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1. Juli 2016

Und wieder einen Betriebsrat verhindert!


Der Gesamtbetriebsrat OBI Deutschland hat lezte Woche für den Markt in Arnsberg einen Wahlvorstand zur Durchführung der Betriebsratswahl eingesetzt.

Doch wie schon so oft vorher, hat die OBI Führungsriege auch hier wieder einmal "korrigierend" eingegriffen und es geschafft die Mitarbeiter zu "überzeugen" dass man doch einen Betriebsrat gar nicht braucht.
Vertriebsleiter Externest hat zwangsweise Mitarbeiterversammlungen einberufen und die Mitglieder des Wahlvorstandes zu Einzelgesprächen vorgeladen.
Resultat: nach den Gesprächen ist der Wahlvorstand nicht mehr existent!
Alles im Einvernehmen mit der OBI Geschäftsleitung.

Herr Externest ist bekannt für seine unnachahmliche Art Eindruck zu schinden - vor allem Mitarbeiterinnen gegenüber!

So wie vor einiger Zeit im OBI Hamm. Passiert ist nichts, außer das er den Markt Hamm nicht mehr betreuen durfte, ähm... beziehungsweise die Mitarbeiterinnen. 

Betriebsräte killen und Betriebsräte verhindern.
Vielleicht gibt es dafür ja extra Punkte bei der "Zertifizierung" zum "Top Arbeitgeber?".


Betriebsratswahlen verhindern und Gesamtbetriebsräte killen, die neue (alte) Giroldi Strategie?
Oder besser gesagt Tengelmann Strategie, Herrn Haubs neue Direktive?

Betriebsratsgremien ent-Haub-ten.... 
Schlecker lässt grüßen! 
  

17 Kommentare:

  1. nur mal angenommen,
    Was passiert eigentlich wenn jetzt jemand Anzeige gegen In diesem beschriebenen Fall, Herrn Externest stellt, so wegen Beeinflussung, Verhinderung der Gründung eines BR usw. Also mal angenommen die Anzeige geht anonym bei der Staatanwalschaft ein...., weiß eigentlich jemand wie es dann weitergehen könnte?
    Was gibt es eigentlich für sowas ?
    Hat das schon mal wer probiert?

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    1. §119 BetrVG - Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer:
      1.
      eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
      2.
      die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört oder
      3.
      ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen oder eine Auskunftsperson nach § 80 Abs. 2 Satz 3 um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.

      (2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, einer der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, des Wahlvorstands, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.

      Es hzandelt sich hierbei um Straftaten, die nach erfolgter Anzeige Staatsanwaltlich ermittelt werden.

      Wenn sich jemand aus dem Markt Arnsberg findet der das bezeugt, dann stellt der GBR Deutschland oder Verdi Strafantrag. Soviel ist sicher.
      Aber ohne Zeugen......

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    2. Das Problem ist,dass man nicht direkt nachweisen kann, dass die Marktleitung gegen eine BR Gründung ist. Es wird psychologischer Druck und damit eine Atmosphäre erzeugt, die den Wahlvorstand zum Aufgeben bringen soll. Bei uns wurden Mitarbeiter gegen den Wahlvorstand aufgestachelt, die dann Stimmung gegen diese Leute machten. Parolen wie: "Wenn es einen BR gibt, macht der Markt weniger Gewinn und dann sind unsere Arbeitsplätze in Gefahr" "Das sind von Verdi verblendet Leute, die uns nur schaden möchten" usw.Da bei einer Erstgründung die meisten MA nicht wissen, was ein BR wirklich macht, glauben sie dies. Es werden ihnen monströse negative Veränderungen vorgegaukelt. Der ML hält sich gegenüber dem Wahlvorstand immer an die Aussage : "Ja wenn die Mitarbeiter das wünschen wählen wir" Man könnte somit nur eine ungesetzliche Beeinflussung nachweisen, wenn die so verblendet Mitarbeiter aussagen würden, dass sie wie oben beschrieben beeinflusst wurden.
      Wir sind bei unserer BR Wahl nur unter Aufbietung unserer ganzen Kraft dabei geblieben. Der Kollegin, die sie als schwächste erkannt hatten, setzten sie mit Lügen zu. Fast wäre es ihnen gelungen sie zum Aufgeben zu bewegen. Doch sie hat mit letzter Kraft durchgehalten. Hätte sie aufgegeben, wäre die Wahl abgeblasen worden, da wir nur drei Wahlvorstände waren. Das sogenannte Mitarbeitermeeting bei dem der Wahlvorstand von den Mitarbeitern "befragt" wurde überstanden wir. Dass dabei Alkohol und taurinhaltige Getränke zugelassen wurden sollte sicherlich der Eskalation dienen. Es geht dabei ja nicht darum, dass man sich betrinkt. Aber so ein bißchen enthemmende Wrkung nach entsprechenden vorherigen Indoktrinationen war schon im Sinne der Geschäftsführung. Leider kann man dafür niemanden anklagen. Es findet sich in aller Regel niemand, der eine entsprechende Aussage vor Gericht machen würde.
      Selbst eine beobachtete eindeutig ungesetzliche Handlung kann ich nicht beweisen. Ich benötigte die Aussage von ein oder zwei Kollegen.
      Wenn Du glaubst, du könntest etwas in diese Richtung unternehmen wende dich an verdi. Sie können dir sagen, ob eine Klage sinnvoll ist. Verdi kann auch Klagen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Das nimmt die Mitarbeiter aus der direkten Schusslinie.

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    3. Es gibt eine Geschäftsanweisung, dass Alkohol auf obi-Betriebsgelände verboten ist. Mal so ein Hinweis für zukünftige Wahlvorstände.

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  2. Top Arbeitgeber kauft euch ein neues Image !!!

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  3. Hab da mal eine Frage und vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten.
    Ich habe gehört, dass der OBI-Markt in Sömmerda in die eigens dafür geschaffene Gesellschaft "TEAM Bau- und Heimwerker 2016 GmbH" (oder so ähnlich jedoch mit 2016)eingegliedert wurde.
    Steht das 2016 jetzt dafür das er 2016 übernommen wurde oder steht es dafür das er nur 2016 existiert?
    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

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  4. Schade, falsche Richtung,-)

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  5. Wer steht denn im Handelsregister hinter dieser Gesellschaft ?

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  6. Das weiß ich nicht...
    Wenn man über obi.de den Markt Sömmerda aufruft, steht da heute
    noch das hier ( Stand 3.7.2016):


    OBI Markt Sömmerda
    Mainzer Str. 26
    99610 Sömmerda

    Öffnungszeiten:
    Mo. bis Fr.: 8:00-20:00 Uhr
    Sa.: 8:00-18:00 Uhr
    Tel.: 03634 68180
    E-Mail: soemmerda@obi.de
    Betriebsgesellschaft: OBI GmbH & Co. Deutschland KG

    Hoppla, haben wir den Markt zurückgekauft ??

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    1. Der Vorstand von "Team Baumarkt" Herr Iwer Jensen, steht doch auf der OBI Gehaltsliste.

      Siehe Telefonbuch Intranet.

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  7. Exi mach euch alle ich kann nicht mehr was das....

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  8. Also, nach den Blogregeln muss dieser Betrag schon im Ansatz gelöscht werden. Verleumdung und Beleidigung, sowie das Vorteuschen falscher Tatsachen sind hier angeblich tabu. Die Verfasser der ersten 4 Beiträge sollten sich besser gegenseitig anzeigen und das zweimal im Kreis, damit keiner vergessen wird. Wenn solcherlei geschreibsel der Stil der "Befreier und Beschützer" ist, dann gute Nacht Marie. Übrigens zählt mehr als die persönliche Fantasie dabei gewesen zu sein!

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    1. Halt einfach die Klappe. Es hat sich ausgetrollt. Jetzt geht's anderen an den Kragen und das ist auch richtig so.

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    2. Auf der Internetseite des WDR steht, dass heute das Gerichtsverfahren GBR gegen OBI stattfindet. Wie ist es denn ausgegangen?
      http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/obi-vor-arbeitsgericht-100.html

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    3. Liebe Führungskraft,4.7.23:55 Uhr, reagierst Du so heftig, weil Du Dich ertappt fühlst? Passt eine der obigen Beschreibungen auf Dein Verhalten während einer BR Gründung in Deinem Markt?
      Tatsache ist doch, dass solche Beschreibungen immer wieder auftauchen, also nicht der Fantasie der Blogger entsprungen sein können. Ich kann sagen, dass ich sehr ähnliches erlebt habe. Käme es zu einer Untersuchung in meinem Markt würde ich meine Erlebnisse auch vor Gericht, wenn nötig unter Eid aussagen. Also bitte langsam mit Verleumdungsklagen. Da kämen möglicherweise Dinge raus, die Du nicht in Gegenwart eines Richters diskutieren möchtest.
      Von welchen Befreiern und Beschützern redest Du eigentlich? Wir sind nach wie vor Arbeitnehmer die sich lediglich für die Anerkennung unserer gesetzlichen Mitbestimmungsrechte durch die OBI Führungskräfte einsetzen.
      Ein Aufstieg vom Untergebenen zum Mitarbeiter, wie kürzlich unter dem Mai Newsletter Top Arbeitgeber diskutiert, wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung.

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  9. Na dann, mal los und erleuchte uns! Beim Toparbeitgeber würde sicher keiner auf die Idee kommen eine Betriebsratswahl zu verhindern. Die Wermelsdörfler & Anhang lesen hier bestimmt mit und werden dann wohl auch Strafanzeige wegen Verleumdung stellen. Auch in unserm Markt gab es mal ein Vorfall mit einer Mitarbeiterin und Herrn..., leider hat der damalige Marktverwalter lieber weggeschaut. Aber paßt ja mittlerweile auch zur OBI-Unternehmenskultur! So und jetzt werde ich weiter Bewerbungen schreiben...

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