__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
obi-ver.di@web.de
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

9. August 2011

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (1)

  
  
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt.Sie gilt heute in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung und ist z. B. im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.

Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien.

Verhaltenskodex für Arbeitgeber
Die Europäische Kommission hat einen „Verhaltenskodex für Arbeitgeber zur Beendigung sexueller Belästigungen“ empfohlen. Dieser sollte mindestens folgende Punkte umfassen:


  • eine Definition dessen was als Belästigung gilt,
  • die konkrete Aussage, dass Belästigungen nicht durch den Arbeitgeber geduldet und in jedem Falle geahndet werden,
  • einen Hinweis auf das Beschwerderecht der Arbeitnehmer, sowie die Erklärung von Verfahrensweisen und die Nennung von Ansprechpartnern,
  • die Zusage, dass Beschwerden diskret, zügig und seriös behandelt werden,
  • die Hinweise auf die Folgen für den Belästiger.
Der Sinn eines solchen Verhaltenskodexes ist, dass Arbeitnehmer damit eine Anleitung an die Hand bekommen, um sich gegen diese Form des strafbaren Verhaltens zu wehren und gleichzeitig vergewissern zu können, dass ihr eigenes Verhalten keinen Anstoß erregt. Es werden auch Möglichkeiten gezeigt, Opfern solchen Verhaltens zu helfen, und es soll der Geschäftsleitung und der Personalvertretung als Mittel dienen, ein solches Verhalten angemessen zu ahnden.

Rechtslage in Deutschland

Sexuelle Belästigung war vom 1. September 1994 bis zum 18. August 2006 laut dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Der Arbeitgeber muss nach § 2 Satz 1 BSchG seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen. Die Definition, welcher Sachverhalt ein sexueller Übergriff ist und wo er beginnt, ist im Wesentlichen durch die einschlägigen Urteile der Arbeitsgerichte definiert. Ab dem 19. August 2006 gelten in dieser Rechtsangelegenheit die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG §3 Abs. 4 bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) § 75 Abs. 2.

Beschwerde
Dem sexuell belästigten Arbeitnehmer steht ein Beschwerderecht zu (§ 13 AGG). Arbeitgeber oder Vorgesetzter haben die Beschwerde zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich die festgestellte sexuelle Belästigung wiederholt.
Maßnahme des Arbeitgebers/Dienstvorgesetzten

Der Arbeitgeber hat im Einzelfall angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Es sind dies insbesondere Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. 

Beispiele aus der Rechtsprechung


Ermahnung:
  • Einmalige Belästigung durch sexuelle Witze gegen den Willen der/des Betroffenen

Abmahnung:
  • Piksen, Streicheln, Hinterherpfeifen bei Kolleginnen oder Kollegen
  • Sich in den Weg stellen mit sexuellen Anspielungen
  • Zum wiederholten Mal den Arm um die Schultern einer/eines Auszubildenden legen und sie/ihn streicheln

Ordentliche Kündigung:
  • Einstellungsgespräche in einer Sauna
  • Wiederholtes Umarmen einer Kollegin/eines Kollegen gegen ihren/seinen Willen

Außerordentliche Kündigung:
  • Wiederholtes Erzählen sexueller Witze und pornographischer Geschichten bei Kolleginnen oder Kollegen gegen deren Willen, um sie zu provozieren und sich selbst zu befriedigen
  • Obszönes Ausfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach sexuellen Aktivitäten in der vergangenen Nacht verbunden mit Berührungen an Geschlechtsteilen und obszönen Bemerkungen und Angeboten
  • Exhibitionistische Handlungen (Siehe dazu auch § 183 StGB)
Quelle: Wikipedia


Warum schreiben wir das?
Auch OBI ist vor so etwas nicht gefeit. 
Das an sich ist schon schlimm genug für die Betroffenen. Richtig übel wird es aber wenn ein Vorgesetzter aus der mittleren Führungsebene der "Belästiger" ist, und er meint seine "Machtposition" ausnutzen zu können.

Wir werden berichten wie es weiter geht.



22. Juli 2011

Forderung nach Tarifbindung bei OBI!

Tarifbindung
bei OBI


Im Zusammenhang mit den mehrwöchigen Streiks von OBI Märkten in der Region Stuttgart und Umgebung, wurden in vielen Märkten Unterschriften gesammelt. Mit der Unterschrift in diesen Listen erklären sich die Mitarbeiter in den Märkten solidarisch mit den Streikenden, und unterstützen damit die Forderung nach Rückkehr zur Tarifbindung.

Hier der Originaltext der Unterschriften-Listen:

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung,

unsere Kolleginnen und Kollegen in den Stuttgarter Märkten setzen sich für die Rückkehr unseres Unternehmens zur Tarifbindung ein.

Wir, die unterzeichnenden Mitarbeiter des Marktes .............. unterstützen diese Forderung und machen sie zu unserer eigenen.

Sie erwarten von uns an jedem Tag gute Leistung, und oft genug geht das bis an die Grenzen des Machbaren. Wir erbringen diese Leistung und erwarten dafür von Ihnen als Arbeitgeber eine adäquate Gegenleistung. Mit einem um bis 10% reduzierten Gehalt erbringen Sie diese Gegenleistung jedoch nicht. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir auf Dauer mit 90% des Tariflohnes ebenfalls nicht einverstanden sein können. Wir können nicht verstehen, warum die Mitarbeiter der Nr. 1 der Branche seit Jahren wie Mitarbeiter 2. Klasse entlohnt werden.

Wir fordern hiermit die Geschäftsleitung OBI auf, umgehend Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di aufzunehmen, und in Verhandlungen über den Abschluß eines Anerkennungstarifvertrages zu treten. Wir bitten um zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

An dieser Unterschriftenaktion haben sich bisher 20 Märkte beteiligt, und die Listen mit den Unterschriften sind anschließend in der Zentrale an den Geschäftsführer OBI Deutschland übergeben worden.

    

25. Juni 2011

Erneute Streiks in OBI Märkten

Weitere OBI Märkte werden bestreikt!

Mitarbeiter fordern Tarifbindung - GBR zeigt sich solidarisch.




 
Für die meisten Beschäftigen im Einzelhandel ist nach der Zustimmung der Großen Tarifkommission die Tarifrunde und die Streiks zu Ende.

Dies gilt jedoch nicht für die Beschäftigten bei OBI.
In mehreren OBI-Filialen in der Region Stuttgart wird weiter gestreikt, denn für die Beschäftigten bei OBI gilt die Friedenspflicht nicht!
Seit Samstag, den 11.6.2011 haben die Beschäftigten der OBI-Baumarktkette von Stuttgart-Wangen und Bietigheim erneut die Arbeit nieder gelegt bzw. ihren Streik fortgesetzt. Am 17.6. sind noch die streikenden Kolleginnen und Kollegen von OBI Waiblingen und Leinfelden-Echterdingen dazu gestoßen.

Die Baumärkte von OBI sind nicht tarifgebunden. Viele Beschäftigte sind unterhalb des Tarifniveaus bezahlt.
Die Beschäftigten streiken deshalb für einen Anschlußtarifvertrag. Ihr Ziel: OBI soll wieder tarifgebunden sein.
Es ist ein Unding, dass die größte Baumarktkette in Deutschland keiner Tarifbindung unterliegt. Die Beschäftigten wollen sich das nicht länger gefallen lassen. Es wird höchste Zeit, dass OBI einen Anschlußtarifvertrag unterschreibt.

Die Streikenden aus den Standorten Bietigheim und Stuttgart-Wangen haben sich auch am 22.6. vor dem Standort in Bietigheim getroffen, um auch die Kunden über die Streikgründe zu informieren.

Auch am Freitag wurden die Streiks fortgeführt.

Mehr Infos......

In anderen OBI Märkten wurde ebenfalls schon mehrfach für die Wiederherstellung der Tarifbindung bei OBI gestreikt.
Nun hat sich auch der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland, dem Betriebsräte aus über 40 Märkten und der Zentrale angehören, mit einem Schreiben an die streikenden Kolleginnen und Kollegen der Stuttgarter OBI Märkte gewandt, und sich mit ihren Zielen solidarisch erklärt.

Die Blog Redaktion wünscht Euch gleichfalls viel Erfolg! Laßt Euch nicht entmutigen!

Die Mitarbeiter bei OBI fordern Tarifbindung! 
Jetzt sofort!

22. Juni 2011

TV-Tipp: ZDFzoom - Das Recht des Stärkeren

  

Mittwoch, 22. Juni 2011, 22.45 Uhr:
 
ZDFzoom zeigt einen Film von Günter Wallraff über die "schöne" neue Arbeitswelt.

Die Zeiten sind härter geworden für Arbeitnehmer in Deutschland.

Menschen, die ins Berufsleben einsteigen, erhalten häufig nur befristete Verträge. Die Zahl der "working poor", derer, die trotz Vollzeitarbeit Hartz IV beantragen müssen, steigt. In dem Film "Das Recht des Stärkeren", der am Mittwoch, 22. Juni 2011, 22.45 Uhr, in der Reihe "ZDFzoom" zu sehen ist, nehmen Günter Wallraff und Pagonis Pagonakis dubiose Kooperationen zwischen Arbeitgebern und unseriösen Anwaltskanzleien unter die Lupe.

Unter Einsatz einer versteckten Kamera ist es den Autoren gelungen, bei Seminaren zu drehen, in denen Arbeitgeber lernen, wie man "Unkündbare" los wird und wie man Arbeitnehmern Fallen stellt, um ihren Ruf zu schädigen. Die Betroffenen leiden oft noch jahrelang seelisch und körperlich an den Folgen dieses Vorgehens.

Günter Wallraff sucht Arbeitnehmer und Betriebsräte auf, die Opfer dieser bestürzenden Methoden geworden sind, spricht mit Arbeitsrechtlern, Betriebsseelsorgern und Mobbing-Experten. Er konfrontiert Rechtsanwaltskammern und versucht zu ergründen, warum niemand diesen Anwälten Einhalt gebieten kann oder will.
(Quelle ZDF Pressemitteilung)

Hier nochmal für alle die diesen Beitrag nicht gesehen haben.

 

19. Juni 2011

Lohnen sich Streiks?

  

Immer wieder wird in Frage gestellt ob Streiks sinnvoll sind und sich lohnen.
Von der Dehner Geschäftsleitung wurde jetzt eine Antwort auf diese Frage gegeben.

weiterlesen....

10. Juni 2011

Streiks erfolgreich: 5% mehr Lohn!für die Beschäftigten im Einzelhandel Baden-Württemberg

       

Mit vielfältigen Aktionen und etlichen Streiks hat ver.di erfolgreich einen neuen Tarif für den Einzelhandel in Baden-Württemberg durchgesetzt:
  •  3,0 % Erhöhung der Entgelte für alle ab 01.06.2011
  •  2,0 % Erhöhung der Entgelte für alle ab 01.06.2012
     plus 50 € Einmalzahlung im April 2012, Teilzeit anteilig, Azubis 25€
     Laufzeit bis März 2013
  •  36 Werktage Urlaub für alle (die altersabhängige Urlaubsstaffelung wird gestrichen)
  • volles Urlaubsgeld auch für ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren
  • Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Damit wurde für dieses Jahr eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung von 3 % durchgesetzt. Es ist weiter gelungen, die Tariferhöhung in 2012 ebenfalls tabellenwirksam zu gestalten (die Arbeitgeber wollten das partout nicht). Ein großer Erfolg ist auch die Regelung, daß es nun 36 Werktage Urlaub für alle Beschäftigten gibt, was eine Erhöhung der unter 24 jährigen Beschäftigten um 4 Tage bedeutet.

Die Parteien verhandelten gestern bis 4 Uhr in der Nacht. Detailfragen werden in späteren Redaktionsverhandlungen geklärt. Die Erklärungsfrist ist bis zum 18. Juni 2011.

Dieser Abschluss zeigt eindrucksvoll was erreichbar ist, wenn ArbeitnehmerInnen sich organisieren, und selbstbewusst für vernünftige Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen eintreten. 
Wir gratulieren den KollegInnen in Baden-Württemberg zu diesem Erfolg.
 
Doch wie schon die letzten Jahre haben die Beschäftigten in unserem Unternehmen nichts von diesem Abschluß!
OBI ist nach wie vor nicht Tarifgebunden - in den meisten Märkten zumindest.
Ca. 10 Märkte sind bei OBI Tarifgebunden, dort wird nach Tarif bezahlt. In den restlichen deutschen Märkten wird immer noch (teilweise weit) unter Tarif bezahlt. Daran ändert auch die Lohnanhebung um 3% die es im Juni geben soll nicht viel. Der Abstand zum Tarif ist wieder einmal noch größer geworden.


4. Juni 2011

Zitrone des Monats

Die Mitarbeiter sind OBI wertvollstes Gut!
Gesetze werden bei OBI strikt eingehalten!

Aber nicht im
OBI Markt Lindau!



Wie uns jetzt berichtet wurde, herrschen im OBI Markt Lindau 107 unglaubliche, ja teilweise menschenverachtende Zustände!
Mitarbeiter werden von Marktleitung und Geschäftsleitung wie Leibeigene behandelt. Gesetzesverstöße sind ständige, täglich gängige Praxis.
  • MitarbeiterInnen wird der ihnen zustehende Lohn vorenthalten, dazu sind bereits Klagen vorm Arbeitsgericht anhängig. 
  • MitarbeiterInnen werden aufs Schlimmste gepeinigt, und Mobbing(Bossing) steht ebenso auf der Tagesordnung. 
  • MitarbeiterInnen wird untersagt mit KollegInnen zu reden die sich über solche Mißstände beschweren. Drohungen werden geäußert wie "Wenn Sie damit an die Öffentlichkeit gehen schalten wir die Rechtsabteilung ein"! 
  • MitarbeiterInnen werden von der Marktleitung angeschrien, einen "normalen" Umgangston kennen die Führungskräfte nicht. 
  • Dienstpläne werden kurzfistig geändert ohne die MittarbeiterInnen zu benachrichtigen, oder gar ihre Zustimmung einzuholen. 
  • Den geringfügig Beschäftigten (400 €) werden die, eigentlich vom Arbeitgeber zu entrichtenden, pauschalen Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung vom Lohn abgezogen. 
  • Bezahlter Urlaub oder Krankengeld - im OBI Lindau für Geringfügig Beschäftigte Fehlanzeige, denn (O-Ton Markleiter) "Mit so einer Scheiße braucht man mir nicht kommen"! 
  • Allein im Monat Mai 2011 haben sieben MitarbeiterInnen aus dem Bereich Kasse-Info Eigenkündigungen ausgesprochen! 
  • So sind die Abteilungen im OBI Lindau nur noch mit jeweils einer Vollzeitkraft besetzt. 
  • Durch den extremen Personalmangel sind Überstunden an der Tagesordnung, anders kann die Besetzung des Marktes überhaupt nicht mehr abgesichert werden. 
  • Schon bei kleinsten Fehlern wird von der Marktleitung eine Lohnkürzung vorgenommen, beziehungweise der komplette Lohn einbehalten.
  • Geringfügig Beschäftigte, sog. 400,- Euro-Kräfte müssen Überstunden schieben! Teilweise doppelt so viel wie lt. Arbeitsvertrag Stunden zu leisten wären. 
  • An der Kasse/Info sind Arbeitszeiten von 10 Stunden und mehr ohne Pause durchaus keine Ausnahme! 
  • Einhaltung von Pausenzeiten, oder überhaupt die Möglichkeit Pause zu machen -> oftmals Fehlanzeige. 
  • Neue MitarbeiterInnen erhalten Verträge weit unter Tarif. (Mit Ausnahme der Familienmitglieder des Marktleiters (2x Bruder, Schwägerin und Sohn)
Kosten werden gespart auf Teufel komm raus, auch auf Kosten der Gesundheit der MitarbeiterInnen. So werden im Winter die Heizungen in den Kassenboxen abgestellt, die Türen sind "Dauer-offen" und das Heizgebläse ist defekt und wird nicht repariert.
Dazu werden die MitarbeiterInnen dann noch auf den Parkplatz geschickt um Schnee zu fegen. Für eine Kehrmaschine gibts kein Geld.
Selbst als diese Zustände der Zentrale, und dem zuständigen Regionalleiter Süd gemeldet wurden tat sich nichts. Im Gegenteil, den MitarbeiterInnen die sich beschwert hatten wurde von Seiten der Geschäftsleitung mit einer Anzeige wegen übler Nachrede gedroht!


Die Mitarbeiter sind OBI höchstes Gut!
Gesetze werden bei OBI strikt eingehalten!


Man sehe sich nur den OBI Verhaltenskodex an! Wenn OBI wirklich konsequent wäre und sich an sein eigenes Regelwerk halten würde, dann dürfte es solche Zustände wie in Lindau nicht geben! In keinem OBI Markt, egal wo.


Also Ihr Herren Geschäftsführer, Sie und der zuständige Marktleiter sollten sich schämen!
So geht man nicht mit seinem Personal, so geht man generell nicht mit Menschen um!
Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzamt und Krankenkassen werden sich sicher gern für solche Praktiken interessieren!
Mal abwarten ob die "Bild" zu dieser Story auch etwas zu sagen hat!


Deshalb erhaltet Ihr Herren der Geschäftsleitung von uns die erste OBI Zitrone des Monats!

Ihr habt sie Euch redlich verdient!

Und eins ist sicher: Wir bleiben am Ball! 
 

1. Juni 2011

„Geiz-ist-geil!“

"Geiz ist geil"
Diese Denkweise überwiegt bei den Arbeitgebern noch immer!


Die Tarifverhandlungen im Einzelhandel verharren auf der Stelle.

"Vorliegende Angebote sind ein Witz"
"Unsere Arbeit ist mehr wert - Wir sind mehr wert"
"Ohne vernünftiges Angebot werden die Streiks nicht aufhören"

Deutliche Worte für die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber.

„Es ist schon erstaunlich, wie die Arbeitgeber an ihrem Geld kleben.
Sie schaffen es offenbar ohne Mühe, sich in fünf Verhandlungsrunden so gut wie nicht von der Stelle zu bewegen“, erklärt Bernhard Schiederig, Verhandlungsführer der ver.di für den hessischen Einzelhandel: „Es sieht so aus, als ob das ‚Geiz-ist-geil-Denken’ bei den Arbeitgebern immer wieder überwiegt. Denn es lässt sich kaum noch erklären, wieso nach einem durchweg sehr guten Jahr für die Branche mit einer Gewinnsteigerung von 3,7 Prozent eine spürbare Entgelterhöhung vorenthalten werden soll. Überdies zeigte der Groß- und Außenhandel in der vergangenen Woche, wie schnell sich beide Verhandlungsseiten auf eine Drei vor dem Komma einigen können. Davor scheuen sich die Einzelhändler anscheinend wie der Teufel vorm Weihwasser.“

Am 24. Mai 2011 wurde für den hessischen Groß- und Außenhandel eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 3,0 Prozent im ersten und 2,4 Prozent im zweiten Jahr, jeweils mit einem Nullmonat, vereinbart. Ebenfalls bekannt, aber für ver.di unannehmbar: das Angebot für den Einzelhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit 2,5 Prozent fürs erste (bei 3 Nullmonaten, also 1,88 Prozent auf 12 Monate gerechnet) und 1,5 Prozent fürs zweite Jahr (bei 2 Nullmonaten, 1,25 Prozent aufs Jahr gerechnet). „Solche Erhöhungen wären kein wirkliches Fortkommen seit der letzten Tarifverhandlung gewesen“, so Bernhard Schiederig weiter, „denn auch sie würden nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ausgleichen, sondern bedeuteten für die Beschäftigten einen empfindlichen Verlust an Realeinkommen.“

Ähnlich „verbohrt“ wie bei der Entgeltsteigerung erwiesen sich die Arbeitgeber auch bei der Einschränkung des Einsatzes von Leiharbeitskräften im Einzelhandel. Hierzu lehnten sie eine tarifvertragliche Regelung entschieden ab. „Auch wenn diese Frage im Einzelhandel noch nicht die tagtägliche Arbeit der Beschäftigten dominiert, so möchten wir sowohl den Einsatz von Leiharbeitern als auch deren Bezahlung unterhalb des Branchentarifvertrages in zahlreichen Unternehmen bereits aktuell, in anderen perspektivisch deutlich einschränken“, meint Bernhard Schiederig: „Wir wollen auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse, damit die Beschäftigten vom Einkommen eines Vollzeitarbeitsplatzes menschenwürdig leben können.
Dabei entlassen wir auch die Arbeitgeber nicht aus ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung.“

Bayern streikt weiter

800 Streikende
im bayerischen Einzelhandel!


Im bayerischen EH sind heute 800 Beschäftigte aus rund 40 Betrieben dem Streikaufruf von ver.di gefolgt.
Bestreikt wird heute vor allem der Großraum München, aber auch in Ulm, Augsburg, Ingolstadt, Senden, Neu-Ulm, Königsbrunn, Kempten, Memmingen, Würzburg, Aschaffenburg und Großostheim.

Die Streiks werden am 03.06. fortgesetzt -  nicht nur in Bayern.