Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Dezember 2009 geurteilt:Die Berliner Regelung zur Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Deshalb muss nun auch der Berliner Gesetzgeber für das Jahr 2010 verfassungskonforme Regelungen erlassen. Das Urteil hat auch für alle anderen Bundesländer sehr große Bedeutung.
Auch in Sachsen hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Regelungen zur Sonntagsöffnung in Dresden jetzt vorläufig außer Kraft gesetzt.
- Die Arbeitsruhe am Sonntag ist als hohes Gut durch das Grundgesetz geschützt.
- Das shoppen und Arbeiten am Sonntag muss wieder die Ausnahme werden
und ist nur unter hohen Auflagen zu genehmigen. - Diese Ausnahmen dürfen nur in der Zeit von 13 bis 18 Uhr erlaubt werden.
- Kommerzielle Interessen von Unternehmen und Shoppinginteressen von Kunden sind dem Sonntagsschutz unterzuordnen.
Gerade auch für die im Handel Beschäftigten wird so der freie Sonntag für gemeinsame Unternehmungen in gemeinsamer freier Zeit höchstrichterlich geschützt.
Das sieht auch die Mehrheit der Bundesbürger und Bundesbürgerinnen so. 65 Prozent haben sich in einer Abstimmung gegen Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen.
Der Sonntag gehört der Familie.
Sonntagsarbeit bei Obi bedeutet 12Uhr bis ca 18.30, natürlich unbezahlt, es werden 5 Std. als Überstunden gutgeschrieben, aber nicht bei BL.
AntwortenLöschenAber es gibt ja ein Stück Kuchen für die MA, super! Ebenso sind die Feiertage abgeschafft.
Welcher Markt?
LöschenMarkt mit BR = Sonntags von 13-18 Uhr und 100% Zeitzuschlag......
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