__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

3. Juli 2015

Hitzefrei?


Auszug aus den
Vorschriften für Arbeitsstätten "Raumtemperatur" (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

ASR 3.5

4.3 Übermäßige Sonneneinstrahlung

(1) Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslicht-versorgung nach ASR A3.4 „Beleuchtung“ dienen, sind so zu gestalten, dass eine ausreichende Tageslichtversorgung gewähr-leistet ist und gleichzeitig störende Blendung und übermäßige Erwärmung vermieden werden.

(2) Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Anforderungen an einen wirk- samen Blendschutz an Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden enthält die ASR A3.4 „Beleuchtung“.

(3) Beispiele für gestalterische Maßnahmen für Sonnenschutzsysteme enthält Tabelle 3. Dabei sind die Ausrichtung der Arbeitsräume und die jeweiligen Fenster­flächenanteile zu beachten. Außerdem können z. B. Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen einen wirkungsvollen Sonnenschutz bieten.

Tabelle 3: Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme

a) Sonnenschutzvorrichtungen, die das Fenster von außen beschatten (z. B. Jalousien oder hinterlüftete Markisen)
b) im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen
c) innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen
d) Sonnenschutzverglasungen (innerhalb eines Sonnenschutzsystems, Blend­schutz und Lichtfarbe sind zu beachten)
 

4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C

(1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der
Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3
verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:

- schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
- besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert
oder
- hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere,
stillende Mütter) im Raum tätig sind.

In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefähr­dungsbeurteilung zu entscheiden.


(2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.


Tabelle 4: Beispielhafte Maßnahmen

a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Ar­
beitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei
Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f)  Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)


(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum
für die Zeit der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),wie bei Hitzearbeit,
nicht als Arbeitsraum geeignet. 



(4) Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die abso­lute Luftfeuchte nicht erhöhen.



26 Kommentare:

  1. liest sich alles super. nur bei uns im markt interessiert das kaum jemanden, weder die markleitung noch die bereichsleiter. wie will man das durchsetzen? wahrscheinlich muss es erst zu schweren krankheits- oder todesfällen kommen, damit obi geld in die hand nimmt und die zum teil menschenunwürdigen zustände abschafft.

    AntwortenLöschen
  2. Ein schönes Gesetz auf dem Papier, aber wie schon oft gesagt, Papier ist geduldig :)
    Unsere Empfehlung war nur, kaufen sie sich genügend kühlende Getränke, da wir leider kein Geld für so viele Mitarbeiter haben noch Getränke zu organisieren. Und erfreuen sie sich doch, auf so ein schönen warmen Sommer bei den Monaten des schlechten kühlen Wetters.

    AntwortenLöschen
  3. Spielt einfach Lotto - zum arbeiten habt ihr alle keine Lust!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Und das kommt von einem der in seinem ganzen Leben noch nie gearbeitet hat.

      Löschen
    2. Sonst hast du keine Probleme?? Oder Du sitzt in einem klimatisierten Büro und schreibst unsinnige Anweisungen.

      Löschen
  4. klimatisierte Büros gibt es nur im Fernsehen... und um festzustellen dass Anweisungen unsinnig sind, muss man sie erst einmal verstehen... ;-)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. ist das so?
      ich könnte sofort einige dieser büros, die es ja nur im fernsehen gibt,bei obi aufzählen!
      also vorsicht mit solchen äußerungen!

      und was den rest deiner aussage betrifft....
      hochmut kommt vor dem fall. war schon immer so.

      Löschen
  5. ist Sommer ist es zu warm, ist Winter ist es zu kalt. Es gibt immer einen Grund sich zu beschweren. Neid muss nicht sein, es gibt keine klimatisierten Büros.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das es in den Gebäuden im Sommer zu warm und im Winter zu kalt ist, ist auf Grund der Bauweise dieser Gebäude logisch. Aber wenn dann die bewusste Missachtung von einfachen Bauvorschriften Standard ist, kommt es logischerweise zu Beschwerden seitens der Mitarbeiter.
      Wer zum Beispiel die Kassen direkt vor die Automatiktüren bauen lässt, aber nicht gewillt ist, die Türensteuerung im Winter auf "Winterbetrieb" zu stellen, wie es in anderen Betrieben (z. B. Saturn oder Mediamarkt) gemacht wird, muss sich nicht wundern, dass die Mitarbeiter reihenweise krank werden, weil diiese permanent der kalten Zugluft ausgesetzt sind. Dass sich im Sommer die Glashäuser (Gartencenter) aufheizen, ist zwar logisch, das Hitzeproblem wäre aber vermeidbar, wenn vernünftige Lüftungssystem, Sonnenblenden u. ä. eingebaut worden wären und/oder die Führungskräfte für eine regelmäßige Ablösung des Personals, welches der Hitze ausgesetzt sind, sorgen würden.
      Aber auch hier geht die Gewinnmaximierung vor. Ist doch egal, wie es den Mitarbeitern geht, da sie jederzeit austauschbar sind.
      Wenn ich mir allerdings das Gebäude der Zentrale in Wermelskirchen ansehe, stelle ich fest, das es kein Glasdach gibt, durch das den ganzen Tag die Sonne scheint. Ebenso wird es hier Büros mit verschließbaren Türen geben, so dass es nicht zieht, sowie Heizkörper im Büro, die die Räume auch gleichmäßig erwärmen. All das gibt es an der "Basis" nicht. Dort müssen keine Sicherheitsschuhe getragen werden. Es gibt dort keine Bekleidungsvorschriften (UVV) und andere Vorgaben, die in den Märkten einzuhalten sind.
      Also liebe Kollegen in der Zentrale: arbeitet einfach mal ein halbes Jahr oder länger im Betrieb, der auch dafür sorgt, dass Ihr jeden Monat Geld auf dem Konto habt, und vergleicht danach mal die Arbeitsumgebungen mit euren komfortablen Büros.

      Löschen
  6. Leute, wenn euch doch alles bei OBI stört: Kündigt und fangt einfach woanders an! Bei den anderen Unternehmen ist doch alles soviel besser! (HAHA)

    Wisst ihr eigentlich wie gut wir es haben? Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld... das gibt es nicht überall! Ich kann dieses ewige Gemecker nicht mehr hören! Steht eigentlich niemand mehr hinter "unserem" OBI?

    Ich arbeite gerne hier auch wenn es mal stressig und Ärger gibt! Natürlich ist nicht alles optimal, aber nennt mir ein Unternehmen wo es das ist!?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. "Wisst ihr eigentlich wie gut wir es haben? Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld... das gibt es nicht überall!"

      Doch, wissen wir!

      Wir wissen das hinter den Zahlungen für Urlaubs / Weihnachtsgeld jedes mal steht:
      "Die Zahlung ist eine völlig freiwillige Zuwendung, auf die ein Rechtsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach besteht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Zuwendung nach eigenem Ermessen festzulegen. Ein Rechtsanspruch entsteht auch nicht bei widerholter Gewährung."

      Also komm uns nicht mit "wie gut es uns geht!"
      Messen wir uns denn mit den Schlechtesten der Branche?
      Nein - Denn wir sind Top Arbeitgeber!
      Wir sind die Nummer 1!

      Wenn man den Anspruch an sich selbst hat die Nr. 1 zu sein, Top Arbeitgeber zu sein, dann sollte man sich auch so verhalten. Sonst sind all diese Aussagen und Versprechungen nur leere Worthülsen.

      Und mit Deiner Frage "Steht eigentlich niemand mehr hinter "unserem" OBI?" hast Du die Antwort doch bereits gegeben!

      Glücklicherweise wird sich die Arbeitswelt in den nächsten Jahren verändern. Arbeitnehmer werden sich künftig immer mehr den "Besten" Arbeitgeber für sich aussuchen können. In ca 8 - 10 Jahren werden etwa 30% der jetzt noch Arbeitenden aus dem Berufsleben ausscheiden! Und es ist keiner da der diese Lücke füllt. Demografischer Wandel!
      Wenn OBI nicht aufpaßt und seine "Personal-Strategie" zügig ändert, braucht gar keiner kündigen! Da ist gar keiner mehr da, der Willens und bereit dazu ist unter solchen Bedingungen (schlechte Bezahlung, unattraktive Arbeitszeiten, miese Arbeitsbedingungen, ständiger Druck/Streß usw.) zu arbeiten.

      OBI Optimiert!
      120 % Leistung und dafür 90% Bezahlung zu den og. Bedingungen paßt jedoch irgendwie nicht.
      Mittlerweile sollte das auch dem größten Optimisten klar geworden sein.

      Löschen
    2. "Steht eigentlich niemand mehr hinter "unserem" OBI?"

      Unseren!! OBI haben wir schon lange beerdigt. Damals, als Herr Maus die Unternehmensleitung abgegeben hat. War 'ne schöne Feier.

      Löschen
    3. Bei Aushilfen ist das Weihnachts- und Urlaubsgeld ein Teil des Stundenlohns und bezahlten Urlaub gibt es auch nicht.
      Hierbei geht es um die Einhaltung von Vorschriften-um den Schutz der Mitarbeiter! "Sonderleistungen" schützen die Mitarbeiter auch nicht vorm Umkippen an zu heißen Tagen.

      Löschen
    4. Sorry, aber da muß ich Dir wiedersprechen!
      Urlaub wird bezahlt! Und zwar mit den durchschnittlichen Stunden p. Tag auf Basis der letzten 6 Wochen.
      Ist das bei euch nicht so werden die Mitarbeiter betrogen!

      Löschen
    5. Zitat von der Kassenaufsicht: "Bezahlten Urlaub gibt es nicht!"
      Marktleiter meinte zu dem Thema, dass OBI keinen bezahlten Urlaub zahlt und, dass wir den gerichtlichen Weg nehmen müssen.

      Löschen
    6. Konzernbetriebsrat23. Juli 2015 um 20:40

      Welcher Markt?

      Löschen
    7. Wenn in Dachau so verfahren wird ist das schlichtweg Betrug!
      Wer steckt sich denn bei Euch im Markt diese Kohle dann ein?

      Wendet Euch doch mal an unseren neuen Personaler!
      Es heißt doch: Neue Besen Kehren gut! Mal sehen wie gut er wirklich ist?

      Aushilfen haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Urlaub (anteilmäßig) und auch auf bezahlte Krankentage wie alle anderen Mitarbeiter auch!
      Solltet Ihr nicht weiterkommen wendet Euch an den GBR. Der ist auch für Euch zuständig.

      Löschen
  7. Das Gehalt ist ein schlechter Witz !!!!!!!!!!

    AntwortenLöschen
  8. 120% Leistung ?? Wo arbeitest du? Leider habe ich in letzter Zeit nur Verkäufer erlebt, die ihr Geld nicht wert waren. Was meinst du mit 90%? Du hast doch mit dem Arbeitsvertrag, den du unterschrieben hast eine Summe vereinbart, bekommst du davon nur 90%? Wenn du die Summe bekommst, die im Vertrag steht, dann sind das 100%. Wenn du dann auch noch so arbeiten würdest, wären die Kunden sehr zufrieden!!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wo arbeite ich?
      Nun ja, in einem Markt auf der Fläche. Im Gegensatz zu Dir wahrscheinlich.
      Wie ich auf die 120% komme?
      Eigentlich sind es sogar noch mehr wenn man es genauer betrachtet.
      In den letzten Jahren ist unser Mitarbeiterstamm von über 90 auf unter 70 reduziert worden. Wie übrigens in vielen anderen Märkten auch!
      Aber ...
      Fläche? Ist Gleichgeblieben.
      Umsatz? Ist Gleichgeblieben bis leicht gesteigert.
      Kundenanzahl? Ist Nahezu unverändert.
      = Arbeitspensum von 90 Köpfen verteilt auf 70! Und davon ist nun auch noch der Anteil an Teilzeitlern höher als vorher.
      Also Leistungszuwachs und Leistungsverdichtung für den Einzelnen, da größere Fläche die abgedeckt werden muss, höherer Umsatz der erwirtschaftet werden muss und mehr Kunden die in der selben Zeit bedient und beraten werden müssen/sollen.
      Profitmaximierung auf dem Rücken der Beschäftigten.

      Das Ergebnis?
      Ständige Unzufriedenheit, permanent hoher Krankenstand, zunehmende Fluktuation kaum noch Loyalität zu "Unserem OBI"

      Ja, ich habe einen Arbeitsvertrag mit meinem, damals noch Tarifgebundenen, Arbeitgeber OBI geschlossen. Vor langer Zeit.
      Sicher, auch eine Summe steht in diesem Vertrag. Aber es wurde noch mehr vertraglich vereinbart!
      Vergütung entsprechend Tarif Einzelhandel, Gehaltsgruppe XY steht da auch drin.
      Wenn ich mir den jetzigen Tarifvertrag anschaue und vergleiche mit dem was ich aktuell als Lohn erhalte, dann sind das halt kaum mehr als die erwähnten 90%.

      Aber wem erkläre ich das eigentlich?
      Jemand der mir, ohne mich zu kennen, vorwirft ich würde nicht arbeiten wird das wahrscheinlich sowieso nicht verstehen.
      Also lass es besser.

      Löschen
  9. doch, verstehe ich sehr gut! Ich wollte dich persönlich auch nicht angreifen. Habe aber in der letzten Zeit sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Da ist eine Verteilung von 90 auf 70 Köpfe nicht zu spüren. Da reißt sich keiner für den Kunden ein Bein aus. Da hat der Kunde nur noch das Gefühl zu stören.
    Wenn in deinem Vertrag steht, dass der jeweilig aktuelle Tarif anzuwenden ist, dann sind das deine 100%, wenn sich dein Vertrag ausschließlich auf einen alten Tarif bezieht, hast du sehr naiv etwas unterschrieben. Der Gesetzgeber hat die Tür weit aufgestoßen für die Tarifflucht der Unternehmen und die Gewerkschaften haben dabei gestanden. Flexibilität hat Sicherheit verdrängt. Man hat nur vergessen, dass die meisten Menschen diese Sicherheit und Planbarkeit dringend brauchen.
    PS: Mir ist klar, dass es viel mehr sehr fleißige Menschen bei uns gibt als schwarze Schafe.

    AntwortenLöschen
  10. Toll Leute, echt toll was bei uns abgeht. Wir sind schon zu wenige MAs und nun werden uns die Aushilfen alle Gekündigt! Sogar eine ganz liebe Freundin die seit 10 Jahren bei uns ist via Aufhebungsvertrag. Wohin führt diese ganze Misst noch ? Ich kriege Bauchschmerzen, wenn ich morgen zur Arbeit komme und dort zufällig dann steht "Zu Vermieten" da unsere Fiale über Nacht geschlossen wurde.

    AntwortenLöschen
  11. Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du nach Tarif EH bezahlt wirst, dann hast du ein Recht darauf, egal ob der AG in der Tarifbindung ist oder nicht. Also sofort bei der Personalabteilung den ausstehenden Lohn anfordern. Wenn du das nicht tust verzichtest du freiwillig und solltest dich dann auch nicht beschweren...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ganz so einfach ist es bei OBI zwar nicht mit dem geltendmachen von zurückbehaltenem Lohn, aber im Grunde hast Du recht!
      Mehrfach zu geringes Gehalt geltend gemacht. OBI erkennt den Anspruch an und zahlt, aber rückwirkend gibbet nix! Trotz Schreiben alle drei Monate.
      Ist halt bei OBI so. Und wenn man da nicht konsequent ist und Klage erhebt sitzen die das einfach aus.

      Löschen
  12. Stimmt Top Arbeitgeber ;)

    AntwortenLöschen

Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben.
Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." einfach die Option "anonym".
Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, dann wählt die Option "Name/URL".
Die Eingabe der URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht erforderlich.