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9. März 2014

1.Mai - Feiertag oder Arbeitstag ?


Der 1. Mai ist nach den Feiertagsgesetzen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Feiertag.
Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1. Mai offiziell Feiertag als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.

Sonn- und Feiertage gelten als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“
Quelle: Wikipedia

Nach der Redaktion vorliegenden Informationen ist beabsichtigt den 1.Mai bei OBI vom "Tag der Arbeit" zum Arbeitstag zu optimieren!

Der 1.Mai 2014 soll genutzt werden, um Ware für die nachfolgende Werbung in die Märkte zu bringen.
Am Feiertag!
Am 1. Mai? 
Laßt das nicht mit Euch machen! Das ist ein Schlag in das Gesicht aller Arbeitnehmer!
Personal abbauen, sich gegen Tarif sperren, und dann sollen die verbleibenden Kollegen Feiertags Überstunden schieben?

Gehtś noch? 
Niemand kann Euch zwingen Feiertags zu arbeiten! 
Sollen doch die, die sich das ausgedacht haben, selbst Feiertags durch die Märkte tingeln und Geranien annehmen.

Welche Behörde genehmigt so etwas eigentlich?
Laßt Euch das nicht gefallen, wehrt Euch!
Gründet Betriebsräte!
 
Der 1. Mai ist nämlich nicht nur in Wermelskirchen ein Feiertag!    
  

58 Kommentare:

  1. Bitte die Infos vor veröffentlichung überprüfen und dann loslegen. Wer sich darüber informiert, wird schnell merken, das sich das alles wieder relativiert! Schönen sonningen Sonntag noch...

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  2. Genau so sieht das aus!
    Immer versuchen die Leute aufzuhetzen. ich kanns nimmer lesen.
    Es werden lediglich einige CC vom LKW in den WE gezogen...max. 45 min., max. 2 x Manpower, Anlieferzeitfenster ist fest - also brauch niemand ewig warten.

    Informieren statt Stunk machen!

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    1. Welche Behörde genehmigt (Feiertagsarbeit)?
      Ist das bei den dafür zuständigen Stellen überall beantragt?
      Oder verzichtet man hier großzügig, wie bei vielen anderen Dingen auch, auf eine Antragstellung?
      Merkt doch eh keiner!

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    2. Du kannst es nimmer lesen?
      Na dann lies doch einfach nicht! Zwingt Dich doch keiner dazu!
      Und wenn es nur 10 min. dauern würde, bleibt es trotzdem ein Feiertag. Sollen doch die RLs, VLs und MLs die CC selber vom LKW in die Märkte beamen. Feiertag ist zur Erholung da, nicht zum malochen. Ihr solltet Euch schämen überhaupt an so etwas zu denken.
      TOP Arbeitgeber, das ich nicht lache. TOP Ausbeuter trifft es wohl besser.

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  3. Sonn- und Feiertagsarbeit
    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen
    Sonn- und Feiertage sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich arbeitsfreie Tage, d.h. es gilt ein Beschäftigungsverbot. Dies ist im Grundgesetz verankert.
    Allerdings gibt es immer wieder Situationen, die das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen aus bestimmten Gründen erforderlich machen. Dies betrifft z. B. den Rettungsdienst, Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel, Energie- und Wasserversorgung, aber auch die Zunahme von internationaler Konkurenz, usw.. Daraus folgen Vorgaben für die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese Vorgaben sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.
    Neben dem Schutz der Sonn- und Feiertage regelt das Arbeitszeitgesetz aber auch die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Es verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, indem es die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Ruhezeiten und -pausen festlegt.
    Die Ausnahmen sind in § 10 ArbZG geregelt. Weitere gesetzliche Ausnahmen finden sich in der Bedarfsgewerbewerbeverordnung. Danach können z. B. Call-Center an Sonn- und Feiertagen betrieben werden.
    Weitere Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot müssen bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezerneat 56 - beantragt werden.
    Die Arten der Anträge und die damit verbundenen Anforderungen sind unterschiedlich und richten sich nach den jeweiligen §§ des ArbZG.
    An einen Antrag zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen werden keine formalen Anforderungen gestellt.
    § 13 Abs. 3 ArbZG
    Buchstabe a (für max. 10 Sonn- oder Feiertage im Jahr)
    Sie sind im Handelsgewerbe tätig? Sie müssen Ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, obwohl in z. B. NRW Feiertag ist, in Niedersachsen aber nicht? Oder Sie nehmen an einer Haus- und Ordermesse teil (Veranstalterbewilligung erforderlich)? Aus diesen und ähnlichen Gründen benötigen Sie eine Bewilligung nach § 13 Abs. 3 Buchstabe a ArbZG. Antrag zu § 13 Abs. 3 Buchstabe a - c ArbZG
    Buchstabe b (für max.5 Sonn- oder Feiertage)
    Sie haben einen Maschinenausfall? Können Ihren Auftrag nicht fristgerecht ausführen? Und könnten aufgrund dieser oder ähnlicher Vorraussetzungen einen erheblichen Schaden erleiden, wenn Sie und Ihre Arbeitnehmer nicht an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten? Dann stellen Sie einen Antrag, mit Begründung (Ursache und mögl. Folge), nach § 13 Abs. 3 Buchstabe c ArbZG. Antrag zu § 13 Abs. 3 Buchstabe a - c ArbZG
    Buchstabe c (für max. 1 Sonntag im Jahr)
    Sie müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Inventur an einem Sonntag durchführen? Dann stellen Sie einen Antrag nach § 13 Abs. 3 Buchstabe C ArbZG. Hierzu ist eine genaue Begründung erforderlich, warum die Inventur nicht an einem Werktag durchgeführt werden kann. Antrag zu § 13 Abs. 3 Buchstabe a - c ArbZG
    § 13 Abs. 4 ArbZG
    Sie haben eine Aufgabe, die aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erforderlich macht? Dann stellen Sie einen Antrag nach § 13 Abs. 4 ArbZG und begründen diesen. Merkblatt zu § 13 Abs. 4 ArbZG
    § 13 Abs. 5 ArbZG
    Die Konkurrenz aus dem Ausland nimmt zu? Und Sie wollen die Arbeit sichern, können dies aber nur mit einer Ausdehnung der Arbeitszeit, auch auf Sonn- und Feiertage? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbidung und stellen Sie einen Antrag nach § 13 Abs. 5 ArbZG.
    Merkblatt zu § 13 Abs. 5 ArbZG
    Antragsformular zu § 13 Abs. 5 ArbZG
    § 15 Abs. 2 ArbZG
    Im dringenden öffentlichen Interesse können weitere Ausnahmen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen bewilligt werden. Ein dringendes öffentliches Interesse kann z.B. vorliegen bei:
    - Schaffung neuer Arbeitsplätzen,
    - Sicherung von Arbeitsplätzen,
    - dringendem Bedarf für eine Dienstleistung oder die Herstellung eines Produktes.
    Merkblatt zu § 15 Abs. 2 ArbZG

    Zuständig für die o. g. Ausnahmen ist die Bezirksregierung Düsseldorf

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  4. Alter ey, Ich setze mich auch mit BR- Arbeit auseinander. Mitbestimmung, Interessen der Arbeitnehmer, Arbeitsplatzsicherung... . Und Wenn die Bedingungen für die An,-Nehmer der Blumen am 1.05 stimmen, was ja ein BR beeinflussen kann, tragen wir zur Sicherung unseres Standortes bei. Also wo ist jetzt das Problem mit diesem versch...em ersten Mai, wenn ich dafür am 2ten, für all die Brückentagskunden frische Ware habe. Ich sichere Umsatz und damit den Standort , was Gewiss im Arbeitnehmer interesse ist.
    Handeln hier irgentwelche BR´s etwa nicht so?? ...oder muss wer ohne BR umsonst arbeiten kommen- dann seid ihr verdammt selber schuld!!

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    1. OK Du setzt Dich also auch mit BR Arbeit auseinander.
      Na dann hab ich mal eine einfache Frage:
      Warum hast Du nicht dafür gesorgt das die Blumen dann nicht am 30.04. (Mittwoch) angeliefert werden?

      Sind die Blumen dann am 02.01. (Freitag) etwa nicht mehr frisch genug für all die Brückentagskunden nur weil sie einen Tag gestanden haben?
      Hier geht es um es etwas ganz anderes.
      Nicht um die ominöse Frische! Denn wenn Du Ahnung von Pflanzen hast, weißt Du dieser eine Tag, Vorausgesetzt natürlich es wird ordentliche Ware angeliefert, nimmt den Pflanzen nichts an Frische. Sind doch schließlich keine Brötchen.
      Warum also Anlieferung am Feiertag?

      Du versuchst in einem anderen Kommentar ja zu erklären wie sich das mit den Kosten so verhält.
      Dann beantworte doch bitte mal folgende Fragen:
      Was denkst Du ist Kostensparender?
      Die bundesweite Anlieferung am Feiertag 01.05.?
      Oder die Anlieferung am regulären Arbeitstag 30.04.?

      In einem Punkt gebe ich Dir Recht. Wenn die Bedingungen für die, die am 01.05. (freiwillig) arbeiten gehen wollten stimmen (würden), dann, ja aber auch nur dann, könnte man darüber reden.
      Doch davon sind wir (leider) bei OBI noch Meilenweit entfernt.

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    2. Ach, und eins noch:
      Wenn Du diesen 01.Mai fü so verschissen hältst wie Du schreibst, na dann verfaß doch einfach eine Verzichtserklärung! Verzichte ganz persönlich für Dich auf diesen verschissenen Feiertag!

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    3. Was die Frische angeht 1:0 für dich voll zugestanden ohne Ergänzungen.

      Was den Feiertag angeht: es Ist ein freier Tag wie ein Sonntag, ohne mal auf den Grund oder seine Eigenschaft als Feiertag Rücksicht zu nehmen- darum... verschissen, belibig... Blumengießen im Sommer muss auch gesichert werden. da der Zeit- und Personalaufwand etwa der Gleiche sein dürfete. Von daher betrachtet sehe ich es nicht als gravierend- zwar ärgerlich ja aber nicht gravierend.

      Was den Kostenvergleich angeht muss du zugestehen das der gewaltig hinkt. Es geht um Einen Standort. Leider auch um unsere Kollegen. Daher geh ich da nicht mit. Das andere ist Tag - tägliches Geschäft mit seinen Kosten, eine mögliche Schließung ist das verglichen dazu Gott sei dank nicht.

      Und die Bedingungen für die ich Arbeite bin ich selbst verantwortlich. Daher ist BR nix bequemes uns vieleicht auch nicht überall beliebt aber notwendig
      Daher auch : "selbst schuld wenn anders läuft "

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    4. Was willst uns Du damit sagen?
      Soll das jetzt heißen wenn die Blumen nicht am 1.Mai angeliefert werden müssen Märkte geschlossen werden?

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    5. Hehe,
      das wäre schlimm, Nein , und ich denke du verstehst was ich schreibe. Überall wird Sonntags gearbeitet. Diesen Werteverfall werden wir nicht aufhalten. Aber die Konditionen müssen verhandelt werden. Und da müssen wir geschlossen stehen.Der Einkauf verhandelt Sonntage zum anliefern. Ohne Vorankündigung. OK
      100 % und ein freier Tag, für die Betroffenen. Entweder ist es dem Einkauf so wichtig das sie drauf eingehen oder sie lassens das nächste mal.
      Sonntagsöffnungen haben wir schlieslich auch

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    6. ...Sonntagsöffnungen haben wir schließlich auch...
      So so....
      Was bekommt Ihr dafür das Ihr Sonntags arbeiten geht?

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    7. Lieber "schaun wa mal", entschuldige bitte, aber das ist so nicht richtig.

      Zitat:
      "Überall wird Sonntags gearbeitet" "Diesen Werteverfall werden wir nicht aufhalten."
      Zitat Ende.

      Warum glaubst Du wohl, haben "die Einzelhändler" letztes Jahr den Mantel gekündigt?
      Weil darin die Nacht-, Spät-,Sonn-,und Feiertagszuschläge festgeschrieben sind.

      Erklärtes Ziel der"Einzelhändler" war es, diese abzuschaffen, oder wenigstens "herunterzuhandeln".

      Und wäre die Streikbewegung im Einzelhandel nicht gewesen, die letztendlich dafür gesorgt haben, das der Mantel und damit diese Zuschläge wieder in Kraft gesetzt werden, stünden wir heute ohneMantel und ohne Zuschläge da.

      Wir müßen diesen Werteverfall aufhalten!!

      Sobald Du nachgibst und anfängst zu Verhandeln, hast Du schon verloren.

      Willst Du Deine freie Zeit wirklich für "nen Appel und 'n Ei" verkaufen?

      Nur damit es der Einkauf in den Vereinigten Hüttenwerken in Wermelsdorf schön bequem hat?
      Damit man dort ganz tolle Kopfkonditionen aushandeln und satte Gewinne einstreichen kann?

      Auf Kosten der Märkte, die wieder nur die (Personal) Kosten zu tragen haben, während das Elysium mit Geld zählen beschäftigt ist.

      Auf Kosten der Mitarbeiter, die mal wieder direkt- oder indirekt dazu genötigt werden auf zumindest einen halben Feiertag zu verzichten?

      Und fang jetzt nicht an aufzuzählen wer Sonntags arbeiten muß.

      Wir arbeiten im Einzelhandel und für diesen gibt es Tarifverträge, welche gefälligst einzuhalten sind.

      Lasst Euch nicht auf Kompromisse ein - gründet Betriebsräte

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    8. Haben wir ja, und jetzt muss es um Konditionen gehen die die Zukunft gestalt. KONDITIONEN - keine Almosen.
      Ein Sonntag 8- 16:00 Uhr = 20 Stunden und Hunderfünfünfzig Prozent um mal ne Hausnummer in den Raum zu werfen
      Maximal alle 6 sonntage für einen MA ohne Urlaub. Aber soweit sind wir ja noch gar nicht. Aber so könnte ich mir so was zu mindest vorstellen.

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  5. Schaut Euch das mal an. Hat mit OBI nichts zu tun, ist aber sehr interessant.
    20 min die sich lohnen.

    http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/alle_sendungen/panorama4893.html

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    1. Kannst Du eigentlich auch noch etwas anderes als durch bewusst falsche Informationen Leute aufzuhetzen??? Was hast du davon? Gibt dir das den besonderen Kick?
      Kann dich sonst keiner leiden? Fehlt dir Anerkennung oder was ist es? ....Ach ja du gründest ja Betriebsräte. Wie viele hast du denn persönlich bisher gegründet? Gründest du überhaupt welche oder redest du nur ???

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    2. Ich kann BuzzLightyear persönlich gut leiden, kann aber die Falschinformationen nicht finden.
      Hilfst Du mir bitte mal?

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    3. @12.März 2014 13:49 Uhr

      Die NDR Sendung über das Dänische Bettenlager ist also eine bewußte Falschinformation? Ich geb das mal so weiter :-)

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    4. kenne ich irgendwoher

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    5. Sehr interessant ist auch die Aussage in dem Beitrag:
      "Unternehmen kommen gern nach Deutschland weil man dort besser ausbeuten kann!"

      Willkommen in der Realität.

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    6. Hat zwar mit OBI nichts zu tun,.........
      Das eine oder andere kommt einem auch als OBI Mitarbeiter dann doch nicht gänzlich unbekannt vor.

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    7. Das hast jetzt aber Du gesagt..... :-)

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  6. http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Mai

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  7. Also bei uns ist es so, das unser Marktleiter/ leiterin die Ware ablädt. Wir als normale Arbeitnehmer dürfen keine Ware annehmen und wir wollen es auch garnicht. Die Marktleiter sind doch die , die sich beschweren müssen, die Arbeitnehmer bei uns kommen doch nicht am Feiertag arbeiten.
    Was ich persönlich auch noch schlimm finde, ist das die LKW Fahrer auch am Feiertag arbeiten müssen. Ich weiss garnicht wie die Ausnahmegenehmigung da zustande kommt. Nächste Frage fahren hier deutsche teure Fahrer, oder wieder die billigen Fahrer.

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  8. Die sind doch schon unter der Woche kaum deutsch, aus dem Innland, inner europäisch ... ( bitte das Politisch Korekte selber aussuchen). Oder glaubst das das im Handel incl. unserer Mitbewerber irgent jemand Interressiert wer wo wie lang auf dem Bock sitzt. Lass uns erstmal dei eigne Küche in Ordnung bekommen. ;-))

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    1. Unsere Küche ist in Ordnung.. Wir, als Arbeitnehmer kommen am 1.Mai nicht und wir haben auch keine Sorge um unseren Arbeitsplatz. Ich finde es für die Marktleiter auch nicht ok das sie dann die sind die am 1.Mai abladen müssen. Aber da müssen sich die Marktleiter selbst drum kümmern.
      Nee ist mir klar das es niemanden interessiert wie lange die Fahrer arbeiten müssen, aber das ist doch eine globale Sache solange wie unsere Grenzen so offen sind und alle hier arbeiten dürfen ändert sich hier nichts,

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  9. Arbeite länger als 10 Jahre bei Obi und hab sowas noch nicht erlebt das ein Marktleiter abladen tut.

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  10. Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
    Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er den folgenden Anteil des Grundlohns nicht übersteigt:
    • 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr - 24 Uhr)
    • 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort, sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
    • 150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)
    Warum gibt es keine Betriebsvereinbarung dazu?

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    1. Warum es keine Betriebsvereinbarung dazu gibt?
      Na ganz einfach, weil Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden!


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  11. Aber hier steht immer Obi ist nicht im Tarif. Aber Betriebsrat gibt es. Dann macht eine Betriebsvereinbarung.

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    1. Na das wär doch schick nicht? Tarifflucht auch noch durch Betriebsvereinbarungen legalisieren!
      Mach doch selbst.
      Zum Glück ist so etwas nicht erzwingbar.

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  12. so eine Betriebsvereinbarung würde den Kollegen doch nutzen, oder? Betriebsvereinbarungen sind das Ding von Betriebsräten. Ist doch nicht jeder bei Verdi. Der Kampf für Tarifbindung ist ja nicht die Haupaufgabe von Betriebsräten. Im Betrieb was machen für die Leute dafür wählen wir Betriebsräte.

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    1. Nützen? Wem? Sowas nützt nur den Arbeitgebern, damit sie noch besser argumentieren können warum Sonntagsarbeit uns Spaß machen soll und wir ohne nicht leben können.
      Ich brauche keine Scheiß Betriebsvereinbarung für Zuschläge zu Sonntagsöffnungen und Feiertagsöffnungen. Da gibt es viel wichtigere Sachen. Der Sonntag ist arbeitsfrei und das soll auch so bleiben!

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    2. Aber wir haben doch nun einmal Sonntagsöffnungen. Eine Betriebsvereinbarung würde mir meine Zuschläge sichern.

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    3. Deine Zuschläge?
      Was für Zuschläge stehen Dir denn zu?
      Wie schon geschrieben wurde, geht die gesetzliche Grundlage dazu gegen Null. Warum also sollte OBI Dir freiwillig Zuschläge zahlen?
      Einzig in Tarifverträgen wurde und wird so etwas Flächendeckend geregelt. Und OBI ist nun mal zur Zeit in der Masse der Märkte nicht mehr Tarifgebunden.
      Sorge gemeinsam mit den vielen anderen Kollegen und Kolleginnen aus den Märkten aktiv dafür das OBI in die Tarifbindung zurückkehrt! Dann mußt Du Dir um Deine Zuschläge auch keine Sorgen mehr machen.
      Wenn Du das nicht willst, mußt Du weiter hoffen daß andere etwas für Dich tun, oder hier weiter jammern daß Du keine Zuschläge bekommst.
      Einen schönen arbeitsfreien Sonntag noch!

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    4. Ich wende mich nicht an Verdi. Ich wende mich an OBI Betriebsräte. Schließt eine Betriebsvereinbarung ab und die Zuschläge sind sicher.

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    5. Du hast einen Betriebsrat vor Ort. Wende Dich an den.

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    6. Es ist eine der vordringlichsten Aufgabe von Betriebsräten darüber zu wachen das gute Arbeitsbedingungen geschaffen und eingehalten, sowie Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge eingehalten werden.
      Es ist jedoch nicht die Aufgabe von Betriebsräten dafür zu sorgen, das Sonn- oder Feiertagsarbeit entgegen gesetzlicher und tariflicher Regelungen zur Normalität wird.
      Wenn Du unbedingt Sonntags arbeiten willst, bitte. Dann kümmere Dich aber auch selbst um die Bedingungen zu denen Du an diesen Tagen arbeiten willst. Ich hätte da einen Tipp:
      Ruf doch einfach mal beim Tepaß an und sag ihm was Du für Sonntagsarbeit haben willst.

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  13. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/alle_sendungen/panorama4893.html kenne ich ich arbeite bei OBI

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  14. Man kann zuschläge doch über eine Betriebsvereinbarung Regeln, ohne dabei die Tarifbindung aus dem Auge zuverlieren, Wär einfach, muss man sich jedoch erst mal mit den Verantwortlichen vor Ort "anlegen". Aber die AN häten was davon. Gute BR Arbeit. Aber wegen fehlender Weitsichtigkeit einzelner werde ich demnächst Etiketten wieder per hand erzeugen. Hilft mir nicht wirklich, dabei meine arbeit , auch für mich selbst zufriedenstellend zu erledigen. Kümmert euch um die Basics, bitte.

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    1. .....Man kann zuschläge doch über eine Betriebsvereinbarung Regeln, ohne dabei die Tarifbindung aus dem Auge zuverlieren....
      Man kann Löhne doch über eine Betriebsvereinbarung regeln..... Man kann.... Man kann.... Man kann.....
      Anderen die Weitsichtigkeit absprechen und selbst bist Du blind.

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    2. Wieso blind? Eine solche Betriebsvereinbarung nutzt den Kollegen. Also sind es gute Bedingungen für uns. Es gibt Sonntagsöffnungen, trotz der Betriebsräte. Das soll kein Vorwurf sein, aber dann ordentliche Bezahlung. Da könnt ihr etwas tun.

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    3. Wieso wir?
      Tu Du doch was dafür in Deinem Betrieb. Geh zu Deinem BR und schlag ihm das vor.
      Wozu ordentliche Bezahlung? Wer die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ablehnt, und damit gleichzeitig Tarifbindung und Mindestlohn der Branche, der muß leben mit dem was er bekommt.

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    4. Hilf mir bitte, denn ich erkenne meine Blindheit nicht. Ich gehe meinem BR auf den Sack das er Vereinbarungen für Sonntags trifft- Hat er hinbekommen, Ich murre wieder an seiner Tür, wenn ich wenigstens einen Sonntag geöffnet haben möchte weil unser Markt dafür eigentlich schon abgeschrieben ist. Es wird abgefragt wer Freiwillig kommt- das heisst für uns es ist wieder ausreichend Umsatz für ne 400´ter Arbeitskraft da. Es klappt, viele machen mit . Unser Team arbeitet mit unserern Standort zu sichern. Unser BR ( dank dieser Stelle) sorgt für das die Konditionen und Arbeitsbedingungen stimmen. Für die müssen wir tatsächlich selbst eintreten. Aber wir haben unseren BR nicht damit beauftragt den Markt in ein Sanatorium umzubauen. Und das sollte auch für dei GBR so gelten. Das ein GBR nicht sein Gesicht verlieren möchte ist mir dabei auch klar, aber dann sollte man einen Runden Tisch anberaumen und nicht alles nur per Post laufen lassen, dazu sind einige Projekte doch zu gross, dei jetzt festzusitzen scheinen. Ich würd mich freuen wenn beide Seiten das hinbekommen. Den die Mitbestimmung und Gestaltung ist unser Recht,... aus denen auch Verantwortungen erwachsen.

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    5. ....Ich murre wieder an seiner Tür, wenn ich wenigstens einen Sonntag geöffnet haben möchte.....

      Du gehst zu Deinen BR weil Du Sonntags geöffnet haben willst!
      Schon klar.

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    6. Bei uns würden sich auch viele Kollegen freuen, wenn es eine Vereinbarung für Zuschläge gibt. Es ist schwer, will ich glauben, aber versucht es doch einmal. Dann könntet ihr mal richtig etwas für uns machen.

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    7. wer wird hier angesprochen und soll für wen was machen?

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  15. wir sind nicht alle verdi Mitglieder. Ein Betriebsrat muss trotzdem für uns da sein, denn wir sind seine Wähler.

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    1. Geh zu Deinem Betriebsrat! Der Betriebsrat ist für alle Mitarbeiter da. Für Alle, nicht nur für die wenigen die meinen Sonntags arbeiten zu wollen. Also wird jeder Betriebsrat vor Ort im Einzelfall entscheiden was er für richtig hält.
      Es soll allerdings auch Betriebsräte geben die Ihre Mitarbeiter gern mal bei Problemen im Stich lassen, und das wenn sie am dringensten gebraucht werden. Ist gerade in einem anderen Beitrag hier im Blog zu lesen.
      http://obi-verdi.blogspot.de/2014/03/top-arbeitgeber-deutschland-2014.html?showComment=1394925207430#c7426265096661029742
      Also immer schön überlegen wen Ihr Euch da wählt. Kann nämlich wie in diesem Fall gut sein, daß diese Personen dann nicht wie erhofft für die Mitarbeiter entscheiden, sondern gegen sie.

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  16. Ich kann ja verstehen, daß einige sich wünschen eine allgemeingültige Regelung für "Zuschläge" zu haben. Doch so "eine für Alle" Regelung wird es wohl nicht geben, es sei denn der Arbeitgeber willigt in solch eine, für ganz OBI gültige, Regelung ein. Doch dafür stehen die Zeichen zur Zeit sehr schlecht.
    Also bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit, daß örtliche Betriebsräte hier tätig werden. Das geht natürlich nur dort wo es auch einen Betriebsrat gibt.

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  17. Ich möchte mal wissen ob die die sich hier auslassen überhaupt gefragt sind um mitzuhelfen. Ich kann aus Erfahrung sagen es eignen sich nicht alle für solche aufgaben wie Pflanzenpräsentation und pflege was macht der Laie beim gießen er duscht die pflanzen. Also denk nach ehe ihr euch meldet Gartenleute wissen wie es geht.

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    1. Gefragt???? oder es wurde ihnen gesagt das sie mithelfen müssen so musst du das fragen Danke

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  18. Ja zwischen fragen und verlangen gibt es einen unterschied gut das du das auch noch kennst

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  19. Der 1. Mai wird bei uns so aussehen. Wir erscheinen um 9h zur Arbeit, werden eventuell Pflanzen bekommen und den Markt an dem Tag nutzen um ihn herzurichten, wie Aufräumen und Ware nachfüllen und was so anfällt. Es wird sich aber erst im April entscheiden wie genau es abläuft.

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  20. Wer ist wir ?? Alle Mann zum Laden aufräumen? Was ist bei euch denn los?? Ein bis zwei Personen Laden auf Blumen runter Laden zu 2 Std Feierabend
    Aber doch nichts was ich an allen anderen tagen erledigen kann... unglaublich .... versteh ich nich...oder Falsch??

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  21. Nachtrag zum 25-März-2014 10:27

    Ich weiß es nicht so genau wie es ablaufen wird, vielleicht 2Std wie bei euch, eventuell mal den Markt in zwei Std herrichten. Vielleicht wird es genauso ablaufen wie bei euch. Es kommt ja nicht viel Info über den Tag rüber... Nur eines ist klar, es werden viele an den Tag kommen.

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  22. Hier noch schnell ein paar Alternativen: http://www.maifeste.de/mai-veranstaltungen/

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    1. Oder hier: http://nrw.dgb.de/themen/++co++49be9c64-b011-11e3-8673-52540023ef1a

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