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6. April 2011

OBI Verhaltenskodex Teil 4

Code of Conduct
Verhaltens-Regeln für OBI Mitarbeiter
Teil 4


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
OBI ist in vielen Ländern der Welt tätig. Eine unserer Stärken ist die kulturelle Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Jeder Einzelne ist ein wichtiges Mitglied unseres internationalen Netzwerkes.
Wir streben eine gute Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen und anderen Gremien an, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Gesetze als Vertreter ausgewählt haben.

Fairness, Toleranz und Chancengleichheit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gleichermaßen geschätzt – unabhängig von Nationalität, Kultur, Religion, Weltanschauung, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderungen. Als multinationales Unternehmen ist unser Umgang geprägt von Fairness, Offenheit, Verständnis und Toleranz. Aus dem gleichen Grund erwarten wir als Unternehmen, dass Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte in einer professionellen, freundlichen sowie fairen Art und Weise behandelt werden.

Eine Kultur der offenen und aufrichtigen Kommunikation
Bei OBI darf jeder seine Meinung frei artikulieren – insbesondere im Hinblick auf ethische Fragen. Die OBI Führungskräfte tragen die Verantwortung, eine offene und unterstützende Atmosphäre zu schaffen, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Themen ansprechen können.

Datenschutz und Vertraulichkeit persönlicher Daten
Persönliche Daten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden so behandelt, dass die Vertraulichkeit niemals gefährdet wird. Alle Daten werden ausschließlich für gesetzlich vorgesehene Zwecke verwendet.
  
Interessenkonflikte
Alle OBI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich in ihrem persönlichen Verhalten loyal gegenüber dem Unternehmen verhalten.
Das bedeutet:

  • Wir müssen Situationen vermeiden, in denen persönliche oder finanzielle Interessen in Konflikt mit OBI Interessen geraten.
  • Wir dürfen im Zusammenhang mit unseren Jobs keine eigenen Interessen verfolgen, die in Konflikt mit Interessen von OBI stehen.
  • Wir dürfen weder direkt noch indirekt durch OBI entstandene Geschäftsverbindungen zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter außerhalb der OBI Gruppe verwerten.
Politische Aktivitäten
OBI respektiert das Recht seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch persönliche Entscheidungen zu treffen, die – im Rahmen der jeweiligen Landesgesetze – politisch motiviert sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen jedoch klarstellen, dass ihre politischen Aktivitäten in keiner Verbindung zu OBI stehen.

Religiöse Aktivitäten
OBI respektiert das Recht seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Ausübung ihrer Religion im Rahmen der jeweiligen Landesgesetze. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dabei sicherstellen, dass ihre religiösen Aktivitäten in keiner Verbindung zu OBI stehen.
 
Quelle: OBI Verhaltenskodex

4 Kommentare:

  1. Wir kennen den Kodex doch alle. Glaubt ihr wir können ihn nicht im Stück lesen, haltet ihr uns für dumm? Ich glaube euch fallen keine Themen mehr ein.

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  2. Auf so viel geistigen Dünnsch... der Pro-Geschäftsleitungsfraktion sollten wir uns die Antworten ersparen. Meines Erachtens geht es hier nur um Anti-Verdi, Anti-BR Stimmungsmache und Ablenkung von den eigentlichen Themen. Mit solchen Sinnlos-Kommentaren lasse ich mich nicht beschäftigen und meine geistigen Kräfte vergeuden.

    Mein Vorschlag an alle, die etwas für unsere Belegschaften erreichen wollen:

    Lasst uns diese Kommentare einfach ignorieren und mit Nichtbeachtung strafen.

    Viele Grüße an alle meine Kollegen und BR-ler, die sich so für unsere Belegschaften engagieren und danke an die Verdi für die gute Zusammenarbeit!

    OBIBER

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  3. Ich arbeite seit September 2010 im OBI Markt Montabaur, in dem sehr viel Wert auf die Einhaltung des Verhaltenscodex gelegt wird. Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus.
    Ich habe aufgrund eines mehrfach angezeigten und reklamierten, nicht unerheblichen Sicherheitsmangels an unserer Zug-Kappsäge am 05.05.2012 einen schweren Arbeitsunfall erlitten, bei dem ich mir 3 Finger der rechten Hand komplett abgetrennt habe.
    Da sich dieser Unfall während der Hauptgeschäftszeit ereignet hat und die "Frühschicht" bereits im Feierabend war, hat vom hausinternen Personal zunächst niemand Notiz von diesem Unfall genommen.
    Da ich nur noch mit einem weiteren Kollegen, der sich zum Unfallzeitpunkt in Beratung in der Baustoffhalle aufhielt, die Abteilung Bauen und Wohnen/Baustoffe und Holz betreut habe, hat auch kein weiterer Kollege Notiz vom Unfall genommen.
    Lediglich ein Kollege aus dem Warenausgang hat mich vor Schmerz schreien gehört und sich in den Holzzuschnitt bewegt, wo ich bereits von einem Stammkunden, der sich zum Glück am Tresen vor dem Zuschnitt aufgehalten hatte, mit Hilfe der Jacke seiner Frau behelfsmäßig Arm und Hand abgebunden bekommen hatte, um ein Verbluten auszuschließen.
    Ich habe den Kunden gebeten, den Notarzt zu rufen, da sich der Mitarbeiter aus dem Warenausgang zur Hauptinfo begeben hatte, um die Geschäftsführung und den Sicherheitsbeauftragten über meinen Unfall zu informieren.
    Nach gut 5 Minuten trafen bereits die Rettungssanitäter vor Ort ein und haben eine Erstversorgung vorgenommen.
    Nach ca. 10 - 15 Minuten trafen dann zusammen mit dem Notarzt endlich der stellvertretende Markt- und Abteilungsleiter, der Marktleiter und der Sicherheitsbeauftragte des Marktes am Unfallort ein.
    Die ersten Worte (im sehr forschen und unangebrachten Ton) des stellvertretenden Marktleiters:" Herr B. haben Sie denn nicht aufgepaßt oder waren Sie abgelenkt? Wie konnte das denn passieren?"
    Meine Antwort im Normalton:" Herr Sch., ich habe wie immer vorsichtig und umsichtig gearbeitet, sonst hätten Sie mich sicherlich nicht im Holzzuschnitt eingesetzt. Der Unfall ist durch ein unkontrolliertes Herausschnellen der Säge, das aufgrund des Fehlens eines wichtigen Sicherheitselements (Seilrückzug) und eines defekten Sicherungsstiftes ausgelöst worden.So schnell konnte ich gar nicht reagieren und den roten Aus-Knopf drücken."

    Damit nicht genung.
    Herr Sch. hat eine absolut fehlerbehaftete und chaotische Unfallanzeige an die BG nach Mainz anstatt nach Bonn geschickt, wodurch ich viele Telefonate führen musste, um meine Rechte durchzusetzen und überhaupt an das mir zustehende Gehalt und Verletztengeld zu kommen.

    Außerdem hatte OBI Montabaur nicht einmal den Schneid, meine Frau über den Unfall zu informieren.
    Erst der Chefarzt der Handchirurgie im Stiftungsklinikum Mittelrhein in Koblenz hat kurz vor dem Wiederannähen der Finger meine Frau telefonisch über den Unfall informiert.

    TOLLE LEISTUNG VON OBI!!!

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    1. Wer hat ähnliches erlebt?
      Gibt es bei OBI Montabaur einen Betriebsrat?
      Mir ist dies´jedenfalls nicht bekannt.
      Was kann die Gewerkschaft oder der OBI - Ombudsmann für mich tun?
      Antwort erbeten unter r.bunte@web.de.

      Danke

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