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Beim OBI Verdi Infoblog arbeiten Gewerkschafter und KollegInnen aus ganz Deutschland mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir in schwierigen Zeiten für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben. Wenn Ihr Euch ebenfalls als BloggerIn engagieren möchtet, schreibt ein Mail an
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7. April 2011

OBI Verhaltenskodex Teil 5

Code of Conduct
Verhaltens-Regeln für OBI Mitarbeiter
Teil 5


Geschäftspartner

Lieferanten
Vereinbarungen, die wir mit unseren Zulieferern treffen, beinhalten eine „OBI Integritätsklausel“. So stellen wir schon bei der Auswahl von Lieferanten unsere Forderung nach ethischer und moralischer Integrität sicher.

Wettbewerb
Wir engagieren uns für ethischen, fairen und starken Wettbewerb.
OBI verkauft seine Produkte und Leistungen auf der Basis ihres Wertes, ihrer ausgezeichneten Qualität, ihrer Funktionalität und ihres wettbewerbsfähigen Preises. Preis- und Marketingentscheidungen werden unabhängig getroffen. Unlautere Kooperationen und Vereinbarungen mit Wettbewerbern lehnen wir ab.
OBI respektiert und beachtet alle Gesetze sowie Regelungen, die den fairen Wettbewerb und das Kartellrecht schützen. Dementsprechend beteiligen wir uns nicht an Preisabsprachen.


Geistiges Eigentum und Urheberrecht Dritter
OBI ist uneingeschränkt dem Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts Dritter verpflichtet. Wir wenden keine unlauteren Methoden an, um an Handelsgeheimnisse unserer Wettbewerber oder an firmeninterne und vertrauliche Informationen über diese zu gelangen.
Wir beteiligen uns nicht an der unberechtigten Verwendung, Vervielfältigung, Verteilung oder Veränderung von Software oder anderen geistigen Eigentums.

Gewährung und Erhalt von Vorteilen
OBI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich nicht durch Bestechung oder andere Arten von Korruption in ihrer Arbeit beeinflussen lassen. OBI Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen aus allen Tätigkeiten, die sie für OBI ausführen, keinen persönlichen Gewinn oder andere Vorteile ziehen (außer ihrem Gehalt und anderen vom Management gewährten Zulagen). Angebote an Dritte dürfen nicht die Intention haben, deren geschäftliche Entscheidung in unpassender Weise zu beeinflussen.

Die Annahme oder Übergabe von Geschenken ist nur in einem als üblich, vernünftig und ethisch anerkannten Rahmen erlaubt. Sie darf nicht das Ziel haben, einen unfairen Geschäftsvorteil zu erlangen. Sie darf kein Gesetz verletzen und muss ordnungsgemäß verbucht werden. Geschenke dürfen niemals den Anschein haben, dass sie einer missbräuchlichen Beeinflussung dienen.

Sämtliche geschäftliche Aufmerksamkeiten (Geschenke, Gratifikationen, Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterhaltung oder andere Vorteile durch Personen oder Unternehmen, mit denen OBI Geschäfte macht oder zu machen beabsichtigt) werden buchhalterisch exakt erfasst.
Jede geschäftliche Aufmerksamkeit, die € 150,00 pro Person und Jahr überschreitet, bedarf der Zustimmung des zuständigen Geschäftsführers oder dessen Vorgesetzten. Alle Aufmerksamkeiten solcher Art müssen dokumentiert werden. Zur Überprüfung durch “Human Resources & Administration“ oder die Leiter der Business Unit müssen diese Dokumente jederzeit zugänglich sein. Das gilt sowohl für erhaltene als auch für überreichte geschäftliche Aufmerksamkeiten.
  
Quelle: OBI Verhaltenskodex

13 Kommentare:

  1. Gibt es nix mehr über das Ihr Euch aufregen könnt?

    Vielleicht ist es nur die Ruhe vor dem Sturm?

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  2. der kleine Biber7. April 2011 um 15:14

    Ihr wollt doch nach Leistung bezahlt werden.

    Dann macht Eure Arbeit und hört auf zu spamen.

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  3. Der kleine Biber versteht's wieder nicht!

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  4. Vieleicht sind wir alle zu dumm und die Betreiber der Seite sagen uns mal was das hier eigentlich soll?

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  5. Der kleine Biber wird es nie verstehen.Da muß
    wohl viel passiert sein!?

    Der kann nicht anders!

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  6. schreibt hier noch ein OBI-Kollege?

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  7. "Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Transparenz im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zur Information und zum Austausch geben."
    Ihr haltet nicht was ihr versprecht!

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  8. Hallo Leute kann mir jemand sagen ob es stimmt das den Mitarbeitern der Zentrale Mobilfunkverträge zu Sonderkonditionen angeboten worden sind?
    Ein iPhone mit dazugehörigem Vertrag incl. Flatrate fürs telefonieren und Internet, zum Preis von um die 20 €/Monat?

    Erhalten das die Mitarbeiter in den Märkten dann auch noch?

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  9. Keiner ne Information zu den iPhone Verträgen?

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  10. Ich habe Informationen zu den Verträgen, aber hier darf man nicht mehr frei seine Meinung sagen, deshalb gibts auch keine Info's zu den iPhones.

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  11. Doch, Mann darf - Frau auch.
    Solange man sich an die Blogregeln hält!

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  12. Oooch, isse jetzt bockig?

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