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11. Dezember 2013

Tarifabschluß in Baden Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW, Hamburg und Saarland

 

Tarifabschluss unter Dach und Fach, + 5,1%

Nach sieben Monaten im härtesten Tarifkonflikt des Einzelhandels, konnte ein Tarifabschluss für die Beschäftigten erreicht werden. Der Schutz der existenzsichernden Tarifverträge konnte wieder durchgesetzt werden, die Tarifentgelte werden in zwei Schritten um 5,1 % erhöht und ein Weg zu weniger prekärer Beschäftigung wurde eröffnet. Vorausgegangen war der Durchbruch zu einem Tarifabschluss im badenwürttembergischen Einzelhandel.

"Die Beschäftigten im badenwürttembergischen, bayerischen sowie im gesamten deutschen Handel haben mit ihrem mutigen und tollen Kampf für existenzsichernde Tarifverträge, gegen die Angriffe der Handelskonzerne diesen Tariferfolg erkämpft".

Das Tarifergebnis sieht vor, dass der von den Arbeitgebern gekündigte Manteltarifvertrag unverändert wieder in Kraft gesetzt wird. Für die Beschäftigten wurden Lohn- und Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vereinbart:
Baden Württemberg: ab 1. 7. 2013 um 3% und ab 1.4.2014 um weitere 2,1 %.
Bayern: ab 1. 8. 2013 um 3% und ab 1.5.2014 um weitere 2,1 %. 
Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional angehoben. Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Mai 2013 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
In den Bundesländern. Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW, Hamburg und Saarland wurden diese Abschlüsse ebenfalls so übernommen.

Damit sind in diesen Bundesländern die Streiks im Einzelhandel rechtzeitig vor Weihnachten beendet worden.
Außer bei OBI.
Bei OBI gilt aufgrund fehlender Tarifbindung diese Friedenspflicht nicht.

 

11 Kommentare:

  1. ...und was wird jetzt mit 37,5 Stunden ??? War das jetzt ??? wieder mal !!
    Ich will nicht unverschämt wirken darum sei hinweis gestattet das ja schon seit längerem in der Luft liegt. Aber immer wieder werden die entweder oder Geschütze
    ( Geld oder Zeit oder...) aufgefahren. Ich würd mich auch über eine schrittweise rückkehr freuen, da ich noch lang genug arbeiten muss. Aber von solchen alternativen hört und liest man nix.
    Hey Geschäftsleitung und BR GBR KBR oder welcher Entscheider auch immer wäre das nicht ein möglicher Weg. Wer denkt noch so? Äussert euch mal??

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    1. BR GBR KBR sollen da helfen?
      Warum sollten die das tun?
      Ich bin dagegen!

      Setzt Euch für Tarifbindung ein! Dann habt Ihr 37,5 Stunden, und zwar rechtssicher!

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    2. Mein Kumpel war bei Praktiker....ich glaube das dem wäre es egal ob er 40 oder 37,5 Stunden arbeiten müsste - hauptsache Arbeit!!! Aber so ist es halt, man kann den Hals nicht voll bekommen. Wünschen wir uns alle 2500€ Brutto bei einer 30 Stunden Woche? Wir sind im Einzelhandel und nicht bei VW!

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    3. Du mußt doch die 2500 nicht nehmen! Dir reichen sicher auch 1500, kannst den Rest doch denen geben die es brauchen können. Und wenn Du (und Dein Kumpel von Praktiker) 40 oder mehr Stunden dafür arbeiten wollen könnt Ihr das doch tun!
      Seid konsequent und verzichtet doch einfach auf das was Ihr angeblich nicht haben wollt. Kein Mensch wird Euch zwingen zu nehmen was Ihr nicht haben wollt!

      Übrigens geht kein VW-Mitarbeiter für 2500 ans Band! Netto vielleicht.

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    4. Die 37,5 Stunden Woche war ja schon von Wermelsk. zugesagt. Und nun wieder ein Rückzieher und keine Lohnerhöhung in 2014?

      Übrigens "wälbarkeit" Was ist denn ein ML? Per Definition: das 3-fache Gehalt eines einfachen Verkäufers, hat das Recht MA
      einzustellen oder zu entlassen aus eigener "Macht", Prokura. Hat der Eure dies alles? Oder eher nicht? Ist er dann denn noch ein "Vorgesetzter"?
      Oder kann aucch er sich als BRKandidat aufstellen lassen? Da sollte VERDI sich mal schenllstens Gwedanken drüber machen

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    5. ML = leitender Angestellter
      Stimme dir zu-gehört mal dringend richterlich geprüft
      Siehe Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
      Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) findet das BetrVG im allgemeinen keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer „nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb“

      zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) und/oder wer
      Generalvollmacht oder Prokura hat, wobei die Prokura im Verhältnis zum Arbeitgeber „nicht unbedeutend“ sein darf (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG) und/oder wer
      regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG). Bei dieser Auffangvorschrift ist vorausgesetzt, dass der Angestellte seine Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst
      Lesen und für sich nachsehen was bei eurem ML paßt

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    6. Also nochmal: Wir haben eine 37,5 Stunden Woche, aber anscheinend nicht alle Märkte, sehe ich das richtig?

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    7. Ein großer Teil der Märkte hat noch 40 Std./Woche. Oder mehr wenn man die Überstunden mitrechnet welche nirgendwo aufgeschrieben werden. Es gibt Behörden bei denen läuft so etwas unter Sozialversicherungsbetrug.

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  2. Habt ihr alle noch nicht 37,5 Stunden??

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  3. Grüße aus dem Norden12. Dezember 2013 um 13:05

    Würd ich gern, aber vom Streik erfährt man auf dem Land erst von den Lieferanten. Jetzt muss ich auch nicht mehr Los( 13:02 ). Hey Verdi wir müssen dringend an unser Kommunikation Arbeiten. Denn vereinzelte Mitglieder, die es zwar bei uns gibt scheinen Geheimnisträger zu sein. Ich würde das nächste mal auch ohne Streikgeld mitkommen.

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  4. Ich bin seit über 10 Jahren bei OBI und hab schon immer eine 37,5 Stunden Woche und da wird sich auch nichts dran ändern schliesslich haben wir alle irgendwann einen Arbeitsvertrag unterschrieben und die darin enthaltenen Bedingungen anerkannt wie Gehalt , Arbeitszeit, Urlaub etc.alles andere ist Verhandlungssache und von der Leistung des einzelnen abhänig. Wem das nicht passt sollte meiner Meinung nach doch woanders arbeiten und gucken ob ihm das dort besser gefällt .Es wird ja keiner gezwungen bei OBI zu arbeiten

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