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15. April 2011

MEIN DIENSTPLAN IST VERBINDLICH!

Mein Frei gehört Mir!
Wann darf ein einmal genehmigter Dienstplan geändert
werden?



Ein einmal genehmigter (dem Mitarbeiter zur Kenntnis gegebener) Dienstplan ist verbindlich!

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich.
Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

2. Die gewährten Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertage nach §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz sind unverrückbar wie die Sonntage selbst.

3. Keine tariflichen Regelungen sieht Arbeit an freien Tagen vor.

4. Ohne Mitbestimmung des Betriebsrates sind Änderungen des Dienstplanes RECHTSUNWIRKSAM. Denn die Festlegung von Arbeitszeit unterliegt der zwingenden Kontrolle und MITBESTIMMUNG durch die Interessenvertretung. Der Betriebsrat überprüft dabei zunächst, ob die Anordnung überhaupt zulässig wäre.



Es bleibt dabei:
  • Mein freier Tag darf ohne meine Zustimmung nicht verschoben und nicht gestrichen werden! (Auch nicht bei Urlaub oder Krankheit meiner Kollegen!)

  • Mindestens ein Samstag im Monat ist als freier Tag zu gewähren! §17, Abs. 4, LadSchlG
  • Fällt der freie Tag auf einen "Brückentag", z.B. auf den Samstag zwischen Karfreitag und Ostersamstag, dann darf dieser nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Mitarbeiters verschoben werden.Gibt es einen Betriebsrat muß auch dieser vorher zustimmen! §87, Abs. 1, Ziff. 2 BetrVG
  • Ich muß keine Minusstunden aufbauen! §615 BGB
  • Ich darf nicht mehr als höchstens 10 Stunden am Tag arbeiten, und nicht mehr als 8 Stunden im Durchschnitt innerhalb 24 Wochen! §3 ArbZG
  • Mein Marktleiter kann mich nicht pauschal dazu verpflichten Überstunden zu leisten! EuGH am 08.02.2001 C-350/99

  • Für Urlaubssperren gibt es keine gesetzliche Grundlage.  Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser beim Urlaub ein Mitbestimmungsrecht. §87, Abs. 1, Ziff. 5 BetrVG   
Für die ausreichende Besetzung der Abteilung muß der Marktleiter sorgen und nicht wir!

Notfall oder nicht?
Sobald es eng wird argumentieren Vorgesetzte und Arbeitgeber immer wieder mit dem Notfall.
Das ist nicht richtig. Richtig ist: Der Arbeitgeber will Personal sparen. Er hat so viel eingespart, dass schon ein geringer Ausfall unweigerlich ins Chaos führt.

 

Quelle: Die Welt ist keine Ware.de 
  

    9 Kommentare:

    1. Das alles so umzusetzten wird bestimmt lustig
      ( Graus ) aber die Märkt ohne BR verzichten bestimmt gern auf Brückentage
      Spaß bei Seite- dazu brauchen wir etwas bessere ( mehr )
      personalaustattung lt . KOP o.ä Programme. Also ran..
      Ostern steht vor der Tür

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    2. wie ist das mit den freien tagen eigentlich? fester freier tag zum beispiel montag. montag ist nun ein feiertag.muss ich dann einen ersatztag als freien tag bekommen oder hab ich pech gehabt?

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    3. Anonym 19:49,
      Deine Frage ist relativ einfach zu beantworten:

      Wenn Dein freier Tag auf einen Feiertag fällt, und Du dann noch das Glück hast das es bei Euch einen Betriebsrat gibt, besteht die Möglichkeit das der Betriebsrat dann dafür sorgt das es einen Ersatztag für den Feiertag gibt. Ist Verhandlungssache, es gibt aber auch einschlägige Urteile vom BAG in dieser Richtung.
      Wenn der Betriebsrat einigermaßen auf Zack ist, wird er in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung regeln wie mit solchen Tagen verfahren werden soll.

      Gibt es keinen Betriebsrat:

      Dumm gelaufen! Dann ist Dein freier Tag einfach weg!

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    4. Hallo,
      Eine frage bereitet mir ständig Kopfschmerzen,
      Denn mit diesem Argument wird bei uns gegen den BR gestimmt.

      Also wenn MA krank werden müssen diese ersetzt werden. Bei uns ist das dann so, dass geschaut wird welche MA zum fraglichen zeitpunkt arbeiten könnten ih e ihr. Freies WE zu Opfern... Diese werden dann aus ihrem frei geholt und oder deren Schichten werden berlängert - von bspw. 6 Std auf 8.

      Wenn es jetzt einen BR gäbe müsste dann wirklich jede DPL Änderung mit dem BR abgesprochen werden? Also auch wenn ich freiwillig mit einem anderen MA die Schicht tauschen will?
      Und muss dazu der gesamte BR einberufen werden, oder nur der vorsitzennde? Oder darf das dann der Vorgesetzte je nach Rechtslage selbst entscheiden?


      Vielen dank

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      1. Hallo, Du sprichst hier ein weitverbreitetes Problem an.

        Die Lage ist so: Der §87 des BetrVg regelt die Mitbestimmung des Betriebsrats.

        Unter diesem Link findest Du das zum selbstnachlesen: http://www.betriebsrat.com/soziale-angelegenheiten.

        Kurzfassung: Mit BR wäre das nicht passiert.

        Der ML kann nicht gegen den Willen eines MA dessen freien Tag, Urlaub, oder das freie WE streichen. Auch kurzfristige

        Dienstplanänderungen sind nur mit Einverständnissdes des MA möglich, bzw. nicht möglich.

        Er kann fragen, aber er muß eben auch ein "Nein" akzeptieren.

        Und hier fangen dann die Probleme an, MA werden unter Druck gesetzt, gegeneinander ausgespielt ect.

        Wie auch immer, die "Marktorganisation" obliegt dem ML und nicht den MA.

        Fühlt sich ein MA in so einem Fall unter Druck gesetzt, kann er zum BR gehen und diesen Bitten sich darum zu kümmern.

        Im Idealfall setzten sich dann ML, BR und BL zusammen und finden gemeinsam eine Lösung.

        Selbst "entscheiden" darf der ML überhaupt nicht, sondern, er muß im Rahmen der geltenden Gesetze handeln und je besser jeder von uns diese Gesetze kennt, um so weniger müßen wir uns ver(albern) lassen.

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    5. Ich habe folgende Frage :
      Ich bin an einem Mittwoch für den Spätdienst eingeteilt, da ich was wichtiges vorhatte, sagte mir meine Leitung zu, den Dienst mit mir zu tauschen! (von Spätdienst zu Mitteldienst) 2 Wochen später sagte sie mir, das sie doch nicht tauschen möchte, weil sie ganz plötzlich einen Termin hat! Ist das rechtens? Muß ich meinen sehr wichtigen Termin absagen? Kann sie tauschen und den Plan ändern, ohne mich zu fragen??? :-(

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    6. Hallo, ich habe folgende Frage:
      Wie verhält sich das mit 2 Samstagen in Monat? Mir wurde gesagt das ich 2 freie Samstage habe.Ich hatte regulär bis zum 5.4. Urlaub, leider wurde eine MA krank so das sie mich gefragt hatten ob ich an diesen Tag kommen könnte. Dafür hatte ich den 9.5. Urlaub genommen. am 23.4. hatte ich frei für Monat April. Seit dem hatte ich keinen freien Tag mehr. (ausgenommen heute). Ist das alles rechstens?

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      1. 2 freie Samstage p. Gesetz gibt es nur in Thüringen.
        Wenn Du also in einem Thüringer Markt arbeitest, stehen Dir "mindestens" zwei freie Samstage im Monat zu. Das ist im Gesetz so geregelt.
        Einen Samstag, an dem Urlaub genommen wird als freien Tag im Sinne des Gesetzes zu werten ist nicht richtig, aber bei OBI gängige Praxis. Zumal in Märkten ohne BR, noch dazu wo die Konstellation so ist wie in Deinem Fall.
        Habt Ihr einen BR? Dann geh zu ihm, er kann das regeln wenn es ein Mitarbeiterorientierter BR ist.
        Habt Ihr keinen? ........ nun ja!

        Aber wie auch immer, Du hast hoffentlich etwas aus der Geschichte gelernt!
        Urlaub ist Urlaub! Im Urlaub besteht keine "Bereitschaft auf Abruf"!
        Den Dank Deiner Marktleitung hast Du ja für Deine Gutmütigkeit bereits erhalten.
        Lerne daraus!

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      2. Leider haben wir kein BR, aber verstehe ich das richtig: Urlaub gehört nicht zu den Freien Tagen? Z.B. Samstag? Wo kann man das noch nachlesen außer hier? habt Ihr ein Link?

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