Code of Conduct
Verhaltens-Regeln für OBI Mitarbeiter
Teil 6
Gesellschaft und Gesetze
Gesetzestreue
Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gesetze im Rahmen des Rechtssystems, in dem sie oder er arbeitet, einzuhalten.
Spenden
In staatsbürgerlichem Engagement spendet OBI für wichtige soziale Bedürfnisse, Umweltschutz und Sport. Die Verteilung dieser Spenden muss zu jeder Zeit transparent sein. Der Empfänger der Spenden und deren genauer Verwendungszweck müssen bekannt und plausibel sein. Weiterhin muss es jederzeit möglich sein, alle Spenden gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.
Politische Aktivitäten
OBI stellt keinerlei finanzielle Mittel für politische Aktivitäten bereit.
Vermögenswerte des Unternehmens und finanzielle Integrität
Nutzung von Vermögenswerten des Unternehmens
Vermögenswerte des Unternehmens sind grundsätzlich zum Nutzen des Unternehmens gedacht. Ausgenommen sind lediglich solche Werte, die durch Richtlinien oder Arbeitsverträge auch für den privaten Gebrauch erlaubt sind, z. B. Firmenwagen, Computer, Notebooks und Mobiltelefone.
Nutzung von IT-Systemen
Die Nutzung von IT-Systemen ist mit der Beachtung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen und Gesetze verbunden. Dies ist eine Verpflichtung für alle OBI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Organisationen, mit denen OBI in direkter oder indirekter Beziehung steht.
Schutz von Informationen
Es ist unsere Pflicht, die nicht-öffentlichen Informationen unseres Unternehmens zu schützen. Diese Informationen dürfen niemandem außerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht werden – es sei denn, es ist aus arbeitstechnischen Gründen notwendig.
Finanzkennzahlen
Jede Finanzkennzahl des Unternehmens – inklusive Zeitkonten, Verkaufszahlen und Kostenzahlen – muss präzise und zeitgerecht in Übereinstimmung mit den jeweiligen Gesetzen sein. Diese Zahlen sind Grundlage für unser geschäftliches Handeln und die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber Anteilseignern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie Behörden.
Quelle: OBI Verhaltenskodex
Warum ist der erste Absatz markiert?
AntwortenLöschen....Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind eine selbstverständliche Pflicht für unser Unternehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gesetze ..., einzuhalten.....
AntwortenLöschenEigentlich eine eindeutige Aussage.
Wenn man sich nur selber daran halten würde.
Viele unserer Betriebsräte können ein Lied davon singen wie sehr und genau das Unternehmen Gesetze einhält.
Ganz oben auf der Liste der Gesetze gegen die regelmäßig verstoßen wird, stehen Arbeitszeitgesetz und Betriebsverfassungsgesetz.
Wenn Betriebsräte bei jedem Gesetzesverstoß sofort zum Anwalt rennen würden, dann könnte die Rechtsabteilung vermutlich ihre Zelte dauerhaft bei Gericht aufschlagen.