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22. Februar 2011

Überstunden und Betriebsrat

Euer Marktleiter
will Überstunden?? 



Will der Arbeitgeber Überstunden anordnen oder auch nur entgegennehmen ohne daß dies z.B. in einer Betriebsvereinbarung vorab genehmigt ist, so hat er den Betriebsrat zuvor um Zustimmung zu bitten.
Solange keine Zustimmung vorliegt, darf der Arbeitgeber Überstunden nicht anordnen oder entgegennehmen. Sollte der Betriebsrat die Zustimmung verweigert, muß der Arbeitgeber gegebenenfalls die Einigungsstelle anrufen und sich dort die nicht erteilte Zustimmung ersetzen lassen.
Im Gegensatz zum § 99 BetrVG sieht § 87 BetrVG nicht vor, daß die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Betriebsrat innerhalb einer bestimmten Frist nicht reagiert und er sieht auch nicht vor, dass der Betriebsrat eine spezifische Begründung für die Verweigerung oder Nichterteilung der Zustimmung haben muß.


Es gibt mehrere Möglichkeiten zum Zustimmungsverfahren
Erste Möglichkeit:
1. Der Arbeitgeber beantragt Überstunden beim Betriebsrat
2. Der Betriebsrat stimmt zu
3. Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen

Zweite Möglichkeit:
1. Der Arbeitgeber beantragt Überstunden beim Betriebsrat
2. Der Betriebsrat stimmt nicht zu oder schweigt
3. Der Arbeitgeber ruft die Einigungsstelle an
4. Der Betriebsrat ist mit Einigungsstelle einverstanden und beide einigen sich auf
    die Besetzung der Einigungsstelle
5. Die Einigungsstelle tritt zusammen und entscheidet
6. Der Arbeitgeber darf je nach Entscheidung der Einigungsstelle durchführen oder auch nicht

Da die Zeitspanne für die Durchführung eines korrekten Verfahrens für den Arbeitgeber im Normalfall viel zu kurz ist, bleibt ihm Nichts anderes übrig, als
  1. sich entweder mit dem Betriebsrat zu einigen, und dabei ggf. bestehenden Wünschen des Betriebsrats entgegenzukommen
    oder 
  2. die Überstunden nicht auszuführen
    oder 
  3. sehenden Auges einen Rechtsverstoß zu begehen.
Sind hier für den Betriebsrat Indizien erkennbar, daß, obwohl keine Zustimmung vorliegt, der Arbeitgeber die Überstunden trotzdem anordnen oder entgegennehmen möchte, so hat der Betriebsrat die Möglichkeit beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, mit der dem Arbeitgeber aufgegeben wird dies zu unterlassen.
Stellt der Betriebsrat fest, daß hier rechtswidrig Überstunden angeordnet oder entgegengenommen wurden, so hat er die Möglichkeit beim Arbeitsgericht ein Verfahren einzuleiten, wo dem Arbeitgeber für die Zukunft aufgegeben wird dies unter Androhung von Ordnungsgeld zu unterlassen.
Will man sich dies als Betriebsrat jedoch ersparen, so bietet es sich an eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze zur Ableistung/Anordnung von Überstunden abzuschließen.

Und nur um eventuellen Überlegungen vorzubeugen:
Der Verzicht auf die Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat ist unzulässig und unwirksam.
  

7 Kommentare:

  1. darf ein ML während eines Streiks Überstunden anordnen? Natürliche ohne Zustimmung des BR!

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  2. Mit Streikbrechern darf man machen was man will :-)

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  3. Hallo Leute,

    zum Thema Ulaubssperre möchte ich auch etwas dazu beitragen.
    Wenn man Kinder hat und die Kids möchten mal mit ihren Eltern zum Ulaub fahren und man darf nicht weil man Ulaubssperre hat.
    Dann braucht sich Vaterland Deutschland auch nicht wundern weshalb die Geburstzahlen sinken. Und es immer weniger Menschen gibt die arbeiten gehen und für die ältere Generation die Rente zahlen müssen.

    Zweites Thema: Überstunden

    Von Jahr zu Jahr wird es immer schlimmer. Der Mensch wird nicht mehr als Mensch beachtet.Sondern als eine ich sag mal Roboter angesehen.
    Ich wette mit euch: Jeder hat hat mindestens neben seine 40 Stunden Woche zusätzlich 3-5 Überstunden nebenbei.
    Man darf die irgendwannmal abbauen. Nur unter einer Bedinung !!
    Wenn die Abteilung ja auch gut besetzt ist.

    Was ich schade finde, dass man die Überstunden nicht ausgezahlt bekommt.
    Andere Groß-Betriebe machen das .

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    1. Dazu gibt es nur eines zu sagen:
      Betriebsrat gründen!
      Dann gibt es keine Urlaubssperren!

      Gleiches gilt für Überstunden. Auch da hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Und wenn AG sich weigert? Dann gibt es eben keine Überstunden mehr, dann muß er auch keine auszahlen!

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  4. Das Problem ist keine Sau traut sich.......

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    1. Jaja das Problem ist ja ausreichend bekannt.
      Aber das schöne ist ja- wir sind in der "do-it-yourself Branche" beschäftigt
      Das heißt: Sich schlau machen..., Kontakte knüpfen mit Menschen, die einem helfen können..., andere überzeugen.... und los gehts.
      Mir ist schon klar, dass das nicht ganz so einfach ist, aber wer soll sich für uns stark machen, wenn nicht wir selbst dazu bereit sind?

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    2. ja da hast du auch wieder recht......ich überlege die ganze zeit . ob ich den betrieb nicht wechseln sollte. solang man noch jung ist.

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