Gestern Abend um 20 Uhr fand für den OBI Markt Würzburg-Heuchelhof die Wahlversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahl eines Betriebsrates statt.
Hier hat es nach den uns bisher vorliegenden Informationen schon im Vorfeld sehr viel Hektik, Anfeindungen unter den Kollegen, Androhungen von Nachteilen und Einflußnahme der sog. Führungskräfte auf die Belegschaft und die potentiellen Kandidaten gegeben. Das hat auch in diesem Markt, wie schon vorher in so manchem anderem OBI Markt, zur Verbreitung von Angst und Unsicherheit geführt.
Auch hier waren wieder "Führungskräfte" maßgeblich beteiligt. Nur durch das besonnene Auftreten des zuständigen ver.di Sekretärs, und von Betriebsräten/GBR Mitgliedern aus den benachbarten Würzburger Märkten konnte diese Veranstaltung erfolgreich durchgeführt, und der Wahlvorstand gewählt werden.
Während der Wahlversammlung soll es zum Teil zu tumultartigen Szenen gekommen sein, bis hin zu Androhungen von Gewalt den Veranstaltern gegenüber, wie zum Beispiel: "schmeist Ihn doch aus dem Fenster"!
Der Belegschaft des Marktes wurde von den Gegnern eines Betriebsrates ein Bild des Chaos und des Unterganges vor Augen geführt, wenn man nur zuließe das ein Betriebsrat gewählt wird. Diese Vorgehensweise ist typisch für die immer wieder propagierte "vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen", und das die Installation einer Interessenvertretung in Gestalt eines Betriebsrates für die Mitarbeiter ausschließlich Vorteile bringt wird tunlichst verschwiegen. Nachteile durch Betriebsräte haben nur diejenigen, die von der Nichtexistenz eines Betriebsrates profitieren und Angst davor haben das ein Betriebsrat auf die Einhaltung der geltenden Gesetze achtet und diese einfordert!
Leider ist es immer noch so, daß die Unternehmensleitung zwar zusagt Betriebsratswahlen nicht zu behindern, aber dies in der Realität noch nicht bis zu den Vertriebs- bzw. Marktleitern durchgedrungen ist. Allem Anschein nach funktioniert im Bezug auf diese Art der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" die Informationskette bei OBI nicht.
Oder sollte es etwa doch so sein das hier jeder Marktleiter sein eigenes "Süppchen" kocht/kochen darf?.
Wir werden den weiteren Verlauf dieser Betriebsratswahl verfolgen, und hier zu gegebener Zeit wieder berichten.
7. Dezember 2010
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Es wurde nicht gesagt:
AntwortenLöschenschmeist Ihn doch aus dem Fenster.
sondern:
Eine Person sagte:
Wenn wir wo anders wären, würde ich dich aus dem Fenster werfen.
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei OBI. In dem Markt, in dem ich regelmäßig einkaufe habe ich bislang nichts von solchen Zuständen bemerkt.
AntwortenLöschenDa mich aber in diesem Markt einige Verkäufer als Stammkunden kennen, werde ich mal nachfragen, wie das bei denen so läuft.
Ich möchte eigentlich schon mein Geld lieber dort lassen, wo die Menschen ordentlich behandelt werden.
Dies ist ja wohl in oben genannten Markt nicht der Fall.
Zu Kommentar No.1,
AntwortenLöschenrichtig, es wurde nicht gesagt schmeißt ihn doch aus dem Fenster. Der genaue Wortlaut von Herrn M.W. war: "Wenn der jetzt so weitermacht, dann schmeiße ich ihn aus dem Fenster"! Der vollständige Name des Mitarbeiters, der diese Aussage getroffen hat ist der Redaktion bekannt.
So viel zum Verhaltenskodex und den konkreten Fragen dazu!?
AntwortenLöschenDas dieses Verhalten von den anwesenden Führungskräften nicht unterbunden wurde, zeigt nur wie dringend dieser Markt einen Betriebsrat braucht!!!
AntwortenLöschenDie aus der war eher emmotional bedingt und eine Redenswendung, aber immerhin ehrlich in "Ich" Form gesagt. O.K.
AntwortenLöschenAllerdings giebt es auch Mitarbeiter, wie wir alle wissen, der Marktleitung sehr nahe stehen, und Aussagen machten, wie
oder
Woher nehmen sich diese, das Recht, in "Wir" Form zu sprechen???
Fazit: " Wir" sind eigentlich, wir alle!!!
Und nicht die <"Ich"-"Wir">, die ihre persönlichen Vorteile zu finden glauben.
Frage an Verdi!
AntwortenLöschenWarum wurden in meinem Kommentar vom 21.12.2010 die Aussagen der Mitarbeiter,
die der Marktleitung sehr nahe stehen,
in Wir Form sprechen, z.B. Wir brauchen keinen Betriebsrat,
oder wir leben Obi,
zensiert?
Kommentare 21.12.2010
AntwortenLöschenIch verstehe hier den Zusammenhang nicht!
Was ist das für ein sonderbarer Kommentar?
Wurde hier tatsächlich zensiert? - glaube ich nicht, sonst wäre der ganze Text weg. Man sollte sich seinen Kommentar evtl. noch einmal anschauen bevor man ihn freigibt.
Auch der Redaktion ist dieser "Kommentar" etwas unverständlich!
AntwortenLöschenIn diesem Blog wird, weder "zensiert" noch sonst irgend etwas geändert!
Ausnahmen gibt es nur wenn sich jemand im Ton vergreift, das wären z.B. Beleidigungen o.ä., und wie schon richtig geschrieben wurde wäre dann der ganze Kommentar weg und nicht nur Teile davon!
Also bitte vor dem Posten den Beitrag kontrollieren!
Unabhängig davon besteht außerdem immer noch die Möglichkeit den Kommentar noch einmal (vollständig) zu schreiben.
Wenn man das ganze Geschehen um die Betriebsratswahl im OBI-Heuchelhof so verfolgt, muß man leider feststellen daß einige in diesem Markt, nicht die geringste Ahnung haben, was es bedeutet seinen Gegenüber und dessen Meinung zu respektieren!!!
AntwortenLöschenUnd dann noch von "Wir" oder "Familie" zu sprechen setzt dem ganzen die Krone auf! DANKE!!!
§20 BetrVG
AntwortenLöschen1)Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
2)Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
...und um das Ganze abzurunden:
AntwortenLöschen§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer:
1.eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
2.die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört,.....
Im Obi Markt Kamp-Lintfort, habe ich gehört. Manipuliert der Filialleiter die Personaleinsatzpläne. D.h. er bescheisst die Mitarbeiter bei den Stunden. Er wurde auch darauf angesprochen von den Mitarbeitern, aber seine Ausrede ist wohl...er hat damit nichts zu tun. Tja wo ist da die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten.
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