Arbeitgeber neigen dazu, ihre Informationen an den Betriebsrat mit dem Siegel "Betriebsgeheimnis" zu versehen, um die betriebliche Interessenvertretung zum Stillschweigen zu verpflichten.
Sie berufen sich dabei auf § 79, Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dort heißt es: "Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrates sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten."
„Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Belegschaft! Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht so weitgehend auszulegen, dass die Interessenvertretung dahinter zurückzutreten hätte."
(Bundesarbeitsgericht 1952 – bis heute gültig).
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5. Januar 2011
Der Betriebsrat (3) - Alles streng geheim?
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Ich kann das in dem Artikel Geschriebene nur bestätigen. Auch bei uns ist es immer wieder so das der AG versucht alles in einen Mantel des Schweigens und der Geheimhaltung zu hüllen.
AntwortenLöschenAlles wird als streng vertraulich deklariert.
Ich kann nur jedem Betriebsrat immer wieder empfehlen: geht auf die Belegschaft zu, informiert sie über alles was Ihr tut (soweit das Gesetz es zuläßt). Längst nicht alles was zum Geheimnis erklärt wird ist auch eins.
Ihr solltet immer daran denken:
Wir sind Betriebsräte und keine Geheimräte!