsverlust schnell zu Missverständnissen führt. Das Projekt wird am Ende nur erfolgreich sein, wenn Kompetenzen der Kollegen in den Filialen steigen. Betriebsräte hatten jede Möglichkeit sich aktiv am Erreichen dieses Ziels zu beteiligen. Es gab Raum und Aufforderung zur innovativen Mitgestaltung. Aber statt die Möglichkeit zu ergreifen hat man sich für eine abwehrende Haltung entschieden.
      Wenn man jedes Angebot in Frage stellt und jeder Information misstraut, ist erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht mehr möglich. Verlierer sind die Kolleginnen und Kollegen.

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  20. Ihr habt doch wohl alle nix zu tun als über Handbücher zu streiten... Klasse ;-)
    Da werden Menschen raus geschmissen die das Unternehmen mit gross gemacht haben bzw. Zudem was es jetzt ist. Handel ist Wandel, klar schön und gut. In meiner Lehre hat mir mein Meister mal gesagt wenn es denn Leuten gut geht, geht es auch der Firma gut... zur Zeit geht es nicht allen gut, die Stimmung ist nicht die Beste. Schade. Hier wird um Handbücher gestritten... Parolen wehrt euch, gründet BR sind doch auch Papiertiger aus Handbüchern. Ich bin seid 23 Jahren in der Gewerkschaft. Aber mal mal so richtig konsequente und vor allem zielgerichtete der Sache dienende Aktionen habe ich selten erlebt. Bei Lux werden alle Einrichter freigestellt? Laufende Um / Einrichtungen bereits durch externe Firmen durchgeführt? Protestaktionen oder Solidarität aus den eigenen Reihen Fehlanzeige. Es wird zur Kenntnis genommen und stillschweigend akzeptiert.

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  21. Liebe Info Blogger

    Leider scheint es hier nur noch um Handbücher und gegenseitige Behinderungen zu gehen.Gibt es denn konkrete Infos was denn nun aus unseren Einrichtern wird? Oder was getan wird um die Abteilung zu retten. Oder ist der Sozialplan so gut das alle zufieden sind und die Betroffenen selbst keinen Bedarf sehen was gegen ihre bevorstehende Entlassung zu tun? Nach dem Motto der BR und meine Anwalt machen das schon für mich. Auch aus den eigenen Reihen scheint sich kein Widerstand zu regen oder zu organisieren.
    Schade.

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    1. die antwort hast du dir doch schon selber gegeben!

      "Nach dem Motto der BR und meine Anwalt machen das schon für mich."

      "Auch aus den eigenen Reihen scheint sich kein Widerstand zu regen oder zu organisieren. "

      wer sollte denn etwas für die kollegen tun wenn nicht einmal sie selbst etwas dagegen unternehmen?

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    2. Eigenartige Frage!!
      Erstens haben die Kollegen einen BR und da schreibt ihr doch immer, man solle einen gründen. Wozu, wenn ihr nun fragt, wer soll etwas tun?
      Wollt ihr die betroffenen Kollegen für eure Propaganda missbrauchen?

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  22. Es ist gut das wir offene Meinungsfreiheit haben, hat aber auch den Nachteil, daß jeder Baumschüler seinen unsachlichen Beitrag hier einstellen kann!!!

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  23. Meinungsfreiheit ist immer gut, aber hier scheint es immer häufiger um Insiderwissen zu gehen. "Otto normal" kann diese Andeutungen nicht verstehen. Also liebe BR, GBR oder KBR ! entweder teilt euer Wissen mit uns damit wir uns ein Urteil bilden können, oder bleibt unter euch. Die "versteckten Botschaften" versteht man nicht.

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  24. Wann wird dieser Blog aktualisiert? GBR Winnenden und KBR muss überarbeitet werden!!

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