Das Arbeitsgericht Hamburg erläßt
einstweilige Verfügung
Überwachung von Betriebsräten und Mitarbeitern ->
Technik machts möglich
Auf Antrag des Gesamtbetriebsrates hat das Arbeitsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen H&M bundesweit erlassen, bei ihren Telefonanlagen entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Funktionstasten zu deaktivieren, die eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören der Betriebsratsbüros ermöglichen.
„Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen“, so Johann Rösch, der zuständige ver.di-Sekretär aus der ver.di-Bundesverwaltung, „können dies aber auch nicht ausschließen. Dieser Vorgang zeigt deutlich, wie unwichtig H&M die Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung war und wie schlampig mit dem Datenschutz umgegangen wurde.“
Besonders dreist sei es, wenn die Unternehmensleitung den Betriebsräten, die den Vorgang aufgedeckt hätten, nun unterstellten, sie hätten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Diese Vorgehensweise entspreche leider der H&M-Unternehmenskultur. Der Vorgang bedürfe jetzt einer gründlichen Aufarbeitung im Unternehmen. „Eine öffentliche Entschuldigung der Unternehmensleitung bei den Beschäftigten ist das Mindeste, was es geben muss“, sagte Rösch.
Mit einer geheimen, aber einfachen Tastenkombination ist es bei bestimmten Telefonanlagen ohne weiteres möglich andere Räume zu überwachen (abzuhören), ohne das dies im überwachten Raum bemerkt wird.
Es handelte sich dabei um eine Telefonanlage der Fa. Siemens.
warum steht das denn hier, wenn es mit OBI nichts zu tun hat? Nemmt ihr euch nicht ein bisschen zu wichtig?
AntwortenLöschenWarum das hier steht?
AntwortenLöschenVielleicht weil es nicht nur bei H&M Siemens-Telefone/Anlagen gibt sondern auch bei OBI?
Klar soweit?