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4. Juli 2016

Außerordenliche GBR Sitzung - Strafanzeige gegen Geschäftsführung


Am Dienstag, 28.06., hat in Sömmerda, dem Markt der gerade verkauft wurde, eine außerordentliche GBR Sitzung stattgefunden.

Anlass waren die unglaublichen, Menschen- und Mitarbeiterverachtenden Machenschaften des OBI Vorstandes um Giroldi, der Geschäftsführung um Tepaß, der Personalabteilung um Wimmer und Jöhnk und, nicht zuletzt des OBI Eigentümers Karl-Erivan-Warder Haub. 
Auch die von OBI angeheuerten "Betriebsrätefresser" waren Thema.

Der GBR hat in Sömmerda ein klares und unmißverständliches Zeichen gesetzt und beschlossen: "Jetzt ist das Maß voll"! So nicht Herr Haub, so nicht Herr Giroldi!

Der GBR hat Strafanzeige gegen die OBI Geschäftsführung wegen Behinderung der Arbeit des Gesamtbetriebsrates erstattet.



   

11 Kommentare:

  1. Sind die Strafanträge schon gestellt worden?

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  2. Hoffendlich bring das was. Ich drück die Daumen

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  3. Endlich tut such mal was gegen OBI.
    Es ist ja nicht mehr normal das die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den OBI Märkten wie SKLAVEN behandelt werden.
    Wir haben auch in unseren OBI Markt schon lange um Hilfe gerufen,aber machst du den Mund auf dann kommen sie gleich an und rufen dich ins Büro.

    Da beginnt dann die Politik des Marktleiters. Dann erfinden die einfach Kunden Beschwerden um Mahnungen raus zu geben. Wir werden bei uns eingeschüchtert.

    Wird ein Betriebsrat gewählt gibt Abmahnungen wird es nur erwähnt gibt es Abmahnung und Kündigung.

    Obi sollte mal zu seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen stehen,und nicht immer nur fertig machen.

    OBI HÖLLE DEUTSCHLAND.

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  4. Endlich wird etwas gegen diese traurigen Tatsachen unternommen DANKE

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  5. @ Anonym4. Juli 2016 um 20:48

    Hölle, so so....

    Leute, also langsam ist es nur noch lächerlich!
    Wie lange seit ihr dabei ...10, 15 Jahre ?

    Habt ihr schon einmal außerhalb diese "Hölle" gearbeitet?

    Die Realität heute ist folgende:

    Kein Urlaubsgeld
    kein Weihnachtsgeld
    keine Weiterbildungsmöglichkeiten
    keine Anerkennung von Überstunden
    der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen wird gewährt - nicht wie bei euch 30
    Der Lohn / das Gehalt ist nicht immer pünktlich auf dem Konto
    Sonderfrei zur Beerdigung eines Elternteils, nichts da

    Und man staune ---- es gibt einen Betriebsrat!
    Nur arbeitet der nicht mehr produktiv mit - seine Stelle steht auf dem Papier, die Arbeit machen wir allerdings mit.

    Jetzt erzählt mir nichts von einer Hölle.... unfassbar!

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    1. Auf dieser Welt brauchts Leute die Eier in der Hose haben und was verändern, besser, was verbessern wollen! Es braucht keine Drückeberger die nur rummotzen wie schlecht alles ist aber nichts dagegen tun!
      Denn nichts ist schlechter als Stillstand!!!
      Organisiert, informiert und sensibilisiert euch und eure Kollegen.
      Und bei den nächsten Wahlen, kreuzchen anders setzen und am besten selber aufstellen lassen.
      Grüße

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    2. Anerkennung von Überstunden ? Die gibt´s Dank Betriebrat erst garnicht.
      § 616 BGB regelt den gesetz­licher Anspruch auf Sonder­urlaub , z.B. bei Todesfällen naher Anghöriger. Nicht OBI macht die Gesetze sondern der Staat.Die Betriebsräte sollen dafür sorgen , das OBI sich auch an die Gesetze hält. Doof wer keinen hat ,dem kann man natürlich das Blaue vom Himmel erzählen.

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  6. Anonym6. Juli 2016 um 12:46
    Ich kenne keine Unternehmen dieser Größenordnung , die um Arbeitnehmer mit einen gekauften Siegel "top Arbeitgeber" werben müssen , da die Mundpropaganda scheinbar nicht mehr als Empfehlung ausreicht.
    Keine bekannte Marke , keine Firma dieser "Klasse" , verzichtet auf die Zahlung von W.+ U.- Geld ,gibt nur den gesetzl. Mindesturlaub, oder kann es sich leisten , Gehälter zu spät zu überweisen.

    Wir arbeiten nicht in einen kleinen "Start Up" Unternehmen , wo soetwas verständlicherweise vorkommen kann , sondern bei der Nr.1 der Baumarktbranche!!

    Und eine Bitte :
    Wer selber nicht die "Hölle" erlebt hat , sollte nicht über das Empfinden anderer urteilen.

    Wer weiss wie OBI sonst noch agieren würde , wenn es nicht Mitarbeiter geben würde die sich für andere engagieren , und darauf achten das auch der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichen nachkommt .Den Mumm haben leider viel zuwenige.
    Ich bin froh das es Betriebsräte gibt!!

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    1. Lieber Anonym 6.7. 12:46 Uhr, ich muss Anonym 6.7.21:37 Uhr recht geben. Die 24 Tage gesetzlichen Urlaub gibt es in Unternehmen, die nicht tariflich gebunden sind. Alles andere wird sogarin kleinen familiengeführte Unternehmen bezahlt. Ich habe mal in einem solchen Betrieb gearbeitet. Überstunden wurden auf unseren Wunsch hin abgefeiert, da viele zu wenig raus bekamen, wenn sich diese ausbezahlen ließ. Urlaubs-und Weihnachtsgeld, pünktliche Zahlungen und so weiter gab es alles. Ansonsten wären ihm auch die Leute weggelaufen.
      Das Szenario das Du beschreibt wird nur dann möglich, wenn die Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austreten und sich nicht mehr an die tarifvertraglichen Regelungen halten müssen. So wie OBI. Die 30 Tage Urlaub stammen noch aus dem tariflichen Vertrag. Unsere Lohnanpassungen je nach Tarifabschluss stammten auch noch daher. Diese hat OBI mit dem Prämienmodell jetzt aufgegeben. Ich hoffe nicht, dass noch mehr solcher alten tarifvertraglichen Regelungen aufgegeben werden. Denn dann wird das von Dir beschriebene unsere Zukunft bei OBI sein.

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  7. Dank Betriebsrat , konnte ich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden. Schnell kann man bei OBI unverschuldet ins Aus geraten.
    Vielen dank dafür an meinen Betriebsrat.

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  8. Nur Eier in der Hose wird nicht genügen, wenn der Verstand im Kopf fehlt!

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