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20. Februar 2016

OBI Group Holding SE & Co. KGaA


Alles was Recht ist!


Seit Ende 2004 besteht für Firmen die Möglichkeit die Unternehmensform einer SE (SE = Societas Europaea) zu wählen.

Die Europäische Gesellschaft (international auch auf lateinisch Societas Europaea, kurz SE) ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit ihr ermöglicht die EU seit dem Jahresende 2004 die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien.
Die SE wird in EU-Dokumenten auch als Europäische Aktiengesellschaft und umgangssprachlich daher auch als Europa-AG bezeichnet.
Quelle: Wikipedia

Auch OBI ist 2012 diesen Schritt gegangen und hat die OBI Group Holding GmbH & Co. KG in die OBI Group Holding SE & Co. KGaA, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, umgewandelt.
Dies ist zeitgleich mit der Errichtung des OBI Konzernbetriebsrates geschehen.

Für die Gründung einer SE, bzw. die Umwandlung in eine SE, hat der Gesetzgeber allerdings klare Regularien in Form von Gesetzen aufgestellt.

Auszug aus dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer
Teil 1, §1
Zielsetzung des Gesetzes
(1) Das Gesetz regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE), die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (ABl. EG Nr. L 294 S. 1) ist. Ziel des Gesetzes ist, in einer SE die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) auf Beteiligung an Unternehmensentscheidungen zu sichern. Maßgeblich für die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer in der SE sind die bestehenden Beteiligungsrechte in den Gesellschaften, die die SE gründen.

Teil 2, Kapitel 1:
§ 4 Information der Leitungen
(1) Das besondere Verhandlungsgremium ist auf Grund einer schriftlichen Aufforderung der Leitungen zu bilden.Es hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen.

(2) Wenn die Leitungen die Gründung einer SE planen, informieren sie die Arbeitnehmervertretungen und Sprecherausschüsse in den beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betrieben über das Gründungsvorhaben. Besteht keine Arbeitnehmervertretung, erfolgt die Information gegenüber den Arbeitnehmern. Die Information erfolgt unaufgefordert und unverzüglich nach Offenlegung desVerschmelzungsplans, des Gründungsplans für eine Holdinggesellschaft, des Umwandlungsplans oder nach Abschluss der Vereinbarung eines Plans zur Gründung einer Tochtergesellschaft.


Das bedeutet, bei der Umwandlung der OBI Group Holding GmbH & Co. KG in die OBI Group Holding SE & Co. KGaA wurden ganz offensichtlich einige der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmerrechte zumindest ignoriert.
Warum? Wir wissen es nicht.

Fest steht allerdings zweifelsfrei:
  • Die Arbeitnehmer und deren Vertretungen  wurden bei OBI weder informiert noch beteiligt!
  • Das gesetzlich vorgeschriebene "besondere Verhandlungsgremium" wurde nie gebildet!

In vergleichbaren Fällen ist ein immer wieder genannter Grund der Versuch, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen einzuschränken bzw. zu umgehen. Hierfür gab es in der jüngeren Vergangenheit schon einige Beispiele bei anderen Unternehmen.

Aktuell klagt ver.di gegen den Online Händler Zalando vor dem ArbG Berlin. Auch hier wurde bei der Umwandlung in eine SE gegen geltendes Recht verstoßen.

Was die Information und Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen betrifft, ist bei der Umwandlung in die SE wohl auch bei OBI wohl nicht alles so gelaufen wie der Gesetzgeber es fordert!


  

49 Kommentare:

  1. Ich kann´s nicht mehr hören ! wir wurden nicht beteiligt , wir wurden nicht informiert ,unsere mitbestimmungsrechte wurden ignoriert. Jammert noch 20 Jahre weiter , und last OBi auch 20 Jahre so weiter machen.
    Oder geht dagegen vor. Betriebsräte die Jammern , braucht kein Arbeitnehmer.Ihr vermittelt nur noch hilflosigkeit und Ohnmacht.
    Tut mir sehr leid ,das ich dies hier so sagen muss.Ich weiss es gibt viele betriebsräte die setzen sich immer wieder für ihre kollegen ein und unterstützen ihre kollegen.Ich hoffe die machen so vor Ort weiter und verfallen nicht auch noch in diese Depression.
    Diesen BR´s danke ich an dieser Stelle einmal für alles was sie bisher für die Kollegen getan haben.
    Betreibsräte die öffentlich jammern vor der Geschäftsleitung , vor ihren kollegen und den kunden sollten sich ernsthaft überlegen , warum sie sich für den Job haben aufstellen lassen.

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    1. Der eine hier teilt seine Informationen, und ein anderer (Held) schreibt über seine Ansicht und Jammert und kann damit wohl nicht aufhören :) also erzähl mir bitte nichts über deine Ansicht und Danke @ Anonym 20.Februar 2016 20:48 Uhr :)

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  2. Warum lässt man Obi dann frei walten?

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  3. Seit langer Zeit wird OBI von den Herren in Wermelskirchen, gegen die Wand gefahren. OBI wird noch die Quittung dafür bekommen. Wer seine Angestellten so mies behandelt, wird nicht lange davon kommen. Im Moment zählt für die GL nur noch Profit, Profit und Profit... Die Strafe wird folgen... demnächst wird es unmöglich sein, Fachpersonal zu bekommen. Hinzu kommt, dass sich der Unmut immer weiter verbreitet.

    (Auch wenn ihr das nicht wahrhaben wollt liebe Herren von der GL).

    Der Image-Schaden wird sehr groß sein!!!

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  4. Ich glaub nur noch das was auf dem gehaltszetel steht alles andere ist auch mit Unterschrift nicht gültig wurde schon mehrfach bewiesen.

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  5. Was interessiert mich die SE? Das ist Zentralgesellschaft, denen geht es gut. Sucht euch nicht immer neue Spielplätze. Kommt einmal mit einem positiven Ergebnis für uns von euren Sitzungen zurück.

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    1. Du willst es wohl einfach nicht kapieren !!!

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  6. Herzlichen Glückwunsch

    OBI ist TOP ARBEITGEBER 2016

    "Das Top Employers Institute führt jährlich internationale Untersuchungen durch und analysiert weltweit führende Top Arbeitgeber.

    Untersucht werden dabei Mitarbeiterbedingungen, Förderungen von Mitarbeitern in allen Bereichen der Firma und mitarbeiterorientierte Weiterentwicklung.

    wieviel hat OBI dafür bezahlt ?

    Dieses Institut sollte man an den Pranger stellen , da nicht objektiv und scheinbar käuflich.

    Hallo Br´s , KBr´s usw. , könnt ihr mal den Untersuchungsbericht anfordern ? Mich würde interessieren wer die untersuchung durchgeführt hat und vor allem wo ?

    Bevor ich hier los meckere , gibt es vielleicht ja ein fünkchen hoffnung und in irgendeinen Markt läuft etwas ganz anders als bei uns.Dort würde ich gerne mal 1 woche ein Praktikum dort machen , oder besser noch meine Chefs samt VL und RL, hinschicken , damit sie sich was abgucken können. denn wir müssen mit diesen stempel ja auch leben , auch wenn´s bei uns nicht so läuft wie oben beschrieben.


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  7. Ich schäme mich richtig, für OBI zu arbeiten. Ich gehe gerne zur Arbeit... Auch wenn man nur noch wie eine Marionette funktionieren muss.
    Das hat sich allerdings geändert. Mich macht es nur noch krank. Ich habe die Schnauze voll. Werde mich nach einem neuen Job umsehen.

    Ich bin einfach nur noch traurig und enttäuscht, wie man mit Menschen (der kleine Mitarbeiter) so umgehen kann.
    Ein gut laufender Baumarkt ist nicht mal in der Lage seine Mitarbeiter fair zu bezahlen, geschweige sie fair zu behandeln...
    Angangs ging es mir nicht mal um das Geld, dass mir Monat für Monat fehlt... es ging mir um die Wertschätzung, um ein gutes Betriebsklima... das ist alles dahin. Projektverkäufer laufen nur noch wie Zombies rum... Zombies, die OBI geschaffen hat.

    In so einem Unternehmen kann ich einfach nicht mehr arbeiten. Werde mich demnächst verabschieden.

    PS: Liebe Marktleiter, Bereichsleiter, angehende Bereichsleiter und deren A....KR....ER erspart mir eure Kommentare.

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  8. Ich kenne viele, die es genauso sehen und keine Lust mehr haben...
    Viele sind auf dem Absprung...

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  9. Hallo Herr Tepaß, Sie wollen ja nicht über Lohnkosten sprechen, vielleicht können wir
    ja mal über das Mitarbeitereinkommen sprechen.

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/region/Gr%C3%BCnder-Manfred-Maus-Werte-sind-wichtiger-als-Gewinne-article1478525.html

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  10. Erspart uns eure Kommentare und geht einfach.
    Umwandlung eines Unternehmens in SE, zuständiger BR wurde in vollem Umfang beteiligt, es haben umfangreiche Gespräche stattgefunden.

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    1. Wo, wann und mit wem?

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    2. KBR war in der Umwandlungsphase nicht gegründet. Zuständiger BR wurde bei Planung und Umwandlung umfassend und sehr rechtzeitig informiert. Verhandlungsteam hat beraten und ein optimales Ergebnis erzielt.
      Zuständiger BR wird sich nicht gegenüber "Anonym" erklären. KBR kann keine Auskunft über Vereinbarungen vor seiner eigenen Gründung verlangen.

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    3. Lieber "zuständiger BR"!
      Das hat absolut nichts mit dem KBR zu tun!
      Hier mal etwas Lektüre zur Weiterbildung für Dich/Euch! Denn, "lesen bildet" heißt es nicht ohne Grund!

      SE Beteiligungssgesetz:
      Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung
      § 4 Information der Leitungen
      (1) Das besondere Verhandlungsgremium ist auf Grund einer schriftlichen Aufforderung der Leitungen zu bilden.
      Es hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE abzuschließen.
      (2) Wenn die Leitungen die Gründung einer SE planen, informieren sie die Arbeitnehmervertretungen und Sprecherausschüsse in den beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betrieben über das Gründungsvorhaben. Besteht keine Arbeitnehmervertretung, erfolgt die Information gegenüber den Arbeitnehmern. Die Information erfolgt unaufgefordert und unverzüglich nach Offenlegung des Verschmelzungsplans, des Gründungsplans für eine Holdinggesellschaft, des Umwandlungsplans oder nach Abschluss der Vereinbarung eines Plans zur Gründung einer Tochtergesellschaft.
      (3) Die Information erstreckt sich insbesondere auf
      1.
      die Identität und Struktur der beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen
      Betriebe und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten;
      2.
      die in diesen Gesellschaften und Betrieben bestehenden Arbeitnehmervertretungen;
      3.
      die Zahl der in diesen Gesellschaften und Betrieben jeweils beschäftigten Arbeitnehmer sowie die daraus zu errechnende Gesamtzahl der in einem Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer;
      4.
      die Zahl der Arbeitnehmer, denen Mitbestimmungsrechte in den Organen dieser Gesellschaften zustehen.
      (4) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Zahl der Arbeitnehmer ist der Zeitpunkt der Information nach Absatz 2.

      Kapitel 2 Wahlgremium
      § 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

      (2) Ist aus dem Inland nur eine Unternehmensgruppe an der SE-Gründung beteiligt, besteht das Wahlgremium aus den Mitgliedern des Konzernbetriebsrats oder, sofern ein solcher nicht besteht, aus den Mitgliedern der Gesamtbetriebsräte, oder, sofern ein solcher in einem Unternehmen nicht besteht, aus den Mitgliedern des Betriebsrats. Betriebsratslose Betriebe und Unternehmen einer Unternehmensgruppe werden vom Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat mit vertreten.

      § 9 Einberufung des Wahlgremiums

      (2) Bestehen auf einer Ebene mehrere Arbeitnehmervertretungen, treffen die Verpflichtungen nach Absatz 1 den Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretung, die die meisten Arbeitnehmer vertritt.

      Also lieber "zuständiger BR"!
      Wofür Ihr Euch als Betriebsrat Zentrale auch immer als zuständig erachtet. Hier liegt Ihr jedenfalls mal wieder so richtig falsch!

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    4. Ja, ja der Vorsitzende von GBR und "KBR" und "geheime Chef" aller BR ist für alles zuständig. Leider hat er längst den Überblick über Zuständigkeit verloren. Es bleibt zu hoffen, dass sich die BR daran erinnern für wenn sie arbeiten.

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    5. Kapitel 2 Paragraph 8 (2)

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    6. Teil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung
      § 45 Strafvorschriften
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. entgegen § 41 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verwertet oder
      2. entgegen § 43 Satz 1 eine SE dazu missbraucht, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten.
      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. entgegen § 41 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart,
      2. entgegen § 44 Nr. 1 oder 2 eine dort genannte Tätigkeit behindert, beeinflusst oder stört oder
      3. entgegen § 44 Nr. 3 eine dort genannte Person benachteiligt oder begünstigt.
      (3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
      (4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 sind das besondere Verhandlungsgremium, der SE-Betriebsrat, die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung, jedes Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans, eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft sowie die Leitungen antragsberechtigt.

      § 46 Bußgeldvorschriften
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer
      1. entgegen § 4 Abs. 2 oder § 5 Abs. 4 Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 18 Abs. 4, eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt oder
      2. entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 den SE-Betriebsrat nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig unterrichtet.
      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

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    7. Hallo Herr Vorsitzender des GBR und "KBR"
      Finger weg von der Zentrale. wir brauchen hier keinen selbsternannten Kämpfer für Gerechtigkeit(Captain Buzz Lightyear :))Zumal Sie der nicht einmal sind. Wenn Sie alleine vor Tepaß stehen haben Sie die Hosen voll !!

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  11. KBR vertritt die Unternehmen
    OBI Group Holding SE & Co.KGaA
    OBI Services GmbH
    OBI Corporate Center GmbH
    OBI Logistics GmbH
    OBI Digital GmbH
    nicht

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  12. Das man die einzelnen Tätigkeitsfelder bzw. Bereiche voneinander getrennt hat, um den Fachberatern mehr Zeit für den Kunden zu geben, ist vom Grundgedanken her vernünftig.
    Es sollte aber nicht dazu führen das die Kunden im Markt regelrecht gejagt werden.
    Jeder Verkäufer ist privat auch Kunde, da möchte man auch nicht unbedingt das einem sofort
    ein Verkäufer auf die Pelle rückt oder sogar mehrere.
    Da aber alles in das Optimierungskorsett gepresst wird, bleibt nur noch der Tunnelblick übrig.
    Eigenverantwortung gibt es nicht mehr nur noch Maßregelungen.
    Der ganze Arbeitsalltag ist genau durchgeplant(wird sogar Punkt für Punkt abgehakt).
    Vielleicht sollte man die Mitarbeiter auch noch durchnummerieren, ist doch viel einfacher.
    Spass beiseite:das würde dann doch zu weit führen.
    Da kommt einem einfach die Lockerheit, die Laune und der Spass am verkaufen etwas abhanden.
    Man fühlt sich auf Schritt und Tritt beobachtet und teilweise überwacht, kein schönes Gefühl!
    Obwohl wir noch gar kein OSA-Markt sind.Vielleicht sind wir ja auch die Ausnahme, ich weiss es nicht.
    Zumindest herrscht mittlerweile leider keine gute Stimmung mehr,und viele Leute sind einfach
    unzufrieden mit der Situation.
    Eigentlich schade, es gab Zeiten da war es einfach anders, da gab es Respekt, Akzeptanz und auch ein gewisses Wir-Gefühl...das war einmal...

    Was mag da noch an Vorschriften kommen

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    1. Da stimme ich dir voll und ganz zu.... ich glaube auch behaupten zu können, das die allgemeine Stimmung in den Märkten Deutschlandweit recht dem Nullpunkt entgegengeht...
      außer vielleicht in den Märkten, in denen ein vernünftiger Umgang mit seinem Personal praktiziert wird. Was ja eigentlich überall Grundvoraussetzung sein sollte!!
      Ich weiß ehrlich gesagt nicht welchen Weg OBI da verfolgt denn mit durchweg unzufriedenen Mitarbeitern lässt sich denke ich mal schlecht gegen die Mitwettbewerber auf Dauer bestehen!!!
      Auch wird die Zentrale es schon durchaus mitbekommen haben, das es in den Märkten ordentlich brodelt und sich die Mitarbeiter organisieren um dann kontrolliert gegen die Willkür stark vorgehen zu können. Was ich finde auch dringend nötig ist... Nicht ohne Grund schüttet OBI auf einmal eine Prämie aus die es ende diesen Monat gibt!! Damit möchte man uns wieder etwas ruhig stellen!! Nur das was Momentan ins Rollen geraten ist, können die Herren nicht mehr so einfach stoppen!! denn so wie der Weg eingeschlagen wurde ist es leider ein Irrgarten aus dem wir nicht so schnell mehr heraus kommen werden.....

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    2. Was für Unruhe? Wir haben uns im letzten Jahr für ein ganz anderes Thema interessiert. Kommt doch wieder mal vor unsere Tür, wir füttern euch auch wieder - hatten viel Spaß :)

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  13. Beratung muss gut sein. Keine Beratung ist schlecht, aber noch schlechter ist schlechte Beratung. Wir haben Herrn Tepaß nichts davon sagen hören, dass Verkäufer dem Kunden auf die Pelle rücken sollen. Wie macht ihr eure Arbeit? Muss man euch in Rollenspielen zeigen, wie man auf den Kunden zugeht? Ihr wollt als Fachverkäufer bezahlt werden, offensichtlich seid ihr nicht einmal Verkäufer, wenn ihr das "kleine ABC" des Verkaufs nicht beherrscht.

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    1. In der Tat, Tepaß hat nichts davon gesagt, dass man Kunden auf die Pelle rücken soll.
      Es gibt aber "Führungspersonen", die in falsch verstandenem vorauseilenden Gehorsam genau dazu auffordern.
      Im "kleinen ABC" der Sensibilität steht aber, dass man Kunden nicht nerven soll.
      Und das ist am Ende des Tages eben halt ein "FÜHRUNGSTHEMA"!

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  14. hi G,
    ach, du möchtest so.... gerne in der Zentrale mitspielen und keiner lässt dich. Du passt einfach nicht zu uns. Das passiert, sei nicht traurig :))

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  15. Natürlich muss Beratung gut sein, aber sie sollte vor allen Dingen sachlich korrekt und informativ sein.
    Falsche Beratung entsteht durch Unwissenheit im jeweiligen Beratungsbereich die dann an den Kunden weitergegeben wird.Dies möchte ich aber keinem Kollegen unterstellen.
    Was ist denn mit dem ,, kleinen ABC'' des Verkaufs gemeint?
    Vieleicht die 7 Stufen des Verkaufsgespächs? Die spiegeln aber nur den Ablauf wieder.
    Die machen doch noch lange keinen guten Verkäufer aus, sondern sollen den Verkaufsabschluss suggerieren.
    Ein guter Verkäufer zeigt sich anhand seiner Fachkompetenz und der Überzeugungskraft die er dem Kunden glaubwürdig vermitteln kann.Dafür braucht er aber keine stupiden,, Rollenspiele".
    Zusätzlich kann er auch durch ein wachsames Auge einschätzen wann ein Kunde wirklich Beratung benötigt, und muss nicht jedem krampfhaft hinterher rennen.Dafür brauchen wir ganz bestimmt NICHT die oben erwähnten Rollenspiele des Kollegen...vom 25.2.um21.49Uhr.
    Soviel zum Thema Eigenständiges Verhalten und Auftreten.
    Nichtsdestotrotz sei angemerkt das volle Aufmerksamkeit gegeüber dem Kunden auch ohne notorisches hinterherlaufen möglich ist.
    Vielleicht gibt es ja auch adequate ,, Rollenspiele"zum Thema Umgang mit Mitarbeitern, da wäre für die ein oder andere,,Führungskraft" noch erheblicher Nachholbedarf.

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    1. Solche Rollenspiele für Führungskräfte haben sicherlich schon stattgefunden.

      Inhaltlich ging es dabei aber bestimmt in die entgegengesetzte Richtung.

      Ein derart vergiftetes Arbeitsklima, wie es derzeit in vielen Märkten vorherrscht, habe ich zuletzt von 2006 - 2010 erlebt.

      Ich dachte zwischenzeitlich, wir hätten dies überwunden, aber nein, es geht wieder los.

      GL , HR, VL, ML immer feste drauf auf dieses "Betriebsrätepack".

      Ja, es gibt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, zu Thema: "Arbeitskleidung".

      Das hindert aber die "TOP Nummer eins" Führungskräfte nicht daran, permanent psychologischen Druck, in Form von subtilen Bemerkungen, abwechselnd mit offenen Hassbekundungen auszuüben.

      Ich behaupte mal mit "Nichtwissen" eines der Themen der letzten ML Tagung war:

      "Wie mache ich meinen "Betriebsratsaffinen" Mitarbeitern, das Leben so schwer wie möglich".

      Von wegen: "Gießen Sie kein Öl ins Feuer" das war gestern, heute ist das Gegenteil gefragt.

      Sehr geehrte HR: "Ist das Ihr TOP Nr.1 Mitarbeiterführungsanspruch?"

      Ach, Sie sind nicht zuständig, das ist Sache des Vorstands?

      Nein,nein Herr Tepaß ist zuständig, oder sind das nur "Ausrutscher" einzelner ML und die jeweiligen VL sind zuständig?

      Dürfen die denn Entscheidungen treffen, ohne Ihren RL zu fragen?

      Na ja, lassen wir das.

      Augen zu und durch, in vier bis fünf Jahren kommen wieder bessere Zeiten :-)

      Bis dahin: "Ohren auf Durchzug, T-Shirt anziehen, Kämpferische Mittagspause, Kunden informieren, für Tarif kämpfen und den Ml, so er denn keinerlei Demokratieverständniss zeigt, links liegen lassen.

      Beeinflussen kann der eh nichts.

      Wer auf der untersten Stufe der Karriereleiter steht und nach unten tritt,

      sollte aufpassen das er nicht abrutscht und in die Grube fällt, die er sich selbst gegraben hat.

      Schönes Wochenende, bzw. einen schönen Sonntag, allen "Helden der Arbeit"

      Buzzy

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    2. Hallo Buzzy, die haben kein Geld für
      die Märkte, weil der BR der Zentrale
      nur neuen Arbeitsverträgen zustimmt
      wo das Gehalt mind. 100 Prozent vom
      Tarif ist.
      Kämpferische Grüße,
      und sich bloß nicht von Herrn T.
      abwimmern lassen :-)

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    3. Die ver.di Hasser, in den "Vereinigten Hüttenwerken" im Wermelsdorf bestehen auf 100% Tarif?!

      Die verdienen doch schon immer weit über Tarif, sonst würde dort keiner mehr arbeiten.

      Wir bezahlen ganz einfach die "Zeche" für den momentanen Expansionswahnsinn.

      Bleibt abzuwarten, wie lange es dauert, bis sich das eingependelt hat.







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    4. Hallo Buzz!
      Schon gesehen? Du bist jetzt GBR & KBR Vorsitzender! :-)

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    5. Warum fordert denn der GBR nicht endlich 100% vom Tarif für die Märkte? Ist er so sehr von ver.di gesteuert, dass er nicht nur diesen Blog bei ver.di betreibt sondern auch auf Kosten der Mitarbeiter in den Märkten stur an seiner Forderung nach Tarif festhält??? Die sich immer wiederholenden Äußerungen erinnert schon sehr an George Orwell's "Farm der Tiere" (..."Vierbeiner gut, Zweibeiner schlecht...")

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    6. weißt du eigentlich was für einen stuss du hier schreibst?
      im ersten satz forderst du dass der gbr 100% vom tarif fordern soll.
      im nächsten satz regst du dich darüber auf dass der gbr an seiner forderung nach tarif festhält!
      du, das ist bestimmt heilbar! hol dir doch mal hier einen termin! nicht dass das noch ansteckend ist!

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    7. Ähhh.welchen Tarif hätte den der werte Kollege gerne?NRW,Bayern,BaWü.....Ach und nochmals zur Info.Tarifverhandlungen finden zwischen Arbeitgeber(Obi) und Gewerkschaften(Verdi)statt.Fordern kann der GBR,Verhanmdeln nöö.

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    8. Hey, Buzzy, kennst du unserer Gehälter? Niedlich ! Sei doch nicht so neidisch.

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  16. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE immer schnell an ALLEM schuld! Man kann es nicht mehr hören. Auch gute Führung entsteht im Dialog. Spricht man mit Kollegen/ Kolleginnen in den Märkten hört man ganz andere Sachen als hier geschrieben stehen. Ihr sprecht (wenn ihr es überhaupt tut) nicht mehr für eure Kollegen/ Kolleginnen. Ihr bracht die schlechte Stimmung leider mehr, als die Geschäftsführung sie braucht. Das ist eine gefährliche Entwicklung.
    Kein einziger Vorstand oder Geschäftsführer OBI hat ein Interesse Kollegen/ Kolleginnen schlecht zu behandeln. Leider verweigern die Arbeitnehmervertreter den Dialog mit den Geschäftsführern. Wir lesen hier Abhandlungen über Bußgeldandrohungen, dabei wäre es viel zielführender, wenn sich die Arbeitnehmervertreter an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit erinnern würden. Der jetzige Zustand schadet nicht dem Arbeitgeber, sondern beraubt die Arbeitnehmervertreter um ihrer Handlungsfähigkeit.
    Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vertreter der Kollegen/Kolleginnen besinnen und den Wählerauftrag wieder ernst nehmen.

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  17. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ihr werdet hier nur belogen und betrogen. Dr. Gundel, Herr Tepaß und Herr Wimmer sind sehr kommunikative Geschäftsführer. Sie haben ein hohes Interesse an Feedback von den Kollegen und Kolleginnen, leider verweigern eure Vertreter jedes vernünftige Gespräch.

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    1. Genau! Das haben die Betriebsräte am 24.02. in Suhl live und Hautnah erleben dürfen! Tepaß hat sich der Diskussion um Gehälter und Prämien entzogen! Er sei nicht zuständig! Zuständig sei die Personalabteilung!
      Geschäftsführer und nicht zuständig?

      Auch der Diskussion warum er seine, im März 2015 schriftlich gegebene, Zusage zur Lohnerhöhung nicht eingehalten hat, hat er abgewürgt!
      Mit dem lapidaren Hinweis, das hätte der Vorstand eben so entschieden.

      Nur mal so nebenbei eine Frage:
      Was bitte sollen die Mitarbeiter bei OBI zukünftig noch glauben, wenn ein vom Geschäftsführer unterschriebenes Papier irgend etwas verspricht oder ankündigt?
      Mann muss sich ja nicht dran halten haben wir gelernt.
      Was also ist eine solche Mitteilung, mit Unterschrift vom Geschäftsführer, zukünftig noch wert?

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    2. Die Zuständigkeit, ist glaube ich, der "springende Punkt".

      Herr Wimmer, der ja jetzt für "alles" zuständig sein soll, hat, wenn ich das richtig verstanden habe, eine "gemischte Prokura".

      Das heißt, selbst wenn er wollte, kann er nicht alleine entscheiden.

      Bitte hier nachlesen: https://www.moneyhouse.de/OBI-Heimwerkermarkt-Systemzentrale-GmbH-Wermelskirchen/Stefan-Wimmer

      "Gesamtprokura mit einem Geschäftsführer"

      Weiter bitte hier: http://www.gevestor.de/details/gemischte-prokura-das-gemeinsam-entscheidet-677986.html

      Sollte ich falsch liegen, bitte korrigieren.

      Zurück zum "springenden Punkt".

      Dieses "Entscheidungsdilemma" ist, meiner Meinung nach, das aus unserer Sicht, größte Problem in diesem Unternehmen.

      Egal, was die Herren der Abteilung "Menschliche Vorräte" auch immer ausarbeiten.

      Am Ende, entscheiden eben doch, Herr Tepaß, Herr Dr. Gundel, oder Herr Jonas und nicht der Herr Wimmer.

      Und wer kann ein Schreiben, welches von "allen Geschäftsführern", unterschrieben wurde für ungültig erklären?

      Wer kann entscheiden, zugesagte Gehalterhöhungen nicht zu zahlen und den Mitarbeitern stattdessen eine schnell ausgearbeitete "Prämienregelung" unterzujubeln?

      Wer hat das "letzte" Wort bei OBI?

      Folgendes ist zwar schon etwas älter, lässt aber bei einigem Nachdenken, doch so manche Schlußfolgerung zu:

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/tengelmann-schaltet-anzeige-fuer-merkel-a-923457.html

      "Negative Reaktionen nimmt er einfach in Kauf."

      Ist für mich der Satz des Tages und ein schönes Beispiel für "Seine" Firmenphilosophie.

      Schönen Abend, oder guten Morgen und eine streßfreie, erfolgreiche KW 9/16

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    3. Hallo Buzzy,
      du kannst nicht der Vorsitzende des GBR/KBR sein. Ansonsten müsstest du mehr Ahnung davon haben, wir Entscheidungen fallen. Du musst aus dem Tal der Ahnungslosen kommen. Das wäre nicht möglich für jemanden der so lange BR ist.

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  18. Das wüsch ich Dir natürlich auch lieber BUZZY....

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  19. Oh, jetzt ist Buzzy aber böse und wenn er böse ist, schreibt er.

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    1. Oh da hat Buzzy wohl ein nerv getroffen :))

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  20. Mal ganz ehrlich... bei den in Wermelskirchen stimmt doch was nicht!

    Gruß aus 559

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  21. Schon wieder eine Verdrehung der Tatsachen. Herr Tepaß hat den Vorsitzenden des GBR sehr rechtzeitig darauf hingewiesen, dass Herr Wimmer der zuständige Geschäftsführer für alle Fragen zum Thema Personal ist. Sollte der GBR über Personalangelegenheiten sprechen wollen, müsste Herr Wimmer eingeladen werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass es unter den Geschäftsführern eine klare Aufgabenteilung gibt. Das hat nichts mit einer Unterschrift zu tun.
    Es ist auch nicht richtig, dass sich Herr Tepaß vor irgendwelchen Fragen gedrückt hat. Er hat jede gemurmelte Frage (die außer ihm kein Mensch verstehen konnte) beantwortet.
    Die Geschäftsführer werden ohne klare Agenda zu diesen „Treffen“ eingeladen und die Tagesordnung, die die Mitglieder des GBR erhalten, macht eine vernünftige Vorbereitung ebenfalls unmöglich.
    Eine kleine Gruppe, bestehend aus GBA Mitgliedern, irgendwelchen Ausschüssen sammelt die Infos, die nicht an den gesamten GBR weiter gegeben werden.
    Leider ist der GBR zu einem Gremium mutiert, dass nur noch abstimmt über Beauftragungen, Einigungsstellenverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Er ist nicht einmal mehr in der Lage zu formulieren, was er eigentlich will.

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    1. So so...

      Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus. Von Seiten Herrn Tepaß und Herrn Wimmer, wird sich der Ball immer hin und her geworfen. Genauer gesagt, betreiben diese Herren eine Hinhalte Taktik, bis Gras über alles wächst! Nicht der GBR ist mutiert sondern die Zentrale und ihr Wasserkopf! Dafür gibt es genug Beispiele...

      Der "Unterbezahlte Fachverkäufer" fragt seinen Zuständigen Bereichsleiter, der fragt seinen Marktleiter, der wiederum fragt seinen Vertriebsleiter, der fragt seinen Regionalleiter und der wiederum fragt bei den Herren Vorständen... noch Fragen?

      Herr Wimmer macht seinem Namen im übrigen alle Ehre und wimmelt die Fragen ohne konkrete Antworten ab. Die Herr da oben, lachen sich doch jeden Tag ins Fäustchen... Frei nach dem Motto: Wir machen solange so weiter, bis alle entnervt aufgeben... Diese Firmenphilosophie ist alles andere als förderlich. Würde man Experten hinzu ziehen, die würden nur den Kopf schütteln!

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    2. oh, diese fragt, fragt, fragt Fragen würden uns aber interessieren. Was nun fragt den so ein "unterbezahlter" Verkäufer den Vorstand?
      PS. Wenn sich die GF die Bälle zuwerfen, kann ich es mir auch lustig vorstellen, wie Buzzy hinterher hechelt.

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  22. Es ist schon interessant zu lesen,

    wie vehement der "Arbeitgeberbetriebsrat" unter seiner Vorsitzenden Frau Liane Schramm
    hier versucht Unruhe zu stiften.

    Man muss sich wirklich einmal in die "neutrale Ecke" stellen und sich fragen:

    "Warum bewirft der Betriebsrat, eines TOP Arbeitgebers, von der Unternehmenszentrale aus, die Betriebsräte in den Märkten mit "Dreck?"

    Bekommt Ihr eigentlich eine Prämie für einzelne Agitationen?

    Oder wird das im 10er Pack abgerechnet?

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