In diesen Tagen gehen sie wieder los bzw. sind schon in vollem Gange, die Inventurvorbereitungen.
In vielen Märkten werden die Inventuren von Fremdfirmen durchgeführt, in vielen anderen aber auch noch von den Mitarbeitern selbst.
Dort wo Dienstleister zum Einsatz kommen, ist es relativ einfach. Die Mitarbeiter machen die Vorbereitungen, der Dienstleister die Inventur, und das meist über Nacht.
In Märkten, in denen die Mitarbeiter die Inventur selber machen bestehen die gleichen Probleme wie jedes Jahr:
- es müssen Überstunden geleistet werden (max. Arbeitszeit §3 ArbZG)
- die Inventuren finden über Nacht und an Wochenenden statt (Ausgleich für Sonntagsarbeit §11 ArbZG)
- freie Tage werden nicht gewährt
- Ruhezeiten werden nicht eingehalten (§5 ArbZG)
Wie läuft das denn bei Euch so ab?
Genau so war es die letzten Jahre immer bei uns.
AntwortenLöschenIch glaub die Marktleiter kennen das Arbeitszeitgesetz gar nicht. Da werden mehr als
12 Std am Tag gearbeitet und alle halten den Mund.
Aber nicht mehr lange... dafür werden wir schon
sorgen. Jeder Markt braucht einen BR der die
Ü-Stunden nicht genehmigt !
Oh, ich glaube schon das die ML die geltenden Gesetze kennen. Sie werden auf jeden Fall wissen das es sie gibt, werden sie doch regelmäßig von den Personalern dazu gebrieft! Ob auf die Einhaltung oder hinsichtlich der Umgehung ist allerdings manchmal nicht ganz klar!
AntwortenLöschenSie halten sich eben einfach nur nicht an die Gesetze! Und so lange es keinen Betriebsrat gibt, also jemand da ist der die Einhaltung überwacht und einfordert, können sie das ja auch ohne größeren Widerstand tun.
Wir haben keinen Betriebsrat bei uns im Markt,
AntwortenLöschenwo können wir uns beschweren wenn immer wieder
(Inventur und Saison) gegen das Gesetz verstoßen
wird? Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaft ???
Ohne Betriebsrat habt Ihr wenig Möglichkeiten etwas zu unternehmen, deshalb wird die Bildung von Betriebsräten von den Marktleitern nach Möglichkeit verhindert. Sicher ist es eine Möglichkeit das Gewerbeaufsichtsamt bei Verstößen gegen die Einhaltung der Arbeitszeit einzuschalten. Das würde ich aber nur anonym tun! Denn Ihr habt nicht den Schutz den ein Betriebsrat hat!
AntwortenLöschenSonst bleibt Euch nur das für jeden selbst einzufordern. Dieser Weg ist aber sehr steinig!
Wenn Euer Markt zur OBI Deutschland GmbH gehört dann ruft doch einfach mal beim Gesamtbetriebsrat an. Die Nummern findet Ihr hier.