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28. November 2010

7 gute Gründe um einen Betriebsrat zu wählen!

Oder, was kann ein Betriebsrat, was Du nicht auch selber tun könntest?

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
Der Marktleiter entscheidet, daß Du erst gehen kannst wenn alles aufgeräumt und aufgefüllt ist, und bis alle Kassen abgerechnet sind, aber ....
.... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht und entscheidet mit über Beginn und Ende der Arbeitszeit.

Personaleinsatzplanung?
Der Marktleiter entscheidet, wer, wann und wie oft arbeitet. Entscheidet über Änderungen im Einsatzplan ohne den Mitarbeiter zu fragen. Kann Aushilfen bei Krankheit wieder streichen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Einsatzplanung. Er hat auf die Einhaltung Deiner einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zu achten. Ändern oder streichen im Einsatzplan geht nur mit der Zustimmung des Betriebsrates.

Mehrarbeit, Überstunden, Inventur?
Der Marktleiter entscheidet, wann und zu welcher Zeit eine Inventur durchgeführt wird. Er kann jederzeit Überstunden anordnen und Sonderöffnungen (z.B. Sonntagsöffnungen) planen und anordnen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Mehrarbeit muß unter Angabe von Gründen beim Betriebsrat angemeldet werden. Dein Einsatz bei Sonderöffnungen kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen.

Taschen- und Spindkontrollen?
Der Marktleiter entscheidet, ob, wer, wann, wie und wie oft kontrolliert wird. Er entscheidet, wie weitreichend Kontrollen durchgeführt werden, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Ordnung des Betriebes und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Er Entscheidet mit, wer kontrolliert wird und wann und in welcher Form Kontrollen durchgeführt werden.

Urlaub der Mitarbeiter?
Der Marktleiter entscheidet, ob Dein eingereichter Urlaub genehmigt wird oder nicht. Es gibt keine Vermittlung bei Unstimmigkeiten. Er setzt Urlaubssperren, obwohl es arbeitsrechtlich nach dem Gesetz eigentlich gar nicht möglich ist,
aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen Urlaubsrichtlinien und beim Urlaubsplan, wenn es keine Verständigung mit dem Arbeitgeber gibt.

Einzelgespräch mit dem Marktleiter?
Der Marktleiter entscheidet, wie der Verlauf des Gespräches ist. Er holt sich oftmals Unterstützung hinzu und Du als Mitarbeiter stehst dem alleine gegenüber, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Zu jedem Gespräch kannst Du ein Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens hinzuziehen. Er achtet auf Deine Rechte und unterstützt Dich. Er hat das Recht, auf Deinen Wunsch, teilzunehmen.

Versetzung in einen anderen Markt?
Der Marktleiter entscheidet, in welche Filiale Du versetzt wirst, zu welchem Zeitpunkt und für wie lange, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Es geht also nur mit seiner Zustimmung.

Ihr seht also, ein Betriebsrat hat viele Vorteile:
> Er vertritt auch Deine Meinung im Markt!
> Er stellt mit dem Marktleiter gemeinsam Regeln auf (Betriebsvereinbarungen)!
> Er handelt in Deinem Interesse bei allen Entscheidungen!

Also worauf wartet Ihr noch?

1 Kommentar:

  1. wie wähle ich einen betriebsrat ohne das die ml bzw. bei uns franchisenehmer etwas mitbekommen?

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