Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt.Sie gilt heute in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung und ist z. B. im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.
Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien.
Verhaltenskodex für Arbeitgeber
Die Europäische Kommission hat einen „Verhaltenskodex für Arbeitgeber zur Beendigung sexueller Belästigungen“ empfohlen. Dieser sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
- eine Definition dessen was als Belästigung gilt,
- die konkrete Aussage, dass Belästigungen nicht durch den Arbeitgeber geduldet und in jedem Falle geahndet werden,
- einen Hinweis auf das Beschwerderecht der Arbeitnehmer, sowie die Erklärung von Verfahrensweisen und die Nennung von Ansprechpartnern,
- die Zusage, dass Beschwerden diskret, zügig und seriös behandelt werden,
- die Hinweise auf die Folgen für den Belästiger.
Der Sinn eines solchen Verhaltenskodexes ist, dass Arbeitnehmer damit eine Anleitung an die Hand bekommen, um sich gegen diese Form des strafbaren Verhaltens zu wehren und gleichzeitig vergewissern zu können, dass ihr eigenes Verhalten keinen Anstoß erregt. Es werden auch Möglichkeiten gezeigt, Opfern solchen Verhaltens zu helfen, und es soll der Geschäftsleitung und der Personalvertretung als Mittel dienen, ein solches Verhalten angemessen zu ahnden.
Rechtslage in Deutschland
Sexuelle Belästigung war vom 1. September 1994 bis zum 18. August 2006 laut dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Der Arbeitgeber muss nach § 2 Satz 1 BSchG seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen. Die Definition, welcher Sachverhalt ein sexueller Übergriff ist und wo er beginnt, ist im Wesentlichen durch die einschlägigen Urteile der Arbeitsgerichte definiert. Ab dem 19. August 2006 gelten in dieser Rechtsangelegenheit die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG §3 Abs. 4 bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) § 75 Abs. 2.
Beschwerde
Dem sexuell belästigten Arbeitnehmer steht ein Beschwerderecht zu (§ 13 AGG). Arbeitgeber oder Vorgesetzter haben die Beschwerde zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich die festgestellte sexuelle Belästigung wiederholt.
Maßnahme des Arbeitgebers/Dienstvorgesetzten
Der Arbeitgeber hat im Einzelfall angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Es sind dies insbesondere Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Ermahnung:
- Einmalige Belästigung durch sexuelle Witze gegen den Willen der/des Betroffenen
Abmahnung:
- Piksen, Streicheln, Hinterherpfeifen bei Kolleginnen oder Kollegen
- Sich in den Weg stellen mit sexuellen Anspielungen
- Zum wiederholten Mal den Arm um die Schultern einer/eines Auszubildenden legen und sie/ihn streicheln
Ordentliche Kündigung:
- Einstellungsgespräche in einer Sauna
- Wiederholtes Umarmen einer Kollegin/eines Kollegen gegen ihren/seinen Willen
Außerordentliche Kündigung:
- Wiederholtes Erzählen sexueller Witze und pornographischer Geschichten bei Kolleginnen oder Kollegen gegen deren Willen, um sie zu provozieren und sich selbst zu befriedigen
- Obszönes Ausfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach sexuellen Aktivitäten in der vergangenen Nacht verbunden mit Berührungen an Geschlechtsteilen und obszönen Bemerkungen und Angeboten
- Exhibitionistische Handlungen (Siehe dazu auch § 183 StGB)
Warum schreiben wir das?
Auch OBI ist vor so etwas nicht gefeit.
Das an sich ist schon schlimm genug für die Betroffenen. Richtig übel wird es aber wenn ein Vorgesetzter aus der mittleren Führungsebene der "Belästiger" ist, und er meint seine "Machtposition" ausnutzen zu können.
Das an sich ist schon schlimm genug für die Betroffenen. Richtig übel wird es aber wenn ein Vorgesetzter aus der mittleren Führungsebene der "Belästiger" ist, und er meint seine "Machtposition" ausnutzen zu können.
Wir werden berichten wie es weiter geht.
aber den Verhaltenskodex gibt es doch nur in der Zentrale. Mein BR hat uns erzählt der GBR hat den Für die Märkte abgelehnt. Ist das falsch?
AntwortenLöschenDas ist aber jetzt ganz übel mit was ihr hier OBI in Verbindung bringt. Das klingt ja so, als sei sexuelle Belästigung ein prinzipielles Problem. Das ist schlicht unwahr.
AntwortenLöschenKümmert Euch doch lieber um den von Euch beschriebenen Einzelfall und bringt uns alle hier nicht so in Verruf!!!
….. wahr ist, das sexuelle Belästigung nicht an der Tagesordnung ist, aber das wenn sie vorkommt, von den zuständigen Führungskräften gedeckelt wird!!!
LöschenIn Hamm hat der damalige zuständige Vertriebsleiter eine Mitarbeiterin 2012 sexuell belästigt (Der Vertriebsleiter ist dafür bekannt, dass er Mitarbeiterin schon mehrfach bedrängt hat!!!!)
Was hat man getan: der zuständige Regionalleiter und der Geschäftsführer Deutschland, haben den Markt einfach einen anderen Vertriebsleiter zugeteilt… Der Vertriebsleiter treibt bei OBI weiterhin sei Unwesen… na, das nennt man doch konsequentes Durchgereifen in solchen Fällen!
ich stimme dem Beitrag Anonym 11.08. 20:19 Uhr voll zu. Wenn ihr soetwas wisst, dann zeigt es an und helft wirklich. Was sollen diese Andeutungen hier?
AntwortenLöschenSicherlich ist sexuelle Belästigung kein prinzipielles Problem bei Obi, aber doch ein Problem! Man will und soll hier keine Namen und Märkte nennen deshalb mag es generell erscheinen. Allerdings sollten nicht die Augen davor verschlossen werden, dass es auch bei Obi Mitarbeiter in "mittleren Führungspositionen" gibt, die versuchen, sich ihre Position zu Nutze zu machen...und das ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache!
AntwortenLöschentut etwas und helft, wenn ihr Vorfälle kennt. Es ist kein OBI- Problem. Wer sind den "mittlere Führungskräfte"? Was ihr hier tut ist ganz übel. Auf Kosten von Betroffenen Stimmung gegen OBI zu machen. Kein Mensch vertuscht so ein Verhalten in diesem Unternehmen!!
AntwortenLöschenOh doch! Bei OBI wird so einiges vertuscht, nach 15 Jahren hat man so einiges mitbekommen. Insbesondere wenn die Nötigungen aus dem Führungsbereich kamen. Viele in der Region kennen die Namen der Personen die schlichtweg einen sehr eindeutigen, diesbezüglichen (widerwertigen) Ruf haben. Und diese Leute sind teilweise noch für OBI beschäftigt.
LöschenDas Thema ist jedoch nicht Firmenspeziell.
AntwortenLöschenEs laufen ebend jede Menge solch kaputter
Caraktere in unserer Gesellschaft herum.
Hier kann nur die generelle Regel lauten:
"mischt euch euch ein"!
Kollegen dürfen nicht wegschauen !
Schreit laut wer davon Kenntnis hat !
Und Konflikte sind sicher unbequem,
aber notwendig und gesund!!!!!
Nun kann ich als "Betroffene" auch mal einen Kommentar dazu abgeben:
AntwortenLöschenDie Firmenleitung hat schnell und äußerst positiv auf mein vorgetragenes "Problem" reagiert. Niemand hat die Augen verschlossen und mir wurde in jeder Hinsicht geholfen! Keiner hat etwas vertuscht oder unter den Tisch fallen lassen...Es war zwar ein innerlicher Kampf, aber es hat sich gelohnt ihn zu kämpfen! Nun kann ich wieder lachen und optimistisch in die Zukunft blicken. Mut zu haben kostet zwar viel Kraft, aber es lohnt sich! Vielen Dank an alle, die mir beigestanden haben!
Tip an die Redaktion, fragt mal im OBI in Erfurt nach. Da läuft im Moment ne Sauerei. Da ist wohl ein Betriebsrat jemandem zu sehr auf die Füße gestiegen.
AntwortenLöschenWorum geht es hier eigentlich? Kann bitte mal jemand aufklären?
AntwortenLöschenauch gegen den ML sollen sehr schwere Vorwürfe erhoben worden sein
AntwortenLöschenunglaublich was da ab geht
da hat sich doch der GBR wieder in Wermelsdorf getroffen - schweigen die dazu?
AntwortenLöschenEs ist das Letzte, wenn ein Betriebsrat seine Funktion missbraucht. Na hoffentlich bezieht der GBR klare Stellung dazu, sonst ist doch der ganze Haufen nicht zu gebrauchen - schützen sollt ihr uns und nicht euch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ein Betriebsrat der seine Funktion ausnutzt und Kolleginnen sexuell belästigt - mir fehlen die Worte. Erstattet Anzeige- alle Frauen bei OBI sind solidarisch mit euch. Es ist Pflicht des BR Sie zu schützen.
AntwortenLöschenBetriebsratsmitglieder denken wahrscheinlich sie können ihre Machtposition ausnutzen und mit Mitarbeitern machen was sie wollen. Es ist gut,daß einige den Mut gefunden haben sich zu wehren.
AntwortenLöschenEs wäre sehr schön zu erfahren, was der Betriebsrat in dem Markt getan hat? Es ist ein ganz furchtbares Thema. Der AG muss reagieren, so habt ihr es hier geschrieben, aber ich würde mir wünschen,wenn ihr dieses Thema hier in den Blog schreibt, dass sich der GBR zu einem aktuellen Fall äußert. Ich habe bei den Kommentaren das Gefühl, ihr habt schon Partei ergriffen. Das darf nicht sein. So ein Vorwurf muss einfach untersucht werden, da darf es keine Rolle spielen, ob BR- Mitglied, ML oder Verkäufer.
AntwortenLöschenWenn der BRV in Erfurt so sicher ist, dass er unschuldig ist, warum geht er dann so oft noch in den Markt um dumme Mitarbeiter mit scheinheiligen Versprechungen auf seine Seite zu bringen. Es scheint so, dass der gesamte Markt ein Problem hat und da kann sich der ML nicht ausschließen. Wenn der ML davon nichts mitbekommen hat, ist entweder auf dem falschen Platz oder auch ein Mann der dabei gerne wegschaut. Mich würde auch mal interessieren, wie die Gewerkschaft dazu steht. Wenn es um ihre geliebten Betriebsräte geht, sehen Sie auch gerne weg. Da es in Erfurt ja 2 Märkte gibt, wäre es wohl besser, mann würde beide mischen, damit eventuell die Stimmung in dem einen Markt wieder besser wird.
AntwortenLöschenHier wird viel spekuliert - Schuld oder Unschuld.
AntwortenLöschenEntweder der BRV in Erfurt bestreitet irgendeine zweideutige Äußerung gemacht zu haben, dann lügt die Kollegin (oder es sollen ja mehrere Kolleginnen sein), oder es ist eine Bemerkung gemacht worden, die der BRV für "Spaß" hällt. Warum sollen Kolleginnen lügen? Was glauben die männlichen Kollegen eigentlich, wie leicht es uns Frauen fällt mit so einer Behauptung an die Öffentlichkeit zu gehen? Wir haben es erstritten, dass Männer nicht mehr ungestraft ihre Art des "Humors" an uns ausprobieren dürfen. Sollte der BRV also eine zweideutige Äußerung gemacht haben, soll er nun mannsgenug sein und dazu stehen. Hier geht die Diskussion in die Richtung - es ist wahrscheinlicher, dass mehrere Kolleginnen lügen, als das ein Mann ein falsches Geschlechterverständnis hat.
Mich interessieren die Fragen: Wieviel Frauen sind im BR Erfurt vertreten? Wie sensible hat der BR die Frauen befragt?
Ich würde mir wünschen, dass der BR darüber vor seiner Belegschaft Rechenschaft ablegen muss. Denkt immer daran, ein BR ist nur durch euch im Amt und hat eure Interessen zu vertreten.
Der BRV hat den BR voll im Griff. Der BR wird keine Stellung zu diesen Theama beziehen, sonst würden vielleicht noch andere unschöne
AntwortenLöschenDinge zu Sprache kommen, wenn man liest was schon alles als sexuelle Belästigung zählt.
ich bin zwar kein obi mitarbeiter finde aber das eure diskusion nur in eine richtung geht.
AntwortenLöschenden beschuldigten vorverurteilen und den BR abzuschaffen. es sieht bald wie ein bißchen "von oben"
gelenkt aus. die "betroffenen"kolleginnen sollten sich auch einmal bewusst werden das auch der straftatbestand des vortäuschens einer straftat sanktioniert wird.
aber das werden die gerichte zu entscheiden habe.
ja, so ist es richtig, die Betroffnen bedrohen. Eine Frechheit, das belästigte Frauen beschuldigt werden, diese Belästigung vorzutäuschen. Wenn du kein Mitarbeiter von OBI bist, dann behalte deine Weisheiten für dich. Wir Frauen von OBI lassen uns jedenfalls soetwas nicht gefallen und da ist uns ganz egal ob von oben oder von unten.
AntwortenLöschenwie wichtig nimmt dieser Mensch sich, dass er glaubt, von "Oben" werden Kolleginnen ermutigt eine Straftat zu begehen - seid ihr alle verrückt geworden. Versteck dich nicht hinter dem Betriebsrat - stell dich dem Vorwurf wie ein "Mann"!
AntwortenLöschenbin traurig, wütend und total enttäuscht. Seit vielen Jahren arbeite ich bei OBI. Als Frau habe ich mich immer sicher und geachtet gefühlt. Habe auch feine Sache wäre - Kollegen, die Kollegen (und Kolleginnen) gut verstehen und helfen wenn Not am Mann ist. Jetzt will ich das nicht mehr. Habe in den Jahren einiges erlebt, manchmal gut und manchmal schlecht. War nicht immer leicht sich durchzusetzen. Aber alles ist besser als diese Betriebsräte. Schade für die die es wirklich ehrlich meinen und sich Mühe geben. Mein Vertrauen ist weg.
AntwortenLöschenBR sofort abwählen, GBR tu etwas ...
AntwortenLöschender da oben schreibt ... die "Belästigten" verstricken sich in Widerspruche. 1. ist eine von denen schon lang nicht mehr da .. weil..., naja lässt sich nicht beweisen. und die Anderen reden wohl kein Wort hier im Markt darüber, die wollen nur in halbwegs Ruhe arbeiten und sind froh nicht vom ganzen Markt gemieden zu werden. Der einzige der ganz große Töne spuckt ist ein ganz anderer, so erlebe ich das hier... außer unserem solidarischen BR, Danke an die anderen Kollegen die versuchen gerecht und sachlich zu bleiben , die vom BR tun es nicht , oder haben ein schweige Gelübte abgelegt. was nicht sein kann das nicht sein darf...
AntwortenLöschenwie bitte schön, soll der Beweis ausehen. Sollen wir Frauen Fotos machen, oder mit Aufnahmegeräten rumlaufen? In diesen Fällen steht immer Aussage gegen Aussage. Wir wollen nur, dass der Kollege sich nicht hinter "alles von oben gesteuert, weil ich ein so guter BR bin" einen Vorteil versucht zu verschaffen. Damit wird doch versucht, vom eigentlichen Vorfall abzulenken.Wir haben das Gefühl, das GBR und BR dabei mitmachen. Das finden wir sehr schlimm.
AntwortenLöschenHier verteilt man die Zitrone der Monate, aber kein BR äußert sich dazu- wir glauben falsches Signal. Das zeigt aber auch, wie unsere Betriebsräte so ticken.
das einzig dramatische ist, dass der br nicht mit der belegschaft redet und sein handeln erklärt. würde er offen mit seinen entscheidungen umgehen, wäre die stimmmung im markt halb so schlecht. im moment erscheint es, als hätte der br partei für seinen vorsitzenden ergriffen und die betroffenen frauen würden keinerlei rückendeckung von dem, auch von ihnen gewählten organ, erhalten. schlimm wäre es, wenn jetzt wiederholt eine privatfehde und / oder machtkämpfe zwischen ml und br entstehen würden. die sache ist eine GANZ PERSÖNLICHE zwischen dem brv und den (evt.)belästigten frauen. hierüber entscheidet ein gericht. alles andere kann und sollte nicht den arbeitsalltag eines jeden überschatten und erst recht nicht die betriebsratsarbeit beeinflussen.
AntwortenLöschenglückwunsch.
AntwortenLöschenendlich eine Frau die sagt was alle wissen
kommt jetzt Licht ins dunkel ??
Das hab ich mir gedacht, die Frau ist Schuld. Ob es ein Verhältnis gab, oder die zwei in der Vergangenheit verheiratet waren, spielt keine Rolle. Das ist kein Freibrief für sexuelle Belästigung. Denn ich kann als Frau zu jedem Zeitpunkt "NEIN" sagen - hat man das in Thüringen noch nicht verstanden? Warum verhält sich der Kollege BRV denn im Pausenraum so? Das ist völlig respektlos.Wenn hier geschrieben wird, keine Vorverurteilung, bezieht sich das für euch nur auf diesen BR, mit jedem Satz unterstellt ihr den Frauen zu lügen, wenn das keine Vorverurteilung ist.Hat den der BR mit den Frauen gesprochen? Wenn ihr nicht objektiv sein könnt, dann tretet zurück. Das wäre nicht gut, aber zumindest anständig. Denn Schaden werden nicht nur die Betroffenen haben, sondern alle Betriebsräte OBI. Denn damit wird wieder die Diskussion eröffnet - Betriebsräte sehen nur den eigenen Vorteil.Und ich fürchte bei den meisten ist es auch so. Wie bei unseren Politikern - wenn wir (Menschen) vermeintlich Macht haben, vergessen wir schnell wer sie uns gegeben hat.
AntwortenLöschenIch melde mich hier zu Wort als Betroffene. Ich erkläre hier ausdrücklich das die oben gemachten Aussagen falsch sind. Diese Aussage das es ein Verhältnis gab, oder angestrebt war ist absolutes Insiderwissen nicht mal ich wusste den Zeitraum. Nur der BR weiß solche Fakten. Ich fordere auch alle auf solche Aussagen zu unterlasse " ... das alle im Markt ..." irgendwas bezeugen könnten. Das entspricht nicht der Wahrheit, sondern dient nur meiner Diffamierung. Das sind alles Dinge die das Verfahren hoffentlich klären wird. So noch ein Word an die Redaktion , ich hoffe ihr behandelt Aussagen gegen meine Person ebenso wie die Aussagen gegen den BR. Eine weitere Erklärung gebe ich nicht ab an dieser Stelle. Wer mich kennt, der kann mich gern fragen ob ich diesen einen Kommentar verfasst habe.
AntwortenLöschenkomisch findest du diese Angelegenheit? Die betroffen Kollegin hat meine ganze Solidarität. Das der BR in Erfurt so eine Geschichte versucht ins Lächerliche zu ziehen, zeigt welche Menschen in dieser Institution sitzen. Ich höffe darauf, dass OBI seine Frauen davor schützt.
AntwortenLöschenWas habt Ihr nicht verstanden daran:
AntwortenLöschenNehmt Euch bitte ein Wenig zurück!
Keine Beleidigungen mehr sonst machen wir diesen Post zu!
Closed
Trotz unserer Aufforderungen sich an die Blog-Regeln zu halten und Beleidigungen zu unterlassen, meinen einige sie können sich hier verbal austoben. Wir haben darum entschieden alle Beiträge zu diesem Fall vorläufig zu entfernen. Dieses Verfahren soll vor Gericht entschieden werden und nicht hier im Blog.
AntwortenLöschenDanke
LöschenWerner, wir stehen alle 100% hinter Dir!
LöschenBis Donnerstag.
Wir hatten in unserem unternehmen einen ähnlichen Vorfall. Da ging es um eine Führungskraft die man loswerden wollte und ihm aus einem harmlosen Vorfall eine sexuelle belästigung angehängt hat. Seltsamer weise hatte der weibliche gegenpart aufeinmal eine Festanstellung.Man sollte niemand vor verurteilen.
LöschenDie Kündigung gegen den BRV in Erfurt wurde zurückgenommen.
AntwortenLöschenDer Markt hat einen neuen Marktleiter.
Die Frauen die den BRV beschuldigt haben arbeiten nicht mehr bei OBI.
Ob diejenigen die diesen Mann hier um jeden Preis steinigen wollten sich jetzt bei Ihm entschuldigen?
Die Rücknahme einer Kündigung heißt nur, dass die Beweise nicht eindeutig gewesen sind. Das Verhalten des BR V im Pausenraum und das Schweigen des BR und GBR sprechen eine eigene Sprache. Wenn man sich zu einem aktuellen Fall nicht äußern will ist das korrekt. Aber in einer Situation dieser Art ,ist eine klare Position zum Thema unverzichtbar. Wie hier einige Kollegen und Kolleginnen schreiben, hätte BR und GBR sich äußern müssen. Bei sexueller Belästigung - Aufklärung ohne Ansehen der Person!!
AntwortenLöschenHier wird die Auseinandersetzung mit dem Thema aber sehr viel anders geführt, als bei dem Vorfall in Erfurt. Warum wurde der BRV geschützt (keine Vorverurteilung) und der VL nicht? Ihr beweist nun, dass die Vermutung, es wird mit zweierlei Maß gemessen, zutrifft.
AntwortenLöschenWenn es um BRs geht, werden Kolleginnen der Lüge bezichtigt, wenn es um VLs geht, nutzt ihr das für eure Zwecke, ohne wirklich zu helfen. Schämt euch!!!!!!!!!!!!!!!