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20. Dezember 2010

Der Betriebsrat (2) - ... "wo käme man denn hin, wenn die Belegschaft ihre Mitbestimmungsrechte - durch ihren Betriebsrat - im Unternehmen tatsächlich wahrnimmt?!"

Die Arbeitgeber sind sich sehr bewußt darüber, welche Lern- und Solidarisierungsprozesse durch Betriebsversammlungen, aktive Öffentlichkeitsarbeit, etc. entstehen können. Um dies einzuschränken oder gar zu verhindern, entwickeln Arbeitgeber Strategien, um Betriebsräte zu ihren Erfüllungsgehilfen zu machen - "vor ihren Karren zu spannen" - damit sie ihnen nicht in die Quere kommen.
Insbesondere bei erstmaligen Betriebsratswahlen ist eine bekannte Arbeitgeberstrategie, die Flucht nach vorn anzutreten - wenn schon ein Betriebsrat nicht zu verhindern ist, dann wenigstens einen, der dem Arbeitgeber genehm ist.
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