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26. August 2019

Union-Busting bei OBI

Obi kündigt Betriebsratsmitglied wegen seinem Einsatz für einen Tarifvertrag und Arbeitsschutzmaßnahmen

Engagierte Betriebsräte haben es bei der bekannten Baumarkt-Kette Obi seit Jahrzehnten nicht leicht und immer wieder mit Union-Busting Methoden (Was ist das?) und Betriebsratsverhinderung zu kämpfen. Einen aktuellen Fall gibt es nun bei Obi in Hamburg-Eppendorf.

Kündigung im Urlaub

Obi kündigte vor kurzem überraschend das Betriebsratsmitglied Martin B. während seines Urlaubs. Dafür sollen der örtliche Marktleiter Dragan Djordan und aus der Personalabteilung Antje Hanemann eigens zur Privatwohnung des Betriebsratsmitglieds gefahren und die Kündigung persönlich übergeben haben. Einen sachlichen Grund für die Kündigung wurde Martin B. bis heute nicht genannt. 
Fest steht jedoch, dass Martin B. in der Vergangenheit immer wieder in Konflikt mit der Marktleitung kam, da er seine Verantwortung und Aufgaben als Betriebsratsmitglied ernst nahm. So setzte er sich mit der Kampagne „Wir sind OBI wir fordern den Tarifvertrag“ dafür ein, dass Obi wieder in Verhandlungen mit der Gewerkschaft tritt, um einen Tarifvertrag abzuschließen. Auch meldete er bei Sicherheitsbegehungen der Filiale regelmäßig massive Vergehen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und forderte den Marktleiter Dragan Djordan auf diese zu beheben. Ohne Erfolg. Als die Situation unhaltbar wurde informierte er die zuständigen Behörden über die Sicherheitsmängel. Dies dürfte der eigentliche Grund für die Kündigung sein. 

Gelbe Betriebsratsmitglieder

Ein Teil der Betriebsratsmitglieder in der Hamburger Obi-Filiale steht leider offen auf der Seite der Marktleitung und sind dafür auch in der Belegschaft bekannt. In der Vergangenheit sollen diese auch Abmahnungen der Personalleitung mit unterzeichnet haben. Sie interessierten sich zudem nicht für die Mängel beim Arbeitsschutz. Nun haben sie der ungerechtfertigten Kündigung von Martin B. zugestimmt. 
Bereits in der Vergangenheit viel Obi immer wieder durch brachiale Methoden auf, wenn es darum ging einen Betriebsrat zu verhindern oder zu zerschlagen. 2017 war Obi daher bereits einmal für den Schwarzen Freitag nominiert. Hintergrund waren Marktschließungen und Verkäufe um Betriebsratsmitglieder und engagierte Gewerkschafter loszuwerden. 
TERMIN-ÄNDERUNG: Ein erster Gütetermin ist für den 10. Oktober 2019, 11.15 Uhr vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, Saal 206 angesetzt.
Quellen:
Quelle: arbeitsunrecht.de

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