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26. April 2011

Wenn der Job zur Qual wird! 4

Tipps sich gegen Mobbing zu wehren!
Gründe für Mobbing - Hilfe für die Opfer


Mobbing macht krank

Mobbingopfer erleben das Gemobbt-werden als schwere, tiefgreifende Krise.
Den Opfern gelingt es auch nicht, diese Krisensituation psychisch zu verarbeiten. Durch jede neue Mobbingaktion werden sie an ihr Krisen-Urerlebnis erinnert und durchlaufen jedes Mal wieder ihre Ohnmachtsituation aufs Neue. Denn wie sie auch reagieren, das Mobbing gegen ihre Person wird weiter fortgesetzt.
Erste Krankheitssymptome, meist psychosomatischer Natur wie Kopfsmerzen, Herzrasen, Schlafstörungen, Nervosität, Konzentrationsschwäche stellen sich ein. Die Folge sind krankheitsbedingte Fehlzeiten.
Langzeitfolgen von Mobbing können Depressionen, Schlafstörungen, anhaltende Persönlichkeitsveränderungen, funktionelle Störungen sämtlicher Organsysteme, Sucht- und Suizidgefährdung sein.

Typische Mobbinghandlungen
  • Ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit
  • Art und Inhalt der Zuweisung von Arbeiten (schlechteste oder sinnlose Arbeiten, usw.)
  • Einschränkung der Möglichkeit sich zu äußern
  • Kontaktverweigerung, jemanden „wie Luft“ behandeln
  • Hinter dem Rücken schlecht reden
  • Ständige Beleidigungen, Verleumdungen üble Nachreden
  • Lächerlich machen
Insgesamt werden in der Literatur 45 Mobbinghandlungen beschrieben.

Tipps gegen Mobbing
  • Nicht vorschnell sein! Bezeichnen Sie nicht gleich jeden sofort als Mobber, das wäre eine üble Nachrede.
  • Lassen Sie nichts einreißen. Kleine Sticheleien gehören nicht zur Tagesordnung, sondern sind unprofessionell. Wehren Sie sich auch bei kleinen Unverschämtheiten unverzüglich und stellen Sie gegebenenfalls Missverständnisse klar.
  • Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch. Dokumentieren Sie alle Mobbing-Vorfälle schriftlich und eventuell mit Bild, Datum, Uhrzeit, Ort, Zeugen und Anwesenden. Das erleichtert Ihnen später das Nachvollziehen des Mobbingverlaufs und belegt die Mobbing-Dauer.
  • Halten Sie ihre Hände sauber. Nur weil andere mobben, müssen Sie das noch lange nicht. Nicht zurückmobben! Keine Gegenpartei aufstellen! Dies löst den Konflikt nicht, sondern erschwert die Konfliktbewältigung.
  • Nicht in die Ecke drängen lassen. Viele Opfer schweigen aus Scham und werden durch ihr nichts tun schnell wieder zum Opfer. Statt immer zu reagieren, können Sie die Initiative ergreifen.
  • Beschweren Sie sich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig bei ihren Vorgesetzten beschweren, oder falls der Vorgesetzte der Mobber ist beim Arbeitgeber. Auch der Betriebsrat kann hier helfen.
  • Greifen sie Ihren Ansprechpartner nicht an. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sich für Sie einsetzt, den sie selber angreifen, ist gering. Formulieren Sie als Ich-Botschaften.
  • Belassen Sie es nicht bei einem Gespräch. Sollte eine erste Beschwerde nichts bringen, gehen Sie sofort zum Betriebsrat. Sollte die Ansprechperson langfristig beschwerderesistent bleiben nehmen Sie einen neutralen Zeugen (Betriebsrat) zu den Gesprächen
  • Nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Das können sein: Der Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft Verdi oder Selbsthilfegruppen der Region. Alleine können Sie den Konflikt nicht bewältigen
  • Hoffen Sie nicht auf die Zivilcourage Ihrer Kollegen. Die Stärkeren sollten den Schwächern helfen, dies trifft im Arbeitsleben selten zu. Die Meisten werden Ihre Nähe meiden um nicht auch Betroffener zu werden.
Ist Mobbing strafbar?
Wenn Prävention alleine nicht hilft und die betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein sollten, können sich Mobbingopfer auch juristisch wehren. Schwere Mobbinghandlungen können strafbar sein. Es kann sich dabei um Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung und Nötigung handeln.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetzen (§ 3 und 5 ArbSchG) zur gesundheitlichen Prävention im Betrieb verpflichtet. Er muss deshalb Mobbing durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken.

In Betrieben mit Betriebsrat
Hier hat der Betriebsrat aus den § 75, 84, 85 und 104 Betriebsverfassungsgesetz Möglichkeiten den Mobbingopfern zu Seite zu stehen.

Jeder Mensch hat im Grundgesetz verankerte Rechte.
Besonders hervorzuheben sind die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes:
  • Artikel 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar……
  • Artikel 2 (1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit……
  • Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit……
Quelle: Dehner Blog
 

17 Kommentare:

  1. § 2(1)GG nehmt ihr doch hier auch nicht so genau. Freie Entfaltung nur zu euren Bedingungen.

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  2. Es heißt "Artikel" und nicht §!
    Und wenn schon dann nicht aus dem Zusammenhang gerissen:

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Du kannst Deine Persönlichkeit doch entfalten, Dir steht das ganze I-Net offen! Nutze das wenn es Dir hier nicht gefällt!
    Eventuell kommst Du ja mit Deinem Gestänkere anderswo besser an?

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  3. der kleine Biber27. April 2011 um 17:41

    Selbst im Dehner Blog darf jeder seine Meinung frei äußern!

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  4. der (echte) kleine Biber27. April 2011 um 23:37

    So jetzt reicht's: 27. April 2011 17:41

    Gegen diesen Eintrag ist zwar nichts zu sagen, aber er stammt nicht von mir.

    Das ist doch die reine Anarchie hier.

    Nicht nur daß dieser Blog durch Anonyme Dumpflaberer permanent gestört wird, nein!
    Jetzt wird einem auch noch das Pseudonym geklaut. Wer soll denn das noch ernst nehmen.

    So lange das so bleibt, schreibe ich hier nicht mehr weiter.
    Dann eben nichtöffentlich!

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  5. Was heißt Gestänkere?
    Ich glaube hier schreiben Leute, die gerne bei OBI arbeiten und welche die das nicht tun. Den Rat die Seite im Netz zu wechseln, kann ich nur weitergeben, wechselt doch einfach den Arbeitgeber.

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  6. kann der chef helfen wenn im Betriebsrat mobbig ist?

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  7. Erst grübeln, dann dübeln28. April 2011 um 11:45

    @Anonym 9.17

    Warum sollen wir abhauen? Das ist ein billiges Arbeitgeber-Argument.Wir bleiben hier und kämpfen um anständige Arbeitsbedingungen.

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  8. Ob der Chef helfen kann, wenn der Betriebsrat mobblig ist??
    Ich glaube nicht dass die gesundheitliche Prävention hier noch hilft-- das liegt doch bei jedem selbst.(persönliche Entfaltung :-))

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  9. ......Ob der Chef helfen kann, wenn der Betriebsrat mobblig ist??
    Ich glaube nicht dass die gesundheitliche Prävention hier noch hilft-- das liegt doch bei jedem selbst.(persönliche Entfaltung :-)) .....

    Man war der gut!
    Selten so gelacht!

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  10. Wie ist es eigentlich möglich, daß jemand den gleichen Nickname nutzt wie ein anderer? Ist das wirklich möglich, sollte hier dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Im Übrigen würde ich dafür plädieren, daß man nur mit eigenem Profil, d.h. also nicht mehr anonym, Kommentare verfassen kann. Anonym bleibt man dabei ja trotzdem, aber andere User können sich leichter auf Kommentare beziehen.

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  11. Wir werden in Kürze hier eine Anleitung einstellen, wo beschrieben ist wie man sich einfach und schnell ein eigenes, aber trotzdem anonymes Konto erstellt. Damit ist dann ein "Pseudonym-Mißbrauch" nicht mehr möglich.

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  12. ich werde im betriebsrat gemobbt. warum macht ihr mich hier auch noch lächerlich? ich dachte es kann einer helfen.

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  13. In welcher Form wirst Du denn im BR gemobbt?

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  14. Hallo Obiber,
    du meinst zwar nicht mich. Ich bin aber auch "Anonym".
    Du meinst aber sicher den "halb zehn Uhr in Deutschland Anonym".


    Von Anonym zu Anonym ein Tipp.
    Geh mal zu deinem Chef und frag ihn, ob er das Mobbing im BR abstellt.Wenn du das nicht möchtest oder wenn da nichts passiert, und du weiter gemobbt wirst (was ich nicht glaube) dann aber "Butter bei die Fische",- wende dich an den GBR mit Name, Markt etc., ---dass BR Mitarabeiter oder gar BR mobben kann ja wohl nicht sein.

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  15. darf man den Chef Bescheid sagen? der GBR wírd nicht helfen, weil die das machen dort Mitglied sind.

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  16. macht es wíe wir, wir sind unseren Betriebsrat los.

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  17. ...macht es wie wir, wir sind unseren Betriebsrat los....

    Idar Oberstein??

    Ihr Helden könnt da wirklich Stolz darauf sein!!
    Und vielleicht solltet Ihr Eure Kollegen im Markt mal schnell darüber aufklären das der Zeitraum in dem betriebsbedingte Kündigungen wegen Betriebsübergang (Hela/Globus/OBI) nicht möglich waren jetzt bald ausläuft?
    Mal sehen was da in Zukunft so abgeht ohne Betriebsrat, den braucht man ja nun nicht mehr beteiligen! Gibt ja keinen mehr.
    Viel Spaß noch dabei!
    Bleibt nur zu hoffen das es dann auch die "Richtigen" erwischt!

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