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9. Februar 2020

Entlassungswelle bei OBI ebbt nicht ab


Aktuelle Entlassungswelle bei OBI ebbt nicht ab, und schreitet immer weiter voran.

Nachdem in vielen OBI Märkten im Dezember Personal reduziert wurde, blieb im Dezember auch die OBI Zentrale nicht vom Abbau von Arbeitsplätzen verschont.

Im Januar 2020 wurden allen Beschäftigten im Außendienst der OBI Logistik-Einheit „Emil LUX GmbH“ zu einem Termin einbestellt. Dort wurde ihnen kurzerhand mitgeteilt, dass sie nicht mehr gebraucht werden. Alle verlieren ihren Arbeitsplatz. Das betrifft auch viele langjährig bei LUX Beschäftigte.
Die bald arbeitslosen Beschäftigten werden weder bei OBI noch beim LUX Innendienst aufgefangen. Einstellungsstopp!! Wie vor zwei Jahren, wo ebenfalls ein großer Teil der LUX Außendienstmitarbeiter ihren Job verloren haben, gibt es auch heute keinen Sozialplan, welcher die „finanziellen Härten“ durch den Arbeitsplatzverlust abmildern würde. 
Der Betriebsrat der Emil LUX GmbH schaut lieber zu.

Den betroffenen Beschäftigten werden Aufhebungsverträge angeboten, mit eher schwachen Konditionen. Mehr als 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr gibt es nicht. Wer nicht schnell genug ist, bekommt dann nur noch 0,8 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Vielleicht gibt es Einzelfälle, die einen besseren Abschluss erziehlt haben, aber das wird sich eher in Grenzen halten.
In den Märkten bleibt die Arbeit dieser inzw. ehemaligen Kollegen liegen und muss von den Marktmitarbeiterinnen und Marktmitarbeiter aufgefangen werden.

Nun im Februar wird die nächste Umstrukturierung bekannt.
Die OBI Machbar Macher GmbH (Vermittlung von Handwerkern), welche erst im letzten Jahr ins Leben gerufen wurde, verändert schon jetzt sein Konzept. Viele Beschäftigte sind letztes Jahr aus den Märkten in den Außendienst der Machbar Macher gewechselt. Nun ist bekannt gemacht worden, dass dieser Außendienst eingestellt wird und dessen Aufgaben zu einem Dienstleister übergehen soll. Und die Beschäftigten, die letztes Jahr dort hin gewechselt haben? Was passiert mit diesen Beschäftigten? Dies bleibt unklar.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind keine PingPong Bälle, die man hin und her schiebt, wie es einem gefällt. So geht man nicht mit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um.

Quelle: OBI braucht den Tarifvertrag

4 Kommentare:

  1. Bin ich froh, nicht mehr bei dem Verein arbeiten zu müssen.
    Es gibt auch ein Leben nach OBI, welches oft bei weitem besser ist.

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  2. Es ist schade dass es so geworden ist bei Obi. Mein Blut war orange solange es noch Führungskräfte in der VL Ebene gab die noch fair zu ihren Unterstellten waren. Ich hoffe diese Herren machen nicht dass ganze Unternehmen kaputt. Die Geschäftsführung sollte einmal darüber nachdenken warum langjährige Mitarbeiter von allein kündigen und welche Mitarbeiter noch übrig bleiben. Passt auf den Biber auf, es wäre schade um dieses Unternehmen.

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  3. Ich war 13 Jahre im Außendienst bei Lux. 2013 wurde mir dann angeboten mit einer Abfindung in das Unternehmen zu verlassen. Ich hatte damit kein Problem, da ich sofort in Rente gehen könnte. Aber die Art und Weise wie alles ablief ist beschämend für Obi und Lux. Obwohl mein Arbeitsvertrag noch bis Februar lief, würde ich nicht mehr zur Weihnachtsfeier eingeladen. Weder mein direkter Vorgesetzter (Bereichsleiter) noch der sog. Stellvertreter (Libero) haben sich in der Zeit bei mir gemeldet bzw. mich verabschiedet. Bei Rückgabe meines PKW in Wermelskirchen müßte ich nicht einmal meine Jacke ausziehen. Nach 48 Arbeitsjahren muß ich feststellen, daß der Umgang mit dem Personal bei Lux unterstes Niveau ist. Emil Lux würde sich im Grab umdrehen.

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  4. Eine riesige Sauerei sind solche Werkzeuge der Arbeitgeber. Dies Verhalten gleicht einer Schlachtbank. Es ist absolut egal, dass man sich bereits in der Vorweihnachts befindet, Existenzängste ignoriert werden und das Kollegium auseinander gerissen werden. Wie einst bei Bauhaus in Stuttgart. Fragt man sich jetzt jedoch, ob diese Entlassung auch zuvor vom Arbeitsamt abgesegnet wurde, denn wenn 10% der Belegschaft eines Hauses entlassen werden sollen, bedarf dies vorab einer Genehmigung. Wurde dies von Arbeitgeber versäumt, ist jede Kündigung unwirksam

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