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31. März 2011

OBI Verhaltenskodex Teil 1

Code of Conduct
Verhaltens-Regeln für OBI Mitarbeiter
Teil 1
Einführung


Diese "Benimm-Regeln" sind in den letzten Wochen im Unternehmen an die Mitarbeiter verteilt worden.
Wir werden diesen Kodex deshalb hier in loser Folge vorstellen, und die aus unserer Sicht dazu notwendigen Hinweise geben.

Hintergründe:
Obwohl sicherlich bekannt war das dieser Kodex in Teilen mitbestimmungspflichtig ist, wurde er veröffentlicht und damit sehenden Auges ein Gesetzesverstoß begangen.
Nach uns vorliegenden Informationen wurden weder die Gesamtbetriebsräte, noch die Einzelbetriebsräte einbezogen. Den Gesamtbetriebsräten hätte dieses Papier aber auf jeden Fall vorab zur Kenntnis gegeben werden müssen, selbst wenn keine Mitbestimmung gegeben wäre!
Und damit hätten wir dann auch schon den ersten Verstoß der Unternehmensleitung gegen ihren eigenen Kodex! Auch hier im Blog wurde bereits im Nov. 2010 schon einmal darauf hingewiesen das auch das Betriebsverfassungsgesetz ein Gesetz ist.

Zitat:
(OBI Verhaltenscodex-Pkt. 5 Gesetzestreue: ...Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gesetze im Rahmen des Rechtssystems, in dem sie oder er arbeitet, einzuhalten....)


Was sagt die Rechtssprechung dazu:
Die Einführung von Ethikrichtlinien ist nicht grundsätzlich mitbestimmungspflichtig.
Entscheidend für das Beteiligungsrecht der (Gesamt)Betriebsräte ist jedoch, ob die einzelnen Teilbereiche des Kodex mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln. Einzelne Teile einer Ethikrichtlinie können mitbestimmungspflichtig sein, während andere wieder nicht der Mitbestimmung unterliegen.
Soll die Richtlinie im ganzen Unternehmen, und in allen Betrieben gleichermaßen gelten, so sind die Gesamtbetriebsräte zuständig.
Werden Inhalte dieses Verhaltenskodex die der Mitbestimmung unterliegen eingeführt, und besteht dazu keine Einigung mit den (Gesamt)Betriebsräten, so haben diese Inhalte keinerlei Rechtswirkung.
Ein Mitbestimmungsrecht der (Gesamt)Betriebsräte besteht immer bei der Einführung von Regelungen zum Ordnungsverhalten (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Die so genannten "Whistleblower-Klauseln" bestimmen ebenfalls das Verhalten der Mitarbeiter und sind deshalb mitbestimmungspflichtig. Gleiches gilt für Anweisungen zum verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang miteinander, da der überwiegende Zweck nicht die Konkretisierung der Arbeitsleistung sondern die Steuerung des Sozialverhaltens der Mitarbeiter im Unternehmen ist.
Regelungen zum Umgang mit Medien sind hiervon ebenfalls betroffen.

Neben den Mitbestimmungsrechten der (Gesamt)Betriebsräte ist der Arbeitgeber aber immer verpflichtet, die (Gesamt)Betriebsräte rechtzeitig, umfassend und vor allem vor der geplanten Einführung von Ethikrichtlinien zu unterrichten. Sollten solche Ethikrichtlinien eingeführt werden die mitbestimmungspflichtige Bestandteile enthalten, ohne das die (Gesamt)Betriebsräte beteiligt worden sind, haben sie für die Mitarbeiter keine Rechtswirkung.
Ein Unternehmen muß mit der Einführung von Ethikrichtlinien die Vorgaben des Datenschutzgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes und die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter beachten.  

Quelle: DGB, ver.di, BAG- Beschluss vom 22.08.2008, Az.: 1 ABR 40/07


 

13 Kommentare:

  1. hätte, vermute,nehme an. Die Meinungsmache gegen unser Unternehmen ist nicht zu ertragen. Ich glaube verdi soll sich als Arbeitgeber an die eigene Nase fassen - das vermute ich und nehme es an !!

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  2. Liebe Gewerkschaft!

    Tut bitte Euch, Euren Mitgliedern und uns allen einen großen Gefallen und schaltet diesen Blog hier ab!

    Es ist einfach unerträglich und trägt in keinster Weise zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei!

    Jeder, auch noch so kleine Schritt von OBI, wird von Euch hier gnadenlos verrissen. Ihr lasst nicht ein einziges gutes Haar an OBI.

    Euch fällt auch nichts mehr Neues ein, immer wieder die gleiche Leier. Das langweilt mit der Zeit.

    Ihr erreicht auch überhaupt nichts mit der ganzen Provokation. Merkt Ihr nur nicht, dass der größte Teil der Mitarbiter gar nicht hinter dem steht was Ihr so tut? Wir wollen doch nur unsere Arbeitsbedingungen verbessern und nicht mit Euch untergehen. Was ist da dran nicht zu kapieren?

    Also, lasst es einfach und lasst uns mal selbst machen!

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  3. Dann mach selber und behalte deine Kommentare für dich!

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  4. Unerträglich?
    Hätte,vermute, nehme an, findest Du in diesem Beitrag nicht ein einziges Mal!
    Meinungsmache? Wenn man die Wahrheit Meinungsmache nennen will dann ist es Meinungsmache.
    Die Wahrheit bleibt es trotzdem.

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  5. nemmt einfach das OBI aus dem Titel. Hier wird nicht die Meinung der Belegschaft OBI wieder gegeben.
    Verhaltenskodex: Fairness, Toleranz, Chancengleichheit, Kultur einer offenen,aufrichtigen kommunikation, Datenschutz und Vertraulichkeit persönlicher Daten - das fordert der Kodex. Da muss der Gesamtbetriebsrat zustimmen? Das zeigt das die nichts zu tun haben. Wenn die darüber mit OBI streiten wollen mussen die wohl unbedingt ihre Existens rechtfertigen. Dann arbeitet lieber mit uns. Es ist viel zu tun - Gargensaison hat begonnen. Da könnt ihr uns vor zu viel Arbeit schützen, vor den Regeln im Kodex müsst ihr es nicht.

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  6. Warum werden alle, die hier pro OBI schreiben aufgefordert nichts mehr zu sagen?
    Dürfen wir keine Lust zum arbeiten haben? Was wollt ihr hier beweisen?
    Muss OBI jetzt schlecht sein damit verdi zahlende Mitglieder sammelt? Sehen unser Betriebsräte das als ihre Aufgabe?
    Versuchts mal so - was gut ist anerkennen und dann weitermachen.

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  7. ...Ihr erreicht auch überhaupt nichts mit der ganzen Provokation....

    Genau das wurde den Kolleginnen und Kollegen 2007/2008/2009 auch gesagt als sie für eine bessere und angemessene Bezahlung auf der Straße gestanden haben!

    Was seit dem passiert ist wissen wir alle. Aber natürlich gab es zwischen den Streiks damals, und den darauf folgenden Lohnanhebungen überhaupt keinen Zusammenhang!
    Natürlich nicht!

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  8. Es geht nicht ums verrissen, schlechtmachen USW.
    Wenn man jedoch zuschaut wie vor einiger Zeit sich ein VL und ML
    gratulieren eine Obi- ausgebilldete Fachkraft Garten für 1200 Euro eingestellt zu haben, das es längst nicht schon immer selbstverständlich war das 400 Euro Kräfte bezahlten Urlaub hatten , dann hat sich schon was getan. Da ist die arbeit eines korrekt arbeitenden BR nicht umsonst . Das und das und Vorfälle um den n Code werden uns noch öfter passieren bis alle begreifen das sie Arbeitnehmer sind. VL und andere in der Herachie eingeschlossen . Der BR ist halt notwendig um die zu kontrollieren die auf rücksichtslosen Vorteil bedacht sind . Mal nachdenken

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  9. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  10. ich verstehe jetzt warum es den Kodex gibt. Es fehlt euch wirklich an gegenseitigem Respekt. Die ML und VL haben auch einen harten Job zu erledigen. Die werden doch hier nur als Ausbeuter hingestellt. Aber die Kollegen erwarten Respekt.

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  11. Anonym 1 April 8:52 Uhr
    "Warum werden hier alle, die pro OBI schreiben aufgefordert nichts mehr zu sagen?"
    Keiner hat was dagegen, wenn jemand seine Arbeit gerne macht; geht mir genauso.
    Wo wirst du aufgefordert nichts mehr zu schreiben? Wenn das passiert, dann bestimmt nicht weil du pro OBI bist, sondern weil du genau das tust, was du anderen vorwirfst: immer die gleiche Leier, Provokation etc. Und dazu meinst du noch, du kannst hier allen Vorschriften machen.
    Also lass es einfach, und lass uns mal selbst machen!

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  12. nach dem wir wissen, dass der Gesamtbetriebsrat immer zustimmt, wenn OBI das möchte (siehe Prämie), glaube ich, dass Betriebsräte nichts mit den Gehaltserhöhungen zu tun haben. Ich weiß nicht einmal, dass bei OBI schon gestreikt wurde, so uninteressant ist das. OBI beschießt uns seit einigen Jahren jedes Jahr eine Gehaltserhöhung zu geben und basta. Damit hat kein Betriebsrat etwas zu tun. Also bedanke ich mich bei Arbeitgeber und nicht bei Betriebsrat.
    Das ist meine Überzeugung. Es wurde geschrieben, die darf ich hier äußern

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  13. Auf so viel geistigen Dünnsch... der Pro-Geschäftsleitungsfraktion sollten wir uns die Antworten ersparen. Meines Erachtens geht es hier nur um Anti-Verdi, Anti-BR Stimmungsmache und Ablenkung von den eigentlichen Themen. Mit solchen Sinnlos-Kommentaren lasse ich mich nicht beschäftigen und meine geistigen Kräfte vergeuden.

    Mein Vorschlag an alle, die etwas für unsere Belegschaften erreichen wollen:

    Lasst uns diese Kommentare einfach ignorieren und mit Nichtbeachtung strafen.

    Viele Grüße an alle meine Kollegen und BR-ler, die sich so für unsere Belegschaften engagieren und danke an die Verdi für die gute Zusammenarbeit!

    OBIBER

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