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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
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13. Januar 2011

Hände weg vom Stift!

Was tun, wenn der/die Vorgesetzte sagt:
„Kommen Sie doch bitte mal zu mir ins Büro!“ oder „Ich müsste gleich mal mit Ihnen reden!“
Wie verhalte ich mich? Was sollte ich tun?

1. Fragt vorher nach dem Anlass des Gespräches!
2. Zieht zu jedem Gespräch ein Betriebsratsmitglied  hinzu. Gibt es keinen Betriebsrat, dann eine Vertrauensperson. Vereinbart ggf. einen neuen Termin!
3. Hört Euch in Ruhe an, was Euer Gegenüber zu sagen hat. Fragt nach, wenn Ihr etwas nicht verstanden habt.
4. Macht Euch Notizen über die wichtigsten Gesprächsinhalte!
5. Lasst Euch etwaige Angebote schriftlich geben! Angebote die nur  mündlich abgegeben werden sind grundsätzlich mit Vorsicht zu behandeln!
6. Macht während des Gespräches keine Zusagen! Bittet Euch Bedenkzeit von 3 bis 7 Tagen aus.
7. Nichts unterschreiben, ohne es in Ruhe überdacht zu haben (siehe 6.)!
8. Habt Ihr Zweifel oder braucht Ihr Unterstützung und Beratung?

Dann wendet Euch an Eure Gewerkschaft ver.di!


Und nochmal: Ganz wichtig! Hände weg vom Stift!

10 Kommentare:

  1. Leider habe ich da eine Wahl gehabt, nachdem man mich dermassen unter Druck gesetzt hatte, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Bedenkzeit, was normalerweise im seriösen Unternehmen der Fall ist wurde nicht eingeräumt. Stattdessen hatte der Marktleiter 2 Schreiben auf dem Tisch, und ich musste mich direkt entscheiden.
    Ich hatte nicht vor diesen unseriösen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dsnn setzte mich der Marktleiter unter Druck, mit dem Zitat, wenn ich diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, und beim Arbeitsgericht Kündigungschutzklage beantrage, stellt er mir ein Zeugnis so aus, dass ich nie mehr einen Job bekomme. Der Abteilungsleiter, mein eigentlich direkter Vorgesetzter hat mir mit Nachdruck geraten, den Vertrag zu unterschreiben. Gnädigerweise bekam ich 2 Monatsgehälter Abfindung und ein Urlaubsabgeltung. 3900 € und eine Sperre von 3 Monaten beim Arbeitsamt. Es war wieder mal die Überfalltaktik. Betriebsrat gibt es nicht, Zeugen auch nicht. Ich versuche jetzt trotzdem noch mein Recht direkt nachträglich durchzusetzen. Eine ganz linke Taktik. Wer hat ähnliches erlebt???? Oder wer kann mir hier einen Rat geben???

    Das ganze ist zwischen mir und der Hausleitung entstanden, weil ich eine E-Mail Beschwerde geschrieben habe, bzw. meine Meinung geäussert habe. Kommentar seitens der Geschäftleitung: Das steht Ihnen nicht zu sowas zu sagen. Suchen sie sich schnellstmöglich einen anderen Job, denn hier können Sie keinen Blumentopf mehr gewinnen.
    Fazit: NUr den Mund halten und sich täglich demütigen lassen, blos keine Meinungsäusserung...........und weiter mit Magenschmerzen zum Arbeitsplatz gehen.

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  2. Kann ich für Kassentests, Aufmerksamkeitstest und Kassendifferenzen abgemahnt werden?

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    1. Nein. Kassentests etc. dürfen ohne die Einwilligung der Mitarbeiter bzw. Betriebsrat keine Rückschlüsse auf den einzelnen Mitarbeiter ermöglichen.

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  3. Anonym 29. Oktober, 13:15,

    ...Kann ich für Kassentests, Aufmerksamkeitstest und Kassendifferenzen abgemahnt werden? ...

    Kommt drauf an.

    Nach Aussage der GL OBI sollen diese "Tests" ja in erster Linie der Verbesserung der Qualitiät Deiner Arbeit dienen.
    Wenn Du allerdings ständig bei Kassentests und Aufmerksamkeitstests "negativ" auffällst wird es wohl so sein das Dein ML Dich anhält Deine Leistung zu verbessern. Und das wird er wohl im Wiederholungsfall mit einer Er- oder Abmahnung tun.
    Bei ständigen oder wiederholten Kassendifferenzen wird das wohl ähnlich sein.
    Soweit die Theorie!

    Es soll aber auch Vorgesetzte geben, die diese Tests dazu nutzen (wollen) um unliebsame Mitarbeiter gefügig zu machen oder loszuwerden. Das ist dann die üble Sorte.

    Gibt es einen Betriebsrat bei Euch?
    Dann wende Dich an ihn!
    Gibt es keinen? Nun ja ....., dann viel Glück, und vor allem viel Kraft.

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  4. ...Kann ich für Kassentests, Aufmerksamkeitstest und Kassendifferenzen abgemahnt werden? ...

    Die Frage stellt sich nicht, wenn Du Deine Arbeit ordentlich und konzentriert machst. Dann wirst Du keine Differenzen produzieren, alles abkassieren und für keine Inventurdifferenzen verantwortlich sein.

    Fällst Du aber mehrmals negativ auf bei solchen Tests, solltest Du Dir vielleicht einmal selbst Gedanken machen, ob Du an der Kasse überhaupt richtig eingesetzt bist, schließlich hantierst Du mit dem Geld anderer Leute. Und auch ein BR sollte sich dann Sorgen machen.

    Eine Abmahnung ist übrigens zunächst einmal nicht mehr, als ein Hinweis, dass Du Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen sollst. Und das müssen wir anderen auch alle.

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    1. Wir sind alle Menschen und dazu geboren acu mal Fehler zu machen.
      Es gibt nicht einmal eine Maschine die Fehlerfrei arbeitet. Und was wenn dann noch der Strom ausfällt?
      " Wer ohne Fehler ist der werfe den ersten Stein !"
      Ich glaube, jeder sollte in sich gehen ehe er er anfängt seine Kollegen nur zurecht zu weisen

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  5. Hallo, na wen haben wir denn da hervorgelockt?

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  6. wir Alle machen Fehler. Oft ist es eine Hilfe auf diese Fehler einmal aufmerksam zu machen. Die Tests sind ein Mittel um Kollegen zu entwickeln, also zunächst mal eine Hilfe.Um Hilfe anzunehmen, muss man dafür offen sein. Angst hat noch niemanden besser gemacht. Die Tests sind eine Chance für Kollegen und Unternehmen sich weiter zu entwicken. Hier spielen unsere Betriebsräte eine entscheidene Rolle. Abmahnungen und Ermahnungen haben hier nichts zu suchen. Hilfe muss angeboten werden, die Probleme beseitigen. Ich hoffe sehr, unsere Betriebsräte können mit diesem Thema umgehen.

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  7. Mit 90% Deines Kommentares gehe ich dacor!
    Doch was soll dieser Satz "Ich hoffe sehr, unsere Betriebsräte können mit diesem Thema umgehen."??

    Die Betriebsräte haben das doch überhaupt erst zum Thema gemacht!
    Oder was glaubst Du wer thematisiert hat das mit diesen Tests in den Märkten manchmal ganz schön Schindluder getrieben wurde?
    Da war das öffentliche zur Schau stellen von miesen Einzeltestergebnissen am schwarzen Brett noch das geringere Übel.

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  8. Frage: wurden die Ergebnisse anonym ans Brett gestellt?
    Darf denn abgemahnt werden bei Tests?Egal ob, Aufmerksamkeit, Kasse- oder Freundlichkeitstest.

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