Wie kann ich mich dagegen wehren?
Welche gesetzlichen Pflichten haben die Mitarbeiter wirklich?
Die Arbeitszeit wird im Dienstplan festgelegt. Ein Dienstplan ist verbindlich sobald er unterschrieben ist, oder dem Mitarbeiter ausgehändigt wurde.
Änderungen am Dienstplan brauchen die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters.
Einseitige Änderungen sind nicht rechtens. Außerdem muß der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte der Interessen- vertretungen (Betriebsrat) beachten. Der Arbeitgeber ist nur während der geplanten Dienstzeit weisungsberechtigt. In Eurer Freizeit bestimmt Ihr allein was Ihr tut oder was nicht. Trotzdem erhalten Mitarbeiter immer wieder Anrufe, in denen sie aufgefordert werden trotz Freizeit in den Betrieb zu kommen.
Frei von Pflichten
- Ihr müßt am freien Tag nicht erreichbar sein!
- Ihr müßt in Eurer Freizeit keine Dienstgespräche mit Vorgesetzten führen!
- Ihr müßt in Eurer Freizeit nicht dienst- oder fahrtüchtig sein!
- Ihr dürft Schichten die nicht im Dienstplan stehen verweigern!
- Ihr dürft sagen, daß es eine Dienstverpflichtung nicht gibt!
- Ihr dürft den Hörer einfach auflegen!
Notfall oder nicht?
Sobald es eng wird, argumentieren Vorgesetzte und Arbeitgeber mit dem Notfall. Das ist aber nicht richtig. Richtig ist: Der Arbeitgeber will Personal sparen. Er hat so viel Personal eingespart, daß ein Ausfall unweigerlich ins Chaos führt.
Was tun bei Krankheitsausfällen?
Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Wege offen:
- Es wird so viel Personal eingestellt, daß auch bei Krankheitsausfällen oder in der Urlaubszeit die Arbeit gesichert ist.
- Es wird ein ausreichend großer Springerpool eingerichtet.
- Der Arbeitgeber schließt eine Betriebsvereinbarung ab: Mitarbeiter erklären sich für einen bestimmten Zeitraum bereit sich aus dem Frei holen, oder Ihren Dienstplan in diesem Zeitraum ändern zu lassen. Wenn sie dann zum Dienst müssen, bekommen sie die Stunden zum Beispiel mit zusätzlichen 35% angerechnet.
Nichts im Leben ist umsonst!
Auf dem Rücken der Mitarbeiter zu sparen, ist unverantwortlich. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, und Arbeit darf nicht krank machen. Für die Personalbesetzung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die sogenannten "Notfälle" sind hausgemacht, durch die knappe Besetzung.
Durchsetzung
Solange wir uns ohne Widerstand die Freizeit oder gar unsere Gesundheit kaputt machen lassen, ändert sich nichts. Kein Marktleiter hat das Recht, den geltenden Dienstplan ohne unser Einverständnis zu ändern. Wir haben ein Recht auf geregelte Freizeit. Der Arbeitgeber wird erst etwas ändern, wenn alle Mitarbeiter auf ihrem guten Recht bestehen.
Quelle: ver.di
In meinem Markt wird praktiziert das die MA in der ruhigen Zeit minusstunden aufbauen, die sie dann in der " Saison" wieder aufholen müssen.
AntwortenLöschenD.H. verlängerte Dienste ohne Feien Tag in der Woche. Aus den Pausen gerufen weil in der Abteilung zu viel los ist u.s.w.
Hallo Anonym, für mich heißt das, daß ihr keinen Betriebsrat habt, der sich darum kümmern könnte.
AntwortenLöschenFrüher nannte man das, was ihr praktiziert: "Kapovaz" = kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit. Heute nennt man es wohl Jahresarbeitszeit, die aber bei euch nur zu Gunsten des AG ausgelegt wird. Daher ist es bei euch schon mehr Leibeigenschaft. Denn auch wo jahresarbeitszeiten vereinbart sind, sind Grenzen vorhanden. z.B wie viele Minus- oder Überstunden maximal aufgebaut werden dürfen. So wie bei dir läuft es bestimmt in zig Märkten, wo dem ML keine Grenzen durch den BR gesetzt werden. Es gibt also nur eine Möglichkeit es zu ändern, wählt einen (starken)BR.
Hallo,
AntwortenLöschendieser Eintrag ist schon eineinhalb Jahre alt, aber er ist für mich aktuell wie eh und je. Bin auch im Einzelhandel tätig und kenne das:
Heute hat das Telefon bei mir geklingelt, an meinem freien Tag. Ich habe kein Handy (was auch schon - totale Frechheit - schon häufig für Streß mit meinem AG geführt hat) und wenn das Festnetz vormittags klingelt ist es entweder die Krankenkasse mit ihrer alljährlichen Umfrage oder der AG. Denn meine Leute, die die Nummer haben wissen um meine beweglichen freien Tage und rufen Abends an oder kündigen sich per Mail an.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich heute kommen hätte sollen, weil jemand erkrankt ist und dank unser knappen Personaldecke so eine Lücke von Acht Stunden ensteht. Ich sehe aber nicht ein, nur weil ein paar Schlippsträger meinen ihre Bilanzen zu pushen mich auch noch in der freien Zeit reinholen zu lassen. Ich stehe schon 37,5 h + "Hängen Sie 'ne Stunde dran"-Pausche zur Verfügung. Bei unseren Pauschalkräften heißt es auf der Mailbox: "Sie müssen (!) heute kommen und zurückfrufen (!)". Man wird meist mit dem Big Boss verbunden und darf sich dann wieder in dieser hässlichen Zwickmühle des "Auflegends oder Nicht?" befinden - am Ende steht man doch im Betrieb..
Heute bin ich standhaft geblieben (habe doch sowieso momentan über 16 Überstunden - ich schulde denen nix) und bin mir sicher, morgen darf ich mich wieder anpissen lassen. Habe aber heute mich mit meinem ver.di-Berater außeinandergesetzt und hoffe auf Lösungen für diese Problem, welches in diesem Artikel so treffend beschrieben wurde, dass ich ihn fast geschrieben haben könnte.
Grüße!
Hallo kann mir jemand auf meine frage eine richtige antwort geben? wie ist das wenn mein freier tag auf einen feiertag fällt z.B freitag und ich am donnerstag einen wichtigen termin habe und dafür den tag frei bekomme mir aber trotzdem für den donnerstag minusstunden geschrieben werden,geht so etwas???
AntwortenLöschenKurz und schmerzlos: Nein, das geht nicht!
LöschenHier die offizielle Version:
Nach § 2 I Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Im Einzelhandel gilt, dass wenn der Arbeitnehmer an 5 Tagen pro
Woche arbeitet, der Betrieb aber an 6 Tagen geöffnet hat, kein Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht, wenn der Feiertag auf den freien Tag fällt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Verdienstausfall.
Gibt es jedoch keinen "festen" freien Tag, so ist auch der jeweilige Feiertag in dieser Woche zu vergüten bzw. die ausgefallene Arbeitszeit gutzuschreiben.
Es gibt hierzu auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Dort wird ausgeführt, dass nur dann der Feiertag nicht zu zahlen ist, wenn ein Arbeitnehmer nach einem im voraus bestimmten Arbeitsplan an einem bestimmten Wochentag von der Arbeit freigestellt ist. Dann ist die Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag, der nach Arbeitsplan arbeitsfrei ist, nicht infolge eines Feiertages ausgefallen (BAG 27. September 1983 - 3 AZR 159/ 81 - BAGE 44, 160, 162).
Quelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/freier-Tag-variabel,-faellt-immer-auf-Feiertage-__f63309.html
Mit meinen Worten erklärt:
Wenn Du an einem Feiertag zur Arbeit eingeplant wärst, dann hast Du kein Anrecht auf einen zusätzlichen freien Tag.
Hast Du aber regulär am Donnerstag frei und der Freitag ist ein Feiertag, dann hast Du 2 Tage frei und zwar ohne Lohnabzug.
Aktuelles Beispiel: Kommender Mittwoch, der 3. Oktober.
Wer an diesem Tag auf "Frei" eingetragen ist. Bekommt keinen zusätzlichen Tag.
Diejenigen die in KW 40 am - Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag oder Samstag auf "Frei" eingetragen sind, haben in dieser Woche 2 Tage frei!
Im Nachsatz möchte ich noch anfügen, das ich es absolut unglaublich finde, daß wir uns immer noch um solche "Probleme" zu denen es bereits Urteile vom BAG gibt, herumärgern müßen.
Hört auf zu verzweifeln - gründet Betriebsräte
Wenn überhaupt Minusstunden, dann für den Donnerstag an dem Du "zusätzlich" wegen Deinem dringenden Termins frei bekommen hast, niemals aber für den Feiertag!
LöschenWenn Du also im rollenden System arbeitest und Dein rollender freier Tag auf den Feiertag fällt, oder aber Du einen festen freien Tag hast und der auf den Feiertag fällt dann ist der Donnerstag für Dich ein zusätzlicher freier Tag. Wie der abgegolten werden soll mußt Du klären (Überstunden, Minusstunden, Urlaub o.ä.)
Ausnahme: Dein freier Tag wird vom Freitag (Feiertag) auf den Donnerstag "verschoben". Dann ist der Freitag wieder ein ganz normaler Feiertag für Dich an dem Du frei hast und den auch bezahlt bekommst.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht.
Und wie Buzz schon geschrieben hat ...... gründet Betriebsräte ..... dann klappts auch mit den Dienstplänen!
"Wenn Du an einem Feiertag zur Arbeit eingeplant wärst, dann hast Du kein Anrecht auf einen zusätzlichen freien Tag."
AntwortenLöschenDas ist natürlich Quatsch, sorry, da hab ich was durcheinander gebracht.
Es muß heißen:
"Wenn Du an einem Feiertag auf "Frei" eingeplant bist, dann hast Du kein Anrecht auf einen zusätzlichen freien Tag."
Jetzt passt das ganze.
Voraussetzung ist natürlich das es überhaupt Dienstpläne gibt.
"Korrigiert inhaltliche Falschaussagen - gründet Betriebsräte"