Es handelt sich dabei aber um völlig unterschiedliche Dinge.
Mehrarbeitszeit ist die Zeit, die über die gesetzlich festgelegte Arbeitszeitgrenzen hinaus geht. Dies sind in der Regel acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis maximal zehn Stunden täglich.
Unter Überstunden versteht man hingegen die Arbeitszeit, die über die individuell im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht.Wird ein Arbeitnehmer über die gesetzliche zulässige Höchstarbeitszeit (8 Stunden) hinaus beschäftigt, so handelt es sich hierbei um Mehrarbeit.
Wird ein Arbeitnehmer hingegen über seine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt, so handelt es sich um Überstunden.
Seit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes 1994, sieht das Gesetz übrigens keine gesetzlich geregelten Mehrarbeitszuschläge mehr vor. Auch für geleistete Überstunden gibt es keine gesetzlichen Vergütungsregeln.
Lediglich wenn ein Tarifvertrag gilt, vom Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verhandelt wurde, oder es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde besteht ein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden.
Überstundenzuschläge sind in der Regel in Tarifverträgen wie folgt gestaffelt:
- 25% Zuschlag für jede Überstunde
- ab der 20ten Überstunde erhöht sich der Zuschlag um weitere 15% auf 40%
- 20% Zuschlag für Spätöffnun
- 50% Zuschlag für Nachtarbeit
- 120% - 150% Zuschlag für Sonntagsarbeit
- 150% - 175% Zuschlag für Feiertagsarbeit
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