Ein Schriftstück das jeder Mitarbeiter kennen sollte? - und viele Fragen aufwirft!
Mehr: OBI Verhaltenskodex
25. November 2010
OBI Verhaltenskodex - oder wie gehen wir miteinander um?
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Und welche Fragen haben Sie konkret?
AntwortenLöschenZum Thema Geschenke annehmen: Was ist den nun erlaubt. Darf ein Mitarbeiter der von einem Lieferanten ein Weihnachtsgeschenk unter 150€ bekommt, dies nun behalten?? Oder muss es wie gewohnt bei der ML/ GL abgegeben werden um dort zu verschwinden un nie mehr aufzutauchen?
AntwortenLöschenDann zum Zhema Menschenwürde: Ist es menschenwürdig,wenn OBi Verträge mit Gebäudereinigungen abschließt, die die Damen und Herren so gering bezahlt, dass es schon nicht mehr als würdig bezeichnet werden kann?
Zu Kommentar No.1:
AntwortenLöschenWelche Fragen wir konkret haben?
Etwa diese hier:
In diesem "Verhaltenscodex" steht etwas von "Gesetzestreue", und guter Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen.
Warum wurden die Gesamtbetriebsräte nicht über die Herausgabe dieses "Verhaltenscodex" informiert?
Dieser Leitfaden für OBI Mitarbeiter enthält mitbestimmungspflichtige Bestandteile. Das Betriebsverfassungsgesetz ist nicht nur dem Namen nach ein Gesetz!
Ist das mit "guter Zusammenarbeit" gemeint?
Meine konkrete Frage:
AntwortenLöschenWie passt der Verhaltenskodex, der doch für alle Mitarbeiter gelten soll, mit der Be- oder sogar Verhinderung von Betriebsratswahlen zusammen.
Eigentlich doch gar nicht, oder?
Ich denke der Kodex soll mal wieder für den kleinen OBI Mark Mitarbeiter gelten, die Führung macht sich ihren eigenen Kodex, und der regelt nicht das Miteinander.
Ich habe mir das heute mal ausgedruckt.
AntwortenLöschenBisher wußte ich nichts davon.
Wie wär's den, wenn der GBR mal alle aufkommenden Fragen sammelt, an den Ombudsmann weiterleitet und anschließend hier darüber berichtet?
Wie gesagt an bestimmten Themen wie:
Gesetzestreue (bezogen auf das BetrVG)
Gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen
Menschenwürde (im Zusammenhang Leiharbeitsfirmen, Gebäudereinigung)
hätte ich schon noch Gesprächs- bzw. Erklärungsbedarf.
Ich hab mal etwas recherchiert: Am Beispiel Wal Mart heißt es:
AntwortenLöschenZitat:
"Leitsatz
1. Gibt der Arbeitgeber den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern auf oder empfiehlt ihnen, sich nach einem von ihm erstellten Verhaltenskodex zu richten, so ist diese Maßnahme nicht insgesamt mitbestimmungspflichtig. Vielmehr ist für jeden einzelnen Abschnitt des Verhaltenskodexes zu prüfen, ob Mitbestimmungsrechte verletzt sind und dem Betriebsrat insoweit ein Unterlassungsanspruch zusteht.
Arbeitsgericht Wuppertal (Beschluss vom 15.06.2005 - Aktenzeichen: 5 BV 20/05) "
http://www.felser.de/ethikrichtlinie.html
Zitat Ende.
Hier gehts um Honeywell
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E9DFF6D2014F64D5595D871B05CED8B33~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Hier das BAG Urteil zum Fall Honeywell:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=13041